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Wer hat Vorfahrt?

Themenstarteram 8. August 2019 um 12:01

Situation: Eine Sackgasse mit Wendehammer ist als "Verkehrsberuhigter Bereich" (Achtung: keine Spielstraße!) mit Schildern gekennzeichnet.

Fährt man aus dieser Straße rechts heraus, hätte man eigentlich keine Vorfahrt.

ABER: Links von der Ausfahrt steht ein weiteres Schild "Zeichen 102

Kreuzung oder Einmündung", das eigentlich signalisiert, dass von rechts kommende Fahrzeuge Vorfahrt haben.

Aus meiner Sicht widersprechen sich die Schilder, sind aber nun mal so installiert.

Wie ist denn nun die rechtliche Situation bei einem Unfall?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@go4java schrieb am 8. August 2019 um 14:49:44 Uhr:

hier das Bild zur Situation

So habe ich es verstanden und ich kann nur meinen ersten Post in diesem Thread bekräftigen.

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Das Schild sticht die grundsätzliche Regelung. So wie auch ein Vorfahrtsschild die rechts vor links Regelung außer Kraft setzt.

Es gilt aber immer der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme, so dass bei einem Unfall oft auch eine Mitschuld beim eigentlich Berechtigten festgestellt wird. Dabei kommt es sehr auf den Einzelfall an.

Aber woher will man als Ausfahrender des verkehrsberuhigten Bereiches wissen dass dieses Schild dort steht? Dann weiß ich ja nicht dass ich Vorfahrt durch rechts vor links habe, oder?

am 8. August 2019 um 12:32

Zitat:

@go4java schrieb am 8. August 2019 um 14:01:32 Uhr:

Situation: Eine Sackgasse mit Wendehammer ist als "Verkehrsberuhigter Bereich" (Achtung: keine Spielstraße!) mit Schildern gekennzeichnet.

Fährt man aus dieser Straße rechts heraus, hätte man eigentlich keine Vorfahrt.

ABER: Links von der Ausfahrt steht ein weiteres Schild "Zeichen 102

Kreuzung oder Einmündung", das eigentlich signalisiert, dass von rechts kommende Fahrzeuge Vorfahrt haben.

Aus meiner Sicht widersprechen sich die Schilder, sind aber nun mal so installiert.

Wie ist denn nun die rechtliche Situation bei einem Unfall?

1. Eine "Spielstraße" gibt es in der StVO eh nicht. In der Regel ist mit diesem Begriff der "Verkehrsberuhigte Bereich" gemeint. Eine "richtige" Spielstraße, welche mit der Zeichenkombination 250+1010-10 gekennzeichnet ist, dürfte man garnicht erst befahren - damit entfiele auch die Frage nach der Vorfahrt ^^

2. In welche Richtung zeigt denn das Zeichen 102? Ich würde es so interpretieren, dass es verdeutlichen soll, dass aus der Spielstraße (edit: sorry, dem Verkehrsberuhigten Bereich) kommend kein RvL gilt.

am 8. August 2019 um 12:34

steht denn da vor Wendehammer das 325.1 für den verkehrsberuhigten Bereich oder was steht da an Einfahrt?

Zitat:

@Hyrai schrieb am 8. August 2019 um 14:32:12 Uhr:

 

2. In welche Richtung zeigt denn das Zeichen 102? Ich würde es so interpretieren, dass es verdeutlichen soll, dass aus der Spielstraße (edit: sorry, dem Verkehrsberuhigten Bereich) kommend kein RvL gilt.

Ich habe es so verstanden, dass das Schild an der anderen Straße steht, so dass dem Verkehr, der aus dem verkehrsberuhigten Bereich kommt, Vorfahrt gewährt werden muss.

am 8. August 2019 um 12:42

Sorry - ja, so wird es sein.

Ich hatte irgendwie im Kopf Zeichen 102 heißt "Vorfahrt gewähren" - aber das wäre ja Zeichen 205 :rolleyes:

Interessant wäre ja zu wissen, ob durch Zeichen 102 wirklich

a) eine explizite Vorfahrtregelung getroffen wird oder

b) nur auf eine anderweitig bestimmte Vorfahrtregelung hingewiesen wird.

Da bin ich mir ehrlich gesagt nicht sicher - tendiere aber zu b), womit dann das Schild zwar überflüssig wäre, aber keinen Einfluss auf die Vorfahrtregelung hätte

Themenstarteram 8. August 2019 um 12:49

hier das Bild zur Situation

Vorfahrt

Wenn das Schild "Verkehrsberuhigter Bereich" etwas Abstand von der Einmündung hat, endet dieser Bereich vorher, darauf könnte z.B. auch eine fehlende Fahrbahnabsenkung an der Einmündung hinweisen.

Dann wäre "Rechts vor Links" an der Stelle logisch.

Zitat:

@go4java schrieb am 8. August 2019 um 14:49:44 Uhr:

hier das Bild zur Situation

So habe ich es verstanden und ich kann nur meinen ersten Post in diesem Thread bekräftigen.

Ob Spielstraße oder Verkehrsberuhigt, für den der das Zeichen Kreuzung - Einmündung von rechts hat, hat diese Straße Vorfahrt. Ist ein zusätzlicher Hinweis bei entsprechender Straßenführung, oder von einer Vorfahrtstr. kommend auf die Regelung rechts vor links. Ob und was für Schilder bei dem v. rechts stehen, kann der der das Schild vor der Nase nicht erkennen. Ortskundigen signalisiert das auch das hier eher schon mal durchgefahren wird, aber Vorsichtig rausfahren wenn Ortskundig.

Doch hätte es denn aus dem verkehrsberuhigten Bereich besteht kein Vorfahrtsrecht. Recht vor Links gilt da nicht. Durch das Schild aber dann schon. Nur woher soll ich das wissen als der der aus dem Bereich kommt?

Zitat:

@franneck1989 schrieb am 8. August 2019 um 14:47:45 Uhr:

Interessant wäre ja zu wissen, ob durch Zeichen 102 wirklich

a) eine explizite Vorfahrtregelung getroffen wird oder

b) nur auf eine anderweitig bestimmte Vorfahrtregelung hingewiesen wird.

Da bin ich mir ehrlich gesagt nicht sicher - tendiere aber zu b), womit dann das Schild zwar überflüssig wäre, aber keinen Einfluss auf die Vorfahrtregelung hätte

Das Schild ist gerade nicht überflüssig, weil normaler Weise der Verkehr aus dem verkehrsberuhigten Bereich nachrangig ist und nur durch dieses Schild der Verkehr aus der eigentlich übergeordneten Straße Vorfahrt gewähren muss.

Themenstarteram 8. August 2019 um 12:53

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 8. August 2019 um 14:51:17 Uhr:

Zitat:

@go4java schrieb am 8. August 2019 um 14:49:44 Uhr:

hier das Bild zur Situation

So habe ich es verstanden und ich kann nur meinen ersten Post in diesem Thread bekräftigen.

So war auch mein "Gefühl", dass man aus dem Verkehrsberuhigten Bereich mit Vorfahrt rausfahren darf. Dann bringt der Fahrlehrer meiner Tochter (noch) etwas anderes bei ;-)

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