Wer hat hier Vorfahrt ?

Hallo,

auf dem Weg zur Arbeit fahre ich an diesem Schild tagtaeglich vorbei. Ich bin der Meinung dass ich dort vorfahrt habe und fahre mit ca 30kmh durch, da es eine 30er Straße ist (keine Zone). Da ich ab und an auch mit Kollegen zusammen fahre hat man versucht mich eines besseren zu belehren und meinte, dass ich keine Vorfahrt habe wenn ich gerade aus fahre. Sprich es herrscht dann rechts vor links.

Kurz gefasst:
ich fahr gerade aus
es kommt einer von rechts
------------------------------
wer darf zuerst fahren ?

ich habe mir die Schilder auf der Seite nicht angeschaut, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass dort ein Vorfahrt gewaehren Schild ueber der abknickenden Vorfahrtsstraße aufgestellt ist.

Wer hat eine Antwort fuer mich ?

Beste Antwort im Thema

Klar hast du Vorfahrt, auch wenn du geradeaus willst hast du Vorfahrt es gilt dort kein rvl, es ist ja schließlich eine beschilderte Kreuzung.

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Wie alt ist denn dein Kollege und wie lange hat er den Führerschein. 😁 

Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Wie alt ist denn dein Kollege und wie lange hat er den Führerschein. 😁 

ich denke zwar dass es darum nicht wirklich geht aber graue haare hat er schon :P er ist nunmal auch ein mensch, wenn er denkt dass er im recht liegt, dann ist das so und da ist nix mit gut reinreden.

mich hat das einfach nochmal interessiert, ich war mir eig recht sicher und hab da auch quasi nicht gebremst, aber wenn ich doch mal wem reinfahren sollte und ich doch unrecht gehabt haette, dann weiß ich auch nicht, aber das waere nicht gut 😁

aufjedenfall weiß ich nun 100% bescheid und ich werde weiterhin mein recht nutzen (vorfaht)
vielen dank fuer eure aufmerksamkeit

Solche unbekehrbare Dickschädel gibt es genug. 😁
Ich hatte mit 20 auch schon die ersten graue Haare,
inzwischen bin ich über dreimal so alt. 😁 
Kenne mich immer noch im Schilderwald aus.

Zitat:

Original geschrieben von XRaven


...
vielen dank fuer eure aufmerksamkeit

Bitte schön, gerne geschehen 🙂.

Sind wir hier wirklich im "Verkehr & Sicherheit"- Forum 🙄? Das ist ja fast schon beängstigend; völllige Einmütigkeit, netter Umgangston ... 😉

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Sind doch noch die einfachsten Schilder eim Straßenverkehr.

Möchte man meinen, dass es sich hierbei um eine einfache Regelung handelt. Wenn da lediglich § 42 Abs. 2 StVO nicht wäre. Wer dem Verlauf der abknickenden Vorfahrtstraße folgen möchte, hat den Fahrtrichtungsanzeiger (rechtzeitig) zu betätigen. Darüber ist eigentlich jede(r) Autofahrer(-in) informiert, nicht wahr?

Doch warum wird in besagter Situation (nur meiner Beobachtung nach?) so selten geblinkt?

  • Weil man die Elektronik, samt 21W-Leuchtmittel schonen möchte? (Unsinn)
  • Weil es eine zu große Anstrengung bedeutete, den Lenkstockhebel zu betätigen?
  • Weil es einfach "geil" ist, zwischendurch kleinere, (für einen selbst) lässliche Regelverstöße zu begehen?

@TE: Frage Deinen Kumpel doch mal folgendes:

1. Du fährst geradeaus, laut Ihm hätte der von Rechst kommende also Vorfahrt.
2. Du blinkst links und biegst ab. Der von Rechts kommende sieht also Deinen Blinker und weiß, dass er jetzt keine Vorfahrt mehr hat.
3. Du vergisst das Blinken, weil Du ja der Vorfahrtsstrasse folgst und halt ein Blinkmuffel bist. Trotzdem biegst Du links ab. Der von Rechts kommende weiß auf einmal nicht mehr, ob er Vorfahrt hat, oder nicht. Es würde also unweigerlich zum Unfall kommen.

4. Du bist in einer Kolonne. Je 50% wollen geradeaus, der Rest links abbiegen. Verteilung schön abwechselnd. Jetzt kommt von rechts ein Auto. Nach Meinung Deines Kollegen müsste ja der nächste Geradeausfahrer voll in die Eisen steigen, da er ja warten müsste. Und der Hintermann??

So, anhand dieser vier Beispiele kannst Du Deinem Kollegen mal die Luft aus den Segeln nehmen! Die STVO ist immer EINDEUTIG! Es gibt keine "mal so, mal andersrum" Verkehrsregeln. Das wäre ja auch Wahnsinn!

Zitat:

Original geschrieben von fire-fighter


@TE: Frage Deinen Kumpel doch mal folgendes:

1. Du fährst geradeaus, laut Ihm hätte der von Rechst kommende also Vorfahrt.
2. Du blinkst links und biegst ab. Der von Rechts kommende sieht also Deinen Blinker und weiß, dass er jetzt keine Vorfahrt mehr hat.
3. Du vergisst das Blinken, weil Du ja der Vorfahrtsstrasse folgst und halt ein Blinkmuffel bist. Trotzdem biegst Du links ab. Der von Rechts kommende weiß auf einmal nicht mehr, ob er Vorfahrt hat, oder nicht. Es würde also unweigerlich zum Unfall kommen.

4. Du bist in einer Kolonne. Je 50% wollen geradeaus, der Rest links abbiegen. Verteilung schön abwechselnd. Jetzt kommt von rechts ein Auto. Nach Meinung Deines Kollegen müsste ja der nächste Geradeausfahrer voll in die Eisen steigen, da er ja warten müsste. Und der Hintermann??

So, anhand dieser vier Beispiele kannst Du Deinem Kollegen mal die Luft aus den Segeln nehmen! Die STVO ist immer EINDEUTIG! Es gibt keine "mal so, mal andersrum" Verkehrsregeln. Das wäre ja auch Wahnsinn!

Warum so umständlich ? Solange ich auf der Hauptstraße bin, kann mich die Nebenstraße, da gibt es kein Rechts vor Links, bzw. solange ich auf der Nebenstraße bin gibt es kein Rechts vor Links zur Hauptstraße.

Rechts vor Links gilt immer nur auf gleichberechtigten Straßen zb. sich kreuzende Nebenstraßen oder auch abbiegende Hauptstraße.

Spannender wird das für alle Beteiligten, wenn man von rechts kommt und dann links (unten auf dem Schild) abbiegen möchte. Das ist die ungünstgste Situation für einen, da man dann allen anderen Vorfahrt zu gewähren hat. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von fire-fighter


@TE: Frage Deinen Kumpel doch mal folgendes:

1. Du fährst geradeaus, laut Ihm hätte der von Rechst kommende also Vorfahrt.
2. Du blinkst links und biegst ab. Der von Rechts kommende sieht also Deinen Blinker und weiß, dass er jetzt keine Vorfahrt mehr hat.
3. Du vergisst das Blinken, weil Du ja der Vorfahrtsstrasse folgst und halt ein Blinkmuffel bist. Trotzdem biegst Du links ab. Der von Rechts kommende weiß auf einmal nicht mehr, ob er Vorfahrt hat, oder nicht. Es würde also unweigerlich zum Unfall kommen.

4. Du bist in einer Kolonne. Je 50% wollen geradeaus, der Rest links abbiegen. Verteilung schön abwechselnd. Jetzt kommt von rechts ein Auto. Nach Meinung Deines Kollegen müsste ja der nächste Geradeausfahrer voll in die Eisen steigen, da er ja warten müsste. Und der Hintermann??

So, anhand dieser vier Beispiele kannst Du Deinem Kollegen mal die Luft aus den Segeln nehmen! Die STVO ist immer EINDEUTIG! Es gibt keine "mal so, mal andersrum" Verkehrsregeln. Das wäre ja auch Wahnsinn!

Warum so umständlich ? Solange ich auf der Hauptstraße bin, kann mich die Nebenstraße, da gibt es kein Rechts vor Links, bzw. solange ich auf der Nebenstraße bin gibt es kein Rechts vor Links zur Hauptstraße.

Rechts vor Links gilt immer nur auf gleichberechtigten Straßen zb. sich kreuzende Nebenstraßen oder auch abbiegende Hauptstraße.

Das ist Dir klar, mir klar und geschätzten 99,999% der anderen Autofahrer auch. Leider nicht dem Kumpel unseres TE. Deshalb wollte ich ihm mal ein paar beispiele geben, anhand denen er seinem Kumpel die Absurdität seiner falschen Meinung nahelegen kann...

Zitat:

Original geschrieben von Rocket2


Spannender wird das für alle Beteiligten, wenn man von rechts kommt und dann links (unten auf dem Schild) abbiegen möchte. Das ist die ungünstgste Situation für einen, da man dann allen anderen Vorfahrt zu gewähren hat. 😁

Genau, denn dann und nur dann greift an dieser Kreuzung "rechts vor links". Die beiden NICHT-vorfahrtsberechtigten Strassen haben in diesem Falle die rechts vor links Regel. Wenn also von rechts ein Auto kommt und zeitgleich eines von oben, so müssen beide den Verkehr der Hauptstrasse durchlassen. Danach hat der oben Vorfahrt gegenüber dem aus der rechten Strasse.

Das alles ist aber eigentlich Basiswissen aus der Theorie der Fahrschule. Sowas lernen schon Kinder im Verkehrserziehungsunterricht auf der Grundschule...

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star


Sind wir hier wirklich im "Verkehr & Sicherheit"- Forum 🙄? Das ist ja fast schon beängstigend; völllige Einmütigkeit, netter Umgangston ... 😉

Ok, um das übliche Denunzieren, Tatsachenverdrehen und sonstiges an den Haaren herbeigezogene Geschreibsel aufrecht zu erhalten, möchte ich wetten, dass der TE selber der Onkel ist (und natürlich auch Bruder und Anwalt in Personalunion...^^) und sich hier nun das Recht bestätigen lassen möchte, dass er mit seinem Vorfahrt gewähren korrekt handelt.

Ebenso ist anzunehmen, dass dort gar keine 30km/h vorgeschrieben sind, sondern entweder verkehrsberuhigte Zone oder aber ein TL 120 gilt. Der Wagen, mit welchem er unterwegs ist, hat vermutlich auch keinen TÜV und kürzlich hat er die Mittelspur blockiert, obwohl rechts alles frei war.

Achso...und wenn das alles noch nicht hilft, könnten wir ja noch über die schlechte Qualität des Bildes diskutieren.

😁 😁 😁

Wie nennt man es, wenn einer auf seiner noch so falschen Meinung beharrt: Bornierheit!! Ist der im übrigen Leben auch so, dass nur das gilt, was sich bei ihm im Gehirn eingenistet hat? Bestraft ist derjenige, der so einen Menschen auf dem Beifahrersitz hat, den man besser zum Schleudersitz umbauen sollte, denn für so einen Klugscheixxer gibt's nur eines: Bahnfahren.

Zitat:

Original geschrieben von Rocket2


Selten soviel Einmütigkeit bei MT erlebt, wie in dieser Frage...🙂

Na zum Glück ist das so 😰

Gugg mal hier

ausdrucken und an deinen Kumpanen weitergeben, der diesen am besten auch gleich seinem Bruder etc. also den Anwalt weiterreichen sollte so das dieser auch gleich mit bescheid weiß :P

Der BGH (Urteil vom 07.06.1983 - VI ZR 83/81) hat entschieden:
Der Fahrer, der dem Verlauf einer nach links abknickenden Vorfahrtstraße nicht folgt, sondern geradeaus weiterfährt, hat in dem gesamten Kreuzungsbereich die Vorfahrt gegenüber dem von rechts kommenden Verkehr. Eine Markierung des Verlaufs des bevorrechtigten Straßenzuges auf der Kreuzung durch eine rechtsseitig verlaufende bogenförmige unterbrochene weiße Linie ändert nichts am Umfang der Vorfahrtberechtigung (Ergänzung BGH, 9. März 1971, VI ZR 137/69, BGHZ, 56, 1).

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