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wer sagt mir, ob mein Fahrzeug StVZO konform ist?

Themenstarteram 23. April 2008 um 14:12

hin und her, je mehr man fragt, desto mehr Antworten bekommt man…

Ich möchte an meinem Fahrzeug (Jeep Wrangler) gern die Türen herausnehmen und ohne fahren. Ich weiß aber nicht, ob das erlaubt ist.

Also frage ich die Polizei, die verweist mich ans Straßenverkehrsamt.

Das Straßenverkehrsamt sagt mir, dafür sei der TÜV zuständig.

Soweit, so gut.

Dann gibt es aber auch Meinungen, dass selbst die ABE erlöschen kann, wenn der TÜV Veränderungen eingetragen hat, weil sie trotzdem nicht den Richtlinien der StVZO entsprechen.

So zum Beispiel diese US-Stoßstangenecken, die das vordere Rad (von vorn aus gesehen) nicht ganz im oberen Bereich abdecken.

TÜV hat’s bei mir eingetragen, aber eigentlich steht in der StVZO etwas anderes.

Kann mir da jemand helfen?

Ich bin ja gern bereit, mich beim TÜV und beim Straßenverkehrsamt anzustellen, um die Eintragungen vornehmen zu lassen. Aber wenn es dann anschließend doch nicht rechtskräftig ist?

Zusammengefasst noch mal meine Frage:

Wer bestätigt mir rechtsverbindlich, dass ich die gewünschte Änderung am meinem Fahrzeug durchführen darf?

Ich danke euch!

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 24. April 2008 um 15:43

Einfach machen und gut...

Diese Antwort bekomme ich überall.

Die Kette rührt m.E. noch aus der Zeit, als noch nicht jedes Auto Gurte hatte. Mittlerweile dürfte die Kette wohl erledigt sein.

Aber es geht hier auch nicht darum, dass ich angehalten werde und der Polizist mich verwarnt und ich die Türen wieder einbauen und ein Ticket bezahlen muss.

Mir geht es in erster Linie um den Versicherungsschutz, denn

- wenn ich die Türen nicht ausbauen darf, habe ich keine ABE mehr

- das bedeutet, die Kaskoversicherung zahlt nicht und die Haftpflichtversicherung holt sich den gesamten Schaden, den sie ggf. bezahlen muss, bei mir wieder (keine Regresshöchstgrenze, sondern die volle Summe)

- wenn mir jemand seitlich reinbrettert und mir passiert was, wird die gegnerische Haftpflichtversicherung nicht zahlen, weil: keine ABE und grob fahrlässig

- aus gleichem Grund würde auch meine Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlen

Das bedeutet also:

Wenn es mal zu einem Crash kommt und ich ohne Türen fahre und dieses nicht darf, dann kann das nicht nur bedeuten, dass ich meinen Schaden leider selbst zahlen muss, sondern, je nach Ausmaß, meine gesamte finanzielle Situation gefährte: Unfall -> berufsunfähig -> keine Rente -> Hartz IV -> ...

Und ich finde, das Thema ist dann doch zu wichtig, als dass man es mit "wird scon gut gehen" abtun sollte.

Und deshalb ist es mir so wichtig, dass ich den richtigen frage, ob ich es nun darf oder nicht. Die Versicherung sagt: es muss StVZO-konform sein, d.h. es muss eine ABE vorhanden sein.

Zwischendurch mal vielen Dank für eure vielen Statements.

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Zitat:

Dann gibt es aber auch Meinungen, dass selbst die ABE erlöschen kann, wenn der TÜV Veränderungen eingetragen hat, weil sie trotzdem nicht den Richtlinien der StVZO entsprechen.

Ich würde mir über irgendwelche Meinungen keine Sorgen machen.

Der TÜV ist der Papst und wenn der dir die Absolution erteilt, dann hat das auch seine rechtliche Gültigkeit. Wer steht denn über dem TÜV ??? Keiner mehr !!!

Bei schwerwiegenden Mängeln könnte evtl. ein Höhergestellter TÜV-Beamter Deine Eintragungen wieder löschen. Das wird aber nur bei illegalen Eintragungen gemacht.

 

 

 

Hallo

was sagt den deine Bedienungsanleitung zu denTüren, kann man die einfach ohne Hilfsmittel entfernen, ist es also vorgesehen die Türen zu entfernen.

oder muss man mit Werkzeug da ran.

Zitat:

Original geschrieben von mike cougar

Zitat:

Dann gibt es aber auch Meinungen, dass selbst die ABE erlöschen kann, wenn der TÜV Veränderungen eingetragen hat, weil sie trotzdem nicht den Richtlinien der StVZO entsprechen.

Ich würde mir über irgendwelche Meinungen keine Sorgen machen.

Der TÜV ist der Papst und wenn der dir die Absolution erteilt, dann hat das auch seine rechtliche Gültigkeit. Wer steht denn über dem TÜV ??? Keiner mehr !!!

Bei schwerwiegenden Mängeln könnte evtl. ein Höhergestellter TÜV-Beamter Deine Eintragungen wieder löschen. Das wird aber nur bei illegalen Eintragungen gemacht.

Was ist das denn für ein Käse? Jeder Streifenpolizist kann Eintragungen anzweifeln und dein Fahrzeug erneut zum TÜV schicken, wo dann alles nochmal genauestens geprüft wird.

Zitat:

Was ist das denn für ein Käse? Jeder Streifenpolizist kann Eintragungen anzweifeln und dein Fahrzeug erneut zum TÜV schicken, wo dann alles nochmal genauestens geprüft wird.

´

Wenn die Eintragung von einem TÜV-Prüfer nachweisbar eingetragen wurde, ist der Fahrer aus dem Schneider. Selbstverständlich kann jeder Polizist eine Eintragung anzweifeln und ihn zur nächsten TÜV-Dienststelle schleifen. Und damit muß wohl jeder mit Radikal-Umbauten rechnen. Dann hat der TÜV-Prüfer die Wahl den Umbau ebenfalls zu akzeptieren oder die Eintragung wieder zu löschen.

Bei einer illegalen Eintragung sieht die Sache natürlich anders aus.

Themenstarteram 23. April 2008 um 18:09

wir reden hier natürlich nicht über illegale Eintragungen

Die Türen sind werksseitig so gemacht, dass man sie leicht herausnehmen kann. So ist das auch vorgesehen. Ich benötige zwar einen Schraubenzieher, aber sie sind dazu bestimmt, herausgenommen zu werden.

In Deutschland wurde der Wrangler allerdings mit Türen homologiert. Das heißt, in Deutschland (im Gegensatz zu den USA) wurde ein Fahrzeug ohne Türen niemals zugelassen.

Die Betriebsanleitung schweigt sich zu diesem Thema aus.

am 23. April 2008 um 18:20

Hallo,

also bau dir ne Kette ein schnall dich schön an und du kannst damit fahren.

Bei uns hat noch keiner was gesagt weder beim TÜV noch bei der Polizei.

Ich war gestern mit meinem Kübelwagen ohne Verdeck, Türen, Heizung zum TÜV und habe dort die Absolution für das H-Kennzeichen bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von Steve Irwin

 

wir reden hier natürlich nicht über illegale Eintragungen

Die Türen sind werksseitig so gemacht, dass man sie leicht herausnehmen kann. So ist das auch vorgesehen. Ich benötige zwar einen Schraubenzieher, aber sie sind dazu bestimmt, herausgenommen zu werden.

In Deutschland wurde der Wrangler allerdings mit Türen homologiert. Das heißt, in Deutschland (im Gegensatz zu den USA) wurde ein Fahrzeug ohne Türen niemals zugelassen.

Die Betriebsanleitung schweigt sich zu diesem Thema aus.

wenn die Spiegel ohne Türen dann noch am Fahrzeug sind hätte ich da keine Bedenken, auf die Kette würde ich verzichten.

Zitat:

Original geschrieben von mike cougar

Der TÜV ist der Papst und wenn der dir die Absolution erteilt, dann hat das auch seine rechtliche Gültigkeit. Wer steht denn über dem TÜV ??? Keiner mehr !!!

Blödsinn. Über dem TÜV steht auf jeden Fall die Zulassungsbehörde / Straßenverkehrsamt. Wenn dir der TÜV-Prüfer kleine Kennzeichen einträgt heißt das noch lange nicht, dass dein Wagen auch bei der Zulassung welche bekommt.

@ Steve: Beim VW 181 ("Kübelwagen") war es bei herausgenommenen Türen Pflicht eine Kette einzuhängen, wenn ich mich richtig erinnere.

Gruß

Hendrik

am 23. April 2008 um 19:32

Also was dein Problem angeht - vielleicht bringt dir das was:

Beitrag #58

http://www.jeepforum.de/index.php?...

Allgemein was Eintragungen angeht: wenn legal, dann ist in Deutschland das, was der amtlich anerkannten Sachverständige (alte Bundesländer und ehem. Westberlin TÜV, neue Bundesländer und ehem. Ostberlin DEKRA) mal eingetragen hat, fix. Es beschreibt dein Fahrzeug im Rahmen der Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis. Ist es wie zum Zeitpunkt der Abnahme gibt es da nichts zu beanstanden. Das jede Eintragung nicht von jedem Polizisten nachvollzogen werden kann - schon garnicht Samstagnacht halbzwei in 'ner Verkehrskontrolle ist menschlich und leider der Nachteil bei Extremumbauten bzw. Abweichungen vom Serienstand. Das mancher Polizist da vielleicht auch mal übereifrig ist - tja das ist dann leider so.

Da war die Frage nach den Abweichungen von den Vorschriften in der StVZO. Es kann eben im Rahmen einer Erteilung einer Einzel-BE Ausnahmen geben, siehe bei unseren US-Cars die roten Blinker hinten zum Beispiel. In fast jedem Schein steht Ausnahme von §54 (Blinker) oder Ausnahme von §60 (Kennzeichengröße). Und das kann auch noch ganz andere Baugruppen betreffen. Die Götter im Olymp sitzen in diesem Fall nicht in Berlin oder Brüssel sondern bei TÜV&Dekra. Hab auch schon Sachen gesehen wie z.B. Xenonlampe im H4 Scheinwerfer - eingetragen. Obwohl der Scheinwerfer für eine Xenonlampe garnicht geprüft ist (ich meine E-Prüfzeichen und entsprechende Kodierung nur für H4-Lampe), hat's irgendein Prüfer eingetragen.

Na wie dem auch sei, ich hab auch schon häufiger NVA-Trabi gesehen, die nur mit Kette, wahrscheinlich als Schutz gegen rausfallen :-) unterwegs waren. Die muss wohl sein.

Ordnungsamt oder ein Verkehrsrechtanwalt müssten dir aber sagen können, welcher Paragraph bemüht wird, um das Weglassen von Kette oder Tür zu ahnden.

Moin,

soweit ich weiß, muss bei ausgebauter Tür eine Kette vorhanden sein. Einzige mir bekannte Ausnahme ist der BMW Z1, weil der Schweller hoch genug ist.

Des weiteren gibt es imho die STVZO nicht mehr, die wurde durch die FZV abgelöst. Was sich da jetzt im einzelnen geändert hat, weiß ich aber nicht; lohnt sich aber bestimmt mal zu hinterfragen.

mfg

Zitat:

Blödsinn. Über dem TÜV steht auf jeden Fall die Zulassungsbehörde / Straßenverkehrsamt. Wenn dir der TÜV-Prüfer kleine Kennzeichen einträgt heißt das noch lange nicht, dass dein Wagen auch bei der Zulassung welche bekommt.

Das ist totaler Schwachsinn !!!!

Wenn das stimmen würde, dann könnten die Zulassungsbehörden sämtliche andere Eintragungen ebenfalls ignorieren. Dann gäbe es eine Prozeßflut und der TÜV könnte sich dann verabschieden.

Der Grund für die Nichtzulassung kleiner Kennzeichen hat was mit der fehlenden Ausnahme-Genehmigung des Regierungspräsidenten zu tun.

Ich habe die kleinen Kennzeichen hinten eingetragen und vom R.PR die Ausnahme-Genehmigung erteilt bekommen. Vorne habe ich keine kleinen Kennzeichen eingetragen und fahre sie trotzdem. Ein nettes Gespräch mit dem Zulassungsleiter hat dieses Problem gelöst. So einfach ist das.

am 23. April 2008 um 23:11

Kette gegen rausfallen? Wie geht denn das wenn man angeschnallt ist?

 

Wirklich mit Sicherheit sagen (und schriftlich geben) welche Umbauten gehen wird Dir in letzter Konsequenz niemand.

Dann müsste ja jemand Verantwortung übernehmen und ggf. den Kopf hin halten. Und das macht hier niemand mehr.

Aber sagen was nicht geht, daß kann irgendwie jeder.

So ähnlich kenn ich das vom VW Iltis - wenn die Gummitüren raus sind macht man die Kette ran. Wozu? hmmm vielleicht aus einer Zeit noch übrig wo man Anschnallen noch als Strangulation empfunden hat.

 

MfG

am 24. April 2008 um 4:37

Beim CJ 7 meines Vaters war das auch so.Da mussten Ketten anstelle der Türen hin...aber das ist schon 20 Jahre her und die Türen konnte man bekanntlich auch so einfach aushängen. 

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