Wer haftet bei einem technischen Defekt direkt nach dem Kauf ?
heute nachmittag habe ich eines meiner fahrzeuge veraeussert. leider hat der wagen die heimfahrt zu seinem neuen besitzer nicht in einem stueck ueberstanden. bereits nach wenigen km hat sich das rechte vorderrad geloest und in die botanik verabschiedet. mich wuerde nun interessieren, ob das allein ein problem des neuen besitzers darstellt, oder ob auch ich dafuer in haftung genommen werden kann.
arbeiten am wagen wurden ausschliesslich bei fachwerkstaetten durchgefuehrt, die vorfuehrung zur hu erfolgte letzte woche und ergab keine maengel. die sachmaengelhaftung wurde im kaufvertrag ausgeschlossen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
bereits nach wenigen km hat sich das rechte vorderrad geloest und in die botanik verabschiedet.
Für mich höhrt sich das nach einem Betrugsversuch an. Ein Rad löst sich nicht einfach mal so nebenbei.
30 Antworten
die radmutter kann ich 10 km nach dem ortsschild auf dem nächsten waldweg auch selbst lösen und dann weiterfahren,evtl will er dann noch schmerzensgeld von dir ............
sehr merkwürdig das ganze, ich würd mich an deiner stelle auch auf nix einlassen
Zitat:
Original geschrieben von waffelhick
nach angabe des kaeufers ist der radverlust ursaechlich durch den verlust der radmuttern bedingt. am montag wird der wagen einem sachverstaendigen vorgefuehrt, der dann hoffentlich genauere angaben machen kann.
Wer hat denn den Sachverständigen beauftragt ?
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Für mich höhrt sich das nach einem Betrugsversuch an. Ein Rad löst sich nicht einfach mal so nebenbei.Zitat:
bereits nach wenigen km hat sich das rechte vorderrad geloest und in die botanik verabschiedet.
Das denke ich auch.
Ich hab dummerweise mal mein linkes Vorderrad vergessen nachzuziehen (nur handfest). Nach 2 km hat es gehämmert und geschlagen, so dass jeder normale Mensch sofort die nächste Haltemöglichkeit aufsucht.
Betrugsversuch!
cheerio
Könnte das wirklich eine neue Betrugsmasche sein ? Na dann mal gute Nacht.
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Zitat:
Original geschrieben von där kapitän
Das denke ich auch.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Für mich höhrt sich das nach einem Betrugsversuch an. Ein Rad löst sich nicht einfach mal so nebenbei.
Ich hab dummerweise mal mein linkes Vorderrad vergessen nachzuziehen (nur handfest). Nach 2 km hat es gehämmert und geschlagen, so dass jeder normale Mensch sofort die nächste Haltemöglichkeit aufsucht.
Betrugsversuch!
cheerio
Genau, ist mir auch mal passiert. Da hätt ich auch nicht nur einen Kilometer mit weiterfahren können.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Wer hat denn den Sachverständigen beauftragt ?
Hoffentlich nicht der TE.
Zitat:
Original geschrieben von där kapitän
Das denke ich auch.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Für mich höhrt sich das nach einem Betrugsversuch an. Ein Rad löst sich nicht einfach mal so nebenbei.
Ich hab dummerweise mal mein linkes Vorderrad vergessen nachzuziehen (nur handfest). Nach 2 km hat es gehämmert und geschlagen, so dass jeder normale Mensch sofort die nächste Haltemöglichkeit aufsucht.
Betrugsversuch!
cheerio
hast aber lang gebraucht 😉 ich habs nach 500m gemerkt 😉
Also ein Rad zu verlieren ist schon möglich, vor allem wenn eine Felge fest auf der Radnabe sitzt dann merkt man auch kein Eiern zuvor. Und wenn solch eine Felge so fest auf der Radnabe fest sitzt und zuvor die Radschrauben sich verabschieden und sich dann irgendwann auch die Felge von der Radnabe löst, wird man nach dem Eiern des Rades nicht mehr rechtzeitig dazu kommen rechts ran zu fahren. Das kennt ja jeder der mal eine Felge so fest auf der Radnabe sitzen hatte und hier entweder dagegen treten musste oder gar mit einem Dicken Hammer drauf schlagen musste, damit die Felge von der Radnabe springt.
In der Zeit als ich früher noch als Berufskraftfahrer am fahren war konnte ich einige LKWs oder PKWs sehen die ohne Rad auf dem Seitenstreifen standen und die Räder einige hunderte von Meter weg standen oder ganz in der Botanik verschwanden. Auf einer Panne an einem Auflieger mit Zwillingsbereifung beschäftigte ich mich beim inneren Reifen sogar eine halbe Stunde bis ich die Felge von der Radnabe runter hatte.
Ich hatte auch Firmen wo wir jede Woche auf Grund solcher Vorfälle die Radschrauben/Muttern prüfen mussten und hier wirklich Radmuttern mit dabei waren die noch etwas gekommen sind.
Der TÜV prüft auch nicht ob die Radschrauben/Muttern noch fest sind, sie schauen nur ob alle vorhanden sind. Es kommt noch hinzu dass meistens vor einem Verkauf eines Wagens jemand die schönen Alufelgen nicht mit verkaufen möchte und Stahlfelgen mit ältere Reifen dran baut und dann die Muttern nicht nachzieht.
Es wird auch nicht umsonst vom Reifendienst gesagt, dass man Radschrauben nach ca.50km nachgezogen werden sollen, da sich hier meistens die Felgen noch setzen und die Schrauben lose werden.
In Kaufverträge wo man als Privatverkäufer die Sachmängelhaftung ausschließt steht aber dieser Text nicht umsonst mit dabei:
Zitat:
Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Aus diesem Grund könnte er hier als Verkäufer mit zur Verantwortung gezogen werden, denn bei einem kauf wird man nicht gleich alles überprüfen können und selten hat dann gleich jemand ein Radkreuz mit dabei.
Zitat:
Original geschrieben von cpedv
Also ein Rad zu verlieren ist schon möglich, vor allem wenn eine Felge fest auf der Radnabe sitzt dann merkt man auch kein Eiern zuvor.
Wenn die Felge fest sitzt lösen sich auch die Radmuttern nicht weiter.
Die lösen sich nur wenn sich da alles bewegt und das merkt man.
Durch Vibration kann sich jede Mutter oder Schraube lösen, hierzu muss nicht zwingend die Felge herum Eiern. Klar passiert so was nicht von jetzt auf sofort, aber wer kontrolliert seine Radschrauben nach jeder Fahrt??
Eine Vibration kann vieles verursachen... nicht gut aus gewuchtet, schlechte Fahrbahn, Schlaglöcher, Fahrbahnrillen, Motor und Antriebswellen usw.
Und selbst wenn hier ein Vibration zuvor vorgelegen hat, dann kennt der neue Käufer den Wagen nicht, so dass er auch nur von eine Unwucht der Reifen ausgehen konnte (schlechte Auswuchtung).
Wobei ich mich hier trotzdem raus halte und hier nicht bestimmen möchte, wer nun im Anschluss Haften muss.
#
Zitat:
Original geschrieben von cpedv
Also ein Rad zu verlieren ist schon möglich, vor allem wenn eine Felge fest auf der Radnabe sitzt dann merkt man auch kein Eiern zuvor. Und wenn solch eine Felge so fest auf der Radnabe fest sitzt und zuvor die Radschrauben sich verabschieden und sich dann irgendwann auch die Felge von der Radnabe löst, wird man nach dem Eiern des Rades nicht mehr rechtzeitig dazu kommen rechts ran zu fahren. Das kennt ja jeder der mal eine Felge so fest auf der Radnabe sitzen hatte und hier entweder dagegen treten musste oder gar mit einem Dicken Hammer drauf schlagen musste, damit die Felge von der Radnabe springt.
bei dem zur diskussion stehenden fahrzeug handelt es sich um eine corvette c3. wie bei vielen modellen aus us-produktion wird hier das rad nicht auf der nabe zentriert, sondern durch den kegelbund der radmuttern. deshalb glaube ich nicht, dass das rad wie beschrieben festsitzen kann, lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
Zitat:
Der TÜV prüft auch nicht ob die Radschrauben/Muttern noch fest sind, sie schauen nur ob alle vorhanden sind. Es kommt noch hinzu dass meistens vor einem Verkauf eines Wagens jemand die schönen Alufelgen nicht mit verkaufen möchte und Stahlfelgen mit ältere Reifen dran baut und dann die Muttern nicht nachzieht.
mir ist bekannt, dass die hauptuntersuchung reine geldschneiderei darstellt und ueber den tatsaechlichen zustand eines fahrzeugs keine aussage zulaesst. die felgen sind original seit 1975 auf dem wagen, daran etwas zu aendern hatte ich keine veranlassung.
im frühjahr 2008 wurden von einem fachhaendler neue reifen montiert, die radmuttern sind anschliessend nachgezogen worden. dieses jahr ist im april eine inspektion in einem meisterbetrieb durchgefuehrt worden. ob die reifen dabei demontiert wurden entzieht sich meiner kenntnis, die rechnung enthaelt lediglich den hinweis, dass bei einem radwechsel die radmuttern nach 50km nachgezogen werden muessen.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Könnte das wirklich eine neue Betrugsmasche sein ? Na dann mal gute Nacht.
Könnte! Und ich sehe auch schon so einen Silberstreif am Hotizont der mir sagt, wie die Sache aufgebaut sein könnte (man beachte bitte den Imperativ).
Zitat:
"Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit."
Es geht offensichtlich nicht um die Behebung des Sachmangels (4 oder 5 lose Schrauben), sondern um den Schadensersatzanspruch der aus dem Sachmangel entstanden ist und den man nicht ausschließen kann.
D.h.: Man kaufe einen Wagen um die 4k-6k ... Baut einen Unfall mit viel Blechschaden. Trotz ausgeschlossener Sachmangelhaftung ist der Verkäufer zum Schadensersatz verpflichtet (zahlt evtl. sogar die Privathaftpflicht). Der Wagen ist ein Totalschaden und es wird fiktiv abgerechnet. Der Wagen geht ins Ausland, wird für 1000€ repariert und weiterverkauft.
Zitat:
Original geschrieben von bigLBA
Könnte! Und ich sehe auch schon so einen Silberstreif am Hotizont der mir sagt, wie die Sache aufgebaut sein könnte (man beachte bitte den Imperativ).Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Könnte das wirklich eine neue Betrugsmasche sein ? Na dann mal gute Nacht.
Zitat:
Original geschrieben von bigLBA
Es geht offensichtlich nicht um die Behebung des Sachmangels (4 oder 5 lose Schrauben), sondern um den Schadensersatzanspruch der aus dem Sachmangel entstanden ist und den man nicht ausschließen kann.Zitat:
"Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit."
D.h.: Man kaufe einen Wagen um die 4k-6k ... Baut einen Unfall mit viel Blechschaden. Trotz ausgeschlossener Sachmangelhaftung ist der Verkäufer zum Schadensersatz verpflichtet (zahlt evtl. sogar die Privathaftpflicht). Der Wagen ist ein Totalschaden und es wird fiktiv abgerechnet. Der Wagen geht ins Ausland, wird für 1000€ repariert und weiterverkauft.
Zusätzlich geht es auch noch um eine Gefährdung anderer, wenn jemand ein Auto kauft dann die Radschrauben lößt und damit 500 m weiterfährt, es könnte auch zu einem Unfall mit unschuldigen kommen. Wenn das wirklich eine neue Masche ist hat diese eine neue Qualität erreicht.