wer kennt sich mit e-prüfzeichen wirklich aus?
Wer weiß wirklich bescheid und kann mir im bezug auf Blinker etc. mal eine klare ansage machen?
Was bedeutet das e-Zeichen wirklich? Befreit das von jeder Eintragung oder dem mitführen eines Gutachtens? Viele e-Artikel werden ja ohne Gutachten ausgeliefert, haben halt nur das Prüfzeichen drauf.
Kann mir damit keiner was anhaben?
Georg
68 Antworten
Soo...
Von ATU hab ich heut nen Wisch bekommen wo was zu dem Auspuff drauf steht. Nüchtern betrachtet ist dieser Zettel allerdings totaler nonsens, drunter legen und überprüfen müssen sie sich trotzdem...
Hab auch meinen Nachbarn (PK...) mal auf den Auspuff angesprochen, und der meinte das würde sich in einer Art Grauzone bewegen. An und für sich würde das Siegel reichen. Praktisch wäre das allerdings für den Polizisten nicht zu kontrollieren und daher müsse eigentlich (um auch wirklich allem Stress aus dem Weg zu gehen) ein Gutachten vom TÜV her, dass dann besagt dass in meinem Falle alles ordentlich angebaut ist und auch der Auspuff selbst ok ist.
Dann war ich auch noch beim TÜV selber und habe gefragt, wie es sich denn genau mit so einem Zeichen verhält. Der TÜV Ing. sachte mir dann, dass wenn mein Auspuff nicht verändert wurde (anderes Rohr, leergeräumt oder so) mit diesem Prüfsiegel legal wäre. Ohne Eintragung, ohne ABE, ohne alles :-)
Er meinte dann auch, wenn der Polizist dann meinen würde unbedingt meinen Auspuff kontrollieren zu müssen, dann müsse er sich eben drunter legen, würde ihm nichts anderes übrig bleiben.
Hab ihn dann auch gefragt, ob mir irgendeinen Wisch ausstellen kann, den ich bei der nächsten Kontrolle einfach vorlege und gut ist... Er fragte dann wozu das gut sein solle, mein Auspuff wäre so in Ordnung und da könnte mir keiner weiß, da bräuchte ich auch nicht extra Geld für was ausgeben was ich nicht brauchte. Im schlimmsten Falle könnte mir der Polizist eine Mängelkarte ausstellen, wenn er sich nicht drunter legen möchte. Mit der Mängelkarte solle ich dann zu ihm kommen, die würde er dann "vor meinen Augen zerreissen" (ok, wird er wahrscheinlich nicht tun, aber ich habe verstanden was er meint....).
Also habe ich ab sofort den Wisch von ATU dabei und freue mich auf meine nächste Mängelkarte (der Wisch ist genauso wertvoll wie die Nummr alleine...)!
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auspuff mit E-Prüfzeichen - trotzdem ne ABE?' überführt.]
Hi,
Okay, da bin ich aber dann froh...
hab Frontscheinwerfer und Rückleuchten ohne Papiere bekommen die sind laut Tüv Eintragungsfrei, weil sie scho geprüft wurden und falsch anschliessen naja kann man ja schlecht bei den sachen...
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auspuff mit E-Prüfzeichen - trotzdem ne ABE?' überführt.]
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auspuff mit E-Prüfzeichen - trotzdem ne ABE?' überführt.]
teile mit e-prüfzeichen sind bauartgeprüft und ohne jegliches gutachten zulässig.
aber vorsicht,die zulassung kann auch zurückgezogen werden(siehe fk led rückleuchten) und somit ist das teil auch nicht mehr im bereich der stvzo zulässig.
gescheite firmen geben zu ihrem e-geprüften teil noch eine eg übereinstimmungserklärung dazu.
gruss
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Die Zahl hinter dem "E" gibt den Prüfort bzw. das Prüfland an. Eine kleine Auflistung findest du auf meiner Seite unter E-Nummern.
Hier die E - Normen
E1: Deutschland
E2: Frankreich
E3: Italien
E4: Niederlande
E5: Schweden
E6: Belgien
E7: Ungarn
E8: Tschechien
E9: Spanien
E10: ehemaliges Jugoslawien
E11: Großbritannien
E12: Österreich
E13: Luxemburg
E14: Schweiz
E15: DDR
E16: Norwegen
E17: Finnland
E18: Dänemark
E19: Rumänien
E20: Polen
E21: Portugal
E22: Russische Föderation
E23: Griechenland
E24: Irland
E25: Kroatien
E26: Slowenien
E27: Slowakei
E28: Weißrussland
E29: Estland
E31: Bosnien und Herzegowina
E32: Lettland
E37: Türkei
E40: Mazedonien
E42: Europäische Union
E43: Japan
E = europaweit anerkanntes prüfzeichen mit länderschlüssel
1 = deutschland
Zitat:
Original geschrieben von TDI_GTI
heißt das, dass ich die teile nur in dem Land der Norm verwenden darf oder in ganz Europa??
Georg
In Europa
ja und wie ist das ich hab im laden eine E geprüfte einstiegsbeleuchtung (in blau) gefunden! dachte das ist nicht zugelassen lt. Stvo??
Darf ich das nun einbauen oder nicht?
Zitat:
Original geschrieben von Cailib
ja und wie ist das ich hab im laden eine E geprüfte einstiegsbeleuchtung (in blau) gefunden! dachte das ist nicht zugelassen lt. Stvo??
Darf ich das nun einbauen oder nicht?
Nein.
Auf solche Bauteile dürfte kein e-Zeichen sein.
Lies dir hier ein Dokument des TÜV Süd durch.
Zitat:
Ein großes "E" in einem Kreis ist heute as gebräuchlichste Prüfsymbol. Es kann von den Genehmigungsbehörden aller
Staaten vergeben werden, die dem ECE-Rechtskreis angehören. Die Zahl hinter dem "E" benennt den betreffenden Staat. In unserem Beispiel ist es Deutschland (1).
und
Zitat:
Ein kleines "e" in einem Rechteck besagt, dass das Teil von einem EG-Mitgliedsstaat mit Geltung für die gesamte Europäische Gemeinschaft geprüft und anerkannt ist. Die Kennzahl 4 in unserem Beispiel steht für die Niederlande.
d.h. von den Großen E Zeichen hat nur E1 hier gültigkeit!
Zitat:
Original geschrieben von dc-viper
Nein.
Auf solche Bauteile dürfte kein e-Zeichen sein.
naja dürfen nicht wenn aber eins da ist?? muss mal ein bild machen und reinstellen dauert aber noch etwas!!
d.h. von den Großen E Zeichen hat nur E1 hier gültigkeit! weiter oben heist es aber E = Europaweit oder nicht????
Zitat:
Original geschrieben von ]{laus
Lies dir hier ein Dokument des TÜV Süd durch.
und
d.h. von den Großen E Zeichen hat nur E1 hier gültigkeit!
Gilt das auch für Tüv Nord😁😁