Wer ist Eigentümer wenn ein unbezahltes Auto unter Eigentumsvorbehalt verkauft wird?

Person A (Eigentümer)verkauft unter Eigentumsvorbehalt an Person B, Person B verkauft an Person C , Wer ist der Eigentümer?

Hallo ich würde gerne mal wissen wer der Eigentümer eines Fahrzeugs ist,wenn:

Person A, ein Fahrzeug unter Eigentumsvorbehalt, bis zur vollständigen Bezahlung ,an Person B, verkauft. (Brief und Zulassung wird ebenfalls einbehalten)

Person B allerdings das Fahrzeug an Person C verkauft.
Kann Person C Eigentümer werden? Da Person B nie Eigentümer war bzw. Ein gutgläubiger Kauf ohne Papiere nicht zustande kommen konnte?

45 Antworten

Zitat:

@Teukle schrieb am 23. März 2018 um 21:48:02 Uhr:



Ich wurde auf den zivilrechtlichen weg verwiesen.

Und damit liegen die ziemlich richtig. Irgenwann wird ein Richter die Herausgabe des Fahrzeuges anordnen und C kann sich von B das gezahlte Geld einklagen. Das kann aber noch dauern. Ist das Moped noch angemeldet,so dass C dieses bewegen kann?

Im KV von B an C ist sicherlich enthalten,dass B erklärt alleiniger Eigentümer des Fahrzeuges zu sein. Somit hat C im Glauben an die Richtigkeit das Fahrzeug erworben. Blödheit Geld zu zahlen ohne die vollständigen Papiere zu erhalten.

Oder kennen sich B und C vielleicht sogar und versuchen hier A über den Tisch zu ziehen?

Um welchen Betrag sprechen wir hier. Was hat A zu bekommen um B die Papiere auszuhändigen? Einen Rest des Kaufpreises oder noch den vollständigen?

Gruß m

A bekommt von B noch 4500€. C hat an B 2200€ gezahlt. ( sehr wenig) und hat keine Papiere bekommen.
Ebenso ist C Händler und hätte bei den beiden Sachen wie, geringer Kaufpreis + keine Papiere stutzig werden müssen. Somit Zweifel ich die gutgläubigkeit an.

Das die beiden sich kennen bezweifle ich.

Wenn ich den zivilrechtlichen Weg gegen C einschlage, liege ich dann richtig das C die Kosten zu tragen hat , falls ich den Streit Gewinne?

Dein Partner für den ZivilStreit ist B und C muss sich mit B um Rückzahlung der 2200 Euro streiten.

B wird das Geld schon verbraten haben und somit ist C natürlich nicht gewillt, als der letzte dazustehen,der nichts in der Hand hat,wenn er das Moped an A zurück gibt.

Wichtig ist jetzt eine Verfügung zu erwirken,dass C das Fahrzeug nicht weiter verkauft. Für den Preis könnte das auch als Ersatzteilspender ohne Papiere weggehen und C bekommt sein Geld wieder rein.

Dann wäre A der einzig Geschädigte. B juckt das alles eh nicht. (Nackter Mann und seine Taschen).

Die Tatsache dass C Händler ist und 2200 bezahlt ohne Papiere zu erhalten,erweckt trotzdem den Anschein, dass da irgendwas nicht stimmt.

Vielleicht war C ja nur zu langsam das Teil zu zerlegen bzw weiter zu veräußern. Ohne Papiere könnte man auch ein Sportgerät draus machen.

Gruß m

Zitat:

@Teukle schrieb am 23. März 2018 um 22:07:18 Uhr:


... C hat an B 2200€ gezahlt. ( sehr wenig) und hat keine Papiere bekommen.
Ebenso ist C Händler und hätte bei den beiden Sachen wie, geringer Kaufpreis + keine Papiere stutzig werden müssen. ...

1. evtl. mal kundig machen, ob das ein Fall für eine "einstweilige Verfügung" ist?

2. bei GEWERBSMÄSSIGER Hehlerei ist die Kacke für C richtig übel am dampfen *fg*

PS:
Ist das örtliche Gewerbeaufsichtsamt schon informiert?

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Zitat:

@windelexpress schrieb am 23. März 2018 um 22:21:59 Uhr:


Dein Partner für den ZivilStreit ist B

Der Partner ist ebenso C. Wenn dieser auf Herausgabe der Wäre verklagt wird. Das ist dürfte Die Erfolgsaussicht deutlich besser sein.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 21. März 2018 um 15:48:01 Uhr:


C kann nicht im guten Glauben das Auto erwerben und somit Eigentümer werden, da die Papiere nicht vorliegen.

Diese Aussage ist zwar nicht falsch, aber auch nicht richtig. Je nach Laune des Gerichts und Beschaffenheit der Sache kann der TE damit auf die Nase fallen.

Gutgläubiger Erwerb ist nicht möglich ohne Vorlage der Papiere (bei Gebrauchtwagen).

O.

Gewerbeaufsichtsamt sollte ich weswegen informieren?
Die Polizei informierte C darüber das er das Motorrad nicht veräussern darf.

Ich bin ja auf C gekommen da er das Motorrad bereits zum Verkauf angeboten hat: mit der Aussage ,dass das Fahrzeug noch nie zugelassen war und deshalb keine Papiere vorliegen. Kann man ihm dort einen Strick draus drehen? In seinem Kaufvertrag steht, das B ihm die Papiere nachreicht

Vereinbarung des Einbehaltens der Papiere ist ein Indiz für einen Eigentumsvorbehalt.

O.

Darauf will ich ja bei der zivilrechtlichen Klage hinaus.

Strafrechtlich wurde mir wortwörtlich gesagt: dass das Verfahren mit Sicherheit eingestellt wird

Zitat:

@Teukle schrieb am 24. März 2018 um 11:33:10 Uhr:


Ich bin ja auf C gekommen da er das Motorrad bereits zum Verkauf angeboten hat: mit der Aussage ,dass das Fahrzeug noch nie zugelassen war und deshalb keine Papiere vorliegen. Kann man ihm dort einen Strick draus drehen?

Dabei würde es sich um Betrug handeln,da er ja wusste, dass Papiere erstellt worden sind,er die nur nicht erhalten hat,lt. KV zwischen B und C.
Würde mich mal interessieren,was er einem potentiellen Käufer erzählt hätte?

Hast Du das Inserat gesichert? Damit dürfte klar sein,dass auch C den künftigen D über den Tisch ziehen wollte. Und dann noch als vermeintliches Neufahrzeug.
Denn spätestens bei der Anmeldung hätte man bemerkt,dass ja noch ZB 1 und 2 vorhanden sein müssten.

Wenn C schnell einen gefunden hätte, der das Moped ohne Papiere nimmt, wäre der nächste mit im Boot.
Für wieviel hat C das Fahrzeug angeboten ohne Papiere ?

Gruß M

Hast Du es per einstweiliger Verfügung versucht mit der Sicherstellung?

Ein Motorrad kann mann ggf. relativ schnell abholen (lassen). Die Polizei hat da auch nix mit zu tun. Die kann nur verfolgen was denen Vorliegt. Ohne Pfändungsbeschluß oder Sicherstellungsbeschluß können die nix machen.

Bis jetzt bin ich noch nicht gegen C vorgegangen. Da ich versucht habe das Geld von B einzuklagen.
Da dort nix zu holen ist möchte ich jetzt mein Motorrad wieder zurück, weswegen ich nich wohl mit C auseinandersetzen muss.

C wollte 3500€ für das Motorrad. Hat selber 2200€ gezahlt.

Anbei ein foto zur Anzeige.
Nächste Woche werde ich die Vorgehensweise mit meinem Anwalt besprechen. Ich hoffe C übernimmt die anfallenden Kosten ebenfalls im streitfall

Screenshot_20180325-110843.png

Interessanterweise möchte die Polizei sogut wie nix damit zu tun haben. Die haben die Anzeige gegen B wegen Betrug aufgenommen. Und nach dem 3ten Besuch auch gegen C wegen Hehlerei und Unterschlagung ( mit der Information das die Anzeige höchstwahrscheinlich eingestellt wird)

Zitat:

@Teukle schrieb am 25. März 2018 um 11:12:41 Uhr:


( mit der Information das die Anzeige höchstwahrscheinlich eingestellt wird)

Na das entscheidet ja immer noch der Staatsanwalt. Im Endeffekt kann man an der Stelle nur raten ob eingestellt wird, Oder nicht.

Bei einer 10 Jahre alten Karre,wäre eine NeuZulassung vermutlich gar nicht mehr möglich,da das Teil die aktuelle Abgasnorm nicht mehr erfüllt. Wäre der nächste Typ angeschissen gewesen. Plus die Tatsache,dass es schon Dokumente gibt.

@TE

War das Moped schon mal zugelassen. Sieht aus wie eine Vollcross ohne Licht etc

Gruß m

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