wenn Händler und Werkstatt sich stur stellen

hallo, ich habe auch mal wieder ein Problem mit meinem Wohnmobil. Nachdem ich 2008 mir ein neues teilintegriertes Wohnmobil gekauft und mit SAT-Anlage und einigem Zubehör ausgestattet hatte, merkte ich schnell, dass der Fahrersitz und meine Körpergröße nicht unter einen Hut zu bringen waren. Also suchte und fand ich im Juli 2009 ein vollintegriertes Wohnmobil, einen Rapido 972 M, bei der Firma Caravanpark Spann-an in Osterrönfeld. Nach einigem hin und her und einer neuen digitalen SAT-Anlage einigten wir uns auf eine Zuzahlung von 2000 €.
Bei einer Tour durch Portugal störte mich dann doch im direkten Sichtfeld ein Steinschlag und meldete mich deshalb nach Rückkehr im April 2010 bei der Firma Carglas in Oldenburg, gab dort meine Versicherung an und man versicherte mir, den Schaden durch auswechsel der Frotscheibe beheben zu können. Bei genauerem Hinsehen beim zweiten Besuch dort stellte der Mitarbeiter von Carglass fest, dass es sich um einen alten Steinschlag handeln mußte, weil Reste von Kunstharz von außen zu sehen waren. Daraufhin meldete ich meine Gewährleistungsansprüche beim Verkaufer an, der dann auch den Auftrag an die Firma Carglass vergab. Das hätte es eigentlich sein sollen. Schon bald stellte sich heraus, daß durch die Scheibendichtung bei Regen Wasser eindrang. Also wurde wieder die Firma Spann-an informiert und Carglass spendierte eine zweite Scheibe am 4. August 2010 kostenlos. Nachdem auch diese nicht dicht war, wurde am 30.8.2010 der dritte Versuch gestartet und, weil wieder Wasser eindrang, nochmals mit viel Silicon versucht, abzudichten. Vergeblich. Kurz und gut, es wurde am 20.10.2010 auch die vierte Frontscheibe eingebaut, zu spät allerdings, um die geplante Tour nach Portugal anzutreten. Dank guten Wetters war ich guter Dinge, diesmal eine perfekte Reparatur erhalten zu haben, bis dann in Portugal am 15.3.2011 ein heftiger Schauer mich eines besseren belehrte. Ich konnte dort aber nur ein Foto vom Wassereintritt machen und setzte mich April 2011 dann wieder mit Carglass in Verbindung, die sich das ganze angesehen haben und nicht sehr optimistisch waren, das noch in den Griff zu bekommen. Im Mai wurde mir dann versichert, bis zum 31.5.2011 würde eine neue Dichtung bestellt und eingebaut, wobei ich dann allerdings dies als letzte Frist angemahnt habe. Am 31.5.2011 dann der Anruf, die Dichtung ist leider nicht eingetroffen.

Als Gewährleistungserfüllung bleibt mir also nur die Rückabwicklung (Wandlung) des Kaufvertrages. Anstatt aber sich mit mir gütlich einigen zu wollen, schalten die Firma Caravonpark Spann-an in Osterrönfeld und auch die Firma Carglass auf stur. Es bleibt also nur eine langwierige Klage vor dem Landgericht in Oldenburg. Hier muß zunächst mal der Kaufpreis für den Rapido ermittelt werden, weil im Kaufvertrag weder der Ankaufpreis für mein teilintegriertes Wohnmobil, noch der Kaufpreis des Rapido verzeichnet sind, ausser der Auszahlungssumme von 2000 €, die ich damals erhalten habe.
Wenn also fachkundige Leute bei MOTOR-TALK mir noch ein paar Ratschläge geben können, bin ich für jeden Tipp dankbar, zumal ich das WoMO nicht als Freizeit- und oder Urlaubsmöglichkeit sehe, sondern als einziges Fahrzeug zur Verfügung habe und eigentlich 2/3 des Jahres hierin wohnen will und den Rest des Jahres alle Fahrten und Transporte damit erledige, wie z.B. die regelmäßigen Transport meiner schwerbehinderten Pflegetochter aus dem Wohnheim zum Wochenende, Besuche bei den erwachsenen Kindern in Berlin und Ostwestfalen, Einkäufe usw.
euer Bernd Krabbe

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von bediekra


Derzeit wird die Berufungs beim OLG Oldenburg vorbereitet.
Aus dieser Angelegenheit kann man nur lernen,
1) dass keine mündlichen oder telefonischen Beanstandungen nachweisbar sind
2) dass man nur zu wirklich vertrauenswürdigen Händlern gehen darf,
3) dass man von CARGLASS völlig die Hände lassen sollte.
Während der Händler, also Caravanpark Spann-an, Eichstedt, in Osterrönfeld, nach Beauftragung von Carglass und vielen Versuchen, die Frontscheibe auch wasserdicht zu kriegen jetzt meint, es habe garkeine Beanstandung stattgefunden, ist bezeichnend. Aber es gibt glücklicherweise auch Schriftwechsel, der das in einem anderen Licht erscheinen läßt.

Hey,

ich habe mir mal deine Beiträge durchgelesen. Du bist ja wirklich stark in allen Foren aktiv.
Aber aus meiner Sicht hat der Händler und auch Carglass versucht dir zu helfen, oder nicht? Oder gefällt dir dein jetziges Womo nicht und versuchst ein Neues zu bekommen ;-)
nee mal ganz im Ernst , lass doch Carglass erneut versuchen die Scheibe einzudichten, dass haben Sie dir doch bestimmt angeboten.
Naja ist aber ja dein Ding, was ich dir aber als kleinen Tipp mit auf´m Weg geben möchte ( ich arbeite in einer Abteilung in einem großen Unternehmen( werde den Namen hier nicht nennen). Wir sind in solchen Rechtstreitsachen im Internet aktiv und durchsuchen was genau über unser Unternehmen geschrieben wird, wie du in diesem Fall über die Fa Carglass und dem Händler.
Wenn man deine Aktivitäten in allen Foren sieht und wie du genau immer wieder auf diese beiden Firmen hinweist, bzw. auch noch einen Inhaber und somit eine persönliche Person nennst, kann es angehen dass du bald Post bekommst und dich mit Begriffen wie Unterstellung, Rufmord, etc. beschäftigen musst.
Nur ein kleiner Tipp am Rande

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Zivilrecht ist Katastrophenrecht, das ist nicht neu, sieht man hier ja wieder sehr deutlich. Wen oder was interessiert hier der Steinschlag, die neue Scheibe wird nicht dicht .... ohne Gutachter mit Sachverstand in Karosseriebau, kann das nicht funktioniern .. nein falsch, es geht ja um den Steinschlag ... :-(

Ich hab den Thread jetzt mal ganz gelesen... und immer geht es um die vermutich fehlerhafte Leistung von Carglas. Ich nehme mal an das die Undichtigkeiten immer nach einigen Kilometern Fahrt aufgetreten sind???? Wenn ja, dann muss man auch mal die Frage stellen ob den das Wohnmobil ansich eigentlich statisch stabil genug ist oder ob das WOMO ggf zu weich ist und so stark arbeitet und sich verwindet das die Scheibe durch ständige Bewegung der Karosserie undicht wird?!?!? .... oder ist dieser Gedankengang einfach nur Quatsch.... Ich meine es wird halt an allen Ecken und Enden Gewicht gespart... warum nicht auch hier?!?!?

hatten wir gerade nach der Frage von pfistikas

die Klage wurde abgewiesen. Die mündliche Begründung war im Kern "ich seh das anders". und "bei gebrauchten Wohnmobilen ist ein Steinschlag normal...."

die schriftliche Begründung des Urteils 9 O 3788/11 v0m 15.5.12 ist jetzt auch da. Wenn man sie liest, überkommt einem das Grauen ob der grammatischen Fehler. Und dann wird auch noch Kläger und Beklagter durcheinander gewürfelt und man merkt deutlich, daß von der Sache her das Gericht keinerlei Überblick über den sachlichen Ablauf hatte noch den Sachvortrag der Parteien zur Kenntnis genommen hat. Traurig, dass so etwas im Richterberuf möglich ist ....
Von der mündlichen Begründung blieb nicht viel, sondern jetzt wurde en tgegen dem 'Sachvortrag festgestellt, dass vielleicht ja garkein Sachmangel beanstandet wurde ???

Das hätte vermieden werden können, wenn Beweisanträge beachtet worden wären oder vom Gericht ein Beweisbeschluss ergangen wäre, der die Sachaspekte abgeklopft hätte. Aber dazu konnte das Gericht sich nicht durchringen, wäre ja evtl. auch Arbeit gewesen.

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In der ersten Instanz ist es leider bei vielen Gerichten so. Es entsteht der Eindruck, so werden viele Verfahren erst mal unterdrückt, da viele nicht weiter machen. Vielleicht sind einige Richter wirklich mit Arbeit übervoll und verschaffen sich so Luft. Erstmal schnell weg, vielleicht hat es sich dann erledigt.
Recht haben und Recht bekommen sind dann wirklich 2 Paar Schuhe.
Da Rechsschutzversicherungen die 2 Instanz jetzt schon mit anbieten sagt doch auch einiges aus!

Gruß
Dortmunder 65

Deutsche VerwGerichte sind überlastet und wer sagt, dass Richter nach Sachvortrag Ahnung von der Materie haben müssen um "gerecht" entscheiden zu können ?

Habe gerade ähnliches durch, Verfahren gg meinen Arbeitgeber und nach sachvortrag durch meinen RA, viel blabla, dem abschlägigen Urteil und der Begründung schlackerten mir die Ohren !
Das war gar nicht mein Verfahren hier !
Wovon redete der ?

Na, anders als bei dir gehe ich nicht in die 2Instanz....das würde ich an deiner Stelle überlegen.

also ein VerwGericht ist hier nicht tätig grworden, sondern das Landgericht O., und ein Arbeitsgerichtsverfahren war es auch nicht.
Trotzdem ist so einiges völlig unklar. Ich hatte meinem Anwalt erklärt, dass ich als Schadenersatz eine Entschädigung für den Nutzungsausfall bzw. Nutzungseinschränkung für die letzten zwei Jahre fordere. Den Unterschied zwischen Nutzungsausfall und Nutzungsentschädigung kannte offensichtlich mein Anwalt auch nicht, als er im letzten Schriftsatz an das Gericht schrieb, dass "der Kläger sich die Geltendmachung einer Nutzungsentschädigung vorbehält".
Natürlich ist Schadenersatz für Nutzungsausfall gemeint. Immerhin habe ich das Wohnmobil angeschafft, um mindestens 10 Monate im Jahr darin zu wohnen, ohne dabei Campingplätze o.ä. anzulaufen. Zwei Jahre sind schon, zumindest teilweise, versaut.
Das auch während der Gewährleistungsfrist der Schaden angezeigt und nach den Regelungen des § 437 ffBGB Nachbesserung verlangt wurde, wurde nicht nur eindeutig vorgetragen, sondern auch mit Schriftwechsel belegt. Trotzdem steht in der Urteilsbegründung, "der Kläger ist hinsichtlich der Behauptung, der Beklagte sei im Rahmen seiner Gewährleistungspflicht tätig geworden, beweisfällig geblieben."
Dafür behauptet das Gericht in der Urteilsbegründung, der Kläger habe mit der Teilkaskoversicherung des Beklagten den Schaden abgerechnet. Tatsächlich hat die beklagte Firma mit der Teilkaskoversicherung des Klägers abgerechnet aufgrund einer Abtretung, die bei der ersten Beratung in der Fa. Carglass abgegeben wurde, als noch nicht bekannt war, dass es sich hier um einen alten Schaden handelt. Hierbei hat die beklagte Firma eine eigene Rechnung erstellt und den Betrag der Selbstbeteiligung, immerhin 500 EURO, aus eigener Tasche übernommen. Firma Carglass war hier sozusagen Subunternehmer für die beklagte Firma, weil die Entfernung zum Kläger fast 400 km betrug.

Hallo,

möchte mal meinen Senf dazu geben.

Du hattest folgendes geschrieben:
Bei einer Tour durch Portugal störte mich dann doch im direkten Sichtfeld ein Steinschlag und meldete mich deshalb nach Rückkehr im April 2010 bei der Firma Carglas in Oldenburg, gab dort meine Versicherung an und man versicherte mir, den Schaden durch auswechsel der Frotscheibe beheben zu können. Bei genauerem Hinsehen beim zweiten Besuch dort stellte der Mitarbeiter von Carglass fest, dass es sich um einen alten Steinschlag handeln mußte, weil Reste von Kunstharz von außen zu sehen waren. Daraufhin meldete ich meine Gewährleistungsansprüche beim Verkaufer an, der dann auch den Auftrag an die Firma Carglass vergab.
Dein Problem bezüglich der Inanspruchnahme der Gewährleistung ist doch wohl, daß Du das nicht beweisen kannst, weil Du keine Zeugen hast die das bestätigen würden.
Daher konnte das Gericht bezüglich der Gewährleistung, resultierend aus dem Fahrzeugkauf, nicht anders urteilen.

Bleibt der Sachverhalt, daß eine Scheibe ausgetauscht und mit Deiner Versicherung abgerechnet wurde.
Für diese unstrittig ausgeführte Reparatur hast Du eine Gewährleistung, die IMO greifen müßte und das müßte das Gericht auch so sehen.
Habe ich da vielleicht etwas nicht richtig verstanden, oder wurde die Klage nur falsch bzw. ungeschickt vorgetragen?

Liebe Grüße
Herbert

ja Oetteken, dass siehst du genau richtig. Allerdings habe ich, obwohl nur telefonisch reklamiert, dann nach 1 Jahr schriftlich erinnert. Und da gibt es Schriftwechsel, in dem zumindest nichts gegen eine Inanspruchnahme wegen der Gewährleistung gesagt wird. Die Verkäuferfirma hat mehrfach per Email geantwortet und nochmal 4 Rechnungen und Ganrantieleistungsaufträge zuschicken lassen, die an sie adressiert und zugestellt waren. Aber das ist vielleicht auch das, was wir mit einem solchen Forum den Usern mitgegeben können: Es läuft bei diesen Geschäften immer sehr viel über Vertrauen und mündlichen und telefonischen Gesprächen. Leider sind aber im Zweifelsfall diese Firmen n i c h t so vertrauenswürdig, wie wir uns das mit unserer Begeisterung für unser neues mobiles Zuhause so vorgestellt haben. Das rächt sich dann, wenn man sein Recht durchsetzen muss. Deshalb: seht euch die Firma, in der ihr ein Wohnmobil kaufen wollt, genau an und versucht, alles schriftlich zu machen, auch wenn es euch zunächst blöd vorkommt !!

Das mit der Verfolgung der Garantie und Schadenersatz wegen des Nutzungsausfalles ist eine zweite Baustelle, die neben dem Anspruch auf Rückabwicklung verfolgt wird, in diesem Falle aber wieder gegen die Verkäuferfirma, weil die nunmal nachgewiesen der Auftraggeber der ganzen Misere ist und zwischen CARGLASS und mir kein Auftragsverhältnis besteht.

Derzeit wird die Berufungs beim OLG Oldenburg vorbereitet.
Aus dieser Angelegenheit kann man nur lernen,
1) dass keine mündlichen oder telefonischen Beanstandungen nachweisbar sind
2) dass man nur zu wirklich vertrauenswürdigen Händlern gehen darf,
3) dass man von CARGLASS völlig die Hände lassen sollte.
Während der Händler, also Caravanpark Spann-an, Eichstedt, in Osterrönfeld, nach Beauftragung von Carglass und vielen Versuchen, die Frontscheibe auch wasserdicht zu kriegen jetzt meint, es habe garkeine Beanstandung stattgefunden, ist bezeichnend. Aber es gibt glücklicherweise auch Schriftwechsel, der das in einem anderen Licht erscheinen läßt.

Zitat:

Original geschrieben von bediekra


Derzeit wird die Berufungs beim OLG Oldenburg vorbereitet.
Aus dieser Angelegenheit kann man nur lernen,
1) dass keine mündlichen oder telefonischen Beanstandungen nachweisbar sind
2) dass man nur zu wirklich vertrauenswürdigen Händlern gehen darf,
3) dass man von CARGLASS völlig die Hände lassen sollte.
Während der Händler, also Caravanpark Spann-an, Eichstedt, in Osterrönfeld, nach Beauftragung von Carglass und vielen Versuchen, die Frontscheibe auch wasserdicht zu kriegen jetzt meint, es habe garkeine Beanstandung stattgefunden, ist bezeichnend. Aber es gibt glücklicherweise auch Schriftwechsel, der das in einem anderen Licht erscheinen läßt.

Hey,

ich habe mir mal deine Beiträge durchgelesen. Du bist ja wirklich stark in allen Foren aktiv.
Aber aus meiner Sicht hat der Händler und auch Carglass versucht dir zu helfen, oder nicht? Oder gefällt dir dein jetziges Womo nicht und versuchst ein Neues zu bekommen ;-)
nee mal ganz im Ernst , lass doch Carglass erneut versuchen die Scheibe einzudichten, dass haben Sie dir doch bestimmt angeboten.
Naja ist aber ja dein Ding, was ich dir aber als kleinen Tipp mit auf´m Weg geben möchte ( ich arbeite in einer Abteilung in einem großen Unternehmen( werde den Namen hier nicht nennen). Wir sind in solchen Rechtstreitsachen im Internet aktiv und durchsuchen was genau über unser Unternehmen geschrieben wird, wie du in diesem Fall über die Fa Carglass und dem Händler.
Wenn man deine Aktivitäten in allen Foren sieht und wie du genau immer wieder auf diese beiden Firmen hinweist, bzw. auch noch einen Inhaber und somit eine persönliche Person nennst, kann es angehen dass du bald Post bekommst und dich mit Begriffen wie Unterstellung, Rufmord, etc. beschäftigen musst.
Nur ein kleiner Tipp am Rande

Kann natürlich nicht für Andere sprechen,aber sämtlich Fahrzeuge unserer Flotte werden von Car Glas Berlin betreut.
Nie Probleme gehabt.
Bopp19

Moin,
habe ich das richtig gelesen???
Es wurde Silikon eingesetzt???
Wirklich Silikon??? Hast Du die Bezeichnung der Kartusche bereit??

Wenn wirklich Silikon eingesetzt wurde, hat der Verarbeiter keine AHnung von einer Reparatur gehabt.
Alle danach erfolgten Arbeiten mußten scheitern weil alle nachfolgenden Dichtmassen keine Haftung mehr hatten.

Spätestens wenn bei mir so eine Figur auftauchen würde und ne Tube Silikon aus dem Auto fischt, fliegt derjenige vom Hof.
Genau aus dem Grund habe ich mir gerade ne angetriebende SPritzpistole beschafft (die Handpumpen sind nicht geeignet, da keine definierte und gleichmäßige Kleberaupe möglich) und es liegt der Terostat-Scheibenkleber im Kühlschrank nachdem ich mir vor Kurzem einen Stein eingefangen habe. Wenn die Scheibe jetzt im Winter reißt, egal.

Zitat:

Original geschrieben von bediekra


Derzeit wird die Berufungs beim OLG Oldenburg vorbereitet.
Aus dieser Angelegenheit kann man nur lernen,
1) dass keine mündlichen oder telefonischen Beanstandungen nachweisbar sind
2) dass man nur zu wirklich vertrauenswürdigen Händlern gehen darf,
3) dass man von CARGLASS völlig die Hände lassen sollte.
Während der Händler, also Caravanpark Spann-an, Eichstedt, in Osterrönfeld, nach Beauftragung von Carglass und vielen Versuchen, die Frontscheibe auch wasserdicht zu kriegen jetzt meint, es habe garkeine Beanstandung stattgefunden, ist bezeichnend. Aber es gibt glücklicherweise auch Schriftwechsel, der das in einem anderen Licht erscheinen läßt.

Habe auch schon das eine oder andere Verfahren hinter mir.

4) Du brauchst einen motivierten Anwalt. Das ist das A und O. Er muss nicht fachlich der beste sein.

5) In den kritischen Punkten schreibe ich zumindest die Entwürfe der Schriftsätze für den Anwalt selber. Und es geht kein Schriftsatz raus, den ich nicht freigegegeben habe.

Das was dein Anwalt verbockt, lässt sich nicht kompensieren, es sei denn, der vom Gegner ist noch unmotivierter.

Ach ja, und Carglass ist bei mir schon immer ein absolutes Nogo, schon allein wegen deren besch...er Werbung.

igs

Wow, was für ein Drama...

ich finde es ehrlich gesagt bezeichnend, dass du den Verkäufer immer wieder namentlich erwähnst. Du schilderst zwar (hoffentlich) nur einen Sachverhalt, aber es erweckt doch den Eindruck, dass du den Verkäufer in einem schlechten Licht stehen lassen möchtest.

Als Kunde des Caranvanparks SpannAn kenne ich den Laden und auch die Herren Eichstedt (sowohl Kai wie auch Bernd) und habe diese mir gegenüber als freundlich und hilfsbereit kennen gelernt. Auch kann ich bei deinem Problem nicht so recht erkennen, was der Verkäufer gravierend falsch gemacht haben soll. Ob ein solcher Steinschlag überhaupt als versteckter Mangel gelten kann, ist für mich schon fraglich. Aber immerhin haben die Jungs doch die Reparatur beauftragt und die Kosten übernommen. Das das ausführende Unternehmen leider eine Niete zu sein scheint, ist bedauerlich, aber einen grundsätzlichen Fehler beim Verkäufer sehe ich erst mal nicht.

Hätte ich dieses Trauerspiel durchgemacht, wäre ich sicher auch stinksauer auf das ausführende Unternehmen und hätte mir ein anderes gesucht. Wenn der Verkäufer das bei dem Mangel (unklar ob überhaupt versteckt, also zahlungspflichtig), nicht zahlen will, dann könnte ich das verstehen und würde die Backen zusammen beißen und entweder mit Carglass verhandeln oder eben selbst bei einem anderen Reparaturunternehmen den Auftrag erteilen. Wegen so einer Sache eine Wandlung, Ausfallentschädigung und Gerichte ins Spiel zu bringen, halte ich für völlig überzogen.

Ich überlege mir noch, ob die den Caravanpark mal über diesen Beitrag hier informiere.

Just my two Cents.

Grüße
Guste

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