Wer hat bei diesen Unfall Schuld ?
Guten Abend,
ich hatte leidergottes einen Unfall. Alles nicht so schlimm. Es ist nur ein Sachschaden. Beide Autos Totalschaden.
Nur stellt sich mir jetzt die Schuldfrage. Die Polizei sagt 100% meine Schuld als Linksabbieger aber ich bin da anderer Meinung.
Ich habe mal zum Unfallhergang eine Grafik angehängt die das besser darstellt.
Die Legende:
Schwarzes Viereck: mein Fahrzeug (ich wollte links abbiegen wie der Pfeil zeigt)
Rotes Auto: Zweites Auto das in den Unfall verwickelt war (wollte geradeaus fahren)
Gelben Autos: Stau im Berufsverkehr wegen bescheuerter Ampelschaltung
Gelbes Auto mit braunem Punkt: Freundlicher Verkehrsteilnehmer der mir eine Lücke im Stau zum durchfahren lies.
Also es lief so ab:
Ich wollte links abbiegen auf die R14 wie auf der Grafik zu sehen. Die Gelben Autos bildeten einen Stau weil dies Linksabbieger auf die Autobahn sind und die Ampelschaltung recht kurz ist. Das gelbe Auto mit dem braunen Punkt stand halb auf der schraffierten Fläche die man ja offiziell nicht befahren darf. Das gelbbraune Auto stand deswegen soweit in der Mitte der Fahrbahn das die Geradeausfahrer an dem Stau noch vorbeifahren können und somit nicht behindert werden (offiziel ist das keine zweispurige Straße!) Ist dies erlaubt?
Das gelbbraune Auto hielt an und ließ mir eine Lücke zum linksabbiegen und winkte mir zu das ich fahren kann. Darauf fuhr ich los und keine 2 Sekunden später krachte es. Das rote Auto war für mich hinter der Staubildung quasi unsichtbar.
Über dem gelbbraunen Auto standen noch weitere Autos die mir die Sicht ebenfalls versperrten.
Meine Frage ist nun wer trägt hier Schuld und lohnt es sich bei einem 100%igem Schuldfall meinerseits aus einen Anwalt einzuschalten?
Ich sage schonmal für jede Antwort Danke!!
Gruß
Beste Antwort im Thema
Das hier ist ein ziemlich eindeutiger Fall. Das der TE nach moeglichkeiten sucht da irgendwie entlastet zu werden ist natuerlicher Art fuer Leute die eigene Fehler nur sehr sehr ungern zugeben. Fuer den Unfallgegner oder den Winker ist es mehr oder weniger unverstaendlich das der TE nun nach so einer moeglichkeit sucht.
Waere ich derjenige gewesen der Platz gelassen haette und ein Zeichen gibt ,,von mir aus kannst`` und es kommt paar Tage/Wochen ein schreiben vom Anwalt, wuerde ich mich fragen ob der Typ noch alle Ziegel auf dem Dach hat.
Als verursacher waere ich nie auf die Idee gekommen dem Winker die Schuld zu geben. Aber so unterschiedlich sind Menschen nun mal. Einem Anwalt ist ziemlich Wurst ob er in so einem Fall gewinnt oder verliehrt. Er verdient sein Geld so oder so 😉
Das sich im laufe der Jahre die Rechtsschutz so veraendert hat das sie nach einem Fall schon kuendigen, das sie so teuer geworden sind und das sie schon lange nicht mehr alles bezahlen, liegt zum groessten Teil an solchen Mitgliedern wie der TE.
76 Antworten
Traumtänzer (und Rest):
TE will nicht gegen den Unfallgegner - sondern gegen den der ihn reingewunken hat - und vielleicht noch gegen den dahinter "vorgehen" da die ihm die Sicht verdeckt haben und auf einer Sperrfläche gestanden sind.
Aber das ist nicht wirklich machbar.
OT:
@dieDicke:
daß du hier so eine Position vertrittst nach deiner Meinung im Thema zum Überholer vs. Linksabbieger... 😉
Das hier ist doch völlig unklar - wie kann da der Rote fahren? 😰 😁
Wenn du beweisen kannst, dass dir der Fahrer des gelbbraunen Autos wirklich mittels Handzeichen angezeigt hat, dass du zufahren kannst, hat dieser eine Teilschuld. Der Nachweis könnte allerdings schwierig werden.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Traumtänzer (und Rest):
TE will nicht gegen den Unfallgegner - sondern gegen den der ihn reingewunken hat - und vielleicht noch gegen den dahinter "vorgehen" da die ihm die Sicht verdeckt haben und auf einer Sperrfläche gestanden sind.Aber das ist nicht wirklich machbar.
OT:
@dieDicke:
daß du hier so eine Position vertrittst nach deiner Meinung im Thema zum Überholer vs. Linksabbieger... 😉Das hier ist doch völlig unklar - wie kann da der Rote fahren? 😰 😁
es gibt da einen entscheidenden Unterschied , hier ist der Geschädigte auf seiner Spur, im anderen Thema war er auf der Überholspur im kreuzungsbereich .
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Wenn du beweisen kannst, dass dir der Fahrer des gelbbraunen Autos wirklich mittels Handzeichen angezeigt hat, dass du zufahren kannst, hat dieser eine Teilschuld. Der Nachweis könnte allerdings schwierig werden.
Nein , so ist das nicht .
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Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Wenn du beweisen kannst, dass dir der Fahrer des gelbbraunen Autos wirklich mittels Handzeichen angezeigt hat, dass du zufahren kannst, hat dieser eine Teilschuld. Der Nachweis könnte allerdings schwierig werden.
Wenn der Fahrer des gelb-braunen Autos dem TE mittels Handzeichen sein Vorfahrtverzicht kund tut und winkt, dann muss sich der TE trotzdem vergewissern, dass da niemand anderes kommt und notfalls so lange warten, bis keiner mehr auf der schraffierten Fläche steht und er wieder freie Sicht hat.
Ich kann mich doch nicht blind auf irgend welche wildfremden Menschen verlassen.
Okay, der gelb-braune hat sich da ziemlich doof hingestellt - das will ich überhaupt nicht in Abrede stellen. Ihm allerdings wegen dem Unfall eine Teilschuld zuzusprechen, halte ich für ziemlich unwahrscheinlich, da er nicht direkt am Unfall beteiligt war.
Und wenn der TE ihn auf sein Gewinke festnageln will, dann kann der genau so gut sagen, dass er sich vielleicht am Kopf gekratzt oder eine Fliege verscheucht hat - wer will das Gegenteil beweisen?!
@TE: Sorry für mein Posting von vorhin, ich hatte es anfangs falsch verstanden.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Nein , so ist das nicht .Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Wenn du beweisen kannst, dass dir der Fahrer des gelbbraunen Autos wirklich mittels Handzeichen angezeigt hat, dass du zufahren kannst, hat dieser eine Teilschuld. Der Nachweis könnte allerdings schwierig werden.
Doch, so ist das.
Zitat:
(OLG Düsseldorf am 06.03.1975 Az: 1 Ss 1288/74)
Der Fahrzeugführer, der sich beim Wenden und Rückwärtsfahren eines Einweisers bedient, trägt die Verantwortung für seine Fahrweise allein, sobald er eigene Sichtmöglichkeit erhält; die Berufung auf den Einsatz des Einweisers ist in diesem Fall grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Ausnahme kann sich nur aus besonderen, in der Person des Fahrzeugführers liegenden Gründen ergeben, die einen Unfall trotz des Tätigwerdens des Einweisers als außerhalb seines persönlichen Vorstellungsvermögens liegend erscheinen lassen.
Der beim Wenden rückwärts fahrende Führer eines Lastkraftwagens kann sich auf die Zeichen und das sonstige Verhalten seines Einweisers verlassen, wenn er diesen für zuverlässig und sachkundig halten darf.
(Fettung durch mich). Aus dem Urteil kann durchaus eine Mitschuld des Einweiser konstruiert werden, da das Einweisen zu einem Zeitpunkt erfolgte, als der TE eben noch keine eigene Sichtmöglichkeit hatte.
Zitat:
Original geschrieben von einTraumtaenzer
Wenn der Fahrer des gelb-braunen Autos dem TE mittels Handzeichen sein Vorfahrtverzicht kund tut und winkt …Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Wenn du beweisen kannst, dass dir der Fahrer des gelbbraunen Autos wirklich mittels Handzeichen angezeigt hat, dass du zufahren kannst, hat dieser eine Teilschuld. Der Nachweis könnte allerdings schwierig werden.
Das ist die frage, ob ein Winken nur einen eigenen Vorfahrtsverzicht kundtut oder ein Einweisen darstellt.
Zitat:
Okay, der gelb-braune hat sich da ziemlich doof hingestellt - das will ich überhaupt nicht in Abrede stellen. Ihm allerdings wegen dem Unfall eine Teilschuld zuzusprechen, halte ich für ziemlich unwahrscheinlich, da er nicht direkt am Unfall beteiligt war.
Doch, er war durch sein Einweisen (vorausgesetzt, es war eines), unmittelbar am Unfall beteiligt.
Zitat:
Und wenn der TE ihn auf sein Gewinke festnageln will, dann kann der genau so gut sagen, dass er sich vielleicht am Kopf gekratzt oder eine Fliege verscheucht hat - wer will das Gegenteil beweisen?!
Das sag ich ja :-)
Dem "Einweiser" auch noch eine Teilschuld zuzusprechen - geht's noch🙄 Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht oder gar fahrlässiges Winken?? Da werde ich mich aber künftig total enthalten, jemandem per Handzeichen Hilfe angedeihen zu lassen.
Der Fall zeigt wieder mal deutlich die Tendenz, soviel Schuld wie möglich auf andere VT abzuwälzen und wenn es noch so konstruiert erscheint.
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Das ist die frage, ob ein Winken nur einen eigenen Vorfahrtsverzicht kundtut oder ein Einweisen darstellt.
Für mich ist das eigentlich ganz einfach.
Ein Winken eines Autofahrers der in einem Fahrzeug sitzt stellt
keineinweisen dar
Wenn ich auf der Hauptstraße einem Linksabbiegenden aus der Nebenstraße durch Hand oder Lichtzeichen (Lichthupe) meinen Vorrangverzicht anzeige gilt das
für meine Fahrspurder Abbiegende kann also ohneweiters
meine Fahrspur mit seinem Fahrzeug sperrenob der Gegenverkehr die Fahrspur "freigibt" liegt doch nicht in meiner Verantwortung.
Wenn ein Einweiser z.B. Fahrer eines Satteztuges z.B. einem Hängerzug beim Reversieren behilflich ist sitz dieser Einweiser sicher nicht im Auto.
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Doch, so ist das.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Nein , so ist das nicht .
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
(Fettung durch mich). Aus dem Urteil kann durchaus eine Mitschuld des Einweiser konstruiert werden, da das Einweisen zu einem Zeitpunkt erfolgte, als der TE eben noch keine eigene Sichtmöglichkeit hatte.Zitat:
(OLG Düsseldorf am 06.03.1975 Az: 1 Ss 1288/74)
Der Fahrzeugführer, der sich beim Wenden und Rückwärtsfahren eines Einweisers bedient, trägt die Verantwortung für seine Fahrweise allein, sobald er eigene Sichtmöglichkeit erhält; die Berufung auf den Einsatz des Einweisers ist in diesem Fall grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Ausnahme kann sich nur aus besonderen, in der Person des Fahrzeugführers liegenden Gründen ergeben, die einen Unfall trotz des Tätigwerdens des Einweisers als außerhalb seines persönlichen Vorstellungsvermögens liegend erscheinen lassen.
Der beim Wenden rückwärts fahrende Führer eines Lastkraftwagens kann sich auf die Zeichen und das sonstige Verhalten seines Einweisers verlassen, wenn er diesen für zuverlässig und sachkundig halten darf.
Ne, ne, so kannste das nicht konstruieren, mal davon abgesehen das das Urteil aus einer Zeit stammt wo der Auffahrende immer der Schuldige war, handelt es sich hier weder um wenden, rückwärtsfahren oder gar eine Einweisung. Es war lediglich ein Zeichen das der VT auf seine Vorfahrt verzichtet. Der Unfall fand letztendlich sogar mit einem ganz anderem VT statt...ne,ne so kannste das nicht konstruieren.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Doch, so ist das.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ne, ne, so kannste das nicht konstruieren, mal davon abgesehen das das Urteil aus einer Zeit stammt wo der Auffahrende immer der Schuldige war, handelt es sich hier weder um wenden, rückwärtsfahren oder gar eine Einweisung. Es war lediglich ein Zeichen das der VT auf seine Vorfahrt verzichtet. Der Unfall fand letztendlich sogar mit einem ganz anderem VT statt...ne,ne so kannste das nicht konstruieren.Zitat:
Original geschrieben von birscherl
(Fettung durch mich). Aus dem Urteil kann durchaus eine Mitschuld des Einweiser konstruiert werden, da das Einweisen zu einem Zeitpunkt erfolgte, als der TE eben noch keine eigene Sichtmöglichkeit hatte.
Die Garantenstellung gibt es heute noch und lässt sich problemlos auch heute noch so konstruieren, sofern sie denn nachweisbar ist. Frag einen Verkehrsanwalt, wenn du mir nicht glauben willst.
Ok danke für die vielen Antworten.
Offenbar scheint das eine saublöde Situation zu sein.
Wie schon mehrmals geschrieben werde ich bei einem Anwalt ein Beratungsgespräch machen und wenn der sagt es ist sinnlos dann muss ich dazu stehen. Aber wenn der sagt das es möglich is dem winkenden eine 50% Teilschuld zu geben dann werde ich auf mein Recht bestehen. Schließlich muss sich jeder Verkehrsteilnehmer so verhalten das er andere nicht behindert.
Aber mittlerweile glaube ich auch das es zu 100% bei mir landen wird. Dann ist es eine Erfahrung fürs Leben..
Langsam wird mir klar, warum viele RS-Versicherungen nach Schadenfall kündigen.
Der TE sollte sich überlegen, ob der Individualverkehr das für ihn geeignete Verkehrsmittel darstellt - ich bin fassungslos!
Zitat:
Original geschrieben von Texxn
Aber wenn der sagt das es möglich is dem winkenden eine 50% Teilschuld zu geben dann werde ich auf mein Recht bestehen.
Das würde mich auf jeden Fall interessieren. Meine Fahrlehrerin hat mir gleich am Anfang meiner Fahrstunden gesagt, dass ich niemals winken oder Lichthupe geben soll, da dies jemand falsch interpretieren und sich darauf verlassen könnte. Seitdem halte ich meist einfach nur an, außer ich bin mir ziemlich sicher, dann gebe ich auch Lichthupe oder winke. Man stelle sich vor man winkt einen Fußgänger über die Straße, ein anderer Autofahrer bekommt das nicht mit und fährt ihn an. Rechtlich untermauert war die damalige Aussage natürlich nicht, aber dennoch lässt sie zumindest mich etwas zweifeln.
Zitat:
Original geschrieben von wolfgear
Langsam wird mir klar, warum viele RS-Versicherungen nach Schadenfall kündigen.
Der TE sollte sich überlegen, ob der Individualverkehr das für ihn geeignete Verkehrsmittel darstellt - ich bin fassungslos!
Klar, du bist ja sicher immer fehlerfrei unterwegs, gell? ;-)
Straßenverkehr ist immer ein System, im dem sich alle bewegen (auch wenn sie parken, zu Fuß gehen oder besoffen auf der Straße liegen). Wenn sich also 3 Autofahrer begegnen, einer davon winkt dem andern zu, doch zufahren zu können, dieser trifft aber einen dritten, weil weder der eine noch der andere ihn gesehen haben oder daran gedacht haben, dass da jemand kommen könnte, ist es doch legitim zu überlegen, bei wem nun die Schuld an diesem Unfall liegt. Und für genau solche Fälle haben wir Versicherungen, die sich im Übrigen immer noch einen goldenen Arsch an uns verdienen.