Wer ist Eigentümer wenn ein unbezahltes Auto unter Eigentumsvorbehalt verkauft wird?

Person A (Eigentümer)verkauft unter Eigentumsvorbehalt an Person B, Person B verkauft an Person C , Wer ist der Eigentümer?

Hallo ich würde gerne mal wissen wer der Eigentümer eines Fahrzeugs ist,wenn:

Person A, ein Fahrzeug unter Eigentumsvorbehalt, bis zur vollständigen Bezahlung ,an Person B, verkauft. (Brief und Zulassung wird ebenfalls einbehalten)

Person B allerdings das Fahrzeug an Person C verkauft.
Kann Person C Eigentümer werden? Da Person B nie Eigentümer war bzw. Ein gutgläubiger Kauf ohne Papiere nicht zustande kommen konnte?

45 Antworten

Jaa war es . Steht auf meinen namen . Als ich sie verkauft habe hatte sie Blinker usw. Ebenso einen sportauspuff. Das scheint alles abhanden gekommen zu sein

Zitat:

@Teukle schrieb am 25. März 2018 um 13:1:12 Uhr:


Das scheint alles abhanden gekommen zu sein

Und da kommen wir an den Punkt wo auch ein gutgläubige Erwerb ohne Schein wahrscheinlicher wird. Wenn B Die Kiste als Sportgerät an den C verkauft hat, vorher also entsprechend zurückgerüstet, gibt es für den C nicht zwingend Die Pflicht Papiere zu verlangen. Oder gibt es seit neuestem für "Sportgeräte" auch Zulassungsbescheinigungen?
Das rechtfertigt dann auch den geringen Preis. Dass der C Die Kiste nun wieder mit Papieren und HU verkaufen will, Ist wieder eine andere Baustelle. Ggf. würde er selbst übers Ohr gehauen.
Wir wissen es nicht. Es wird aber alles andere als eine sichere Sache werden.

Zitat:

@guruhu schrieb am 25. März 2018 um 13:21:46 Uhr:



Wir wissen es nicht. Es wird aber alles andere als eine sichere Sache werden.

Das denk ich auch. C wird ein schnelles Geschäft gewittert haben. Wäre ja schon mal nachzufragen,wo die fehlenden Teile geblieben sind.

Wenn B Hartz IV ist bekommt A von dem schon mal nichts. Das C von B seine 2200 zurück bekommt ist auch fraglich,wird B schon verbraten haben. Sollte A die Karre zurückbekommen und diese zumindest komplett, wäre nur noch C der Dumme.

Aber ob das so kommt? Ich schätze mal es wird lange dauern.

Der einzig Entspannte in der Runde dürfte B sein. Hat mit nichts ein Motorrad erworben, dies gegen bares weiterverkauft und sich eine Zeit lang über Wasser gehalten.
Wann hat B von A das Fahrzeug übernommen?

Gruß M

Hier mal ein anderer Fall, Ist nicht direkt vergleichbar, aber eine Tatsache ist doch ähnlich und daher in meinen Augen interessant für diesen Fall.

Sinnhaft: das Gericht bewertete Die Tatsache, dass das Fahrzeug freiwillig aus der Hand gegeben wurde, als Nachteilig für den Geschädigten. A hat hier ebenfalls dem B das Fahrzeug freiwillig aus der Hand gegeben.

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Zitat:

@guruhu schrieb am 25. März 2018 um 13:21:46 Uhr:



Zitat:

@Teukle schrieb am 25. März 2018 um 13:1:12 Uhr:


Das scheint alles abhanden gekommen zu sein

Und da kommen wir an den Punkt wo auch ein gutgläubige Erwerb ohne Schein wahrscheinlicher wird. Wenn B Die Kiste als Sportgerät an den C verkauft hat, vorher also entsprechend zurückgerüstet, gibt es für den C nicht zwingend Die Pflicht Papiere zu verlangen. Oder gibt es seit neuestem für "Sportgeräte" auch Zulassungsbescheinigungen?
Das rechtfertigt dann auch den geringen Preis. Dass der C Die Kiste nun wieder mit Papieren und HU verkaufen will, Ist wieder eine andere Baustelle. Ggf. würde er selbst übers Ohr gehauen.
Wir wissen es nicht. Es wird aber alles andere als eine sichere Sache werden.

Allerdings ist im Kaufvertrag zwischen B und C festgehalten ( ich besitze ein Foto davon) Das die Papiere nachgereicht werden.

Somit sollte das hinfällig sein.

A hat das Motorrad freiwillig an B übergeben. Das stimmt.
Allerdings wurde das Eigentum nicht übertragen.

Und da B das Motorrad durch eine Straftat erworben hat, kann C nur durch Gutgläubigkeit das Motorrad erwerben.

Allerdings ist das hier nicht der Fall da C grob fahrlässig gehandelt hat- da er sich bei einen gebrauchtwagenkauf keinen eigentumsnachweis vorzeigen lassen hat (was das mindeste sein sollte)

So ist meine Meinung

Zitat:

@Teukle schrieb am 25. März 2018 um 14:35:51 Uhr:


Und da B das Motorrad durch eine Straftat erworben hat,

Nein, B hat das Motorrad auf völlig legalem Weg erworben. Er hat es von A rechtmäßig gekauft. Lediglich seinen vertraglichen Verpflichtungen ist er (nicht vollständig) nachgekommen. Unterschied!

Zitat:

@Teukle schrieb am 25. März 2018 um 14:35:51 Uhr:


Allerdings ist im Kaufvertrag zwischen B und C festgehalten ( ich besitze ein Foto davon) Das die Papiere nachgereicht werden.

Das schließt natürlich die Sportgerätesache mehr oder weniger aus.

Dass du als A im Grunde im Recht bist (mindestens moralisch) Ist völlig klar. Nur: "auf hoher See und vor Gericht..."
Und genaubdas kann zu deinem Problem werden und dich obendrein noch mächtig Geld kosten. Ein Slebstläufer wird das jedenfalls nicht zwingend.

Zitat:

@guruhu schrieb am 25. März 2018 um 14:52:28 Uhr:



Zitat:

@Teukle schrieb am 25. März 2018 um 14:35:51 Uhr:


Und da B das Motorrad durch eine Straftat erworben hat,

Nein, B hat das Motorrad auf völlig legalem Weg erworben. Er hat es von A rechtmäßig gekauft. Lediglich seinen vertraglichen Verpflichtungen ist er (nicht vollständig) nachgekommen. Unterschied!

Zitat:

@guruhu schrieb am 25. März 2018 um 14:52:28 Uhr:



Zitat:

@Teukle schrieb am 25. März 2018 um 14:35:51 Uhr:


Allerdings ist im Kaufvertrag zwischen B und C festgehalten ( ich besitze ein Foto davon) Das die Papiere nachgereicht werden.

Das schließt natürlich die Sportgerätesache mehr oder weniger aus.

Dass du als A im Grunde im Recht bist (mindestens moralisch) Ist völlig klar. Nur: "auf hoher See und vor Gericht..."
Und genaubdas kann zu deinem Problem werden und dich obendrein noch mächtig Geld kosten. Ein Slebstläufer wird das jedenfalls nicht zwingend.

Nein , B hat es durch eine Straftat erworben , Da zum Zeitpunkt des Vertrages feststand das B die Rate gar nicht zahlen kann.

Das habe ich im Nachhinein durch die Vermögensauskunft erfahren.

Somit liegt der Tatbestand des Betrugs vor.

Zum Rest Stimme ich dir zu. Es wird viel Zeit und Geld kosten,allerdings bestehe ich auf mein Recht

Zitat:

@Teukle schrieb am 25. März 2018 um 16:20:56 Uhr:


Das habe ich im Nachhinein durch die Vermögensauskunft erfahren.

Somit liegt der Tatbestand des Betrugs vor.

Ja sorry, habe ich diese Info bis jetzt überlesen, Oder soll jeder hier noch mehr ins unbekannte orakeln?

Du bist schnell darin, jemandem Straftaten zu unterstellen. Hier im Forum ist das noch egal, in der Realität kann das mächtig ins Auge gehen. Auch wenn der B insolvent ist (das interpretiere ich jetzt mal in die Vermögensauskunft hinein, Ich denke mal er hat nachdem Du den Titel erwirkt hast den Finger heben müssen?) heißt das a) noch lange nicht, dass er es auch beim Kauf war und b) dass er nicht dennoch das Motorrad hätte kaufen dürfen. Die Straftat kommt erat zu Stande, wenn er bereits beim Ratenkauf wusste, dass er selbige nicht leisten kann. Kannst du DAS wirklich BEWEISEN?

Naja. Die Vermögensauskunft is von vor 3 Monaten bevor ich den Vertrag abgeschlossen habe d.h. für mich, dass er gar nicht in Lage war das Motorrad zu bezahlen.

Wie Ich erkenne scheiden sich bei diesen Thema die Geister.

Ich werd schauen was ich zivilrechtlich machen kann.

Danke für eure Unterstützung

Die Anzeige gegen B oder C hat nix mit der einstweiligen Verfügung zu tun. Auf jeden fall, unabhängig von allem Anderen: Sie zu, das du das Mopped wieder in Deiner Garage hast. So eine einstweilige Verfügung bekommt man relativ einfach beim gericht. Der Anwalt wird Dir das aber erklären können.

Natürlich hat sich B strafbar des Betruges gemacht, im übrigen würde ich auch eine Mitteilung dem zuständigen Jobcenter machen über die erzielten Einnahmen des B. C kann gar kein Eigentum an dem Motorrad erwerben, egal welcher Kaufpreis geflossen ist, der Ansprechpartner für Regress für C ist B. Ohne Anwalt oder Moskau Inkasso wird das nichts...

Zitat:

@Teukle schrieb am 25. März 2018 um 16:54:34 Uhr:


Naja. Die Vermögensauskunft is von vor 3 Monaten bevor ich den Vertrag abgeschlossen habe d.h. für mich, dass er gar nicht in Lage war das Motorrad zu bezahlen.

Wie Ich erkenne scheiden sich bei diesen Thema die Geister.

Ich werd schauen was ich zivilrechtlich machen kann.

Danke für eure Unterstützung

Hallo Teukle,

Fick B!

Der Typ ist ein Wichser.

Herzliche Grüße aus München

Eine Frage hätte ich noch an den TE.

Wie kommt A auf die Idee B ein Fahrzeug zu verkaufen und zu übergeben, bevor nicht der vollständige Kaufpreis bezahlt wurde?

Kannten sich A und B evtl und es gab eine Vertrauensbasis?

Gruß M

Nein kannten sich nicht.

Das Vertrauen bestand dadrinne da A sich, aufgrund des abgeschlossenen Vertrages sicher fühlte und niemals daran gedacht hätte, dass das ganze solche Ausmaße anninmt^^

Ebenso wurde mehrfach zahlungswilligkeit bestätigt

Na zumindest wurde kein persönliches VertrauensVerhältnis missbraucht.

B hat Dich somit klassisch über den Tisch gezogen. Wärest Du nicht auf den Deal mit dem später bezahlen eingegangen, hätte C vermutlich das Geschäft gar nicht abgeschlossen. Ich schätze das war von vornherein so geplant. Inwieweit C da mit reingerutscht ist bzw an dem Betrug mitgewirkt/diesen mit initiiert hat,wäre noch zu klären. Das ein gewerblicher Händler ein Fahrzeug zu einem SchnäppchenPreis ohne Papiere erwirbt und in seinem Inserat,das Fzg als noch nie zugelassen und Ohne Papiere anbietet, stinkt schon gewaltig gegen den Wind.

Ich drücke die Daumen,dass Du an das Geld kommst bzw das Fahrzeug zurück bekommst, die fehlenden Teile sind von B veräußert worden, oder gibt's da keine Infos zu.

Bei meinem Fall ist die SperrZeit des Gerichtsvollziehers rum und mein Anwalt ist dabei den nächsten VollstreckungsGANG zu beantragen.

Gruß Martin

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