Wer hat hier Vorfahrt ?
Nabend,
ich habe gerade ganz frisch den A2 Führerschein bestanden und darf in 2 Wochen endlich fahren. Nun wollte ich euch mal fragen wer an dieser Kreuzung hier Vorfahrt hat ? Ich bin mir selber durch verschiedene Meinungen unsicher, allerdings bin ich der Meinung das die rote Linie halten muss weil es ja ein abgesenkter Bordstein ist, oder irre ich mich da ?
Ich bedanke mich schon mal für eure Hilfe ! 🙂
Beste Antwort im Thema
Hi,
also ich finde die Kreuzung da wirklich sehr ungünstig!
Kurz vor der vom TE eingezeichneten rote Markierung ist eindeutig eine reihe versenkter Steine zu sehen. Für mich sieht das also eigentlich nach einer Baulichen Trennung aus,dann würde hier kein Rechts vor Links gelten sondern die die Fahrzeuge aus dem Wohngebiet wären wartepflichtig.
Gruß Tobias
67 Antworten
Wäre auch mein Fazit. Verkehrsrechtlich handelt es sich um gleichrangigen Straßen, aber die Gestaltung des Kreuzungsbereichs, insbesondere die Steinreihe, ist sehr ungünstig und lädt zu Mißverständnissen ein.
Da hatte der Tiefbauplaner keinen guten Tag, als er das so projektiert hat. Vielleicht war's auch die ausführende Baufirma selber: Neue Schwarzdecke der Querstraße fünf Zentimeter zu hoch, Anschluß an Mark-Twain-Straße nicht "schön" herzustellen, naja, setzen wir halt 'ne Reihe Granit-Bordsteine.
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Hi,die Frage ist nur warum hat man dann nicht einfach den Asphalt bis zu den Betonplatten durchgezogen sondern noch diese blöde Steinreihe da zwischenrein gesetzt?
Gruß Tobias
Ostberliner Panzerstraße.
Früher bestand die heutige Rathener Straße vermutlich aus dem guten alten Kopfsteinpflaster. Die eine Reihe hat man liegen gelassen, ob aus optischen oder statischen Gründen vermag ich nicht zu beurteilen.
Weiterhin schließe ich mich der vorherrschenden RvL-Meinung an.
Also ein abgesenkter Bordstein ist durchgehend und an der Kreuzung eben abgesenkt.
Hier müsste dann der, der von rechts kommt anhalten.
Hier jedoch handelt es sich um einen eingesetzten Bordstein, in diesem Fall hat der, der von rechts kommt Vorfahrt.
Bei mir ist der Führerschein zwar jetzt schon 8 Jahre her, allerdings meine ich, dass es mir meine Fahrlehrerin so erklärt hat.
Das Problem tritt doch vor Ort unvermittelt auf, die kommen an diese Stelle und stehen mit dem Fahrzeug erstmal vor dem Bordstein, sollen die Fahrer jetzt erstmal prüfen ob der Bordstein "abgesenkt" oder "eingesetzt" ist um zu wissen ob rvl, oder Wartepflicht besteht ?
Die gleiche Unsicherheit an der anderen Seite, der fragt sich: Hab ich Vorfahrt weil der andere nen Bordstein hat, oder gilt rvl ? Und weiß der jeweils andere genauso viel wie ich ?
Klar die Experten die sich das Bild in aller Ruhe vor dem PC anschauen können, kennen den Unterschied zwischen eingesetzten und abgesenkten Bordstein, aber vor Ort wenn Otto-Normalbürger gerade an diese Stelle vorfährt und nur weiß das am Bordstein kein rvl gilt, schaut es doch anders aus.
Dort herrscht dann Unsicherheit und es wird sich vermutlich mit Handzeichen geeinigt, oder im schlimmsten Fall kracht es halt mal.
Ob dies im Sinne des Erfinder ist ?
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Bitte steinigt mich jetzt nicht - aber wo in eurer StVo steht das mit den abgesenkten Bordsteinen geschrieben, bei uns gibt es diesen Passus nur im Zusammenhang mit Ausfahrten von Grundstücken und mit Parken.
Zitat:
§ 10 Einfahren und Anfahren
Wer
aus einem Grundstück,
aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2),
aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2)
auf die Straßeoder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg
auf die Fahrbahn einfahrenoder vom Fahrbahnrand anfahren will,
hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.
Da sind solche "Wasserrinnen" oder "Nivea-Angleichungen" oder "Belagartenausgleichungen" eben unpraktisch...
Allerdings kann man auf dem Bild schön erkennen was mit dem Gehweg passiert.
Daher meiner Ansicht nach kein abgesenkter Bordstein.
Sonst wäre auch der Gehweg "durchgängig".
OT fürn Österreicher:
Es ist hier kein verkehrsberuhigter Bereich, aber:
Kennst du eigentlich die Interpretationen wie weit das Schild verkehrsberuhigter Bereich noch einen §10 auslöst? 😉
Alles ganz klar geregelt. 😉
Zitat:
Original geschrieben von kiaora
Bitte steinigt mich jetzt nicht - aber wo in eurer StVo steht das mit den abgesenkten Bordsteinen geschrieben
Wird in der StVO §10 erwähnt:
§ 10 Einfahren und Anfahren
Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__10.html
*Edit*
Hm, 39 Sekunden zu langsam 😁
gelöscht.