Wer kennt sich aus?
Hallo an alle!
Wer kennt sich aus?
Und zwar habe ich folgendes Problem.
Mein Peugeot 307sw BJ. 2006 ist von heute auf morgen nicht mehr angesprungen. Musste ihn daraufhin abschleppen lassen. Habe ihn zu meinen Peugeothändler um die Ecke schleppen lassen,weil ich dachte da ist er gut aufgehoben. Das war letzten Samstag. Habe mich dann gleich Montag Morgen mit dem Autohaus telefoniert und bescheid gegeben. Sie sagten sie melden sich zurück. Am Abend nochmal angerufen ,nochmal wollten sie sich melden. keiner hat's getan. Tag 1 war vorbei.Dienstag habe ich dann jemand erreicht. Da hieß es,ein Sensor sei wahrscheinlich kaputt und wenn das nicht,müssten sie die komplette Elektronik zerlegen. Sollte mich Mittags wieder melden was ich dann auch gemacht habe. Da sagten sie sie hätten den Zündverteiler ausgebaut und wieder eingebaut weil es nicht der defekt war. nun vermuteten sie die Zündspule. Die haben sie dann bestellen müssen. Ich soll mich doch Mittwoch wieder melden. Tag 2 war vorbei. Mittwoch Mittag meldete ich mich erneut. Da sagten sie die Zündspule war es auch nicht,sie haben nun den Zahnriemen zerlegt und gereinigt. (Mein Auto hat erst 36000 km auf dem Tacho.) Vermutlich muss man einen neuen Zahnriemen einbauen. Den sie natürlich auch bestellen müssen. Sie melden sich wenn sie mehr wissen. Tag 3 war vorbei. Heute wollte wieder niemand mit mir sprechen,weil die Meister Besprechung hatten. Tag 4 ist vorbei. Was soll ich tun? Muss ich mir das Bieten lassen? Meine Geduld ist am Ende und ich habe keine Lust für diese Experimente auch nur einen Cent zu zahlen. Zahle ich nur das kaputte Teil + diese Arbeitszeit dafür,oder auch die ganzen Stunden der Fehldiagnosen? Ist das vielleicht ein Fall für einen Rechtsanwalt,oder habe ich wirlich Pech gehabt? Würde mich über jegliche Erfahrung oder Tipps von euch da draussen freuen.
Vielen Dank im voraus.
14 Antworten
Hallo
würde ich mir nicht bieten lassen.
Offenbar haben die keine Ahnung und arbeiten nach der Methode
Versuch und Irrtum.
Schleunigst eine kompetente Werkstatt suchen.
Zahnriemen reinigen hab ich noch nie gehört und eine Zündspule kann man testen bevor man die wechselt.
Anwalt ist ein gute Idee.
Grüße
Bloß weg von dieser Werkstatt. Zündspule und Verteiler ist in 10 Minuten überprüft. Zündkerze raus, Zündfunke da, Zündung geht! Ansonsten muss man an der Zündspule kurz nachmessen, ob überhaupt ein Signal kommt. Das sollte eine kompetente Werkstatt nicht überfordern.
Zahnriemen und Motor nicht anspringen in Verbindung zu bringen, ist Humbuk. Entweder der Riemen ist drauf, dann geht er auch, oder der Riemen ist runter, dann brauchst du nen neuen Motor. Allerhöchsten kann es in ganz seltenen Fällen mal passieren, dass der Riemen um einen oder zwei Zähne springt. Das sollte allerdings erst kurz vom Riementod passieren - also bei ca. 100k Kilometern. Darüber hinaus müsste er trotzdem noch laufen - wenn auch durchaus schlecht.
Also Sachen packen, und zu einer kompetenten Werkstatt. Aber scheinbar ist das bei den Franzosen so eine Krankheit mit den Vertragswerkstätten.
Vielen Dank für eure Antworten.
Jetzt kommt der Hammer! Heute hat mich meine Vertragswerkstatt angerufen,dass mein Auto fertig wäre. War natürlich froh darüber. Aber als ich wissen wollte was nun genau kaputt war,bekam ich eine sehr unkompetente Antwort. Sie sagten das wissen wir nicht genau. Dann fragte ich ob es auch eine Rechnung gibt. Natürlich gibt es die und die beträgt 900 Euro. Habe es heute leider nicht mehr geschafft mein Auto abzuholen. Bin morgen mal gespannt wie es dazu kommen konnte. Werde diese auf keinen Fall bezahlen. Das ist totale Abzocke. Und sowas nennt sich AHG. Was soll ich noch machen?
Nicht bezahlen mein Händler sagt wenn es ein Problem gibt muss er es gleich wissen was es sein kann und wenn nichts kaputt ist kann er nichts reparieren und das kostet dann auch nichts. Würde den Händler auf seinen schlechtenServis hinweisen und den Chef verlangen passierte mir einmal in Berlin bei Peoghoet die riefen mich auch nie Zurück und dann beschwerte ich mich beim Cheff. Abmahnung war die Volge für den Meister. Auserdem ein Keilriemen nach den Kilometern bekommt man normalerweiße auf Kolanz. Bekam bei meinem Gebrauchten einen neuen Tacho nach 80000 <Kilometer umsonst und der Kostet 500 Euro.
Wenn die auf die Rechnung bestehen ADAC nachfragen die überprüfen Rechnungen ob die Ok sind und geben Tipps wenn nicht.
Nunja, nichtbezahlen ist eine heikle Angelegenheit. Die Werkstatt hat das Pfandrecht und kann die Herausgabe des Fahrzeuges ablehnen, solange die Rechnung nicht bezahlt ist. Der einzige Weg in so einem Fall ist eine richterliche Anordnung einzuholen. Erst dann muss der Händler auch bei nichtbezahlter Rechnung den Wagen herausgeben. Allerdings kostet so ein Vorgang einiges an Zeit, sodass dies hier nicht möglich ist. Auf keinen Fall die Rechnung unterschreiben, bzw. allerhöchstens deutlich gekennzeichnet "unter Vorbehalt". Ansonsten gilt die Forderung als akzeptiert und du nimmst Dir deine Rechtsmittel.
Höchstwahrscheinlich wird der Händler im Zweifelsfall sagen, dass das Steuergerät defekt ist, und er es ausgetauscht hat. Ein Gegenbeweis dürfte hier äußert schwer fallen. Damit wären die 900 Euro allerdings legitimiert.
Im Zweifelsfalle bietet Dir der ADAC als Mitglied eine kostenfreie Rechtsberatung pro Jahr. Dann auf jeden Fall diese Möglichkeit ausschöpfen.
So wie sich deine Schilderung anhört, stellen die Dir ihre Fehlersuche in Rechnung. Das allerdings zu beweisen, ist schwer.
Also,war gestern in der Werkstatt. Natürlich war der zuständige Meister schon im Wochenende. Ein anderer Mitarbeiter drückt mir die Rechnung und die Autoschlüssel in die Hand und sagte im Schnelldurchgang,dass sie den Zahnriemen gewechselt haben,weil da wohl 1 Zacke weg war und die Spannrolle hat in die falsche Richtung geschaut. Habe die Rechnung nicht bezahlt,aber dafür wollten sie dann meinen Autoschlüssel wieder haben. Lasse die Rechnung nun vom AVD von der Rechnungsabteilung und Rechtsabteilung prüfen. Habe mich gestern dort telefonisch erkundigt und ich sollte alles zufaxen und sie würden sich darum kümmern. Habe mal die Dinge die mir bisschen utopisch vorgekommen sind ,von der Rechnung abgezogen und würde auf ca 440 Euro kommen. Wie bekomme ich diese richterliche Anordnung?
würde vom Rechtsanwalt was schreiben lassen des weiteren müssten Sie dir die alten teile zeigen.
zweitens gehört dir das AUto nicht dehnen und Ohne pfändung dürfen Sie dein Auto nicht behalten würde den Ersatzschlüssel nehmen und mein Auto holen.
Man muss es ja schreiben: Der folgende Abschnitt stellt keine Rechtsberatung dar sondern dient nur als Sammlung von frei zugänglichem Wissen welche allgemein gehalten, und nicht auf den konkreten Fall bezogen ist. Eine genaue Auskunft kann ein Anwalt geben.
Zitat:
würde vom Rechtsanwalt was schreiben lassen
Ist unter Umständen gar nicht nötig. Das kostet nur unnötig Geld das u.U. dann auf eigene Kappe geht. Ich habe in einer anderen Sache mal dreist das Gericht angerufen, und wurde sehr kompetent darüber beraten, wie ich vorgehen soll.
Allgemein gilt: Die Herausgabe einer Sache begründet sich auf §985 BGB. Ein Eilantrag ist im Allgemeinen zu stellen, wenn Eilbedürftigkeit besteht. Ein Antrag auf einstweilige Verfügung entspricht formal einer Klage. Es benötigt also einen Antrag, und eine Begründung. Darüber hinaus muss für §985 BGB das Eigentum nachgewiesen werden. Wichtig: Wer mit Paragraphen um sich wirft, muss auch wissen, was diese bedeuten. Wenn Begründung und Verweis auf ein Gesetz nicht zusammenpassen, macht man sich allerhöchstens lächerlich und nimmt sich u.U. sogar die Rechtsgrundlage, die sich auf die Paragraphen bezieht. Wer also sagt "Ich verlange die Herausgabe nach §1 StPO", wird auf die Schnauze fliegen.
Zitat:
des weiteren müssten Sie dir die alten teile zeigen.
Nicht unbedingt. Der Kunde hat Anspruch auf Herausgabe, da auch "Müll" Eigentum des Kunden darstellt. Allerdings kann eine Werkstatt durch die Beschaffenheit der Sache die Entsorgung legitimieren. Wenn also beabsichtigt wird, die Altteile zu verlangen, dann muss es im Vornherein bekannt gegeben werden.
Zitat:
zweitens gehört dir das AUto nicht dehnen und Ohne pfändung dürfen Sie dein Auto nicht behalten
Das ist falsch. Volkstümlich als Pfandrecht bezeichnet erlaubt §273 BGB das Zurückbehalten. Demnach darf die Herausgabe einer Sache verweigert werden, soweit eine offene Rechnung diese Verfahrensweise legitimiert.
Zitat:
würde den Ersatzschlüssel nehmen und mein Auto holen.
Soweit der Hof öffentlich zugänglich, und nicht durch Maßnahmen gegen das Betreten oder befahren durch fremde Personen gesichert ist, kann niemand etwas dagegen machen. Meistens allerdings sind die Fahrzeuge auf einem abgeschlossenen Hof.
Ich persönlich würde jetzt erstmal hingehen, und mir erklären lassen, welche Teile denn nun defekt waren. Vielleicht sogar mit einem Diktiergerät protokollieren. Dass eine Spannrolle in die falsche Richtung zeigt, hätte natürlich den Effekt, dass es sich um einen versteckten Mängel handelt, für dessen Regulierung die Werkstatt bzw. der Händler aufkommen muss. Den Zahnriemendefekt kann man dann auch auf einen werksseitigen Montagefehler zurückführen (der durch die Spannrolle belegt wurde) und somit müsstest du nicht für die Forderung aufkommen. Allerdings sind 400-600 Euro für einen Riemenwechsel durchaus normal, da je nach Fahrzeug der Aufwand enorm sein kann.
Was sagte der AVD?
Ich danke euch für die vielen hilfreichen Informationen. Echt klasse von euch.
Klar, ich will mein Recht und muss vernünftig handeln. Der AVD hat sich bei mir gemeldet,aber konnte mir auch nicht wirklich weiter helfen. Aber die haben mir noch 2 Tipps gegeben. Einmal das ganze zur zuständigen Schiedstelle zu schicken,oder mich persönlich mit einem Schreiben an Peugeot Deutschland mit Sitz in Saarbrücken zu wenden.
Fande ehrlich gesagt den zweiten Tip für besser und eventuell erfolgreicher.
Habe das Schreiben heute fertig gestellt mit allen notwendigen Unterlagen (Kopie Wartungsheft,usw.) Vielleicht habe ich mit der Wahl bessere Chancen auf Erfolg. Drückt mir mal feste die Daumen,dass der Schaden auf Kollanz geht. Melde mich wieder wenn ich Neuigkeiten erfahren habe. Und nun Frohe Weihnachten an alle.
Also nochmal ganz ausdrücklich: Der folgende Abschnitt umfasst bzw. beinhaltet keine Rechtsberatung, sondern dient alleinig als allgemeine Information/Informationssammlung frei im Netz verfügbarer Quellen (leider muss man das schreiben, denn es gibt wirklich so ein paar A***er von Anwälte, die nichts besseres zu tun haben, als das Netz nach solchen Beiträgen zu durchsuchen, um dann horrend teure Abmahnungen zu schreiben...)
Die deutsche Handwerksordnung sieht vor, dass ein Auftraggeber nur für die tatsächlich erbrachte Leistung zu haben. Angenommen ein Klemptner tausch Spülkasten, WC, WC-Deckel und Zulaufhahn, um dann festzutellen, dass eigentlich der Abfluss verstopft war, darf er nicht mehr, als die Entfernung der Verstopfung in Rechnung zu stellen. Das begründet sich darauf, dass man als Kunde davon ausgehen muss, dass ein Handwerker sein Handwerk auch versteht. D.h. alle anderen Arbeiten können nicht in Rechnung gestellt werden.
Ein weiteres Beispiel: Ein Händler hat ein Auto mit einem sehr verostetem Auspuff. Für den Wechsel braucht er 3 Stunden. Diese stellt er in Rechnung. Dies ist allerdings auch nicht zulässig, wenn der Hersteller für die gleiche Arbeit nur 1,5h veranschlagt. Denn diese 1,5h sind durchschnittszeiten, die auch in dieser Form bei der Versicherung veranschlagt werden können. Mehr, als der Hersteller vorsieht, zahlen Versicherungen auch nicht (mal so am Rande). Es wäre also hilfreich, wenn man jemanden kennt, der nachlesen kann, wieviel die Werkstatt maximal verlangen darf.
hi pinsl 31, was ist denn nun aus der rechnung geworden? gruß dirk.
Zahle die Rechnung "unter Vorbehalt" dh der Betrag wird bis auf weiteres bezahlt.
Bis auf weiteres heißt, das Du dir eine Überprüfung der Rechnungsöhe und Richtigkeit vorbehälst.
http://srbg.de/was-bedeuted-eine-zahlung-unter-vorbehalt.html
Du hast ja recht gute Chancen, da sich die Werkstatt nun wirklich äußert seltsam verhällt.
Und Blödsinn wird bei Peugeot auch gern erzählt. Wenn ein Zahn aus dem Riemen reißt, wird der Motor noch wenigstens anspringen und wie ein Sack Nüsse laufen.
Ich vermute jetzt mal ganz lapidar das deine Batterie einfach platt war. Zwei möglichkeiten, entweder haben sie Dir auch eine neue eingebaut, wäre ja dann offensichtlich oder sie haben die alte einfach mal richtig aufgeladen. Ich meine mich zu erinnern, das es sogar eine Methode gibt, die alte beinahe defekte Batterien wieder funktionistüchtig macht, aber mit deutlich weniger Kapazität.
Zahle erstmal unter Vorbehalt ud beauftrage dann einen entsprechenden Rechtsbeistand.
Bei mir hat es geholfen, sich bei der übergeordneten Werkstatt GRÜNDLICH zu beschweren. Am Ende hat man Fehler der kleineren Außenwerkstatt eingeräumt ( nach dem man den Zahnriemen nochmals demontiert hatte ) und ich habe mir zur Entschädigung ein langes Wochenende mit RCZ gegönnt.
Habe ich auch schon hier im Forum beschrieben.
Hallöle!
Sorry,habe lange nichts mehr von mir hören lassen. Aber eigentlich gibt es auch erst seit 2 Tagen wieder Neuigkeiten wegen meines Autos.
Haben ja dieses Schreiben am 27.12. per Einschreiben an Peugeot Saarbrücken geschickt. Bekamen dann am 5.1. einen Brief zurück indem sie sich bedankten und noch um ein wenig Geduld baten. Am 7. 1. kam eine Erinnerung der Rechnung vom 17.12,diemal von der Hauptzentrale der AHG. Haben uns daraufhin da gleich gemeldet und erklärten die Sachlage,weswegen wir den Betrag noch nicht bezahlt haben. Die Frau (sehr freundlich) wusste natürlich überhaupt nichts von dem Vorfall unserer AHG und mir. Am >Donnerstag diese Woche habe ich in Saarbrücken angerufen,weil schon wieder 2 Wochen vergangen sind. Da sagten sie das es noch einige Monate dauern könnte,weil ich die Anfrage auf Kullanz selbst gestellt habe was sonst nur das Autohaus tut. Ich soll mich nochmal mit dem Autohaus in Verbindung setzten und mich vielleicht irgendwie einigen. Als ich das gemacht habe,dachte ich ,dass ich im falschen Film bin. Der Chef von dieser Filiale sagte mir,dass der Zahnriemen verdreht war und sie deshalb einen neuen einbauen mussten. Und das der zuständige Meister mich auch angerufen hätte und mir alles erklärt hätte was sie gemacht haben und wenn ich den Rechnungsbetrag bis 31.01.11 nicht bezahle dann kommen zusätzlich 5 Euro Standgebühren pro Tag dazu. Finde das als eine scheusliche Unterstellung und Angstmacherei. Habe mich entschlossen den Betrag nächste Woche unter Vorbehalt zu begleichen. Mit meinem Anwalt habe ich mich schon kontaktiert. Gestern ist dann die 2. Mahnung von der Hauptzentrale der AHG gekommen + 5 Euro Mahngebühren und einen Vorwurf,dass ich mich weder telefonisch noch persönlich oder per Brief gemeldet hätte,was ja auch nicht stimmt. Was muss man bei Rechnung unter Vorbehalt beachten,wenn ich den Rechnungsbetrag nächste Woche bar im Autohaus bezahlen möchte?
Herr Muster will eine Rechnung unter Vorbehalt begleichen. Alles, was Herr Muster dazu beachten muss, ist, dass 1) Die Zahlung unter Vorbehalt klar gekennzeichnet ist, und 2) Dass die Begleichung der Rechnung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ebenfalls klar ausgewiesen ist. Sonst musst Herr Muster unter Umständen bis vor den BGH klagen: http://www.rae-khk.de/kanzlei/public_detail.html?nr=74.
Alles, wie so oft schon erwähnt keine Rechtsberatung.
Aber nachdem Du ja bereits einen Anwalt konsultiert hast, solltest du einfach diesen fragen. Jeder, der hier antwortet, bewegt sich auf sehr dünnem Eis.