wer hat hier Vorfahrt?
Moin!
Ich hab mich immer gewundert wer hier Vorfahrt hat, ist nämlich etwas verwirrend.
Ich versuche es so gut wie möglich zu beschreiben:
Gefahren wird auf einer 30er Straße wo rechts vor links gilt. Direkt bei der Ampel ist eine Straße die rechts führt. Also eigentlich hätten die Ja Vorfahrt da wie erwähnt rechts vor links gilt. Allerdings ist bei der rechts-kommenden Straße ein „Vorfahrt gewähren“-Schild (schwer zu erkennen über den absoluten Halteverbot, mit grünem Pfeil markiert).
Es ist auch keine verkehrsberuhigte Straße die nach rechts führt.
Manche Autofahrer die aus der Straße rechts kommen fahren sogar über der Haltelinie vor wo ich mir denke „entweder die machen es richtig und ich bin im falschen Film oder bei den läuft was nicht richtig“.
27 Antworten
So sehe ich das auch.
Der geradeaus fahrende Verkehr muss bei Rot an der ersten Haltelinie stehenbleiben, der Verkehr von rechts darf dann bis zur Haltelinie direkt vor der LZA fahren oder vor den Wartenden links Abbiegen.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 30. Sept. 2024 um 12:16:51 Uhr:
Vor der Einmündung müsste sogar das Schild 301 stehen wenn der von rechts kommende Vorfahrt gewähren muss.
Das schrieb ich schon ganz oben.
So und jetzt mal für die Laien unter uns. Was ist jetzt richtig?
1. der Verkehr von rechts muss warten? (Vorfahrt gewähren)
Oder
2. ich muss den Verkehr von rechts das Abbiegen/Ausfahren durch warten ermöglichen.
Wenn es die zweite Option ist habe ich eine weitere Frage. Wie ist es dann wenn jemand von der Hauptstraße (von links) kommt und in die Straße rechts abbiegen will? Da wäre dann ja ein Auto in mitten der Straße was das Abbiegen blockieren würde.
Ähnliche Themen
zu 1 wenn die Ampel grün ist muss der Verkehr von rechts Vorfahrt gewähren
ist die Ampel rot, kann der Verkehr von rechts: entweder links abbiegen oder nach rechts an der Haltelinie warten
Wenn dort ein Auto steht und wartet, kann der Abbiegende von der Hauptstraße dort nicht einfahren
Zitat:
@MrMurphy schrieb am 30. September 2024 um 10:22:40 Uhr:
Die Beschilderung ist vollkommen korrekt.
Nein. Eine einseitige Beschilderung ist zwar in vielen Ländern üblich, aber in Deutschland nicht zulässig. Wenn der eine eine negative Beschilderung hat, dann muss der andere eine positive Beschilderung haben.
Zitat:
@MrMurphy schrieb am 30. September 2024 um 10:22:40 Uhr:
Vorfahrtgebende Schilder dürfen an dieser Stelle nicht aufgestellt werden.
Bitte begründen. Wie schon zweimal geschrieben wurde, wäre hier Zeichen 301 richtig.
Zitat:
@lanape schrieb am 30. September 2024 um 16:42:32 Uhr:
Was ist jetzt richtig?
Das kann dir niemand sagen, weil die Beschilderung unzulässig ist. Falsch wäre es aber, aus der negativen Beschilderung der Seitenstraße seine eigene Vorfahrt abzuleiten. Wenn es dann kracht, wird man bei dir ein Mitverschulden feststellen - jedenfalls dann, wenn du ortskundig bist und das Problem kanntest. Unter dem Link findest du dazu mehr Infos.
Zitat:
@lanape schrieb am 30. September 2024 um 16:42:32 Uhr:
ich muss den Verkehr von rechts das Abbiegen/Ausfahren durch warten ermöglichen.
Das musst du bei Rot unabhängig von der Beschilderung machen und hat auch nichts mit der Haltlinie zu tun, da es sowieso nie zwei verpflichtende Haltlinien für eine einzige Ampel geben kann (insofern ist auch die Markierung falsch).
Du musst dort bei Rot warten, weil man beim Warten Kreuzungen und Einmündungen freihalten muss.
Bei Grün ist es viel gefährlicher. Denn dann würdest du ja zügig durchfahren - hast aber kein Zeichen, das dir an der ersten Einmündung die Vorfahrt gibt.
Zitat:
@Rockville schrieb am 30. September 2024 um 17:18:42 Uhr:
Nein. Eine einseitige Beschilderung ist zwar in vielen Ländern üblich, aber in Deutschland nicht zulässig. Wenn der eine eine negative Beschilderung hat, dann muss der andere eine positive Beschilderung haben.
Dann ist aber verdammt viel falsch ausgeschildert ... 😮
Typisches Beispiel die (meist illegalen) Vorfahrt-Achten bei Radwegen, Vorrang der geradeausfahrenden gegenüber Abbiegern ist eh keine Vorfahrtsfrage, irgendeine den Autofahrern Vorfahrt gebende Beschilderung gibt's nicht. Nahezu alle Schilder sind wieder weg wenn Einspruch erhoben wird oder es vor ein Verwaltungsgericht geht. Versteht eh keiner. (nein, wenn man sich das Urteil durchliest sieht das auch das OLG Hamm nicht anders. 😉)
Hier ähnlich. Die Logik ist klar mit dem Freihalten der Einmündung. Das würde aber identisch funktionieren wenn es korrekt ausgeschildert wäre, auch dann muss bei Rot vor der ersten Haltelinie gewartet werden und der von rechts kommende hätte Platz. Der weiß ja eh nicht was für den anderen ausgeschildert ist.
Da wollen Verkehrsplaner manchmal Regeln erschaffen die es in der StVO nicht gibt.
Es müsste halt Das Zeichen 301 hin,und für die Markierung der ersten Haltelinie die Kennzeichnung „Bei Rot hier halten“.
Was hat das mit einer Autobahn zu tun?
Da ist klar geregelt das die Vorrang vor dem Auffahrenden hat,da braucht es kein Schild.
Nee, anders: Es müsste das Zeichen 301 hin, die erste Haltlinie entfernt werden und kein unnötiges Schild "Bei Rot hier halten" hin. Will man auch blinde Autofahrer berücksichtigen, dann kann man meinetwegen die erste Haltlinie durch eine Wartelinie ersetzen.
Wer baut überhaupt so dämliche Kreuzungen. Unglaublich.
Ich würde sagen bei Rot darf das Auto rechts von dir aus der Straße raus, hast du grün dann müssen die warten.