Wer hat Vorrang?
Habe mal eine Frage an die Kenner:
Man denke sich eine breite, 4-spurige Hauptstraße, 2 Spuren jede Richtung, Straßenbahngleise in der Mitte.
Auf diese möchte ich aus einer Seitenstraße nach rechts abbiegen. Just in dem Moment macht einer (derzeitige Fahrtrichtung von mir aus von rechts nach links) einen U-Turn und will an der Stelle, wo die Seitenstraße rauskommt, jetzt auch in meine Richtung (kann wegen den Gleisen nur dort wenden). Wer hat Vorrang?
Prinzipiell denke ich, der Wender, denn er fährt ja schon auf der Hauptstraße. Die Vorfahrt gilt ja für alle Spuren in Fahrtrichtung. Aber da liegt der Hase im Pfeffer, denn seine Fahrtrichtung wechselt er ja komplett. Und wenn er seinen Vorrang verlöre, hätte ich ja wie an einer normalen Kreuzung Vorrang.
Also, Meinungen?!
Edit: Die Autos, die von links nach rechts wollen, lassen wir natürlich beide durch😁
PS: Die Situation habe ich fast täglich auf dem Arbeitsweg. Prinzipiell warte ich und fahre als zweiter, aber die Rechtslage würde mich schon mal interessieren.
Danke für Meinungen!
Beste Antwort im Thema
Ich hoffe ich habe es richtig verstanden. Der Fahrer der wendet, fährt bereits auf der Hauptstraße und wendet dann auf dieser ?!
Falls dies so ist, würde ich sagen, hat dieser Fahrer Vorfahrt, weil er sich auf einer vorfahrtsberechtigten Straße befindet im Gegensatz zu dir.
Ich an deiner Stelle würde also auch warten.
Mfg Stephan
38 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von cpedv
In diesem Fall fährt jeder auf seiner Linken Seite und ihr kreuzt euch hier in diesem Sinne dann nicht. Also immer noch nichts mit rechts vor links. Und selbst wenn du es so umständlich machen möchtest hat es immer noch nichts mit rechts vor links zu tun, da ihr beide Vorfahrtsberechtigt sein und es nach Absprache dann geht, denn keiner von euch kommt dann in diesem Fall von recht.Zitat:
Original geschrieben von Taubitz
Ansonsten gilt sehr wohl rechts vor links auch hier.
Wenn ich aus der Sichtrichtung komme und nach links abbiege, der mir ggü. liegende nach rechts abbiegen will, kommt er mir im Laufe des Abbiegens ja sehr wohl von meiner rechten Seite und ist daher vorfahrtberechtigt.
Da hast Du mich missverstanden.
Rechts und links beziehen sich auf die jeweilig eigene Fahrtrichtung.Wie im wahren Leben: Der Beifahrer sitzt immer rechts (zumindest in D), auch wenn man als Außenstehender von vorn ins Auto guckt...😁
Die andere Variante, dass beide jeweils im Sinne ihrer Fahrtrichtung nach links abbiegen, ist das amerikanische Abbiegen voreinander, was ich ja ebenfalls erwähnt hatte.
Zitat:
Original geschrieben von Taubitz
Da hast Du mich missverstanden.Zitat:
Original geschrieben von cpedv
In diesem Fall fährt jeder auf seiner Linken Seite und ihr kreuzt euch hier in diesem Sinne dann nicht. Also immer noch nichts mit rechts vor links. Und selbst wenn du es so umständlich machen möchtest hat es immer noch nichts mit rechts vor links zu tun, da ihr beide Vorfahrtsberechtigt sein und es nach Absprache dann geht, denn keiner von euch kommt dann in diesem Fall von recht.
Rechts und links beziehen sich auf die jeweilig eigene Fahrtrichtung.
Wie im wahren Leben: Der Beifahrer sitzt immer rechts (zumindest in D), auch wenn man als Außenstehender von vorn ins Auto guckt...😁Die andere Variante, dass beide jeweils im Sinne ihrer Fahrtrichtung nach links abbiegen, ist das amerikanische Abbiegen voreinander, was ich ja ebenfalls erwähnt hatte.
Ja habe ich auch mitbekommen und habe mittlerweile mein Beitrag korrigiert.🙂
Nein eben nicht um die Rechts vor Links Regelung in Kraft zu kommen muss dir jemand von Rechts kommen oder du musst von rechts kommen, wenn dir jemand gegenüber entgegen kommt hat es nichts mit der Rechts vor Links Regelung zu tun. Ist aber trotzdem Vorfahrtsberechtig wenn jemand dir entgegen kommt und Grade aus weiter fährt.
Bei diesem Bild Beispiel kann dir aber keiner von rechts kommen, dir kann nur jemand entgegen kommen und wenn ihr beide Links abbiegen wollt hat es nichts mehr mit rechts vor links zu tun.
Ähem, wir missverstehen uns leider noch immer:
Warum besteht denn diese Regel bzw. aus welchem tieferen Sinn her ist sie abgeleitet, wenn, wie Du schreibst,
ich in Sichtrichtung des Bildes (also wohl B, wenn ich das Bild richtig erinnere) LINKS abbiegen will und mir von vorn bzw. von gegenüber (also A) jemand entgegenkommt, der geradeaus in die Straße weiter einfahren möchte,
(was er im bebilderten Beispiel nicht darf, wie der Verfasser schon bestätigte, da es sich tatsächlich um 4 Einbahnstraßen handelt, aber wir tun jetzt mal so, als wäre die Straße der Fahrtrichtung B eben keine Einbahnstraße...)
aus der ich gerade komme?
Im Moment meines LINKSABBIEGENS kommt mir dieser Gegenverkehr (A) dann ja wohl VON RECHTS (und führe mir auch sicher in meine rechte Fahrzeugseite, nähme ich ihm seine Vorfahrt!🙂) und genau deshalb muss ich diesen erst passieren lassen, bevor ich mein Linksabbiegen fortsetze, ich bleibe also so halb auf der Kreuzung oder bestenfalls auf 45° stehen, lasse ihn durch und führe dann mein Linksabbiegen zuende...
Odä?
Und weil man früher in D eben nicht das "amerikanische Abbiegen" praktiziert hat, wenn beide links abbiegen wollten (wie auf Deinem Bild), kreuzten sich die Fahrspuren und man kam sich gegenseitig gleichartig von rechts, hätte sich also gegenseitig die Vorfahrt lassen müssen, eine formal nicht auflösbare Situation (wie an einer gleichberechtigten Kreuzung z.B. innerhalb einer Wohnsiedlung, an der alle 4 weiter geradeaus wollen: Hier geht´s auch nur so, dass per Handzeichen jemand auf seine Vorfahrt ggü. demjenigen links von ihm freiwillig verzichtet...), genau aus diesem Grund wurde auch in D das amerikanische Abbiegen, also das fahrspurkreuzungsfreie Abbiegen "voreinander" eingeführt, womit man das gegenseitige "rechts vor links" in dieser Linksabbiegesituation auf´s einfachste aufgelöst hat...😁
In deinem Fall stehen die Motorhauben sich gegenüber und keiner kommt von rechts.😉
In diesem Fall würdet Ihr aneinander vorbei fahren und dann erst links abbiegen, wie es Hunde es machen wenn sie sich am Hintern beschnüffeln wollen.
Aber denk weiter wie du möchtest, ich hatte Bezug aufs Bild genommen und hatte eigentlich nicht vor auf andere Verkehrssituationen einzugehen.
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Dann eben nicht...!😁
Dennoch Dir einen schönen Abend!
Der auf der Vorfahrtberechtigten Straße hat Vorrang.
Zitat:
Original geschrieben von cpedv
In diesem Fall würdet Ihr aneinander vorbei fahren und dann erst links abbiegen, wie es Hunde es machen wenn sie sich am Hintern beschnüffeln wollen.
Für sowas gäb's zumindest in D zurecht eine Verwarnung in Höhe von 10 EUR…
Zitat:
Original geschrieben von Taubitz ...........................
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...die dann aber, auch hier gebe ich Dir und Deinen smileys recht, nicht senkrecht zur Fahrtrichtung aufgestellt wären, sondern parallel dazu bzw. zum Straßenrand... 😁😎😰😛
Stimmt- Du hast Recht.
Gehe ich dann Recht in der Annahme, daß Du 1978 rd. 18 Jahre alt warst?🙂🙄Zitat:
Boah ey, mir wird gerade schmerzlich bewusst (ohne Quatsch jetzt), wie lange das schon her ist, dass ich das mal gelernt habe in der Fahrschule: Anfang 1978 !!! 😰
Ergo müsstest Du heute ca. 52 Jahre alt sein.
Zitat:
[an die Moderatoren: Bitte DRINGEND einen HEUL-smiley nachrüsten!] 😁
Zum Thema zwei Rechtsabbiegespuren münden in drei Fahrstreifen:
In Deutschland gilt das Rechtsfahrgebot. Hieraus erschließt sich, dass das Fahrzeug B nach dem Abbiegen zunächst den Fahrstreifen 3 benutzen muß. Würde B beim Abbiegen direkt auf Fahrstreifen 2 fahren und es käme mit dem abbiegenden Fahrzeug A, welches ordnungsgemäß ebenfalls auf Fahrstreifen 2 abbiegt, zum Unfall, würde Fahrzeug B nach §7/V StVO angeschuldigt werden.
NT