Wer hat Schuld? Rein theoretische Frage

Morgen,

mir ist heute, auf dem Weg zur Arbeit, fast ein Unfall zugestoßen.

In der Bonner Innenstadt, am Bertha von Suttner Platz, sind zwei Spuren. Die rechte Seite ist die Rechtsabbiegerspur, die linke Seite zum geradeaus fahren.

Ich fahre auf der linken Seite und auf der rechten Seite fährt auch einer, aber gut 2/3 nach vorne versetzt. Wir fahren beide 50 km/h.
Plötzlich überholt er einen Radfahrer und zieht zum Teil auf meine Seite. Ich habe kein Blinken gesehen und die Radfahrer waren für mich auch nicht ersichtlich.

Wenn ich jetzt nicht rechtzeitig reagiert hätte und ausgewichen wäre, bzw. wenn ich nicht hätte ausweichen oder rechtzeitig bremsen können, wer hätte dann schuld gehabt, wenn er rüber zieht und ich ihn dann in die Seite gefahren wäre? Hätte ich eine Teilschuld?

Wie gesagt rein theoretisch.

Gruß TheKing

Beste Antwort im Thema

"Er" wäre auch meine Einschätzung.

- Hindernis auf seiner Fahrbahn
- Fahrspurwechsel ohne Blinken

Und selbst "Blinken und sofortiges Rüberziehen" würde daran nichts ändern.
Blinken bedeutet ja, dass man den anderen einen Fahrspurwechsel ankündigt, und nicht, dass man die Fahrspur wechseln darf, sobald man blinkt.

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am besten sichert man sich in solchen Fällen die Zeugenaussage des Radfahrers

Zitat:

@Kai R. schrieb am 21. November 2016 um 14:44:56 Uhr:


am besten sichert man sich in solchen Fällen die Zeugenaussage des Radfahrers

Und wenn der nix gesehen hat, sondern nur ein Knallzeuge ist? Außerdem muss man den überhaupt ausfindig machen. Die meisten sind morgens auf dem Weg zur Arbeit, was geht mich ein Unfall anderer an, der offensichtlich nur ein Blechschaden ist?

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 21. November 2016 um 14:32:58 Uhr:


Ich weiß nicht ob dann hinterher einer bezweifeln kann wo/wann die Fotos gemacht wurden.

Die betreffenden Fahrzeuge sollten natürlich schon auf den Fotos erkennbar sein!

Zitat:

Wenn das die Polizei mach,

Das Relevante habe ich mal unterstrichen!

Denn dazu verpflichtet ist die Polizei nicht, sofern hier kein bedeutender Sach- ferner Personenschaden entstand...die können auch einfach kommen, anweisen die Unfallstelle unverzüglich zu räumen und anschließend wieder fahren - was in größeren Städten immer mehr in Mode kommt!

Zitat:

@Kai R. schrieb am 21. November 2016 um 14:44:56 Uhr:


am besten sichert man sich in solchen Fällen die Zeugenaussage des Radfahrers

Und was außer

"aufeinmal hats hinter mir gescheppert"

soll der Radfahrer aussagen?

Es wäre schon ein sehr, sehr großer Zufall wenn der Radfahrer wüsste, wer da wie in welchem Abstand und wie versetzt hinter im fuhr, ferner wer wann den Blinker betätigte und letzendlich wer wem ausgewichen und reingefahren ist!

Defensiv fahren!
So wie es gemacht wurde.
Hatte auch durch plötzlichen Spurwechsel einen Totalschaden - eines sehr guten, gebrauchstüchtigen 14 Jahre alten Golfs. Erhalten habe ich ca. 2 Mille Euro. Davon etwas gleich teures kaufen???? Also viel teurer, neu.. Mit hohen privaten Abschreibungen=Verlusten! Und fahren, fare ich AUCH nur damit von A--> B.
Nee. Von wegen "wer hat Schuld".

Das mit dem Blinken und rüber ist heute eine Krankheit. So z.B. wie auf Autobahnauffahrten!

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Zitat:

@surfkiller20 schrieb am 21. November 2016 um 14:47:30 Uhr:


Und wenn der nix gesehen hat, sondern nur ein Knallzeuge ist?

In dem Fall wäre es schon gut wenn er aussagt daß er auf der rechten Spur unterwegs war.

Dann kann schon mal keiner mehr behaupte er wäre rechts gefahren mit 50 und hat keinen Spurwechsel gemacht.

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 21. November 2016 um 15:21:43 Uhr:


Es wäre schon ein sehr, sehr großer Zufall wenn der Radfahrer wüsste, wer da wie in welchem Abstand und wie versetzt hinter im fuhr, ferner wer wann den Blinker betätigte und letzendlich wer wem ausgewichen und reingefahren ist!

nach der Schilderung müsste der Unfall quasi neben dem Radfahrer passiert sein. Er kann aussagen, dass der andere Wagen auf seiner Spur war und diese wegen des Ausweichens gewechselt hat, soviel müsste er mitbekommen haben. Sonst wird die Gegenseite bestreiten, dass da überhaupt ein Radfahrer war.

Tja dann muss man nur noch den Radfahrer erwischen. Wetten der wäre weg gewesen?

das Einfangen von Zeugen ist nach dem Absichern der Unfallstelle und dem Versorgen von Verletzten tatsächlich das Erste, was ich machen würde. Im Zweifel Kennzeichen aufschreiben oder mögliche Zeugen bitten, zu warten oder ihre Personalien dazulassen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 21. November 2016 um 16:25:38 Uhr:


nach der Schilderung müsste der Unfall quasi neben dem Radfahrer passiert sein.

Wieso quasi neben dem Radfahrer? 😕

Der "Überholer" muss doch

hinter

dem Radfahrer auf die linke Spur "ausweichen" - da er sonst den Radfahrer 1A - frontal - abräumen würde...demnach hätte es dann auch hinter dem Radfahrer geknallt...denk mal drüber nach!

Zitat:

das Erste, was ich machen würde.

Soweit die Theorie - die Praxis sieht aber dann so aus, dass bis du erstmal realisiert hast was da passiert ist, du aus dem Auto ausgestiegen bist - ist der Radfahrer schon 2Km weiter!

Zitat:

@Kai R. schrieb am 21. November 2016 um 16:38:25 Uhr:


das Einfangen von Zeugen ist nach dem Absichern der Unfallstelle und dem Versorgen von Verletzten tatsächlich das Erste, was ich machen würde. Im Zweifel Kennzeichen aufschreiben oder mögliche Zeugen bitten, zu warten oder ihre Personalien dazulassen.

Am Ende gibt es immer zwei Möglichkeiten:
1. Die Zeugen bleiben da und sagen aus.
2. Sie sind weg, bevor du dich umgedreht hast.

Dass sie erst mal 5 Minuten daneben stehen und dann verschwinden, wäre komplett untypisch.

Dieser Fall ist theoretisch klar, praktisch stellt sich die Beweisfrage. Gibt es keine Zeugen und der Unfallgegner behauptet man selber hätte die Spur gewechselt, dann geht die Nummer 50/50 aus.

die Frage, wo der Anstoß passiert ist (z.B. auf welcher Spur liegen die Glassplitter) und mit welchen Teilen haben sich die Autos berührt kann da schon auch Indizien geben. Typisch beim Spurwechsel wäre, dass der Wechsler mit seiner vorderen Ecke den anderen an der Seite trifft. Die Splitter bleiben dabei auf der Spur des Fahrers liegen, der die Fahrspur innehatte.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 21. November 2016 um 16:52:21 Uhr:


Typisch beim Spurwechsel wäre, dass der Wechsler mit seiner vorderen Ecke den anderen an der Seite trifft.

Ich würde das tendentiell eher umgedreht sehen. Das eine mal ist es toter Winkel, das andere mal voll sichtbarer Bereich. Am Ende aber ist es so oder so nicht wirklich ein Indiz.

Hallo ins Forum,

Zitat:

@TheKing1924 schrieb am 21. November 2016 um 09:30:25 Uhr:


In der Bonner Innenstadt, am Bertha von Suttner Platz, sind zwei Spuren. Die rechte Seite ist die Rechtsabbiegerspur, die linke Seite zum geradeaus fahren.

wo genau?

In Bonn allgemein und gerade auch an dem Platz gibt's z.T. sehr spezielle Markierungen. Da geht's von 2 markierten auf einen überbreiten (auf dem locker 2 Fahrzeuge Platz haben, aber für die Markierungen mit dem Radweg nicht ausreichend Breite da wäre) Fahrstreifen oder auch an der Ampel 2 Spuren und direkt dahinter wieder nur eine breite Spur. Dazu kommen noch die Bushaltestellen, die auch z.T. Auswirkungen auf Markierungen haben.

Es ist allerdings eine entscheidende Frage, was genau markiert war. Waren's zwei getrennt markierte Spuren, dann wäre derjenige im Grundsatz Schuld, der den Fahrstreifen wechselt. War's nur ein markierter (überbreiter) Fahrstreifen gilt das Rechtsfahrgebot und kann man Überholen, muss aber dem zu Überholenden im Ernstfall den ganzen Fahrstreifen lassen. Von daher wäre dann der TE u.U. dran, weil er beim Überholen von hinten (der andere war ja 2/3 vorne) reingefahren wäre.

Viele Grüße

Peter

richtig.
es hängt sehr davon ab ob du ein oder zwei fahrstreifen hast.

es gibt leider immer mal wieder so fahrbaren wo zwei autos knapp nebeneinanderpassen aber nicht zwei fahrstreifen vorhanden sind. da hast als überholender vermutlich ziemlich schlechte karten, wenn der rechts vor dir einen schlenker fährt.

es gilt auch keine schuldfrage zu klären, sondern eine haftungsfrage.
im zweifel geht von euch beiden eine gewisse betriebsgefahr aus.
es kann also durchaus rauskommen, dass ihr beide haftet. die frage ist dann für jeden einzelnen wieviel.
schwierig wirds immer dann, wenn der der vermeintlich schuld hat an seiner schuld zu zweifeln oder bewußt beginnt die situation zu seinen guten umzuspinnen. zeugen helfen die da weiter aber die sind in so einen fall eher selten da (und wenns beim fahrstreifenwechsel irgendwo hinterm radfahrer kracht kann der gar nichts gesehen haben. er kann zwar vermutet dass ein auto hinter ihm war aber wird kaum wissen wo das zweite auto war, ob das erste auto geblinkt hat, ob die autos nebeneinander waren oder der hintere aufgefahren ist usw. der begriff 'knallzeuge' trifft es dann gut. der hat halt den knall gehört und sich dann umgedreht).

Zitat:

@Kai R. schrieb am 21. November 2016 um 16:52:21 Uhr:


die Frage, wo der Anstoß passiert ist (z.B. auf welcher Spur liegen die Glassplitter) und mit welchen Teilen haben sich die Autos berührt kann da schon auch Indizien geben. Typisch beim Spurwechsel wäre, dass der Wechsler mit seiner vorderen Ecke den anderen an der Seite trifft. Die Splitter bleiben dabei auf der Spur des Fahrers liegen, der die Fahrspur innehatte.

Soweit korrekt!

Ich gebe aber folgendes zu bedenken:
Nach einem leichten Blechschaden hat man die Fahrbahn zu räumen, während man auf die Polizei wartet. In dieser Zeit, fahren dann die anderen Verkehrsteilnehmer fröhlich über den Scherbenhaufen, welcher beim Eintreffen der Polizei, über die gesamte Fahrbahn verteilt wurde. Wir sprechen hier von einer stark befahrenen Verkehrsachse während der Hauptverkehrszeit. Kann man keinen Zeugen benennen, geht die Sache aus wie das Hornberger Schießen, wenn jeder auf seiner Version des Geschehens beharrt.

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