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Wer haftet?

Themenstarteram 15. August 2013 um 11:36

Guten Tag zusammen,

entschuldigt den knappen Betreff, aber eine Konkretisierung hätte diesen wohl zum Bersten gebracht. :)

Folgende Situation:

Meine Frau parkt mein Auto auf einem öffentlichen Parkplatz, der zu einem Pferdehof gehört. Kurze Zeit später parkt ein weiteres Fahrzeug neben meinem, hinten steigt ein 13-jähriges Mädchen (befreundet mit dem Mädchen des Fahrzeughalters) aus und die aufschwingende Tür beschädigt dabei den hinteren linken Kotflügel meines Autos.

Wer haftet?

Meines Wissens nach sollte hier doch die Kfz-Versicherung des Fahrzeugs haften. Oder etwa nicht?

Nun wurde meiner Frau gesagt, dass der Halter des Fahrzeugs mit seiner Versicherung gesprochen habe und diese erklärte, dass nicht die Kfz-Versicherung des Fahrzeugs, sondern die Privathaftpflicht des jungen Mädchens (oder vielmehr die ihrer Eltern) haften müsse.

Das ist doch Quatsch, oder nicht?

Im Rahmen der Betriebsgefahr hat doch die Kfz-Versicherung auch jene Schäden zu begleichen, die beim Ein- und Aussteigen im Rahmen einer Fahrt entstehen.

Bitte um Hilfe.

Gruß,

djtose1983

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30 Antworten
am 16. August 2013 um 6:21

Nein. Also wer das mit der Benzinklausel hier in den Raum geworfen hat, hat in dem Fall nicht recht.

Eine "Benzinklausel" gibt es nur in der PHV und die besagt, dass Fahrzeuge die selber ein Kennzeichen haben aus der PHV ausgeschlossen werden.

Hat mit unserem Fall aber nichts zu tun.

Hier muss man sagen, dass die PHV trotz Benzinklausel zahlen muss.

Ob das Mädchen, bzw. deren Eltern eine PHV haben, kann dir egal sein.

Die Schadensersatzansprüche hast du trotzdem. Wenn die keine PHV haben, dann müssten die den Schaden halt aus eigener Tasche zahlen.

wieso ist das falsch...die phv haftet in diesem fall weil eben die benzinklausel nicht greift. und die benzinklausel wurde vorher auch als grund genannt nur nicht beim namen genannt...

aus diesem grunde muss die kh nicht ran. der te hat da in seiner letzten antwort etwas durcheinander gebracht wo es die benzinklausel gibt und warum gerade deswegen in diesem fall hier die phv der Eltern des Mädels haftet ;)

Themenstarteram 16. August 2013 um 7:42

Zitat:

Original geschrieben von rebizzel

der te hat da in seiner letzten antwort etwas durcheinander gebracht wo es die benzinklausel gibt und warum gerade deswegen in diesem fall hier die phv der Eltern des Mädels haftet ;)

Jepp. Mea culpa. :D

am 16. August 2013 um 7:48

Zitat:

Original geschrieben von rebizzel

benzinklausel in der phv. ist ja auch umso besser für den fahrer er wird nicht gestuft ;)

Das hat sich für mich so angehört, als sei die Benzinklausel der Grund, warum die PHV in diesem Fall haften muss.

Aber wie wir jetzt schon festgestellt haben, spielt die Benzinklausel hier keine Rolle.

Witzig, was hier sofort für Halbwissen verbreitet wird, genau das wollte mir auch der Polizist weismachen, mein Tipp, nie auf die Polizei hören, die haben in rechtlichen Fragen wenig Ahnung.

Und nun zur Geschichte, zufälligerweise bin ich mit einem genauso gelegenen Fall zur Zeit beschäftigt.

Ich habe die Sache sicherheitshalber einem Anwalt übergeben.

Er ist ebenso wie ich der Meinung, dass die Kfz-Haftpflicht einspringen muß.

Einer hier meinte man solle sich fairerweise an die Privathaftpflicht wenden.

Bei der Wahrung seiner Interessen geht es nicht um faires Verhalten, sondern darum möglichst sicher den entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen.

Und hier mal für alle aus einem alten Rechtsbuch:

http://books.google.de/books?...

unter 2.

Themenstarteram 16. August 2013 um 9:22

Aber dennoch finde ich die Logik des Ganzen erschreckend.

Denn ich vermute mal, dass der Schaden in etwa bei 700 - 800 Euro liegen wird. Wenn nun die Eltern des Mädchens keine PHV hätten und eher mittellos wären, so KÖNNTE es passieren, dass ich selber auf dem Schaden sitzen bleiben würde.

Man bedenke auch, dass ca. 30% aller Bundesbürger keine PHV besitzen.

am 16. August 2013 um 9:24

Deshalb gibt es in den PHVs die Option "Ausfalldeckung"

Die Ersetzt dir eigene Schäden, falls der Schädiger keine PHV hat und Mittellos ist.

Allerdings meistens erst ab 2500,- €

Wenn dir also ein Mittelloser mit seinem Fahrrad gegen das Auto fährt, der Schaden 800,- € hoch ist, so kann es gut sein, dass du auf dem Schaden sitzen bleibst.

Themenstarteram 16. August 2013 um 9:30

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI

Und hier mal für alle aus einem alten Rechtsbuch:

http://books.google.de/books?...

unter 2.

Die Versicherung des 'Tatfahrzeuges' hat aber direkt erklärt, dass sie für die Regulierung des Schadens nicht aufkommen müssten.

Somit war klar, dass ich mich im Sinne einer schnellen Lösung an die PHV der Eltern des Mädchens wenden musste.

Diese schien bei meinem ersten Telefonat gestern auch nicht kämpferisch, sondern zahlbereit.

Themenstarteram 16. August 2013 um 9:31

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72

Wenn dir also ein Mittelloser mit seinem Fahrrad gegen das Auto fährt, der Schaden 800,- € hoch ist, so kann es gut sein, dass du auf dem Schaden sitzen bleibst.

Und genau das, finde ich, darf nicht sein.

Zitat:

Original geschrieben von djtose1983

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI

Und hier mal für alle aus einem alten Rechtsbuch:

http://books.google.de/books?...

unter 2.

Die Versicherung des 'Tatfahrzeuges' hat aber direkt erklärt, dass sie für die Regulierung des Schadens nicht aufkommen müssten.

Somit war klar, dass ich mich im Sinne einer schnellen Lösung an die PHV der Eltern des Mädchens wenden musste.

Diese schien bei meinem ersten Telefonat gestern auch nicht kämpferisch, sondern zahlbereit.

Durch das Autreten von Versicherungen würde ich mich nicht täuschen lassen, die zeigen sich gerne Zahlungswillig, um hinterher mit harten Bandagen zu kämpfen und dir einen reinzudrücken.

Was rufst du auch überall an und fragst, wenn du da anrufst ist ja klar, dass die nicht sofort sagen oh super wir zahlen gerne.

Anwalt beauftragen und gut ist.

Themenstarteram 16. August 2013 um 9:42

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI

Was rufst du auch überall an und fragst, wenn du da anrufst ist ja klar, dass die nicht sofort sagen oh super wir zahlen gerne.

Ich habe dort nicht angerufen, sondern der Fahrzeughalter selber.

Ich habe lediglich mit der bereits informierten PHV gesprochen.

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI

Anwalt beauftragen und gut ist.

Solange die PHV direkt einlenkt, sehe ich die Nutzung meiner RV als unsinnig an.

Zitat:

Original geschrieben von djtose1983

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI

Anwalt beauftragen und gut ist.

Solange die PHV direkt einlenkt, sehe ich die Nutzung meiner RV als unsinnig an.

Gute Einstellung ;)

Themenstarteram 16. August 2013 um 10:50

Zitat:

Original geschrieben von rebizzel

Zitat:

Original geschrieben von djtose1983

 

Solange die PHV direkt einlenkt, sehe ich die Nutzung meiner RV als unsinnig an.

Gute Einstellung ;)

Ich bin immer der Meinung, dass ein vernünfitiges Wort oder aber gezielte Schläge zum Erfolg führen. :D:p

Anwälte halte ich da gerne raus!!!

Die verzögern die gesamte Abwicklung viel zu sehr und verschärfen i. d. R. nur die Fronten.

PS: Das mit den Schlägen ist selbstverständlich ein Spaß!!!

am 16. August 2013 um 12:44

Zitat:

Original geschrieben von djtose1983

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72

Wenn dir also ein Mittelloser mit seinem Fahrrad gegen das Auto fährt, der Schaden 800,- € hoch ist, so kann es gut sein, dass du auf dem Schaden sitzen bleibst.

Und genau das, finde ich, darf nicht sein.

Das ist noch gar nichts.

Lass das Mädchen, dass dir die Tür angehauen hat, mal 7 Jahre jünger sein und mit einem Fahrrad gegen dein Auto donnern.

Schaden 5000,- € und die Eltern stehen daneben, schauen zu und haben keine PHV.

Da wirste schauen, was du selber bezahlen darfst, falls keine Vollkasko vorhanden ist.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72

Wenn es der Fahrer gewesen wäre, der dir die Türe angeschlagen hätte, dann wäre es ein Fall für die Kfz Haftpflicht.

Es ist auch in diesem Falle (unter anderem) ein Fall für die Kfz-Haftpflicht!

In einem anderen Thread bei fast gleicher Fallkonstellation wurden in diesem Beitrag hier sämtliche Möglichkeiten (und Anspruchsgrundlagen) des geschädigten Fahrzeughalters aufgezeigt:

http://www.motor-talk.de/.../...aden-verursacht-habe-t2427117.html?...

Was spricht eigentlich dagegen, den oben verlinkten Beitrag einmal zu l e s e n ??

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