Wer zahlt den zweiten Gutachter?

Freunde...

ich habe versucht eine einfache Analogie zu posten, aber dass war vielleicht zu anspruchsvoll...

Deshalb lösche ich jetzt alles und schreibe es nochmal in verständlicheren Worten.

Mir ist jemand in mein Auto gefahren.
Ich habe mir einen neutralen Gutachter und einen Anwalt genommen.
Die Versicherung reagiert wochenlang nicht.
Es geht in die Korrespondenz mit dem Gericht.
Jetzt wacht die Versicherung auf und sagt: Statt 20000 (Gutachten) zahlen wir nur (6000), denn wir haben gegoogelt (Google = Suchmaschine). Einen eigenen Gutachter haben wir nicht beauftragt.
Das Gericht sagt: Aha! Das braucht Ihr auch nicht liebe Versicherung. Dann suchen wir einen zweiten neutralen Gutachter heraus und zahlen muss den vorab der Geschädigte (ich...) auch selber.

Als "Nicht-Jurist" würde jeder "normale" Mensch denken, die gegnerische Versicherung (Unfallverursacher) müsste von sich aus ein Gegengutachten erstellen. Braucht die Versicherung aber gar nicht. Das soll ich tun und auch gleich noch bezahlen (Vorab Kostenübernahme / Gericht). Das ergibt als "Nicht-Jurist" keinen Sinn.

Grüße

Ps: Bitte versteht das nicht falsch, das ist wirklich keine Arroganz - aber Eure Antworten sind gruselig.

Es geht bei meinem Fall doch nur darum, das die gegnerische Versicherung (Unfallverursacher) nicht den gesamten Schaden regulieren will den der Gutachter (von mir bestellt) festgestellt hat.

Statt, dass die gegnerische Versicherung (Unfallverursacher) jetzt ein Gegengutachten erstellt, soll ich - zunächst auf eigene Kosten, ein zweites Gutachten erstellen.

34 Antworten

@spi95

Danke.

Und um diese Vorleistung geht es mir.

Mir erschließt sich nicht, warum es ein normaler Vorgang ist, dass ich ein zweites Mal einen Gutacher - gegen meinen eigenen bereits bezahlten Gutachter beauftragen soll und auch noch die Kosten trage.

Warum bestellt die Versicherung keinen eigenen Gutachter auf Ihre Kosten, wenn sie glaubt das erstellte Gutachten enthält, Fehler, Falschberechnungen was auch immer?

Grüße

Auch wenn du die Frage noch mehrmals stellst: es wurde bereits beantwortet, warum das so ist.

@Dellenzaehler : "Die prüft nämlich nach Rechts- und Sachlage und wird dann regulieren..."

Schöne Theorie, die Versicherung lässt erst einmal durch "Spezialisten" den "Unsinn" prüfen, den ein vom Geschädigten beauftragter Sachverständiger nach Besichtigung des Fahrzeuges zusammen geschrieben hat und kürzt und kürzt und kürzt. Rechts- und Sachlage interessieren da wenig.

@dis.question : "aber dass war vielleicht zu anspruchsvoll..."

Nein, einen einfachen Sachverhalt hast du so lange verdreht, bis Murks herauskam.

Zitat:

@dis.question schrieb am 17. Januar 2024 um 20:13:51 Uhr:


Mir erschließt sich nicht

Es spielt keine Rolle ob sich dir das erschließt oder nicht.

Klingt jetzt nicht schön, ist aber so.

Das Gutachten der Versicherung wäre, so es eines gäbe, genauso wertlos vor Gericht wie deines.

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@dis.question schrieb am 17. Januar 2024 um 19:21:59 Uhr:
Freunde...

ich habe versucht eine einfache Analogie zu posten, aber dass war vielleicht zu anspruchsvoll...

Ps: Bitte versteht das nicht falsch, das ist wirklich keine Arroganz - aber Eure Antworten sind gruselig.

Bitte verstehe du das jetzt nicht falsch.

Schreib hier bitte so, das man dein Anliegen auch nachvollziehen und verstehen kann, so wie jetzt, nach deiner Korrektur.

Dann läufst du auch nicht Gefahr hier "unterirdische" Antworten zu bekommen.

Und ja deine Aufassung von "Anspruchsvoll" den Leuten die dir hier helfen sollen ist Arrogant, nicht anderes.

Im übrigen ergibt dein Korretur jetzt einen völlig anderen Sachverhalt, nur mal so.....

Zitat:

@Mindscape schrieb am 17. Januar 2024 um 20:11:19 Uhr:



Zitat:

@dis.question schrieb am 17. Januar 2024 um 19:21:59 Uhr:


Das soll ich tun und auch gleich noch bezahlen (Vorab Kostenübernahme / Gericht). Das ergibt als "Nicht-Jurist" keinen Sinn.

Wird wohl so in der ZPO stehen. Aber wenn du einen Anwalt hast, wird der dir das bestimmt erklärt haben.

Vollkommen richtig, wer bei Gericht eine Forderung einklagt, muss die natürlich auch beweisen. Wäre doch merkwürdig, wenn ich jemanden auf Zahlung verklage und der müsste beweisen, dass mir das Geld nicht zusteht.
Und vorab muss ich nur die voraussichtlichen Kosten verauslagen, so wie ich auch bei einer Klageerhebung die voraussichtlichen Gerichtskosten einzahlen "darf". Wer was an Verfahrenskosten bezahlen muss, ergibt dann das letzte Urteil.

Hallo @dis.question ,

jetzt ist der Eingangspost verständlich ausgedrückt. Das ist gut.

Die These, die Du zu Deiner Analogie als Nicht-Jurist aufgestellt hast, die für uns zu anspruchsvoll sei und das unsere Antworten angeblich grüselig seien, lass ich mal unkommentiert.

Anhand der Information, die Du geliefert hast, gehe ich von folgender Sachlage aus:

- Dir ist jemand reingefahren, die Schuldfrage ist nicht nur für Dich sondern auch für den Versicherer unstrittig. Du hast Dir ein freien Sachverständigen gesucht und bist anwaltlich vertreten. Dein Anwalt ist nicht in der Lage eine einfache Rechtsfrage zu beantworten.
- Der Versicherer hat einfach garnicht oder nicht im vollen Umfang bezahlt. Darauf hin hast Du Klage eingereicht. Der Versicherer hat weder außergerichtlich noch in der an das Gericht gerichteten Klageerwiderung substantiiert vorgetragen, warum es an der Schadenhöhe zweifelt.
- Nun gut... Streitig ist also die Schadenhöhe vor Gericht.
- Anstatt nun den Versicherer aufzufordern mal seine Teilablehnung des Schadens zu begründen, hat das Gericht einfach Dein Gutachten ignoriert (weil es darauf kein Bock hatte) und zu Klärung der Streitfrage einen gerichtlichen bestellten und vereidigten Sachverständiger mit der Sache beauftragt. Das klingt alles sehr plausibel.

Fazit:
Naja, am Ende willst du uns wohl nicht mitteilen, was genau gelaufen ist. Das ist auch ok. Das ist Deine Privatsache. Aber wenn Du von uns hier Hilfe erwartest, halte uns bitte nicht für dumm, und das soll nicht arrogant klingen... 😉

Am Ende des Tages gilt auch vor Gericht:
Der die Musik bestellt, bezahlt sie (erst einmal).
Oder anders: Das Insolvenzrisiko für die Gerichtskosten liegt grundsätzlich beim Betreiber des Verfahrens.
Im Falle eines teilweisen / vollständigen Unterliegens des Versicherers im Gerichtsverfahren, wird dieser die Kosten des Verfahrens teilweise bzw. vollständig zu zahlen haben. Zu den Kosten des Verfahrens gehört dann auch der vom Gericht beauftragte SV.

Du musst also in Vorleistung gehen, weil Du Betreiber des Verfahrens bist. Du wirst es aber am Ende nicht bezahlen müssen.

Viele Grüße und viel Erfolg.

@ Cabrio_Fahrer

Danke für Deine Antwort.

Aktueller Stand ist, daß die gegenerische Versicherung 6000,- Euro bezahlt hat + den ersten Gutachter + die Anwaltskosten (glaube ich, oder meine Rechtsschutz hat die Anwaltskosten bezahlt).

Trotz der Umstandes, dass einige bereits angemerkt haben, meine Frage sei bereits geklärt, reicht es mir eben nicht zu sagen: Das ist eben so oder es steht so in der ZPO. Das WARUM dahinter war alles was ich wissen wollte...

Mir will doch keiner erzählen, dass, wenn ich eine Scheibe zerbreche und der Gutachter einen Schaden von 500,- Euro feststellt, das Jemand mit einer Zahlung von nur 150,- Euro zufrieden wäre, obwohl er der Geschädigte ist und ein Gutachten vorzuliegen hat. Und jetzt soll er für die restlichen 350,- Euro einen zweiten Gutachter auf seine Kosten hinzuziehen...

Vielleicht sehe ich es auch falsch, aber ich lasse es dann jetzt dabei bewenden.

Gute Nacht!

Hallo @dis.question ,

Du gehst in der Argumentation immer von Deiner Perspektive aus.
Du musst eine neutrale Perspektive einnehmen, um Recht und Handeln Dritter zu verstehen.
Und vorallem, solltest Du Emotionen rausnehmen. Das hilft Dir nicht.

Das Gericht hat nun zu entschieden. Du sagst A, der Versicherer sagt B. Was soll es tun?

Das Gericht müsste im Normalfall Dein Gutachten würdigen.
Die Gegenseite wird das Gutachten inhaltlich angegriffen haben müssen. Sonst macht Deine Schilderung keinen Sinn.

Und das Gericht bestellt eben keinen Sachverständigen, wenn die Gegenseite nicht ordentlich vorträgt, dass das Dein Gutachten nicht korrekt ist. Ein "das glauben wir nicht" vom Versicherer wird da nicht ausreichen.

Entweder hast Du die Schriftsätze selber nicht vorliegen und/oder Du ignorierst Information in selbigen, weil Du sie persönlich für unbedeutent hälst.

Der, der ein Gerichtsverfahren betreibt, muss in Vorleistung gehen.
Bzw. Deine Rechtsschutz geht ja in Vorleistung.
Insofern ist die ganze Diskussion noch weniger zu verstehen.

Es ist nicht einzusehen, dass der Beklagte das Kostenrisiko tragen soll.
So ist das halt im Rechtsstaat :-).

Du kannst mir gerne per PN Klage und Klageerwiderung schicken.
Aber was sagt denn der von Dir beauftragte Rechtssbeistand zur Sache?

Viele Grüße

@ alle:

Ich habe soweit verstanden, dass das Gericht und der Schädiger das Gutachten anzweifeln. Und wollen jetzt eines von einem gerichtlich anerkannten Gutachter.

Wäre das auch soweit möglich, wenn der vom TE initial beauftragte Gutachter bereits ein gerichtlich bestellter & vereidigter (oder wie auch immer das jeweils heißen mag) Gutachter wäre?

"Gutachten" heißt ja erst mal nichts. Ein Gutachten über Reparaturkosten kann auch der Werkstattmeister zusammenpfriemeln. Nur ist der noch lange kein vom Gericht anerkannter Gutachter.

Zitat:

@Atemschutzausbilder schrieb am 18. Januar 2024 um 09:09:42 Uhr:


@ alle:

Ich habe soweit verstanden, dass das Gericht und der Schädiger das Gutachten anzweifeln. Und wollen jetzt eines von einem gerichtlich anerkannten Gutachter.

Wäre das auch soweit möglich, wenn der vom TE initial beauftragte Gutachter bereits ein gerichtlich bestellter & vereidigter (oder wie auch immer das jeweils heißen mag) Gutachter wäre?

Ja

Zitat:

@Atemschutzausbilder schrieb am 18. Januar 2024 um 09:09:42 Uhr:


@ alle:

Ich habe soweit verstanden, dass das Gericht und der Schädiger das Gutachten anzweifeln. Und wollen jetzt eines von einem gerichtlich anerkannten Gutachter.

Wäre das auch soweit möglich, wenn der vom TE initial beauftragte Gutachter bereits ein gerichtlich bestellter & vereidigter (oder wie auch immer das jeweils heißen mag) Gutachter wäre?

"Gutachten" heißt ja erst mal nichts. Ein Gutachten über Reparaturkosten kann auch der Werkstattmeister zusammenpfriemeln. Nur ist der noch lange kein vom Gericht anerkannter Gutachter.

Sofern ein Gutachter/ Sachverständiger von einer Partei beauftragt wird, zählt sein Gutachten i.d.R. immer erstmal als Parteigutachten, selbst wenn er ö.b.u.v. sein sollte. Das Gericht ist in der Beweiswürdigung frei und wird i.d.R. solche Parteigutachten anders gewichten als ein vom Gericht beauftragtes Gutachten. Daher ist das nichts Ungewöhnliches, sondern eigentlich Standard, dass vor Gericht ein neuer, unabhängiger und i.d.R. ö.b.u.v. Gutachter beauftragt wird und dadurch zusammen mit den Prozesskosten ein Kostenrisiko auf den Kläger zukommt.

Danke euch beiden. Also ist die Einschaltung des zweiten Gutachters ein ganz normales Prozedere, bei dem man nicht rumpimmeln muss...

Nein, kenne ich auch aus persönlicher Erfahrung als Gutschter aus anderen Fachgebieten. Dort gibt es zunächst von jeder Partei ein Parteigutachten und danach eines oder sogar mehrere Gerichtsgutachten. Da laufen schnell mehrere tausend bis zehntausend Euro nur für die Gutachten zusammen.

Zitat:

@dis.question schrieb am 17. Januar 2024 um 19:21:59 Uhr:



1.
Es geht bei meinem Fall doch nur darum, das die gegnerische Versicherung (Unfallverursacher) nicht den gesamten Schaden regulieren will den der Gutachter (von mir bestellt) festgestellt hat.

2.
Statt, dass die gegnerische Versicherung (Unfallverursacher) jetzt ein Gegengutachten erstellt, soll ich - zunächst auf eigene Kosten, ein zweites Gutachten erstellen.

1. genau. Und Du hast darauf geklagt, den gesamten Betrag gemäß dem von Dir bestellten Gutachter ausgezahlt zu erhalten. Also Du willst etwas.

2. warum sollte sie das tun? Dem Gegner reicht es doch erstmal aus in den Raum zu stellen, dass der Schaden geringer war. Das wiederum glaubst DU nicht, deshalb klagst Du ja. Und der Richter stellt sich auf den Standpunkt: das Gutachten von Dir ist zu werten wie Deine Aussage, als Aussage einer Partei. Und deshalb ordnet der Richter an, dass er zur Klärung welche der beiden Parteien nun Recht hat, ein weiteres Gutachten benötigt. Und wer soll das bezahlen? Der Richter? Nein, das musst logischerweise erstmal derjenige bezahlen, der den Richter im Klagewege eingeschaltet hat = Du. Solltest Du in dem Prozess gewinnen, dann wird dir dieser Betrag zurückerstattet.

Zitat:

@dis.question schrieb am 17. Januar 2024 um 19:21:59 Uhr:



Als "Nicht-Jurist" würde jeder "normale" Mensch denken, die gegnerische Versicherung (Unfallverursacher) müsste von sich aus ein Gegengutachten erstellen. Braucht die Versicherung aber gar nicht. Das soll ich tun und auch gleich noch bezahlen (Vorab Kostenübernahme / Gericht). Das ergibt als "Nicht-Jurist" keinen Sinn.

Das ergibt für Dich keinen Sinn, weil Du störrisch bist und das nicht verstehen willst. Faktisch ist es doch so: Du bittest jemanden darum, darüber zu entscheiden. Der sagt "kann ich nicht, beide Aussagen (und die Deines GA gilt als Deine Aussage) liegen so weit auseinander ... das geht nur mit einem Gutachten das ich beauftrage". Nur Will das der Entscheider nicht bezahlen, und die Gegenseite hat ja keine Ansprüche, sondern Du behauptest einen zu haben. Also musst Du das erstmal in Vorlage bezahlen. Ob und wie viel Du zurück bekommst ergibt sich dann aus dem finalen Urteil.

Und jetzt bin ich gespannt, was bei dem durch das Gericht beauftragten Gutachten heraus kommt. Das wird nochmal ein anderer Betrag werden wette ich. Weil je nach Auftrag und Zielsetzung ein Gutachter zu verschiedenen Ergebnissen kommen kann

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