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Wer kann Auskunft geben, wie lange nach Produktion ein Neufahrzeug, welches nicht mehr...

Themenstarteram 21. Januar 2018 um 10:39

...hergestellt wird, innerhalb der EU, bzw. Deutschland angemeldet sein muss?

Das KBA oder der Hersteller?

-:)

Grüssle

Nico

Beste Antwort im Thema

Das kommt drauf an, wie lange die EG-Typgenehmigung noch alle zum Zulassungszeitpunkt relevanten Regelungen umfasst und erfüllt. Da gibt es nicht DAS Datum oder DEN Zeitraum. Ausnahmegenehmigungen gibt es vom KBA aber auch nur für die Hersteller und dort für die sog. Lagerfahrzeuge. Der Hersteller muss diese Ausnahme beantragen, dem KBA mitteilen um wieviele (ggf. welche) Fahrzeuge es sich handelt sowie deren Anzahl und welche zulassungsrelevanten Teile nicht mehr erfüllt werden. Ob ein Fahrzeug mit einer bestimmten EG-Typgenehmigung zum Zeitpunkt X noch zulassungsfähig ist, kann am ehesten das KBA sagen, evtl. auch nur in Verbindung mit dem Hersteller.

Interessant wäre auch mal der Hintergrund der Frage, den eigentlich lässt man ein gekauftes Fahrzeug ja zu und stellt es nicht irgendwo hin...

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Die Frage verstehe ich nicht.

Das geht so lange es die Normen erfüllt die zum Zeitpunkt der gewollten Zulassung gelten.

In manchen Fällen gibt es möglicherweise eine Ausnahmegenehmigung, das dürfte aber relativ gesehen sehr selten passieren.

Themenstarteram 21. Januar 2018 um 10:48

Zitat:

@crafter276 schrieb am 21. Januar 2018 um 11:42:44 Uhr:

Die Frage verstehe ich nicht.

-:)

Es gibt eine Deadline, nach der man ein Neufahrzeug in Deutschland nicht (nie) mehr zugelassen bekommt...!

Gruss

Nico

Zitat:

@princeton schrieb am 21. Januar 2018 um 11:48:39 Uhr:

Es gibt eine Deadline, nach der man ein Neufahrzeug in Deutschland nicht (nie) mehr zugelassen bekommt...!

Dann war aber die Frage falsch formuliert. Hätte am Satzende "angemeldet werden darf oder kann" gestanden anstatt "... muss", wäre es verständlich gewesen.

Themenstarteram 21. Januar 2018 um 11:08

Zitat:

@spreetourer schrieb am 21. Januar 2018 um 11:58:03 Uhr:

Zitat:

@princeton schrieb am 21. Januar 2018 um 11:48:39 Uhr:

Es gibt eine Deadline, nach der man ein Neufahrzeug in Deutschland nicht (nie) mehr zugelassen bekommt...!

Dann war aber die Frage falsch formuliert. Hättest du als letztes Wort "kann oder darf" geschrieben anstatt "muss", wäre es verständlich gewesen.

-:)

Nein, "Muss" ist schon völlig korrekt...!

Meinen letzten SMART CDI (451er) "musste" ich (bereits mit einer 8-seitigen Sondergenehmigung vom KBA) spätestens im Oktober 2014 anmelden!

Danach hätte ich ihn nur noch ausstellen können!

Gekauft hatte ich ihn, als die letzten Diesel-Varianten ausliefen im Februar 2014.

Ich hätte damals gerne noch einen gekauft, um ihn dann nach zwei Jahren anzumelden.

Aber die Deadline der Zulassung war schon mit Sondergenehmigung Herbst 2014.

-:)

Das kommt drauf an, wie lange die EG-Typgenehmigung noch alle zum Zulassungszeitpunkt relevanten Regelungen umfasst und erfüllt. Da gibt es nicht DAS Datum oder DEN Zeitraum. Ausnahmegenehmigungen gibt es vom KBA aber auch nur für die Hersteller und dort für die sog. Lagerfahrzeuge. Der Hersteller muss diese Ausnahme beantragen, dem KBA mitteilen um wieviele (ggf. welche) Fahrzeuge es sich handelt sowie deren Anzahl und welche zulassungsrelevanten Teile nicht mehr erfüllt werden. Ob ein Fahrzeug mit einer bestimmten EG-Typgenehmigung zum Zeitpunkt X noch zulassungsfähig ist, kann am ehesten das KBA sagen, evtl. auch nur in Verbindung mit dem Hersteller.

Interessant wäre auch mal der Hintergrund der Frage, den eigentlich lässt man ein gekauftes Fahrzeug ja zu und stellt es nicht irgendwo hin...

Zitat:

@princeton schrieb am 21. Januar 2018 um 12:08:37 Uhr:

...

Ich hätte damals gerne noch einen gekauft, um ihn dann nach zwei Jahren anzumelden.

...

Was sprach dagegen?

Dass du zwei Jahre HU-Frist verschenkt und ca. 50 € extra aufwenden hättest müssen und der Wagen zwei Jahre früher seine Erstanmeldung im Schein stehen gehabt hätte... also das hätte mich nicht davon abgehalten. :confused:

Meist sind es doch die Abgasvorschriften, ggf. auch die Sicherheitsvorschriften, die eine spätere Zulassung "unmöglich" machen. Pauschal kann man das wohl nicht sagen.

Themenstarteram 21. Januar 2018 um 11:36

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 21. Januar 2018 um 12:25:17 Uhr:

Zitat:

@princeton schrieb am 21. Januar 2018 um 12:08:37 Uhr:

...

Ich hätte damals gerne noch einen gekauft, um ihn dann nach zwei Jahren anzumelden.

...

Was sprach dagegen?

Dass du zwei Jahre HU-Frist verschenkt und ca. 50 € extra aufwenden hättest müssen und der Wagen zwei Jahre früher seine Erstanmeldung im Schein stehen gehabt hätte... also das hätte mich nicht davon abgehalten. :confused:

Meist sind es doch die Abgasvorschriften, ggf. auch die Sicherheitsvorschriften, die eine spätere Zulassung "unmöglich" machen. Pauschal kann man das wohl nicht sagen.

-:)

Ich hätte so die kpl. Werksgarantie verstreichen lassen...!

Auf dem Tacho 5 Km und dann keine Garantieleistungen mehr zu erhalten, ist nun auch nicht so toll...!

Und in meinem konkreten Fall hat mir ein niederländischer Händler ein Neufahrzeug angeboten, welches sein Produktionsende im Frühjahr 2016 hatte.

Und da würde ich nun gerne im Vorfeld klären, ob mich beim Anmeldeversuch Probleme erwarten könnten...!

-:)

Gruss

Nico

Zitat:

@princeton schrieb am 21. Januar 2018 um 12:08:37 Uhr:

Nein, "Muss" ist schon völlig korrekt...!

Korrekt wäre es nur dann, wenn es eine Pflicht oder einen Zwang zur Anmeldung/Zulassung gäbe. Ist aber jetzt egal, weil du ja nachgebessert hast und man nun weiß, worum es geht.

Anfangs ging es mir wegen dem „muss“ genauso wie @crafter276:

Zitat:

@crafter276 schrieb am 21. Januar 2018 um 11:42:44 Uhr:

Die Frage verstehe ich nicht.

Edit sagt: Ich war zu langsam. ;)

Zitat:

@princeton schrieb am 21. Januar 2018 um 12:36:01 Uhr:

Und in meinem konkreten Fall hat mir ein niederländischer Händler ein Neufahrzeug angeboten, welches sein Produktionsende im Frühjahr 2016 hatte.

Und da würde ich nun gerne im Vorfeld klären, ob mich beim Anmeldeversuch Probleme erwarten könnten...!

Lass dir eine Kopie vom CoC schicken und gehe damit zu deiner Zulassungsstelle. Die können das ja mal ins System eingeben und schauen, ob es funktioniert. Die werden dir allerdings auch kein "bis zum x muss zugelassen sein" sagen können...

Es geht solange wie das Fahrzeug aktuellen Abgas-und Sonstigen Normen entspricht. Eine Deadline gibt es nicht.

Ist das nicht mehr der Fall, gibt es aber auch noch 2 andere Möglichkeiten:

Kein Freund von mir hat 2014 einen neuen Golf Bj. 2005 gekauft, ein vergessenes Lagerfahrzeug.

Zulassung hat nach einer Ausnahmegenehmigung und Einzelabnahme beim TÜV funktioniert.

Gruß Sitzheitzung

Themenstarteram 21. Januar 2018 um 15:14

Bei meinem 451er SMART CDI gab es definitiv eine Deadline...!

-:)

Zitat:

@princeton schrieb am 21. Januar 2018 um 16:14:00 Uhr:

Bei meinem 451er SMART CDI gab es definitiv eine Deadline...!

-:)

Aber keine Juristische, höchstens eine Faktische weil sich Neuwagenrichtlinien geändert haben

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