wenn Händler und Werkstatt sich stur stellen
hallo, ich habe auch mal wieder ein Problem mit meinem Wohnmobil. Nachdem ich 2008 mir ein neues teilintegriertes Wohnmobil gekauft und mit SAT-Anlage und einigem Zubehör ausgestattet hatte, merkte ich schnell, dass der Fahrersitz und meine Körpergröße nicht unter einen Hut zu bringen waren. Also suchte und fand ich im Juli 2009 ein vollintegriertes Wohnmobil, einen Rapido 972 M, bei der Firma Caravanpark Spann-an in Osterrönfeld. Nach einigem hin und her und einer neuen digitalen SAT-Anlage einigten wir uns auf eine Zuzahlung von 2000 €.
Bei einer Tour durch Portugal störte mich dann doch im direkten Sichtfeld ein Steinschlag und meldete mich deshalb nach Rückkehr im April 2010 bei der Firma Carglas in Oldenburg, gab dort meine Versicherung an und man versicherte mir, den Schaden durch auswechsel der Frotscheibe beheben zu können. Bei genauerem Hinsehen beim zweiten Besuch dort stellte der Mitarbeiter von Carglass fest, dass es sich um einen alten Steinschlag handeln mußte, weil Reste von Kunstharz von außen zu sehen waren. Daraufhin meldete ich meine Gewährleistungsansprüche beim Verkaufer an, der dann auch den Auftrag an die Firma Carglass vergab. Das hätte es eigentlich sein sollen. Schon bald stellte sich heraus, daß durch die Scheibendichtung bei Regen Wasser eindrang. Also wurde wieder die Firma Spann-an informiert und Carglass spendierte eine zweite Scheibe am 4. August 2010 kostenlos. Nachdem auch diese nicht dicht war, wurde am 30.8.2010 der dritte Versuch gestartet und, weil wieder Wasser eindrang, nochmals mit viel Silicon versucht, abzudichten. Vergeblich. Kurz und gut, es wurde am 20.10.2010 auch die vierte Frontscheibe eingebaut, zu spät allerdings, um die geplante Tour nach Portugal anzutreten. Dank guten Wetters war ich guter Dinge, diesmal eine perfekte Reparatur erhalten zu haben, bis dann in Portugal am 15.3.2011 ein heftiger Schauer mich eines besseren belehrte. Ich konnte dort aber nur ein Foto vom Wassereintritt machen und setzte mich April 2011 dann wieder mit Carglass in Verbindung, die sich das ganze angesehen haben und nicht sehr optimistisch waren, das noch in den Griff zu bekommen. Im Mai wurde mir dann versichert, bis zum 31.5.2011 würde eine neue Dichtung bestellt und eingebaut, wobei ich dann allerdings dies als letzte Frist angemahnt habe. Am 31.5.2011 dann der Anruf, die Dichtung ist leider nicht eingetroffen.
Als Gewährleistungserfüllung bleibt mir also nur die Rückabwicklung (Wandlung) des Kaufvertrages. Anstatt aber sich mit mir gütlich einigen zu wollen, schalten die Firma Caravonpark Spann-an in Osterrönfeld und auch die Firma Carglass auf stur. Es bleibt also nur eine langwierige Klage vor dem Landgericht in Oldenburg. Hier muß zunächst mal der Kaufpreis für den Rapido ermittelt werden, weil im Kaufvertrag weder der Ankaufpreis für mein teilintegriertes Wohnmobil, noch der Kaufpreis des Rapido verzeichnet sind, ausser der Auszahlungssumme von 2000 €, die ich damals erhalten habe.
Wenn also fachkundige Leute bei MOTOR-TALK mir noch ein paar Ratschläge geben können, bin ich für jeden Tipp dankbar, zumal ich das WoMO nicht als Freizeit- und oder Urlaubsmöglichkeit sehe, sondern als einziges Fahrzeug zur Verfügung habe und eigentlich 2/3 des Jahres hierin wohnen will und den Rest des Jahres alle Fahrten und Transporte damit erledige, wie z.B. die regelmäßigen Transport meiner schwerbehinderten Pflegetochter aus dem Wohnheim zum Wochenende, Besuche bei den erwachsenen Kindern in Berlin und Ostwestfalen, Einkäufe usw.
euer Bernd Krabbe
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von bediekra
Derzeit wird die Berufungs beim OLG Oldenburg vorbereitet.
Aus dieser Angelegenheit kann man nur lernen,
1) dass keine mündlichen oder telefonischen Beanstandungen nachweisbar sind
2) dass man nur zu wirklich vertrauenswürdigen Händlern gehen darf,
3) dass man von CARGLASS völlig die Hände lassen sollte.
Während der Händler, also Caravanpark Spann-an, Eichstedt, in Osterrönfeld, nach Beauftragung von Carglass und vielen Versuchen, die Frontscheibe auch wasserdicht zu kriegen jetzt meint, es habe garkeine Beanstandung stattgefunden, ist bezeichnend. Aber es gibt glücklicherweise auch Schriftwechsel, der das in einem anderen Licht erscheinen läßt.
Hey,
ich habe mir mal deine Beiträge durchgelesen. Du bist ja wirklich stark in allen Foren aktiv.
Aber aus meiner Sicht hat der Händler und auch Carglass versucht dir zu helfen, oder nicht? Oder gefällt dir dein jetziges Womo nicht und versuchst ein Neues zu bekommen ;-)
nee mal ganz im Ernst , lass doch Carglass erneut versuchen die Scheibe einzudichten, dass haben Sie dir doch bestimmt angeboten.
Naja ist aber ja dein Ding, was ich dir aber als kleinen Tipp mit auf´m Weg geben möchte ( ich arbeite in einer Abteilung in einem großen Unternehmen( werde den Namen hier nicht nennen). Wir sind in solchen Rechtstreitsachen im Internet aktiv und durchsuchen was genau über unser Unternehmen geschrieben wird, wie du in diesem Fall über die Fa Carglass und dem Händler.
Wenn man deine Aktivitäten in allen Foren sieht und wie du genau immer wieder auf diese beiden Firmen hinweist, bzw. auch noch einen Inhaber und somit eine persönliche Person nennst, kann es angehen dass du bald Post bekommst und dich mit Begriffen wie Unterstellung, Rufmord, etc. beschäftigen musst.
Nur ein kleiner Tipp am Rande
62 Antworten
Eigentlich ist es doch vollkommen egal, wo der Steinschlag herkam. Die Firma Carglass ist offenbar nicht in der Lage, die Scheibe dicht einzubauen. Deswegen ist ja nicht der ganze Rest vom Wohnmobil schlecht, also tu Dir doch nicht den Aufwand mit der Rückabwicklung an. Bestehe doch einfach auf korrekte Ausführung der Reparatur, notfalls in einem anderen Betrieb auf Rechnung von Carglass.
MFG Sven
Mit der Rückabwicklung ist das so ne sache.
Mit dem Steinschlag:
Der händler hatte es offenbar auch so gesehen, das er in der nachbesserungspflicht ist. Diese hat er erfüllt, in dem er an Die Scheibenfirma einen auftrag erteilt hat. Dieser wurde offenbar nicht fachgerecht ausgeführt.
Zu diesem Zeitpunkt hätte der Händler das Recht gehabt, 3 mal den durch die Reparatur entstandenen schaden zu beheben. jetzt ist halt die frage, ob du dem Händler diese 3 Versuche eingeräumt hast, oder ob du direkt zu carglas gegangen bist.
Die Scheibenfirma hingegen hätte gegenüber dem Händler ebenfalls das recht gehabt, 3 reparaturversuche auszuführen.
Deine einzige handhabe ist also, sofern du dem Händler die 3 Reparaturversuche eingeräumt hast gegen ihn vorzugehen. Mit der Scheibenfirma hast du rechtlich gesehen nichts zu tun, da du weder Kunde bist, noch einen Auftrag vergeben hast, und auch keine rechnung hast.
Da die Rückabwicklung auch mit Zeit Geld und Nerven verbunden ist, würde ich mir an deiner stelle jedoch die Frage stellen, ob es hier nicht andere möglichkeiten gibt. Entweder selber versuchen die scheibe abzudichten, oder abdichten zu lassen (kann doch eigentlich nicht so schwer sein... Ordentlich dichtmasse rein, und gut ist), oder Mit einem Handtuch unter der Scheibe zu leben. Du kannst natürlich auch selbst das Wohnmobil verkaufen, und dir ein neues zulegen. Aber hier gibt es auch keine Garantie, das mit dem "neuen" dann alles stimmt.
danke Sven, deine Antwort trifft genau den Kern. Tatsächlich hat die Firma Carglass im Auftrage der Wohnmobilfirma "Caravanpark Spann-an" in Osterrönfeld insgesamt viermal eine neue Scheibe eingebaut und zwischendurch mit Silicon versucht, abzudichten. Aber es ist vermutlich ein steiniger Weg, wenn man sein Recht vor Gericht sucht. Mit der Gerechtigkeit ist das so eine Sache. Jetzt hat mir aber ein Mitarbeiter einer Glasreparaturfirma wissen lassen, dass die Steinschlagreparatur mit Kunstharz nur eine Haltbarkeit von 5-6 Jahren hat und ich wäre dankbar dafür, wenn mir zu diesem Thema fachlich jemand etwas sagen kann. Lt. Aussage dieses Herrn hält eine Kunstharzreparatur nur 5-6 Jahre, danach verlöre der Kunstharz seine Transparenz. Auch könnte dieser Vorgang durch starke Sonneneinstrahlung (in Portugal, es war sehr warm damals) verstärkt worden sein. Der Kunstharzkleber trat bereits nach außen aus, so dass er mit dem Fingernagel erfaßt werden konnte.
Also an die Fachleute für Scheibenreparaturen. Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? Vermutlich wird wohl ein Sachverständiger seine Meinung darlegen müssen.
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Dazu kann ich Dir jetzt fachlich nichts sagen. Aber denke doch mal darüber nach, die Scheibe von einem anderen Betrieb fachgerecht abdichten zu lassen. Vielleicht von einem Betrieb, der auch Unfall- und / oder Wasserschäden an Wohnmobilen repariert, für die müsste doch das bisschen Scheibe einbauen ein Kinderspiel sein.
Selbst wenn Du auf diesen Kosten sitzenbleiben solltest (ich würde versuchen, die von Carglass wiederzubekommen) hast Du dann zumindest Deine Ruhe. Weitere Gerichtliche Auseinandersetzungen kosten ja auch Geld, Zeit und Nerven.
MFG Sven
danke Sven, vielleicht hast du Recht. Aber die ganze Beanstandungsgeschichte läuft jetzt ja schon 2 Jahre und ich hab das WoMo nicht wirklich voll nutzen können. Ich weiß nicht, ob du das nachvollziehen kannst, aber mir reicht es jetzt einfach und ich will so entschädigt werden, dass ich ein etwa gleichwertiges Wohnmobil wiederbekomme, das meinen Vorstellungen und Ansprüchen genügt. Ich möchte ca. 8 Monate im Jahr unterwegs sein und da muß man sich in seinem fahrenden Zuhause auch wohl fühlen.
Der erste Termin vor dem Landgericht war jetzt schon und es wird wohl darauf hinauslaufen, dass ein Sachverständiger beauftragt wird. Entscheidend wird wohl sein, ob beim Kauf bereits ein (versteckter) Mangel vorhanden war. Deshalb auch die Frage nach der Haltbarkeit von Steinschlagreparaturen, denn es war offensichtlich ein bereits 5-6 Jahre alter Steinschlag, der plötzlich wieder sichtbar wurde, nachdem TÜV und Werkstätten ihn nach Reparatur 2004 nicht mehr sehen konnten. Ich befürchte, dass die Scheibe mir letztlich um die Ohren geflogen wäre, wenn sie nicht ausgewechselt worden wäre. Das das nicht von Carglass in den Griff bekommen wurde, war ja nicht vorauszusehen. Ich hatte das WoMo im Juli 2009 gekauft und im April 2010 beanstandet, nachdem plötzlich der Schaden sichtbar wurde.
Ich verstehe Dich sehr gut, wollte Dir gerade deshalb noch einen zusätzlichen, alternativen Lösungsweg vorschlagen, damit Du die Sache auch gut beenden kannst wenn vor Gericht nix brauchbares rauskommt.
ihr habt schon Recht. Auf Prozesse dieser Art kann man nicht bauen, weil einem die Zeiot davon läuft. Allein die Recherchen, warum denn überhaupt so ein Steinschlag, der schon 2004 entstanden ist, jetzt ein Fall von Gewährleistungsschaden ist, dauert.
Erst durch Gespräche mit dem Vorbesitzer des Wohnmobils und einer Abhandlung über Kunstharzkleber auf der Homepage der Firma Carglass konnten da einigermaßen Klarheit schaffen, aber ich habe nicht den Eindruck, dass mein Anwalt das entsprechen klar in seinen Schriftsätzen ausgedrückt hat, zumal einigen Behauptungen der Verkäuferfirma nicht klar genug widersprochen wurde.
Natürlich kann man seinem Anwalt sagen, was Sache ist. Trotzdem sollte doch erwartet werden, dass dieser in der Lage ist, die juristischen Abläufe eines Prozesses richtig zu beurteilen, Behauptungen der Gegenseite nicht ohne weiteres unwidersprochen zu lassen und neue Erkenntnisse, die dem Verfahrensverlauf eine andere Richtung geben können, zeitnah dem Gericht per Schriftsatz zu unterbreiten. Statt dessen geht er dann in Urlaub und man hört nichts mehr.
Aber auch der Verkäufer-Firma Caravanpark Spann-an in Osterrönfeld kann man nicht den Vorwurf ersparen, seine Kunden im Schadenfall hinzuhalten und ihnen die letzten Jahre des aktiven Lebens zu stehlen!
Zitat:
Original geschrieben von bediekra
hinzuhalten und ihnen die letzten Jahre des aktiven Lebens zu stehlen!
Ist das nicht ein bisschen sehr dick aufgetragen? Bevor ich mir meine letzten Jahre - wie immer man die ansetzt - stehlen lasse, setzte ich doch doch andere Dinge höher an als Recht zu bekommen.
Habe ich es überlesen oder hat sich eine andere Vertragsfirma des Aufbauherstellers auch nicht im Stande gesehen, eine brauchbare - sie muss ja nicht ideal sein, wenn sie nur die Nutzung ermöglicht - Lösung zu finden?
Ich war vor Jahren wegen einer Gewährleistungssache persönlich im Herstellerwerk (ohne Rechtsstreit) und dort hat man die Sache mit einer anderen Werkstatt durchgesprochen, die das zu meiner Zufriedenheit löste.
Mit einem Rechtsstreit bindet man sich natürlich sehr und da ist es doch schade, am Ende der letzten aktiven Jahre eventuell Recht zu bekommen (oder auch nicht), diese aber nicht genutzt zu haben.
Gruß situ
EDIT: Die 68 liegen hinter mir. Ob nun noch 5, 10 oder 15 "aktive" Jahre - ich werde es erleben (oder auch nicht).
nein Situ, mit 68 ist das wohl objektiv gesehen so...
Mir wärs auch lieber, wenn sich die Firma kompromissbereit zeigen würde, aber leider ist dem nicht so, deshalb auch die Überschrift über diesem Beitrag.
das Landgericht hat ohne Beweisaufnahme die Klage abgewiesen, weil es nicht sicher sei, dass die Verkäuferfirma, die die Firma Carglass zwecks Beseitung des Schadens beauftragt und außer einer Auftragsrechnung auch drei Garantiemeldungen wegen der Nachbesserungen erhalten hat, diese auch wirklich wegen der Gewährleistung beauftragt habe ( mündliche Begründung der Richterin). Damit kann ich nun garnichts anfangen und muss wohl abwarten, was das Oberlandesgericht Oldenburg dazu sagt. Das wird wohl noch dauern, ab ich werde berichten....
Zitat:
Original geschrieben von bediekra
... der dritte Versuch gestartet und, weil wieder Wasser eindrang, nochmals mit viel Silicon versucht, abzudichten. ...
Wirklich Silikon - oder benutzt Du das Wort "Silikon" als Synonym für eine Matsche aus der Kartusche? Silikon wäre m.E. ziemlicher Pfusch.
naja, MasterL2H3, soweit ich weiss, war das schon Silicon. Aber das ist jetzt nicht mehr so wichtig, weil man, nachdem das mit 4 Tuben zwischen GFK-Ausschnitt und Dichtung nicht geklappt hatte und das Wasser immer noch zwischen Scheibe und Dichtung eindrang, erneut eine neue Scheibe mit Dichtung eingesetzt hat. Insgesamt hat man 4 Scheiben und Dichtungen verbaut bei Fa. CARGLASS und, nachdem ich keine weiteren Versuche mehr zugelassen habe, behauptet, man habe ja noch am 31.5.2011 eine weitere Dichtung parat gehabt und ich hätte die weitere Reparatur abgelehnt.
Im September hat mir CARGLASS dann geschrieben, ich hätte ja eine weitere Dichtungsprüfung abgelehnt und es sei ja nicht geklärt, ob überhaupt eine weitere Undichtigkeit (s. Bilder vom Oktober 2011) vorläge und wo die Ursache liege.
In einem Schreiben an den gegnerischen Rechtsanwalt aus Dez. 2010 hieß es noch, "dass die Scheibe zuletzt undicht war, wurde tatsächlich von unserem Service Center in O. überprüft.
Da ja nicht ich die Firma CARGLASS beauftragt hatte sondern die Verkäuferfirma, CARAVANPARK SPANN-AN (Eichstedt) in Osterrönfeld, hätte diese für eine korrekte Abwicklung sorgen müssen. Das ist nicht geschen. Dafür bekamen die Mitarbeiter bei CARGLASS einen Maulkorb verpasst. Diese können sich angeblich nicht daran erinnern, ob der Steinschlag, der im April 2010 auf der Frontscheibe war, überhaupt reparaturbedürftig oder ein optischer Mangel war. (Vermutlich hat man deshalb zum Austausch der Scheibe geraten). Außerdem habe man die alte Scheibe entsorgt und die Altglasentsorgung ja auch berechnet.
Im September 2011 widersprach CARGLASS sich selbst, indem man schrieb, ich habe die Dichtigkeitsprüfgung nicht durchführen lassen und es sei nicht geklärt, ob eine erneute Undichtigkeit bestehe und welche Ursache diese evtl. bestehende Undichtigkeit habe.
Da jedoch die Firma CARAVANPARK SPANN-AN, Eichstedt, in Osterrönfeld der Auftraggeber von CARGLASS war, ich von dort keine Nachricht erhielt, ist das auch nicht so wichtig. Die haben nämlich die Rechnung der Fa. CARGLASS einfach mit meiner Kaskoversicherung abgerechnet und damit keine Diskussion aufkommt, meine Selbstbeteiligung übernommen.
Mal so am Rande gefragt, das Stichwort "Gutachter" ist ja schon gefallen, was tat sich da, was sagt ein Gutachter dazu?
Wenn man so mitliest, fragt man sich schon auch, woran die Undichtigkeit eigentlich liegt. Gegen Carglas schimpfen ist einfach, da machen wir alle mit, aber was ist, wenn die Karosserie irgendwo "verbogen" ist und deshalb die Scheibe nicht dicht wird?
dann würde der Regen zwischen Dichtung und Fahrzeug eindringen. Der Regen drückt sich aber zwischen Dichtung und Glas durch.
Beim Landgericht wurde das ganze durch eine junge Einzelrichterin bearbeitet, die meinte, ohne Gutachten und ohne Zeugen auskommen zu können, weil sie sich nicht sicher sei, ob ein Steinschlag bei einem gebrachten Wohnmobil überhaupt ein Mangel sei und weil es ja sein könnte, dass die Firma CARAVANPARK SPANN-AN, Eichstedt, in Osterrönfeld vielleicht ja nur die Auftragserteilung übernommen habe, um mit der Versicherung abrechnen zu können.
Es ist also nichts so absurd, als das man es nicht erleben dürfte.........