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Wer haftet?

Themenstarteram 15. August 2013 um 11:36

Guten Tag zusammen,

entschuldigt den knappen Betreff, aber eine Konkretisierung hätte diesen wohl zum Bersten gebracht. :)

Folgende Situation:

Meine Frau parkt mein Auto auf einem öffentlichen Parkplatz, der zu einem Pferdehof gehört. Kurze Zeit später parkt ein weiteres Fahrzeug neben meinem, hinten steigt ein 13-jähriges Mädchen (befreundet mit dem Mädchen des Fahrzeughalters) aus und die aufschwingende Tür beschädigt dabei den hinteren linken Kotflügel meines Autos.

Wer haftet?

Meines Wissens nach sollte hier doch die Kfz-Versicherung des Fahrzeugs haften. Oder etwa nicht?

Nun wurde meiner Frau gesagt, dass der Halter des Fahrzeugs mit seiner Versicherung gesprochen habe und diese erklärte, dass nicht die Kfz-Versicherung des Fahrzeugs, sondern die Privathaftpflicht des jungen Mädchens (oder vielmehr die ihrer Eltern) haften müsse.

Das ist doch Quatsch, oder nicht?

Im Rahmen der Betriebsgefahr hat doch die Kfz-Versicherung auch jene Schäden zu begleichen, die beim Ein- und Aussteigen im Rahmen einer Fahrt entstehen.

Bitte um Hilfe.

Gruß,

djtose1983

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30 Antworten
am 15. August 2013 um 12:25

Wenn das Mädchen weder Fahrer, Halter, Eigentümer oder Besitzer von dem Fahrzeug war, dann haftet das Mädchen persönlich dafür.

Da das Mädchen über 10 Jahre alt ist, hat es auch die erforderliche Einsicht, die es haftbar macht.

 

Wie deiner Frau also richtig erklärt wurde, ist das ein Fall für die private Haftpflicht der Eltern, in der das Mädchen mitversichert ist.

Themenstarteram 15. August 2013 um 12:32

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72

Wie deiner Frau also richtig erklärt wurde, ist das ein Fall für die private Haftpflicht der Eltern, in der das Mädchen mitversichert ist.

Echt?!?! :eek:

Das überrascht mich sehr. Zumal ich irgendwo gelesen habe, dass Schäden beim Ein- uns Aussteigen mit zur eigentlichen Fahrt und zur Rubrik Betriebsgefahr gehören.

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72

Da das Mädchen über 10 Jahre alt ist, hat es auch die erforderliche Einsicht, die es haftbar macht.

Hier hat das Mädchen vorbildlich gehandelt. Sie hat es direkt ihrer Mutter gebeichtet und beide zusammen sind auf meine Frau zugegangen.

am 15. August 2013 um 12:49

Wenn es der Fahrer gewesen wäre, der dir die Türe angeschlagen hätte, dann wäre es ein Fall für die Kfz Haftpflicht.

Hallo,

das ist ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung der Eltern des Mädchens und nicht für deren Kfz-Versicherung.

Liebe Grüße

Herbert

Themenstarteram 15. August 2013 um 13:23

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

das ist ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung der Eltern des Mädchens und nicht für deren Kfz-Versicherung.

Okay, okay, ..., habt mich ja überzeugt!!! :D

Ich dachte echt an folgendes Schema:

meine Rechnung --> Kfz-Versicherung Halter

Kfz-Versicherung Halter --> Privathaftplicht Eltern des Kindes

Aber vielen Dank für die 'Lehrstunde'!!!

benzinklausel in der phv. ist ja auch umso besser für den fahrer er wird nicht gestuft ;)

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72

Wenn es der Fahrer gewesen wäre, der dir die Türe angeschlagen hätte, dann wäre es ein Fall für die Kfz Haftpflicht.

Es ist auch in diesem Falle (unter anderem) ein Fall für die Kfz-Haftpflicht!

In einem anderen Thread bei fast gleicher Fallkonstellation wurden in diesem Beitrag hier sämtliche Möglichkeiten (und Anspruchsgrundlagen) des geschädigten Fahrzeughalters aufgezeigt:

http://www.motor-talk.de/.../...aden-verursacht-habe-t2427117.html?...

am 15. August 2013 um 16:41

OK.

Heißt das jetzt, der Geschädigte kann sich aussuchen, gegen wen er seine Ansprüche stellen mag?

Würde die Kfz Haftpflicht das Mädchen in Regress nehmen können?

Bei sowas sollte man an die privatehaftpflivht die vorderung stellen fairerweise .. aber sicher kann er entscheiden oft kfz versicherung oder privatehaftpflicht.

Edith

 

Sorry Corsa aber welche Edith meinst Du? Piaf? :D

Zitat:

Original geschrieben von remarque4711

Sorry Corsa aber welche Edith meinst Du? Piaf? :D

Sorry, vertippt :cool:

Kleiner Spaß am Rande ;).

Themenstarteram 16. August 2013 um 6:16

So, ..., nun glaube ich schlauer zu sein.

Die Kfz-Versicherung haftet aufgrund einer Benzinklausel NICHT!!! :eek:

Ich muss an die Privathaftpflicht der Eltern des Mädchens herantreten.

Mein Arbeitskollege und ich haben beide bei unseren jeweiligen Kfz-Versicherern angerufen und nachgefragt. Beide nannten uns die selbe Geschichte. Hier hat die Kfz-Versicherung nicht zu haften.

Das bedeutet auch, dass wenn die Eltern des Mädchens keine PHP hätten, würde ich tatsächlich auf dem Schaden sitzen bleiben.

Aber es beruhigt mich, dass ich bereits mit der PHP im Kontakt stehe und diese scheinbar erstattungsbereit sind.

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