Wer von einem Mercedes mit ProViDa2000 angehalten wurde:
Eventuell war die Messung nicht gerichtsverwertbar …
http://www.sueddeutsche.de/.../...lagen-harmlose-raserjaeger-1.1888221
Beste Antwort im Thema
Hauptsache ein paar Raser konnten sich wieder rausreden... 🙄
91 Antworten
LOL... Die ganzen "Fachleute" hier... Man könnte meinen, das jeder Bäckerlehrling ein Geschwindigkeitsmessgerät bauen könne...
Es ist völlig unerheblich, ob ein längeres Kabel das Messergebnis verfälschen würde. Der Staat hat sich selbst auferlegt, das er nur mit geprüften und geeichten Anlagen rechtlich verwertbare Ergebnisse erzielen kann.
Wenn die Anlage so nicht geprüft und damit nicht geeicht ist, dann ist das Ergebnis eben nicht verwertbar. Mit Logik, Vernunft, Menschlichkeit oder sonstigem braucht man den Behörden in aller Regel nicht zu kommen. Insofern kann man solch eine Behörde an ihren eigenen Maßstäben messen.
Die Schlaumeier hier brauchen ja solch ein Ergebnis nicht anzweifeln, wenn sie selbst mal gemessen werden.
Zitat:
Original geschrieben von Franz_Jaeger
Der Staat hat sich selbst auferlegt, das er nur mit geprüften und geeichten Anlagen rechtlich verwertbare Ergebnisse erzielen kann.
Damit ist alles gesagt.
Da keiner weiß in welcher Form und welche Art das Signal über das Kabel übertragen wird, egal welches der Signale, kann man auch nicht pauschal behaupten, dass das keinen Einfluss hat.
Ich bin übrigens Elektrotechniker und beschäftige mich mit Messaufgaben.
Mit dem richtigen Signal ist die Länge relativ wurscht bzw. das System erkennt von allein, wenn es das Signal nicht mehr richtig erfassen kann.
Das muss aber hier nicht unbedingt sein.
Als Signalkabel kann ja hier nur die Leitung zur Fahrzeug-Elektronik für den Wegstreckenimpuls sein. Eine zu lange Leitung kann beispielsweise Reflektionen hervorrufen, womit Impulse gemessen werden, die gar nicht da sind und und und... will das hier nicht ausweiten... aber Elektronik ist mehr als Licht an/aus.
Die "Fachleute" hier sollten vielleicht den verlinkten Artikel mal lesen:
die beanstandete Videoleitung führt von der Frontkamera zum Meßcomputer.
Das sagt dem Fachmann was?
Richtig, die "Messung" wird durch den Meßcomputer und von jenem
angezapfter Fahrsensorik des Fahrzeuges erledigt.
Besagtes Kabel ist an diesem Vorgang nicht beteiligt.
Zugehöriges Beweisvideo ist aber leider ca. 0,00000000666sec
zu spät am Rechner um gerichtsfest dokumentiert zu werden.
Somit ist das ganze Verfahren ungültig.
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Zitat:
Original geschrieben von onzlaught
Besagtes Kabel ist an diesem Vorgang nicht beteiligt.
Was nicht beteiligt ist, kann man auch weg lassen, allerdings wird man dann fest stellen, dass diese Leitung ein ganz elementares Bestandteil der Messeinrichtung ist.
Zitat:
Zugehöriges Beweisvideo ist aber leider ca. 0,00000000666sec
zu spät am Rechner um gerichtsfest dokumentiert zu werden.Somit ist das ganze Verfahren ungültig.
Diese Ableitung, das "somit" ist falsch.
Es handelt sich um eine relevante System-Komponente, die in der Ausführung nicht für zulässig überprüft ist. Der Messwert ist ungültig, weil der mit einer nicht für zulässig erklärten Messtechnik ermittelt wurde.
Welche Abweichung sich durch dieses nicht für zulässig erklärte Teil ergeben könnte oder ob überhaupt eine Abweichung vorhanden wäre, spielt überhaupt keine Rolle. Es geht ausschließlich um die Zulässigkeit des Beweismittels Videoaufzeichnung und dieses ist mit in relevanten Teilen nicht zugelassener Technik erstellt worden.
Es geht auch nicht nur allein um die Länge, sondern auch darum, dass zugelassene Kabel verwendet werden! Bei einem Austausch der Kabel gegen andere werden sich immer Toleranzen ergeben, die das Ergebnis verfälschen können – anderer Widerstand, andere Dämpfung usw. Ob das der Fall ist, muss eben überprüft werden. Und es geht auch darum, dass Autofahrer deswegen nicht benachteiligt werden dürfen.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Was nicht beteiligt ist, kann man auch weg lassen, allerdings wird man dann fest stellen, dass diese Leitung ein ganz elementares Bestandteil der Messeinrichtung ist.Zitat:
Original geschrieben von onzlaught
Besagtes Kabel ist an diesem Vorgang nicht beteiligt.
Das Kabel ist nicht Bestandteil der Messeinrichtung sondern ein Teil der Dokumentationskomponenten.
Die Messwerte selber könnten alternativ wahrscheinlich auch ohne das Bild der Frontkameraausgelesen werden.
Da das Gesamtsystem "Provida" Fahrzeug aber nunmal dafür nicht vorgesehen ist,
sind die ermittelten Meßwerte weiterhin korrekt (soweit wie mit dem richtigen Kabel),
aber nicht mehr gerichtlich verwertbar.
Um das klarzustellen:
Ich bin auch der Meinung das das Erlöschen der Betriebserlaubnis korrekt ist,
es ist nur traurig bis beleidigend.
Ohne die rechtliche/eichamtlichen Aspekte ist das gesamte System weiterhin betriebsbereit.
Die Tatsache das Meßwert & Video um ~7ns asynchron sind und das sogar redundant,
hat elektrotechnisch keinerlei Relevanz zum Meßergebnis.
Wenn man sowas liest ist man als eletrotechnisch versierter Mensch einfach nur traurig,
selbst die angesetzten Toleranzen sind aus Sicht eines Entwicklers eine Beleidigung,
da sie aber zusätzlich Bedienungs & rechtliche Aspekte beinhalten hinzunehmen.
Darf ich noch, unabhängig von dem vorstehenden, was ICH nicht beurteilen kann, etwas wissen? HIER ging/geht es nur um MERCEDES Modelle vorwiegend in Bayern. Woher weiß ich denn, dass nicht auch Fahrzeuge in anderen Regionen betroffen sind, wenn sie eine gleiche oder ähnliche Technik haben bzw. umgerüstet/repariert wurden? Muss ich dann jedes mal erst das Eichsiegel suchen und überprüfen?
STOP: Weder bin ich Betroffener noch würde ich im Falle des Betroffen sein hier rum jammern erwischt worden zu sein. Ich finde nicht, dass ich dann zum Held mutiere, sondern würde das schamhaft als dummen Fehler verschweigen. Nur gebe ich zu bedenken, dass JEDER betroffen sein kann, absichtlich oder unabsichtlich. Und je nach dem wie hoch die Strafe ausfällt/fallen könnte, möchte ich auch sicher sein, dass die Feststellung der Tat objektiv und korrekt erfolgte, falls dazu ein irgendwie geartetes Messgerät verwendet wurde, dass auch geeicht sein muss. Oder bin ich nun auf dem total falschen Weg? Ich rede hier nicht von 20 Euro sondern von einem möglichen Fahrverbot.
Ich denke daß generell eine hohe Meßtolleranz abgezogen wird und außerdem die nur messen wenn man sowieso schon stark auffällig geworden ist.
Und somit denke ich wirkt sich ein eventueller kleiner Meßfehler gar nich großartig aus.
Gehe ich auch von aus. Nur, wenn du von Messfehlern liest und hinfälligen Eichungen, kommen doch Zweifel am gesamten Messergebnis. Obwohl, wenn es eindeutig ist ...?! Trotzdem wird es immer noch Verkehrsteilnehmer geben die ein Ergebnis anzweifeln, dann ist natürlich eine geeichte und zugelassene Messeinrichtung hilfreich zur Beweisführung.
Letztendlich ist jeder für sein Tun eigenverantwortliche, egal was wir hier diskutieren und ob die Messeinrichtung nun geeicht ist oder nur Makulatur.
Zitat:
Original geschrieben von onzlaught
Das Kabel ist nicht Bestandteil der Messeinrichtung sondern ein Teil der Dokumentationskomponenten.
Die Messwerte selber könnten alternativ wahrscheinlich auch ohne das Bild der Frontkameraausgelesen werden.
Das stimmt so nicht, weil beispielsweise die Abstandsmessung auf den Bildern der Frontkamera basiert und für eine Korrekte Berechnung die Geschwindigkeitswerte benötigt werden. Also ist das Kabel durchaus Bestandteil der Messeinrichtung.
Hi,
Lustige Diskussion hier.
Leitungswiderstand, Digitale Übertragung, hihihi.
Da steht ein Ordinärer VHS-Recorder im Kofferraum. Die Technik ist über 30 Jahre als und zeichnet alle 20 ms ein Bild auf. Daß die Laufzeitverzögerung bei 6,66ns liegt hat ja schon jemand berechnet.
Das ändert absolut gar nix, nicht an der Videoaufzeichnung, nicht an der Messung an rein gar nix.
Dazu werden wahrscheinlich die selben Bänder tausendfach wieder überspielt. Wenn sich jemand mal die Mühe macht 'nen Oszi an den
Eingang des Kopfverstärkers eines Videorecorders zu hängen, der macht sich um 2m Kabel keine Sorgen mehr (hab ich immer gewundert wie daraus noch ein Bild wird 🙂).
Selbst wenn das Signal von den Geschwindigkeitssensoren verlängert würde, was soll's die Amplitude sinkt um ein paar µV (wegen höherem Widerstand), auch treffen die Pulse später ein. Relevant ist hier nur das Delta und selbst wenn nicht, solange wir nicht Scotty und die Enterprise jenseits der Lichtgeschwindigkeit verfolgen macht das gar nix aus.
Ist halt wieder Bürokratie. Manchmal wär's IMHO besser wenn's keine Anwälte gäbe und rein nach gesundem Menschenverstand geurteilt würde, aber naja, darüber brauchen wir nicht diskutieren.
Gruß Metalhead