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Wer hat Schuld bei Unfall

Themenstarteram 31. Dezember 2015 um 17:48

Hallo

Habe gestern wieder mal so eine extreme Situation erlebt das auf der Autobahn mir bei 210 wieder einmal einer ohne zu Kucken davor gesetzt hat so das ich gezwungen war eine Vollbremsung einzuleiten was grade noch so gereicht hat. Mehr als 10cm war aber nicht mehr platz gewesen. Wer dies aber noch nicht schlimm genuch gewesen regte sich der noch auf und fuhr später mir hupend und mit Fernlicht 4-5km hinterher.

Meine Frage würde jetzt sein wie sieht es rein rechtlich aus wenn es nicht mehr gereicht hätte rechtzeitig zu bremsen und ich ihn hinten reingefahren wäre.

Und die andere Frage was wäre gewesen wenn er mich angezeigt hätte weil er ja noch 4-5km hinterher gefahren ist und auch noch keine Schuld bewusst gewesen ist.

Habe mal ein Beispiel Video von mir wo ich die gleiche Situation vor 1.5 Jahren hatte und ich dies mit der Drive cam festgehalten hatte. um mal zu sehen wie nah der Abstand noch war.

 

https://www.youtube.com/watch?v=YfBAl0uqnq0

Wünsch euch noch einen guten Rutsch ins neue Jahr

Beste Antwort im Thema

Ganz ehrlich? So wie du in dem Video rast brauchst du dich nicht wundern wenn dich einer übersieht. Bei soviel Verkehr geht man vom Gas.

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am 1. Januar 2016 um 12:45

In F gibt es glaube ich einen Prototyp der Verkehrsüberwachung die "Schleicher" auch erkennt und die dann Strafen erwarten. Steht wohl irgendwo bei Paris und soll wohl das neue Super-System für ganz Frankreich werden:

-Rechtsüberholen

-Geschwindigkeit Sektional, alle Spuren und Fahrzeugarten

-LKW-Überholverbot

-LKW Abmessungen

-Abstand

-"Schleicher"

-Kennzeichenerfassung für die geplante "Stadtzonen-Maut", sowie als Ersatz für Mautstationen, somit "Vollmaut"

-Kennzeichenerfassung Kontrolle Fahrverbot (wenn das aktiv ist)

-Kennzeichenerfassung und Abgleich für alles mögliche

Mal sehen wann das kommt und ob es in D dann auch kommt. Wünschenswert wäre es. Gerechtigkeit für alle :)

Wessen Leben und wessen Gesundheit steht auf dem Spiel? Richtig, auch meine - also fahre ich möglichst so, dass ich gesund und lebend mein Ziel erreiche. Und besonders als Motorradfahrer lernt man sehr schnell, sich auf die Fehler anderer (und der eigenen) einzustellen.

Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, mal deutlich über 200 zu fahren, ok., kein Problem. Aber wie oft sind diese Voraussetzungen denn gegeben?

Komischerweise ist es für die Durchschnittsgeschwindigkeit egal, ob ich heize oder ziemlich konstant um die 130 fahre. Für den Verbrauch und meine Nerven (und die der anderen Verkehrsteilnehmer) sind 130 aber deutlich besser.

Und so fahre ich trotz fortgeschrittenen Alters zwar immer noch ab und zu 250 - aber nicht in dem Glauben, damit tatsächlich schneller mein Ziel zu erreichen, sondern just for fun - und nur, wenn die Strecke dies gefahrlos zulässt.

Themenstarteram 1. Januar 2016 um 13:54

Martinde was du meinst ist die erweiterte Sektion Controll die gibt es aber nicht nur in F. Das Problem ist das dies bei uns rein rechtlich nicht möglich ist so was hier einzuführen. Dazu muss unser Grundgesetz geändert werden und zwar das Datenschutz Gesetz da die Nummernschilder erfasst werden und eine geringe Zeit gespeichert werden. Es gibt zwar bei uns ein Abschnitt der dient lediglich zu testwecken wo es keine Ahndung gibt.

Nur wird die sicher nicht die Geschwindigkeiten als "schleichen" auffassen, die manche hier vertreten. Da sind selbst 80 km/h kein unnötiges langsamfahren.

am 1. Januar 2016 um 15:22

Zitat:

@Knergy schrieb am 1. Januar 2016 um 15:15:10 Uhr:

Nur wird die sicher nicht die Geschwindigkeiten als "schleichen" auffassen, die manche hier vertreten. Da sind selbst 80 km/h kein unnötiges langsamfahren.

Doch schon, wenn man die links fährt und der Verkehr entweder rechts überholen oder rechts langsamer werden muss.

In F sitzt die Polizei auf Brücken, filmt das und dann ist am nächsten Rastplatz Zahltag.

 

Ja, NOCH ist das System in D nicht legal, aber es ist wieder eine Möglichkeit Geld zu verdienen, evtl. wird das System ja nicht über die Kennzeichen sondern über das zu erwartende Maut-Registrierungsystem laufen.

In der CH gibt es das schon, mit grossem Erfolg, in dem Tunnel bzw. auf der Strecke fahren alle angemessen, seitdem gibt es auch dort kaum noch Staus.... ...komisch... :D

Wobei man beachten darf, dass es in CH ein Tempolimit gibt das unter der hiesigen Richtgeschwindigkeit liegt und somit eh alles etwas entspannter wird.

In F gibt es auch ein Tempolimit, das unserer Richtgeschwindigkeit entspricht und bei Nässe liegt dieses Limit bei 110 km/h.

Zitat:

@BBS-Rene schrieb am 1. Januar 2016 um 14:54:09 Uhr:

Das Problem ist das dies bei uns rein rechtlich nicht möglich ist so was hier einzuführen. Dazu muss unser Grundgesetz geändert werden und zwar das Datenschutz Gesetz da die Nummernschilder erfasst werden und eine geringe Zeit gespeichert werden. Es gibt zwar bei uns ein Abschnitt der dient lediglich zu testwecken wo es keine Ahndung gibt.

Wieso muss deswegen das Grundgesetz geändert werden?

Die Nummernschilder werden doch eh schon seit Jahren durch die Mautbrücken erfasst. Nur die Abrechnung erfolgt für LKW.

 

 

Zitat:

@martinde001 schrieb am 1. Januar 2016 um 16:22:44 Uhr:

Zitat:

@Knergy schrieb am 1. Januar 2016 um 15:15:10 Uhr:

Nur wird die sicher nicht die Geschwindigkeiten als "schleichen" auffassen, die manche hier vertreten. Da sind selbst 80 km/h kein unnötiges langsamfahren.

Doch schon, wenn man die links fährt und der Verkehr entweder rechts überholen oder rechts langsamer werden muss.

Recht weit verbreitet sind in Deutschland dreispurige Autobahnen. Üblich sind recht derzeit was um die 85 km/h durch die LKWs, während in der Mitte und links schneller gefahren wird. Aber wenn in der Mitte einer mit 100 km/h einer einen LKW überholt und ganz rechts einer mit 120 km/h ist, wird der vom System nicht als Schleicher erkannt. Er hat eine genügend große Differenz zur mittleren Fahrspur. Die, die sich aber durch die "Schleicher" (seien es nun 120 oder 150 km/h) ausgebremst fühlen, fahren meist recht dicht auf ... ergo werden viel mehr Drängler als Schleicher erkannt. Und selbst wenn man so einen Schleicher erwischt, sind hinter dem schon x Drängler mit massiver Unterschreitung des Sicherheitsabstandes ... was das bedeutet kann sich jeder selbst ausmalen. Das Bußgeld fürs schleichen ist nicht besonders hoch ... für rabiates drängeln ibts aber Punkte und Fahrverbote.

Ich glaube einige würden sich bei so einem System echt umgucken.

Für diejenigen, die dem Auffahrenden 50-100% Schuld anhängen wollen, hier einige Gerichtsurteile zu dem Thema.

Das Problem des Auffahrenden liegt aber eher in der Beweisbarkeit,

das es sich um einen klassischen Auffahrunfall handelt.

Zitat:

@TaifunMch schrieb am 1. Januar 2016 um 12:19:31 Uhr:

Leider falsch. Es haben beide Schuld. Evtl. sollten einige hier eine Sitzung beim Fahrlehrer nehmen, evtl. wird dem mehr geglaubt.

Was richtig und was falsch ist, wird aber nicht durch Fahrlehrer entschieden, sondern durch den Gesetzgeber. Und der hat sich in diesem Fall recht eindeutig festgelegt.

In §5 StVO ist das Überholen geregelt, dort heißt es: "Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist."

In §3 StVO wird die Höchstgeschwindigkeit auf den verschiedenen Straßen festgelegt - im Bezug auf Autobahnen heißt es dort: "Diese Geschwindgkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen ..."

Per Definition kann aber nur der Schuld haben, der sich regelwidrig verhält. Und das ist im vorliegenden Fall ausschließlich derjenige, der den unzulässigen Spurwechsel durchgeführt hat.

am 1. Januar 2016 um 17:10

Hier ein Beispiel von heute, was passiert, wenn seine Fahrkünste überschätzt:

http://www.n-tv.de/.../...t-bei-Massenkarambolage-article16674721.html

Prima Beispiel für nicht angepasste Geschwindigkeit...

am 1. Januar 2016 um 17:11

@Knergy Ich gehe mal davon aus dass die Richtgeschwindigkeit und da wo vorhanden, die Mindestgeschwindigkeit (mit Ausnahmen) als Referenz genommen wird. In F ist es halt das Tempolimit bzw. die vom System errechnete Geschwindigkeit.

Auf der 3. Spur 120kmh ist OK, aber 90kmh nicht...

Eure Schuldiskussion könnt ihr Euch eh in die Haare schmieren, sowie Personenschaden zu beklagen ist.

Da wird die Latte für den Schnellen ein ganzes Stück höher gelegt um da ungeschoren raus zu kommen.

Zitat:

@hulda1939 schrieb am 1. Januar 2016 um 17:49:48 Uhr:

 

Was richtig und was falsch ist, wird aber nicht durch Fahrlehrer entschieden, sondern durch den Gesetzgeber. Und der hat sich in diesem Fall recht eindeutig festgelegt.

In §5 StVO ist das Überholen geregelt, dort heißt es: "Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist."

Und genauso empfiehlt er, das die Richtgeschwindigkeit selbst bei den idealsten Bedingungen nicht zu überschreiten ist.

Zitat:

Als Richtgeschwindigkeit bezeichnet man auf Straßen ohne oder mit höherer zulässiger Höchstgeschwindigkeit eine Geschwindigkeit, deren Überschreitung auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen nicht empfohlen wird.

Da kommt keiner dran vorbei.

Er verbietet es nicht, er setzt da auf Eigenverantwortung das heißt im Umkehrschluss, das man dann auch im Falle eines Unfalls die Verantwortung tragen muss.

Nur ums klar zu stellen, für mich stehen TE als Überholender und der Spurwechseler auf einer Stufe, beide haben Mist gebaut und sollen dafür auch gerade stehen. Da sind genau die zwei richtigen aneinander geraten.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 1. Januar 2016 um 18:16:07 Uhr:

Zitat:

@hulda1939 schrieb am 1. Januar 2016 um 17:49:48 Uhr:

 

Was richtig und was falsch ist, wird aber nicht durch Fahrlehrer entschieden, sondern durch den Gesetzgeber. Und der hat sich in diesem Fall recht eindeutig festgelegt.

In §5 StVO ist das Überholen geregelt, dort heißt es: "Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist."

Und genauso empfiehlt er, das die Richtgeschwindigkeit selbst bei den idealsten Bedingungen nicht zu überschreiten ist.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 1. Januar 2016 um 18:16:07 Uhr:

Zitat:

Als Richtgeschwindigkeit bezeichnet man auf Straßen ohne oder mit höherer zulässiger Höchstgeschwindigkeit eine Geschwindigkeit, deren Überschreitung auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen nicht empfohlen wird.

Da kommt keiner dran vorbei.

Er verbietet es nicht, er setzt da auf Eigenverantwortung das heißt im Umkehrschluss, das man dann auch im Falle eines Unfalls die Verantwortung tragen muss.

Nur ums klar zu stellen, für mich stehen TE als Überholender und der Spurwechseler auf einer Stufe, beide haben Mist gebaut und sollen dafür auch gerade stehen. Da sind genau die zwei richtigen aneinander geraten.

Du sagst es elbst. Das eine ist vorgeschrieben, das andere ist eine Empfehlung. Und ob beide haftungsrechtlich auf eine Stufe gestellt werden, was ich nicht glaube, ist dann eine Einzelfallentscheidung.

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