Werkstatt Haftung

Trittstufe Defekt und ohne Funktion.

Zur Werkstatt.

Die sagt, muss neu.

Die haben zufällig eine gebrauchte im Regal für 200 Euro plus Einbau

Das Angebot wurde so angenommen.

Das Ding hat dann auch drei Tage problemlos funktioniert.

Am vierten Tag im Urlaub ist das Ding auf einmal ohne Funktion.

Es fährt nicht mehr aus.

Bei Betätigung des Schalters zuckt der Motor nur kurz.

Wieder zur Werkstatt.

Die stellen einen Kabelbruch in der Zuleitung fest und ersetzen das ganze Bzw bauuen eine abzweigdose ein.

Kosten 146 Euro.

Das Ding hält dann auch wieder drei Tage und funktioniert.

Dann am vierten Tag derselbe Schaden wie vorher, das Ding fährt nicht mehr aus.

Werkstatt sagt, Trittstufe sei in Ordnung das muss an der Elektrik des Wohnmobils liegen.

Wochenende..

Eintritt gegen den Trittstufe bringt es dann.

Oh Wunder, sie funktioniert wieder.

Wie ist die Rechtslage?

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10 Antworten

Fragen zur Rechtslage beantwortet dir jeder Rechtsanwalt, hier sind sie nicht erwünscht.

Schöner Murks die Elektrik. Hauptsache zu geschmiert. Es gibt auch Dosen die können den Schlauch dicht einführen. Diese Art nicht.

Zitat:
@HellmichHolger schrieb am 15. Juni 2025 um 18:04:26 Uhr:
Diese Art nicht.

das sind sehr wohl spritzwassergeschützte dosen. mehr braucht es am unterboden auch nicht.

Es geht um die Einführung des FlexRohres.

Die ist mangelhaft.

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Die hat wohl Udo Jürgens gemacht - aber bitte mit Sahne...

Das ist eigentlich das kleine 1x1 der Sachmängelhaftung.

Dir wurde etwas gewerblich verkauft und verbaut, du hast Gewährleistung darauf, egal ob neu oder gebraucht.

Du hättest die 146€ fürs Nachbessern eigentlich schon gar nicht bezahlen müssen.

Na so ganz ist es doch nicht . Natürlich hat der Te auf die verbauten Teile Gewährleistung.

Es steht doch jetzt die Frage im Raum ob die verbaute Trittstufe oder die Fahrzeugansteuerung fehlerbehaftet ist.

Dies erfordert erstmal eine sachkundige Diagnose.

Die 150 Euro Reparatur ist auch so eine Sache , offensichtlich ist diese an der Verkabelung des KFZ durchgeführt worden ,somit nicht Gewährleistungsbehaftet in Bezug auf die verbaute "neue Trittstufe .

AEG

Selbstverständlich gilt die Gewährleistung auch auf Arbeitsleistungen, nicht nur auf Ware!

Selbstverständlich gilt die Gewährleistung auch auf die Arbeitsleistung der verbauten Trittstufe.

Nun ist doch aber erstmal zu klären ob die Fehlfunktion nun an dieser Werkleistung festzumachen ist oder der Fehler an der externen Ansteuerung liegt.

Selbstverständlich ,hätte ich die Stufe verbaut , würde ich kulant dem Kunden zur Seite stehen.

Ich finde es nur nicht korrekt jetzt eine Schuldzuweisung auszusprechen bevor die Ursache der Fehlfunktion

bekannt ist.

AEG

Die Frage ist wie der Auftrag lautet.

Deine Fehlerbeschreibung ist natürlich ganz einfach: Die Stufe tut es nicht.

Eine gute Werkstatt macht eine Fehlerdiagnose und gibt einen Preis an . Sagt die Werkstatt dann, dass die Fehlerbehebung 300,00€ kostet und nimmt den Auftrag an, muss sie den Fehler für 300,00 Euro beseitigen.

Allerdings sichern sich die meisten Werkstätten im Auftrag durch Leistungseingrenzung ab. Das bedeutet, es wird genau beschrieben, welche Leistung für den Preis gemacht wird und meistens steht so was wie: „durch Aufdeckung versteckter Mängel können weitere Kosten entstehen…

P.S. Mein Post stellt keine Rechtsberatung dar, alle Angaben ohne Gewähr jedoch nach bestem Wissen und Gewissen… 😉

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