wer sagt mir, ob mein Fahrzeug StVZO konform ist?
hin und her, je mehr man fragt, desto mehr Antworten bekommt man…
Ich möchte an meinem Fahrzeug (Jeep Wrangler) gern die Türen herausnehmen und ohne fahren. Ich weiß aber nicht, ob das erlaubt ist.
Also frage ich die Polizei, die verweist mich ans Straßenverkehrsamt.
Das Straßenverkehrsamt sagt mir, dafür sei der TÜV zuständig.
Soweit, so gut.
Dann gibt es aber auch Meinungen, dass selbst die ABE erlöschen kann, wenn der TÜV Veränderungen eingetragen hat, weil sie trotzdem nicht den Richtlinien der StVZO entsprechen.
So zum Beispiel diese US-Stoßstangenecken, die das vordere Rad (von vorn aus gesehen) nicht ganz im oberen Bereich abdecken.
TÜV hat’s bei mir eingetragen, aber eigentlich steht in der StVZO etwas anderes.
Kann mir da jemand helfen?
Ich bin ja gern bereit, mich beim TÜV und beim Straßenverkehrsamt anzustellen, um die Eintragungen vornehmen zu lassen. Aber wenn es dann anschließend doch nicht rechtskräftig ist?
Zusammengefasst noch mal meine Frage:
Wer bestätigt mir rechtsverbindlich, dass ich die gewünschte Änderung am meinem Fahrzeug durchführen darf?
Ich danke euch!
Beste Antwort im Thema
Einfach machen und gut...
Diese Antwort bekomme ich überall.
Die Kette rührt m.E. noch aus der Zeit, als noch nicht jedes Auto Gurte hatte. Mittlerweile dürfte die Kette wohl erledigt sein.
Aber es geht hier auch nicht darum, dass ich angehalten werde und der Polizist mich verwarnt und ich die Türen wieder einbauen und ein Ticket bezahlen muss.
Mir geht es in erster Linie um den Versicherungsschutz, denn
- wenn ich die Türen nicht ausbauen darf, habe ich keine ABE mehr
- das bedeutet, die Kaskoversicherung zahlt nicht und die Haftpflichtversicherung holt sich den gesamten Schaden, den sie ggf. bezahlen muss, bei mir wieder (keine Regresshöchstgrenze, sondern die volle Summe)
- wenn mir jemand seitlich reinbrettert und mir passiert was, wird die gegnerische Haftpflichtversicherung nicht zahlen, weil: keine ABE und grob fahrlässig
- aus gleichem Grund würde auch meine Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlen
Das bedeutet also:
Wenn es mal zu einem Crash kommt und ich ohne Türen fahre und dieses nicht darf, dann kann das nicht nur bedeuten, dass ich meinen Schaden leider selbst zahlen muss, sondern, je nach Ausmaß, meine gesamte finanzielle Situation gefährte: Unfall -> berufsunfähig -> keine Rente -> Hartz IV -> ...
Und ich finde, das Thema ist dann doch zu wichtig, als dass man es mit "wird scon gut gehen" abtun sollte.
Und deshalb ist es mir so wichtig, dass ich den richtigen frage, ob ich es nun darf oder nicht. Die Versicherung sagt: es muss StVZO-konform sein, d.h. es muss eine ABE vorhanden sein.
Zwischendurch mal vielen Dank für eure vielen Statements.
34 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Go}][{esZorN
Des weiteren gibt es imho die STVZO nicht mehr, die wurde durch die FZV abgelöst. Was sich da jetzt im einzelnen geändert hat, weiß ich aber nicht; lohnt sich aber bestimmt mal zu hinterfragen.
Was ist denn die FZV? Hab ich noch nie gehört und es interessiert mich...
Ich krieg in letzter Zeit offensichtlich nicht mehr wirklich viel mit...
Zitat:
Original geschrieben von Go}][{esZorN
Des weiteren gibt es imho die STVZO nicht mehr, die wurde durch die FZV abgelöst. Was sich da jetzt im einzelnen geändert hat, weiß ich aber nicht; lohnt sich aber bestimmt mal zu hinterfragen.mfg
es gibt noch beide
in der FZV ist meines Wissens nur die Zulassung und was damit zusammenhängt geregelt.
die technischen Vorraussetzungen stehen immer noch in der StVZO.
einfacher ist es dadurch nicht geworden.
Hallo Leute,
habe euren Thread mitverfolgt.
Ich sage euch was ich machen würde:
Tür aushängen, fahren, basta. Wenn jemand fragt, Bedienungsanleitung zücken,
da müsste ja vermerkt sein, daß die Türen ausgehängt werden dürfen, fertig.
Ihr macht euch immer so viele Gedanken. Einfach machen. Wenn euch jemand ans Bein
pissen will, dann passiert das sowieso, ob mit Regelung, oder ohne.
Und wenn ein Polizist ein bißchen eifrig werden sollte, würde ich argumentieren, daß ein Motorrad-
fahrer ja auch keine Türen, geschweige denn einen Gurt hat. Und trotzdem fahren darf.
Diese Logik begreift auch bestimmt der Dümmste der Nation, oder???
Hoffe die Diskussion kann beendet werden.
Gruß
Manny
Ja das ist so einfach gesagt, auch wenn es gar nicht mal dumm klingt.
Ich hätte trotzdem immernoch Schiss das die Versicherung bei einem Unfall sich weigert zu zahlen! Die suchen doch auch immer jeden Grund um Vorteile für sich zu gewinnen!
Und man weiß ja nie was kommt, es könnte einen ja quasi jeden Tag treffen.
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Einfach machen und gut...
Diese Antwort bekomme ich überall.
Die Kette rührt m.E. noch aus der Zeit, als noch nicht jedes Auto Gurte hatte. Mittlerweile dürfte die Kette wohl erledigt sein.
Aber es geht hier auch nicht darum, dass ich angehalten werde und der Polizist mich verwarnt und ich die Türen wieder einbauen und ein Ticket bezahlen muss.
Mir geht es in erster Linie um den Versicherungsschutz, denn
- wenn ich die Türen nicht ausbauen darf, habe ich keine ABE mehr
- das bedeutet, die Kaskoversicherung zahlt nicht und die Haftpflichtversicherung holt sich den gesamten Schaden, den sie ggf. bezahlen muss, bei mir wieder (keine Regresshöchstgrenze, sondern die volle Summe)
- wenn mir jemand seitlich reinbrettert und mir passiert was, wird die gegnerische Haftpflichtversicherung nicht zahlen, weil: keine ABE und grob fahrlässig
- aus gleichem Grund würde auch meine Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlen
Das bedeutet also:
Wenn es mal zu einem Crash kommt und ich ohne Türen fahre und dieses nicht darf, dann kann das nicht nur bedeuten, dass ich meinen Schaden leider selbst zahlen muss, sondern, je nach Ausmaß, meine gesamte finanzielle Situation gefährte: Unfall -> berufsunfähig -> keine Rente -> Hartz IV -> ...
Und ich finde, das Thema ist dann doch zu wichtig, als dass man es mit "wird scon gut gehen" abtun sollte.
Und deshalb ist es mir so wichtig, dass ich den richtigen frage, ob ich es nun darf oder nicht. Die Versicherung sagt: es muss StVZO-konform sein, d.h. es muss eine ABE vorhanden sein.
Zwischendurch mal vielen Dank für eure vielen Statements.
Zitat:
- wenn ich die Türen nicht ausbauen darf, habe ich keine ABE mehr
- das bedeutet, die Kaskoversicherung zahlt nicht und die Haftpflichtversicherung holt sich den gesamten Schaden, den sie ggf. bezahlen muss, bei mir wieder (keine Regresshöchstgrenze, sondern die volle Summe)
§19 Abs 2 StVZO
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
- die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
- eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
- das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
welches dieser drei Tatbestandsmerkmale sollte auf das auf das entfernen der Türen passen.
Zitat:
Original geschrieben von buckdanny99
§19 Abs 2 StVZOZitat:
- wenn ich die Türen nicht ausbauen darf, habe ich keine ABE mehr
- das bedeutet, die Kaskoversicherung zahlt nicht und die Haftpflichtversicherung holt sich den gesamten Schaden, den sie ggf. bezahlen muss, bei mir wieder (keine Regresshöchstgrenze, sondern die volle Summe)(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
- die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
- eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
- das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
welches dieser drei Tatbestandsmerkmale sollte auf das auf das entfernen der Türen passen.
Eine Gefährdung von Fahrern/Beifahrern durch Hinausgeschleudertwerden? oder eine Verletzung von PAssanten durch herausgeschleuderte Teile?
Irgendwas werden sie schon finden
Mann oh Mann.
Habt ihr vielleicht Probleme.
Einfache Ansage. Laß die blöde Tür drin, wennste Schiß hast, basta.
Wenn du ohne Türen fahren willst, dann raus damit.
Ich fahr nen alten Ami aus den 50ern. Der hat auch keine Gurte. Das Risiko
geht man ein, wenn man damit fährt, oder man läßt es und fährt was anderes.
Wenn du keine Türen hast und dir knallt seitlich einer rein, dann brauchst du dir
um Pflegeversicherung, etc. keine Gedanken mehr machen. Dann wirst du vermutlich
diesen Unfall nicht überleben. Oder du hast Glück und bist "nur" ein Schwerverletzter.
Meinst du wirklich ein deutsches Gesetz wird dir genau wortwörtlich widergeben, was du suchst??? Vielleicht kennst du das Sprichwort: "Recht haben und Recht kriegen, sind zwei verschiedene Sachen..."
Ich würde auch nicht so viel Wirbel bei Zulassungsstellen etc. veranstalten. Die kommen bloß auf die Idee und erlassen ein weiteres sinnloses Gesetz. Zu Lasten von uns (Steuerzahler).
Ich habe schon einige CJ 7 u. Wrangler ohne Türen fahren sehen. Kenne auch einige die alte Willy´s Jeeps fahren. Da sind nicht mal Türen eingebaut, oder Ketten, etc.
Da gibt es auch keine Blinker.
Der Wrangler oder CJ7 entstand ja als Vorlage vom Willys. Also müßte es doch erlaubt sein, ohne Türen zu fahren.
Sollte ja einmal ein Versicherungsfall eintreten, mußt du dir halt nen guten Anwalt suchen. Der diese historische Entwicklung darlegt und entsprechend zu deinen Gunsten argumentiert.
Mehr können wir dir hier als Laien auch nicht sagen.
Sorry.
Zitat:
Original geschrieben von mike cougar
Das ist totaler Schwachsinn !!!!Zitat:
Blödsinn. Über dem TÜV steht auf jeden Fall die Zulassungsbehörde / Straßenverkehrsamt. Wenn dir der TÜV-Prüfer kleine Kennzeichen einträgt heißt das noch lange nicht, dass dein Wagen auch bei der Zulassung welche bekommt.
Wenn das stimmen würde, dann könnten die Zulassungsbehörden sämtliche andere Eintragungen ebenfalls ignorieren. Dann gäbe es eine Prozeßflut und der TÜV könnte sich dann verabschieden.
Der Grund für die Nichtzulassung kleiner Kennzeichen hat was mit der fehlenden Ausnahme-Genehmigung des Regierungspräsidenten zu tun.
Ich habe die kleinen Kennzeichen hinten eingetragen und vom R.PR die Ausnahme-Genehmigung erteilt bekommen. Vorne habe ich keine kleinen Kennzeichen eingetragen und fahre sie trotzdem. Ein nettes Gespräch mit dem Zulassungsleiter hat dieses Problem gelöst. So einfach ist das.
Ich habe im Fahrzeugschein eine maximale Kennzeichengröße von 320x150mm für hinten eingetragen. Das wurde von der Zulassungsstelle ignoriert, die haben selbst neu ausgemessen. Deswegen habe ich jetzt ein 370 mm Kennzeichen mit Engschrift bekommen. Mit dazugehöriger Ausnahmegenehmigung (vom Landrat). Dazu hatte ich auch ein Gespräch mit dem Amtstleiter. Der hat mir zu verstehen gegeben, dass er sich zu 100% an seine Vorgaben hält und er dabei keinen Spielraum bietet.
Die Ausnahmegenehmigung ist bei uns nicht das Problem.
Gruß
Hendrik
Zitat:
Original geschrieben von Go}][{esZorN
@deville73:
FZV = FahrzeugZulassungsVerordnungmfg
Dank Dir für die Aufklärung. Hab noch nicht mal gewusst, dass es sowas gibt. Ist das auch so ein "europäischer Fortschritt" durch "Reformierung"?
Ich hab gestern Nachmittag als die Sonne so schön schien einen Suzuki Samurai mit fehlenden Türen an mir vorbeifahren gesehen....😉
Hatte allerdings nur dieses rote (Überführungs-) Kennzeichen drauf...
Ich dachte sofort an dieses Thema hier😁
Sah ungefährt so aus: Suzuki
Zitat:
Original geschrieben von DriverT13
Und wenn ein Polizist ein bißchen eifrig werden sollte, würde ich argumentieren, daß ein Motorrad-
fahrer ja auch keine Türen, geschweige denn einen Gurt hat. Und trotzdem fahren darf.Gruß
Manny
Genau, dann darfste im Auto noch einen Helm tragen 🙂
Zitat:
Ich habe im Fahrzeugschein eine maximale Kennzeichengröße von 320x150mm für hinten eingetragen. Das wurde von der Zulassungsstelle ignoriert, die haben selbst neu ausgemessen. Deswegen habe ich jetzt ein 370 mm Kennzeichen mit Engschrift bekommen. Mit dazugehöriger Ausnahmegenehmigung (vom Landrat). Dazu hatte ich auch ein Gespräch mit dem Amtstleiter. Der hat mir zu verstehen gegeben, dass er sich zu 100% an seine Vorgaben hält und er dabei keinen Spielraum bietet.
Die Ausnahmegenehmigung ist bei uns nicht das Problem.
Dann lebst du entweder im falschen Ort oder du hast offensichtlich hinten mehr Platz als der TÜV Dir eingetragen hat. Bei mir geht hinten nur die eingetragene Größe. Mein Wagen ist Bj. 76. Vorne könnte ich auch größer gehen. Da die Zulassungsleiter aber einen Ermessensspielraum haben, darf ich halt vorne auch die kleinen Schilder fahren.