Wer würde gegen das Tempolimit demonstrieren???
Würde gerne wissen wer denn auf die Strassen gehen würde um gegen das Tempolimit zu demonstrieren? Also wenn es wirklich hart auf hart kommt.
Ich würde auf jeden Fall dabei sein!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Wer würde denn mal für ein Tempolimit von 120 km/h demonstrieren gehen?
Warum sollte jemand dafür demonstrieren, in seinen Rechten eingeschränkt zu werden? Sorry, aber so blöd wird bestimmt niemand sein...😛
64 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Die freie Meinungsäußerung GG Art. 5 ist nicht vergleichbar, da es sich hier um ein Grundrecht handelt, ich warte eigentlich immer noch auf die Frage wo Rasen als Grundrecht im Grundgesetz verankert ist.
Art. 2 des GG gewährt das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Dieses Recht findet dort seine Schranken, wo die Rechte anderer verletzt werden. Ein Tempolimit sanktioniert aber jeden Verstoß gegen dasselbe, auch wenn dadurch niemand in seinen Rechten verletzt wird - mithin ist ein Tempolimit als verfassungswidrig anzusehen.
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Art. 2 des GG gewährt das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Dieses Recht findet dort seine Schranken, wo die Rechte anderer verletzt werden. Ein Tempolimit sanktioniert aber jeden Verstoß gegen dasselbe, auch wenn dadurch niemand in seinen Rechten verletzt wird - mithin ist ein Tempolimit als verfassungswidrig anzusehen.Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Die freie Meinungsäußerung GG Art. 5 ist nicht vergleichbar, da es sich hier um ein Grundrecht handelt, ich warte eigentlich immer noch auf die Frage wo Rasen als Grundrecht im Grundgesetz verankert ist.
Natürlich hast du ein Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, indem du dir eine Privatautobahn baust und so schnell fahren kannst wie dir lieb ist., Im zweiten Satz steht nämlich genau geschrieben warum dann das Recht auf "Rasen" verboten ist, nämlich wenn Rechte anderer verletzt werden, dieses ist dann schon der Fall wenn es dadurch zu einer erhöhten Lärmbelästigung von Anwohnern kommt.
Ich sehe keinerlei Erfolgschancen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen ein allgemeines Tempolimit zu klagen.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Ich sehe keinerlei Erfolgschancen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen ein allgemeines Tempolimit zu klagen.
Darf ich fragen, von welchem allgemeinen Tempolimit Du sprichst?😕
Nach meinem Kenntnisstand gibt es sowas nicht - von daher wäre eine Klage dagen wirklich nicht sehr aussichtsreich.🙄
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Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Dieses Recht findet dort seine Schranken, wo die Rechte anderer verletzt werden. Ein Tempolimit sanktioniert aber jeden Verstoß gegen dasselbe, auch wenn dadurch niemand in seinen Rechten verletzt wird - mithin ist ein Tempolimit als verfassungswidrig anzusehen.
Das Problem ist nur, dass - wie immer im Leben - einige Wenige ihr Recht dazu nutzen andere Verkehrsteilnehmer durch dichtes Auffahren zu nötigen und zu gefährden, und dadurch das Recht der Anderen verletzten, die eben nur mit 120km/h auf der Bahn bewegen wollen.
Um diese Anderen zu schützen muss halt eine Vorschrift her, die die Leute in die Schranken weist, die nicht mit ihrer Freiheit umgehen können.
Mfg Zille
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Darf ich fragen, von welchem allgemeinen Tempolimit Du sprichst?😕Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Ich sehe keinerlei Erfolgschancen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen ein allgemeines Tempolimit zu klagen.Nach meinem Kenntnisstand gibt es sowas nicht - von daher wäre eine Klage dagen wirklich nicht sehr aussichtsreich.🙄
Weches das du als Verfassungswidrig ansehen würdest , natürlich weißt du genau wie ich das es dieses
nochnicht gibt .Muss man das bei dir
extrabetonen?
Aber die politischen Zeiten können sich ja auch mal ändern......
www.merlin-orakel.de/ 😁
Merlins weise Antwort
Deine Frage: gibt es bald ein Tempolimit?
Meine Antwort ist ein nicht ganz klares Nein.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Natürlich hast du ein Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, indem du dir eine Privatautobahn baust und so schnell fahren kannst wie dir lieb ist., Im zweiten Satz steht nämlich genau geschrieben warum dann das Recht auf "Rasen" verboten ist, nämlich wenn Rechte anderer verletzt werden, dieses ist dann schon der Fall wenn es dadurch zu einer erhöhten Lärmbelästigung von Anwohnern kommt.Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Art. 2 des GG gewährt das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Dieses Recht findet dort seine Schranken, wo die Rechte anderer verletzt werden. Ein Tempolimit sanktioniert aber jeden Verstoß gegen dasselbe, auch wenn dadurch niemand in seinen Rechten verletzt wird - mithin ist ein Tempolimit als verfassungswidrig anzusehen.
Ich sehe keinerlei Erfolgschancen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen ein allgemeines Tempolimit zu klagen.
Wenn mir die Deutsche Bahn zu laut wird, verdonnere ich denen auch, dass die nur noch mit Schrittgeschwindigkeit vor meinem Fenster lang rollen...🙄
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Das Problem ist nur, dass - wie immer im Leben - einige Wenige ihr Recht dazu nutzen andere Verkehrsteilnehmer durch dichtes Auffahren zu nötigen und zu gefährden, und dadurch das Recht der Anderen verletzten, die eben nur mit 120km/h auf der Bahn bewegen wollen.Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Dieses Recht findet dort seine Schranken, wo die Rechte anderer verletzt werden. Ein Tempolimit sanktioniert aber jeden Verstoß gegen dasselbe, auch wenn dadurch niemand in seinen Rechten verletzt wird - mithin ist ein Tempolimit als verfassungswidrig anzusehen.Um diese Anderen zu schützen muss halt eine Vorschrift her, die die Leute in die Schranken weist, die nicht mit ihrer Freiheit umgehen können.
Mfg Zille
aTL wird auch keine Drängler hindern, zu drängeln.
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Das Problem ist nur, dass - wie immer im Leben - einige Wenige ihr Recht dazu nutzen andere Verkehrsteilnehmer durch dichtes Auffahren zu nötigen und zu gefährden, und dadurch das Recht der Anderen verletzten, die eben nur mit 120km/h auf der Bahn bewegen wollen.Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Dieses Recht findet dort seine Schranken, wo die Rechte anderer verletzt werden. Ein Tempolimit sanktioniert aber jeden Verstoß gegen dasselbe, auch wenn dadurch niemand in seinen Rechten verletzt wird - mithin ist ein Tempolimit als verfassungswidrig anzusehen.Um diese Anderen zu schützen muss halt eine Vorschrift her, die die Leute in die Schranken weist, die nicht mit ihrer Freiheit umgehen können.
Mfg Zille
Das was Du beschreibst ist genau der Grund für eine Richtgeschwindigkeit.
Ich bin kein Jurist, kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Art. 2 des GG, der das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gewährt, damit im Sinn hat, dass das Recht auf 400+ und die damit enthaltene Bedrohung für Leib und Leben anderer, ein schützenswertes Grundrecht darstellt, zumal andere Menschen aus verkehrstechnisch VOLLKOMMEN UNNÜTZER Sicht dadurch erhöhten tödlichen Risiken ausgesetzt sind.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Aber die politischen Zeiten können sich ja auch mal ändern......
...wonach es aber z.Z. nicht aussieht.😛
Bleibt nur noch die Frage zu klären, warum Du nicht möchtest, daß jemand schneller fährt als Du. Ist es denn wirklich Deinem Ego so abträglich, überholt zu werden, um hier einen Eingriff des Gesetzgebers zu fordern?
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
...wonach es aber z.Z. nicht aussieht.😛Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Aber die politischen Zeiten können sich ja auch mal ändern......Bleibt nur noch die Frage zu klären, warum Du nicht möchtest, daß jemand schneller fährt als Du. Ist es denn wirklich Deinem Ego so abträglich, überholt zu werden, um hier einen Eingriff des Gesetzgebers zu fordern?
Ach das ist mir egal ob jemand schneller fährt als ich selbst fahre. Es geht mir primär darum das die Autobahnen eine Reise- und verkehrssichere Plattform für
allesind, und gerade hier in Deutschland eine sehr Verkehrsdichte vorhanden wo ein Temoplimit ( 130 km/h denke ich) für sehr sinnvoll halte , weil der Verkehrsfluss dadurch für alle höher ist.
Nach meinen persönlichen Berechnungen ( Kraftstoffkosten, Verschleiß / Zeitersparnis) rechnet es sich nicht, ergo handelt es sich ums rasen entweder um Menschen die Termine nicht planen können oder aus Egogründen rasen . Oder wie siehst du das ?
Diese Einstellung kam von mir allerdings erst nach meinem Canada Urlaub, weil es woanders auch besser geht.
Wenn das Tempolimit kommt, werde ich meinen 230 PSler gegen einen riesen SUV- Spritfresser- Drecksau eintauschen, damit ich wenigstens mit Stil schleichen kann... Wirklich!!
Wuhahahaha... 😛
Klasse Idee 🙄 ...der Thread. Frage: Würdest du gegen ein aTL demonstrieren, wenn es denn käme?
Und SCHWUPPS.... schon verbreiten die üblichen Limitierer hier ihre kruden Weltbilder und zigfach zerlegten, ach was, bereits atomisierten "Argumente" aus dem TL Thread mit Feuereifer aufs Neue 😛 😛
Ich will, ich will, ich will abeeeeeeer! *oh Herr, schmeisss.. vom Himmel"
Ist das beratungsresistent, verbohrt, borniert oder was ist das eigentlich? 😕
BTT 😁
Ach Demos... das Recht wurde ja doch nur gegeben, damit man den unbedingten Gehorsam verlangen kann?
Einfach wie die Italiener, die Griechen der zig andere machen - ja ja und was kümmerts mich. Würde sich schlicht so gut wie keiner was drum scheren... was sollten sie denn dagegen tun? 80% der dt. Kraftfahrer den Schein abnehmen? Hinrichten? Innerhalb weniger Wochen einen Großteil der VTs hinter Gitter bringen? Lachhaft...
Alle Macht ist beim Volk, das kapiert nur kaum noch wer? Ein großer Teil delegiert lieber alles und murrt dann leise aber folgsam vor sich hin.
Bevor ich mich aus diesem Thread abmelde, da das Thema an sich mittlerweile ja nur noch von untergeordneter Bedeutung ist mein abschließender Beitrag:
Mir kommt immer das Grausen, wenn versucht wird das Grundgesetz mit an den Haaren herbeigezogenen Argumenten zu ändern.
Genauso bekomme ich Magen- und Kopfschmerzen, wenn ich Begründungen lese, daß die freie Persönlichkeitsentfaltung eingeschränkt wird, wenn es zu einem Tempolimit kommen würde.
Einmal hat Hadrian recht.
Der Artikel 2 GG geift immer dann, wenn keine spezielleren Grundrechte anwendbar sind. Mit diesem Artikel sind selbst solche banalen Dinge wie das Reiten im Wald abgedeckt.
Somit könnte Hadrian zumindest bis zum Bundesverfassungsgericht vordringen.
Aaaaaaber.
Die Frage ist doch eher, ob jemand durch ein Tempolimit in seiner Persönlichkeitsentfaltung eingeschränkt wird.
Denn das Grundbedürfnis sich mit einem Fahrzeug fei zu bewegen wird durch ein Tempolimit nicht eingeschränkt.
Anders gesagt:
Sollte der Gesetzgeber nur einer bestimmten Gruppe das Autofahren erlauben, dann würde ein Verfahren mit Hinweis auf Artikel 2 GG erfolgreich sein.
Seltsamerweise wird ein Tempolimit von 50 km/h innerorts akzeptiert.
Außerdem käme niemand auf die Idee Frankreich, Holland oder andere Staaten bei der EU anzuschwärzen weil es dort ein Tempolimit gibt.
Denn das Recht auf Persönlichkeitsentfaltung gibt es auch im EU-Recht.
Zum Thema Persönlichkeitsentfaltung und Freiheit:
Meine Mutter kommt aus einem Staat, da kannte man so ewas gar nicht und dagegen war die StaSi ein Kindergarten.
Ich habe selbst erlebt, wie Bekannte innerhalb von wenigen Tagen verschwunden waren und man uns nahegelegt hat Nachforschungen einzustellen wenn man einen ruhigen Urlaub verbringen will bzw. wenn man Interesse daran hat wieder auszureisen.
"Interessant" ist auch, daß dieser "Herr" der uns damals besuchte, aktuell in der Regierung sitzt. Scheint aber geheiratet zu haben. Denn mittlerweile trägt er einen anderen Namen.
Ich kann es zwar verstehen wenn sich der ein oder andere darüber aufregt nicht mehr so schnell fahren zu können wie es das Auto hergibt.
Aber zu sagen, man wird in seinen Grundrechten beschnitten finde ich ehrlich gesagt lachhaft.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Diese Einstellung kam von mir allerdings erst nach meinem Canada Urlaub, weil es auch besser geht.
Das ist genau auch meine Erkenntnis: Ich komme mit hohen Geschwindigkeiten prima klar, macht mir sogar großen Spaß.
Zusätzlich konnte ich schon in jungen Jahren in den USA feststellen, dass Reisen statt ... Schnellfahren auch seine großen Reize hat.
Wenn nun die Reisegeschwindigkeit noch Menschenleben rettet, dann bin ich sehr dafür.
Aber, BTW, das ist nicht unser Thema hier, sondern das gehört in den TL-Fred.
Der TE möchte demonstrierende Zeitgenossen, für was auch immer, zum `Mitmachen´ auffordern.
Bei diesem seinem Organisationstalent und allem Drum und Dran, von der Präzisierung des Themas bis zur Pflege seines Freds, ist er allerdings noch ein bissl in der Bringschuld.
Zitat:
Original geschrieben von Tempomat
Das was Du beschreibst ist genau der Grund für eine Richtgeschwindigkeit.
Ich bin kein Jurist, kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Art. 2 des GG, der das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gewährt, damit im Sinn hat, dass das Recht auf 400+ und die damit enthaltene Bedrohung für Leib und Leben anderer, ein schützenswertes Grundrecht darstellt, zumal andere Menschen aus verkehrstechnisch VOLLKOMMEN UNNÜTZER Sicht dadurch erhöhten tödlichen Risiken ausgesetzt sind.
Also, ich bin schon häufig schneller als Richtgeschwindigkeit gefahren, ohne dabei andere VT an Leib und Leben zu bedrohen.
Nun weiß ich, daß auch Du nicht selten schneller als mit Richtgeschwindigket unterwegs bist. Wenn Dir das nicht möglich ist, ohne andere VT an Leib und Leben zu bedrohen, dann fahre doch in Zukunft einfach etwas langsamer.
Ach ja, das Beispiel mit den 400+ ist mal wieder sehr realitätsnah gewählt. Ich sehe, Dein Bemühen das Niveau hier zu heben, ist ungebrochen.