Wer hat Vorfahrt?
Situation: Eine Sackgasse mit Wendehammer ist als "Verkehrsberuhigter Bereich" (Achtung: keine Spielstraße!) mit Schildern gekennzeichnet.
Fährt man aus dieser Straße rechts heraus, hätte man eigentlich keine Vorfahrt.
ABER: Links von der Ausfahrt steht ein weiteres Schild "Zeichen 102
Kreuzung oder Einmündung", das eigentlich signalisiert, dass von rechts kommende Fahrzeuge Vorfahrt haben.
Aus meiner Sicht widersprechen sich die Schilder, sind aber nun mal so installiert.
Wie ist denn nun die rechtliche Situation bei einem Unfall?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@go4java schrieb am 8. August 2019 um 14:49:44 Uhr:
hier das Bild zur Situation
So habe ich es verstanden und ich kann nur meinen ersten Post in diesem Thread bekräftigen.
48 Antworten
Zitat:
@neunelfcarrera schrieb am 8. August 2019 um 15:14:27 Uhr:
https://dejure.org/.../rechtsprechung?Text=VI+ZR+8%2F07"Beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich ist gemäß § 10 StVO eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Wie beim Ausfahren aus einem Grundstück ist man gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern wartepflichtig, Rechts-vor-Links gilt nicht. Dies ist nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sogar der Fall, wenn zwischen dem Verkehrszeichen „Ende des verkehrsberuhigten Bereichs“ und der Hauptstraße noch bis zu 30 Meter zurückzulegen sind"
Oh. 30 Meter und trotzdem gilt es nicht als beendet. Wieder was gelernt.
Dann wird es immer merkwürdiger. Wenn das Schild keinen Regelungscharakter hat, würde es auf eine vermeintliche Vorfahrt hinweisen, die gar nicht gegeben ist. Absurd wäre das.
Eben... Fotos wären hilfreich!
Zitat:
@neunelfcarrera schrieb am 8. August 2019 um 15:14:27 Uhr:
https://dejure.org/.../rechtsprechung?Text=VI+ZR+8%2F07"Beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich ist gemäß § 10 StVO eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Wie beim Ausfahren aus einem Grundstück ist man gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern wartepflichtig, Rechts-vor-Links gilt nicht. Dies ist nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sogar der Fall, wenn zwischen dem Verkehrszeichen „Ende des verkehrsberuhigten Bereichs“ und der Hauptstraße noch bis zu 30 Meter zurückzulegen sind"
...wenn dem so wäre, könnte das Schild "Zeichen 102, Kreuzung oder Einmündung" entfernt werden. Rein praktisch ist es derzeit so - und das ist für alle Verkehrsteilnehmer wohl am sichersten - dass die Fahrer das Zeichen 102 sehen und als "Vorfahrt" von rechts interpretieren (sie können ja gar nicht wissen, ob von rechts ein Verkehrsberuhigter Bereich kommt oder eine "normale" Straße).
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 8. August 2019 um 15:12:27 Uhr:
Zitat:
@franneck1989 schrieb am 8. August 2019 um 15:03:27 Uhr:
Dann ist der aus dem verkehrsberuhigten Bereich kommende eindeutig wartepflichtig, der von links kommende hat Vorfahrt
Das ist nach meinem Verständnis der Normalfall, der aber durch das Zeichen aufgehoben ist, weil hierdurch der Querverkehr dem Verkehr aus dem verkehrsberuhigten Bereich Vorfahrt gewähren muss. Wenn allerdings der verkehrsberuhigte Bereich bereits vor der Kreuzung endet, wäre es eine normale rvl Kreuzung und das Zeichen hätte nur den sogenannten deklaratorischen Charakter und würde den Verkehr nur auf die Kreuzung aufmerksam machen.
Wie @Franneck1989 schrieb, hat das Zeichen 102 aber keinen regelnden Charakter. Es kann das Zeichen 325 also garnicht aufheben.
Ähnliche Themen
Zitat:
@go4java schrieb am 8. August 2019 um 15:21:11 Uhr:
Zitat:
@neunelfcarrera schrieb am 8. August 2019 um 15:14:27 Uhr:
https://dejure.org/.../rechtsprechung?Text=VI+ZR+8%2F07"Beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich ist gemäß § 10 StVO eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Wie beim Ausfahren aus einem Grundstück ist man gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern wartepflichtig, Rechts-vor-Links gilt nicht. Dies ist nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sogar der Fall, wenn zwischen dem Verkehrszeichen „Ende des verkehrsberuhigten Bereichs“ und der Hauptstraße noch bis zu 30 Meter zurückzulegen sind"
...wenn dem so wäre, könnte das Schild "Zeichen 102, Kreuzung oder Einmündung" entfernt werden. Rein praktisch ist es derzeit so - und das ist für alle Verkehrsteilnehmer wohl am sichersten - dass die Fahrer das Zeichen 102 sehen und als "Vorfahrt" von rechts interpretieren (sie können ja gar nicht wissen, ob von rechts ein Verkehrsberuhigter Bereich kommt oder eine "normale" Straße).
Korrekt, das Zeichen 102 ist überflüssig und sollte daher entfernt werden. Solche falsch oder überflüssig aufgestellten Schilder findet man leider auf den deutschen Straßen häufig. Die zuständigen Planer scheinen nach dem Leitsatz "lieber ein Schild zu viel als eins zu wenig" vorzugehen
Höchstwahrscheinlich war die Intention dieser Aufstellung auch, an dieser Kreuzung eine RvL Regelung durchzusetzen. Aber das macht es ja nicht "richtiger".
Ich würde die zuständige Behörde mal auf die falsche/irreführende Beschilderung hinweisen.
Zitat:
@go4java schrieb am 8. August 2019 um 15:21:11 Uhr:
Zitat:
@neunelfcarrera schrieb am 8. August 2019 um 15:14:27 Uhr:
https://dejure.org/.../rechtsprechung?Text=VI+ZR+8%2F07"Beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich ist gemäß § 10 StVO eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Wie beim Ausfahren aus einem Grundstück ist man gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern wartepflichtig, Rechts-vor-Links gilt nicht. Dies ist nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sogar der Fall, wenn zwischen dem Verkehrszeichen „Ende des verkehrsberuhigten Bereichs“ und der Hauptstraße noch bis zu 30 Meter zurückzulegen sind"
...wenn dem so wäre, könnte das Schild "Zeichen 102, Kreuzung oder Einmündung" entfernt werden. Rein praktisch ist es derzeit so - und das ist für alle Verkehrsteilnehmer wohl am sichersten - dass die Fahrer das Zeichen 102 sehen und als "Vorfahrt" von rechts interpretieren (sie können ja gar nicht wissen, ob von rechts ein Verkehrsberuhigter Bereich kommt oder eine "normale" Straße).
Eine ganz wilde Spekulation, weil ich es einfach nicht weiß, aber das ist für mich mit den neuen Erkenntnissen zur Wirkweise des Zeichens 102 eine mögliche Erklärung:
Das Zeichen 102 kann von der Gemeinde ohne großes Verwaltungsverfahren aufgestellt werden und weil es immer wieder zu gefährlichen Situationen gekommen ist, hat man es aufgestellt. So erreicht man die erforderliche Vorsicht aller Teilnehmer, weil jeder damit rechnet, dass der andere Vorfahrt hat.
Ja, ich weiß. Das ist ein wenig an den Haaren herbei gezogen...
Da die meisten im Alltag eh nicht wissen, dass sie aus dem Wendehammer keine Vorfahrt haben sondern auf rechts-vor-links setzen passt es ja... au au...
Kann es sein, daß in unserem Fall die "verkehrsberuhigte Zone" nicht als solche gekennzeichnet ist?
Welches Schild ist dort aufgestellt?
HTC
Zitat:
@neunelfcarrera schrieb am 8. August 2019 um 15:14:27 Uhr:
"... Dies ist nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sogar der Fall, wenn zwischen dem Verkehrszeichen „Ende des verkehrsberuhigten Bereichs“ und der Hauptstraße noch bis zu 30 Meter zurückzulegen sind"
Braucht es dann aber nicht trotzdem ein "Vorfahrt beachten"-Schild?
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 8. August 2019 um 15:32:08 Uhr:
Zitat:
@go4java schrieb am 8. August 2019 um 15:21:11 Uhr:
...wenn dem so wäre, könnte das Schild "Zeichen 102, Kreuzung oder Einmündung" entfernt werden. Rein praktisch ist es derzeit so - und das ist für alle Verkehrsteilnehmer wohl am sichersten - dass die Fahrer das Zeichen 102 sehen und als "Vorfahrt" von rechts interpretieren (sie können ja gar nicht wissen, ob von rechts ein Verkehrsberuhigter Bereich kommt oder eine "normale" Straße).
Eine ganz wilde Spekulation, weil ich es einfach nicht weiß, aber das ist für mich mit den neuen Erkenntnissen zur Wirkweise des Zeichens 102 eine mögliche Erklärung:
Das Zeichen 102 kann von der Gemeinde ohne großes Verwaltungsverfahren aufgestellt werden und weil es immer wieder zu gefährlichen Situationen gekommen ist, hat man es aufgestellt. So erreicht man die erforderliche Vorsicht aller Teilnehmer, weil jeder damit rechnet, dass der andere Vorfahrt hat.
Ja, ich weiß. Das ist ein wenig an den Haaren herbei gezogen...
So abwegig finde ich das nicht...
Wenn man dem verkehrsberuhigtem Bereich Vorfahrt geben wollte, hätte man Schild 205 aufstellen müssen. Das erkennt der Ausfahrende aus dem verkehrsberuhigten Bereich im Zweifel auch von hinten.
Wenn man nur vor einer Gefahrenstelle warnen möchte, weil man befürchtet, dass Fahrzeuge ohne ausreichende Vorsicht den verkehrsberuhigten Bereich verlassen, hätte man Schild 101 mit Zusatz Einmündung aufstellen sollen.
102 macht irgendwie gar keinen Sinn.
Ich denke hier gibt es nur zwei sinnvolle Lösungen:
1. Das Zeichen 102 muss ersatzlos entfernt werden
2. Die Vorfahrt ist via Verkehrszeichen zu regeln (Z 301 / 205)
Vielleicht sollte man die zuständige Behörde einmal zur Situation vor Ort befragen.
Aus den Verwaltungsvorschriften zum Zeichen 102:
Das Zeichen darf nur angeordnet werden vor schwer erkennbaren Kreuzungen und Einmündungen von rechts, an denen die Vorfahrt nicht durch Vorfahrtszeichen geregelt ist. Innerhalb geschlossener Ortschaften ist das Zeichen im allgemeinen entbehrlich.
Als reines Gefahrenzeichen regelt das Zeichen 102 nicht die Vorfahrt, Vorfahrtszeichen stehen dort nicht. Und die Gefahr sind vermutlich die Verkehrsteilnehmer, die aus dem verkehrsberuhigten Bereich kommen und die Vorfahrtsregeln nicht kennen.
Hat es dort vielleicht schon öfter mal gekracht?