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Wer zahlt den zweiten Gutachter?

Freunde...

ich habe versucht eine einfache Analogie zu posten, aber dass war vielleicht zu anspruchsvoll...

Deshalb lösche ich jetzt alles und schreibe es nochmal in verständlicheren Worten.

Mir ist jemand in mein Auto gefahren.
Ich habe mir einen neutralen Gutachter und einen Anwalt genommen.
Die Versicherung reagiert wochenlang nicht.
Es geht in die Korrespondenz mit dem Gericht.
Jetzt wacht die Versicherung auf und sagt: Statt 20000 (Gutachten) zahlen wir nur (6000), denn wir haben gegoogelt (Google = Suchmaschine). Einen eigenen Gutachter haben wir nicht beauftragt.
Das Gericht sagt: Aha! Das braucht Ihr auch nicht liebe Versicherung. Dann suchen wir einen zweiten neutralen Gutachter heraus und zahlen muss den vorab der Geschädigte (ich...) auch selber.

Als "Nicht-Jurist" würde jeder "normale" Mensch denken, die gegnerische Versicherung (Unfallverursacher) müsste von sich aus ein Gegengutachten erstellen. Braucht die Versicherung aber gar nicht. Das soll ich tun und auch gleich noch bezahlen (Vorab Kostenübernahme / Gericht). Das ergibt als "Nicht-Jurist" keinen Sinn.

Grüße

Ps: Bitte versteht das nicht falsch, das ist wirklich keine Arroganz - aber Eure Antworten sind gruselig.

Es geht bei meinem Fall doch nur darum, das die gegnerische Versicherung (Unfallverursacher) nicht den gesamten Schaden regulieren will den der Gutachter (von mir bestellt) festgestellt hat.

Statt, dass die gegnerische Versicherung (Unfallverursacher) jetzt ein Gegengutachten erstellt, soll ich - zunächst auf eigene Kosten, ein zweites Gutachten erstellen.

34 Antworten

Zitat:

@Atemschutzausbilder schrieb am 18. Januar 2024 um 12:41:29 Uhr:

Danke euch beiden. Also ist die Einschaltung des zweiten Gutachters ein ganz normales Prozedere, bei dem man nicht rumpimmeln muss...

Genau so ist das

Zitat:

@hydrou schrieb am 18. Januar 2024 um 12:47:56 Uhr:


Da laufen schnell mehrere tausend bis zehntausend Euro nur für die Gutachten zusammen.

...und Gerichtsgutachten schreiben macht, zumindest mir, keinen Spaß.

Angenommen, der vom Gericht bestellte Gutachter beziffert den Schaden des TE nicht auf 20000 Euro, sondern auf 15000, die die beklagte Versicherung erstatten muß. Wer hat dann den Prozess verloren und trägt die Kosten?

Zitat:

@Wrdlbrmpfd schrieb am 18. Januar 2024 um 15:50:03 Uhr:


Angenommen, der vom Gericht bestellte Gutachter beziffert den Schaden des TE nicht auf 20000 Euro, sondern auf 15000, die die beklagte Versicherung erstatten muß. Wer hat dann den Prozess verloren und trägt die Kosten?

Hallo Wrdlbrmpfd,

grundsätzlich verteilen sich die Kosten im Verhältnis des Obsiegens und Unterliegens auf die Partein.

Aber: Maßgeblich ist nicht zwingend das Verhältnis zwischen Klageforderung und dem Ergebnis, sondern wie sich die "Verursachungsbeiträge" für den Prozess verteilen.
Wenn zum Beispiel Vorschäden verschwiegen wurden und/oder die Kalkulation schadensfremde Positionen enthält, und sei weiterhin unterstellt das Kläger davon Kenntnis hatte, dann kann es auch darauf hinauslaufen, dass er alles bezahlt, auch wenn das Gericht ihm am Ende 7.000€ statt 6.000€ zuspricht.

Ich finde den sinngemäßen Spruch von meinem Kollegen dazu ganz gut: es kommt darauf an, wer Schuld an dem ganzen Bums ist, dass es überhaupt zum Gerichtsverfahren kommen musste. Dabei kommt es dann auch auf Zurechenbarkeit an. Aber das spreng nun wirklich den Rahmen.

Viele Grüße

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