Wer haftet für den Schaden? Bitte um Rat.

Moin,

also ich habe folgendes Problem, aufgrund der Leitungsverlegung der LPG-Anlage in meinem Auto sind verschiedene Teile kaputt gegagngen. Der Einbau ist ca 1 Jahr her.

Hierbei handelt es sich um ein durch geriebenes Kabel von der Xenon-Leuchtweitenreg. und einen Luftkanal für die Lichtmaschine, da hat die Rolle der Wasserpumpe den Kanal fast durch geschnitten weil der Wasserschlauch vom Verdampfer diesen da dran drückt.

Wie muss ich mich Verhalten und was steht mir rechtlich zu?

MfG

Peter

Beste Antwort im Thema

Naja, Selbstvornahme ist ja per se zulässig, solange man Eigentum an einer Sache hat. Möchte man nun aber Die Kosten dafür vom Verkäufer erstattet bekommen, so darf man sich nicht wundern, wenn dieser (zu recht) ablehnt. Ihm muss die Chance zur Nachbesserung und eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels eingeräumt werden. Nutzt er diese nicht, oder kann den Mangel nicht beseitigen, kann sich der Kunde anders behelfen. Beispielsweise in dem er selbst repariert, oder einen anderen mit der Reparatur beauftragt. Die Kosten hierfür kann er dem Händler/Monteur dann in Rechnung stellen.
Aber bevor wir hier mit Kanonen auf Spatzen schießen, es kommt wie die Erfahrung mit solchen Posts hier bei MT zeigt meist eh nix bei raus, sollte der Fred-Starter erstmal berichten, was beim Termin heut gelaufen ist. Im Voraus, ohne konkrete Anhaltspunkte Ratschläge zu geben, die jeder auch im BGB oder hier in den unzähligen Freds im Forum nachlesen kann, bringen ihm und allen anderen nicht viel...

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Na siehste, das war ein guter Weg.
Dein Umrüster hat das richtig erkannt.

Und was Deine Selbstreparatur anbelangt, die war völlig in Ordnung, denn ohne Licht ( Einäugig) kann man nicht fahren und ist dazu unzulässig.

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