wenn Händler und Werkstatt sich stur stellen

hallo, ich habe auch mal wieder ein Problem mit meinem Wohnmobil. Nachdem ich 2008 mir ein neues teilintegriertes Wohnmobil gekauft und mit SAT-Anlage und einigem Zubehör ausgestattet hatte, merkte ich schnell, dass der Fahrersitz und meine Körpergröße nicht unter einen Hut zu bringen waren. Also suchte und fand ich im Juli 2009 ein vollintegriertes Wohnmobil, einen Rapido 972 M, bei der Firma Caravanpark Spann-an in Osterrönfeld. Nach einigem hin und her und einer neuen digitalen SAT-Anlage einigten wir uns auf eine Zuzahlung von 2000 €.
Bei einer Tour durch Portugal störte mich dann doch im direkten Sichtfeld ein Steinschlag und meldete mich deshalb nach Rückkehr im April 2010 bei der Firma Carglas in Oldenburg, gab dort meine Versicherung an und man versicherte mir, den Schaden durch auswechsel der Frotscheibe beheben zu können. Bei genauerem Hinsehen beim zweiten Besuch dort stellte der Mitarbeiter von Carglass fest, dass es sich um einen alten Steinschlag handeln mußte, weil Reste von Kunstharz von außen zu sehen waren. Daraufhin meldete ich meine Gewährleistungsansprüche beim Verkaufer an, der dann auch den Auftrag an die Firma Carglass vergab. Das hätte es eigentlich sein sollen. Schon bald stellte sich heraus, daß durch die Scheibendichtung bei Regen Wasser eindrang. Also wurde wieder die Firma Spann-an informiert und Carglass spendierte eine zweite Scheibe am 4. August 2010 kostenlos. Nachdem auch diese nicht dicht war, wurde am 30.8.2010 der dritte Versuch gestartet und, weil wieder Wasser eindrang, nochmals mit viel Silicon versucht, abzudichten. Vergeblich. Kurz und gut, es wurde am 20.10.2010 auch die vierte Frontscheibe eingebaut, zu spät allerdings, um die geplante Tour nach Portugal anzutreten. Dank guten Wetters war ich guter Dinge, diesmal eine perfekte Reparatur erhalten zu haben, bis dann in Portugal am 15.3.2011 ein heftiger Schauer mich eines besseren belehrte. Ich konnte dort aber nur ein Foto vom Wassereintritt machen und setzte mich April 2011 dann wieder mit Carglass in Verbindung, die sich das ganze angesehen haben und nicht sehr optimistisch waren, das noch in den Griff zu bekommen. Im Mai wurde mir dann versichert, bis zum 31.5.2011 würde eine neue Dichtung bestellt und eingebaut, wobei ich dann allerdings dies als letzte Frist angemahnt habe. Am 31.5.2011 dann der Anruf, die Dichtung ist leider nicht eingetroffen.

Als Gewährleistungserfüllung bleibt mir also nur die Rückabwicklung (Wandlung) des Kaufvertrages. Anstatt aber sich mit mir gütlich einigen zu wollen, schalten die Firma Caravonpark Spann-an in Osterrönfeld und auch die Firma Carglass auf stur. Es bleibt also nur eine langwierige Klage vor dem Landgericht in Oldenburg. Hier muß zunächst mal der Kaufpreis für den Rapido ermittelt werden, weil im Kaufvertrag weder der Ankaufpreis für mein teilintegriertes Wohnmobil, noch der Kaufpreis des Rapido verzeichnet sind, ausser der Auszahlungssumme von 2000 €, die ich damals erhalten habe.
Wenn also fachkundige Leute bei MOTOR-TALK mir noch ein paar Ratschläge geben können, bin ich für jeden Tipp dankbar, zumal ich das WoMO nicht als Freizeit- und oder Urlaubsmöglichkeit sehe, sondern als einziges Fahrzeug zur Verfügung habe und eigentlich 2/3 des Jahres hierin wohnen will und den Rest des Jahres alle Fahrten und Transporte damit erledige, wie z.B. die regelmäßigen Transport meiner schwerbehinderten Pflegetochter aus dem Wohnheim zum Wochenende, Besuche bei den erwachsenen Kindern in Berlin und Ostwestfalen, Einkäufe usw.
euer Bernd Krabbe

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von bediekra


Derzeit wird die Berufungs beim OLG Oldenburg vorbereitet.
Aus dieser Angelegenheit kann man nur lernen,
1) dass keine mündlichen oder telefonischen Beanstandungen nachweisbar sind
2) dass man nur zu wirklich vertrauenswürdigen Händlern gehen darf,
3) dass man von CARGLASS völlig die Hände lassen sollte.
Während der Händler, also Caravanpark Spann-an, Eichstedt, in Osterrönfeld, nach Beauftragung von Carglass und vielen Versuchen, die Frontscheibe auch wasserdicht zu kriegen jetzt meint, es habe garkeine Beanstandung stattgefunden, ist bezeichnend. Aber es gibt glücklicherweise auch Schriftwechsel, der das in einem anderen Licht erscheinen läßt.

Hey,

ich habe mir mal deine Beiträge durchgelesen. Du bist ja wirklich stark in allen Foren aktiv.
Aber aus meiner Sicht hat der Händler und auch Carglass versucht dir zu helfen, oder nicht? Oder gefällt dir dein jetziges Womo nicht und versuchst ein Neues zu bekommen ;-)
nee mal ganz im Ernst , lass doch Carglass erneut versuchen die Scheibe einzudichten, dass haben Sie dir doch bestimmt angeboten.
Naja ist aber ja dein Ding, was ich dir aber als kleinen Tipp mit auf´m Weg geben möchte ( ich arbeite in einer Abteilung in einem großen Unternehmen( werde den Namen hier nicht nennen). Wir sind in solchen Rechtstreitsachen im Internet aktiv und durchsuchen was genau über unser Unternehmen geschrieben wird, wie du in diesem Fall über die Fa Carglass und dem Händler.
Wenn man deine Aktivitäten in allen Foren sieht und wie du genau immer wieder auf diese beiden Firmen hinweist, bzw. auch noch einen Inhaber und somit eine persönliche Person nennst, kann es angehen dass du bald Post bekommst und dich mit Begriffen wie Unterstellung, Rufmord, etc. beschäftigen musst.
Nur ein kleiner Tipp am Rande

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Zitat:

Original geschrieben von guste100


Ich überlege mir noch, ob die den Caravanpark mal über diesen Beitrag hier informiere.

Würde ich tun, wenn ich die Leute kennen würde. Dieser Missbrauch de Anonymität des Internets (anonymes Giften finde ich einfach nur feige. Nenne ich Klarnamen, gehört mein eigener dazu. Sonst lasse ich es) ist so was von ....

Ich habe mir jetzt mal die beiträge durchgelesen und verstehe nicht was der Verkäufer damit zun tun hat. er hat das Teil verkauft, dann wurde der Steinschlag festgestellt und die firma carglas von dem verkäufer beautftrag.
Das die Firma Carglass zu dämlich war eine Scheibe einzusetzen dazu kann ja der Verkäufer nichts. Vielleicht hat er von dem Steinschlag nichts gewusst. Duhast Ihn ja bei der Probefahrt auch nicht gesehen. Das diese Sache ärgelich ist, ist klar aber was hat der verkäufer damit zu tun ? oder habe ich was überlesen ??

Hallo,

es kommt immer darauf an, mit wem man ein Vertragsverhältnis hat.
Nur gegen denjenigen kann man Anspüche geltend machen.

Liebe Grüße
Herbert

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken


Hallo,

es kommt immer darauf an, mit wem man ein Vertragsverhältnis hat.
Nur gegen denjenigen kann man Anspüche geltend machen.

Liebe Grüße
Herbert

Und das ist hier wohl Carglass. Ich glaube nicht das ein reparierter Steinschlag ein versteckter Mangel ist.

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Zitat:

Original geschrieben von lowang


Und das ist hier wohl Carglass. Ich glaube nicht das ein reparierter Steinschlag ein versteckter Mangel ist.

Hallo,

darüber läßt sich trefflich streiten.

Hier ist es aber doch wohl so, daß der Händler den Sachverhalt zunächst anerkannt hat und dieser dann Carglas beauftragt hat.
Somit besteht kein Vertragsverhältnis zwischen dem TS und Carglas.
Es bestehen aber Vertragsverhältnisse zwischen dem TS und dem Händler sowie dem Händler und Carglas.
Oder habe ich da was nicht richtig in Erinnerung (will nicht noch mal alles lesen).

Liebe Grüße
Herbert

Wenn aber der Kunde das Wohnmobil dahin gefahren hat, es abgeholt hat und der Auftrag auf SEINEN Namen ausgestellt war und er es unterschreiben hat, hat ER einen vertrag mit Carglas und nicht mit dem Händler. Anders wäre es wenn z.B er den Wagen zum Händler gefahren hätte, die das Wohnmaobil zu Carglass gefahren hatten usw. Oder er hätte das Wohnmobil dahingefahren, die Rechnung / der Auftrag läuft auf den Namen des Verkäufers, dann ist der Verkäufer weiterhin der Vetragspartner.
Steht also auf der Rechnung der Name der Käufers ist der Verkäufer fein raus....................

Hallo,

IMO ist es unerheblich, wer das Fahrzeug zu Carglas gefahren und wieder abgeholt hat.
Entscheidend ist, wer der Auftraggeber war.
Der Händler ist wegen eines Gewährleistungsmangels auf jeden Fall nicht völlig außen vor.
Im Sichtfeld ist eine Reparatur der Scheibe nicht zulässig, weshalb hier ein Mangel vorlag.
Aber damit sind ja schon Gerichte befaßt und deren Entscheidung ist abzuwarten.

Liebe Grüße
Herbert

bis zum 25.1.2013 hat es gedauert. Nachdem das OLG Oldenburg endlich selbst zu der Erkenntnis gekommen war, dass es sich bei dem versteckten Steinschlag bei Kauf des Wohnmobils doch um einen Sachmangel gehandelt hat, wurde aus unerfindlichen Gründen das Verfahren durch Vergleich beendet. Ich wurde zwar, nachdem ich im Ausland weilte, durch meinen Anwalt angerufen und befragt, ob ein Vergleich möglich wäre, aber über den Inhalt es Vergleichs auch in Bezug auf Ansprüche wegen Schadenersatz wurde ich auch nach mehrmaligen Nachfragen per email im Unklaren gelassen. Jetzt ist der Vergleich nicht mehr anfechtbar und ich muss hoffen, dass ich selbst noch etwas retten kann.....

Hallo,

wie soll ich das denn verstehen?
Ein Vergleich ist natürlich immer möglich, aber wenn sich darin meine Interessen nicht halbwegs wiederfinden, dann stimme ich dem nicht zu.
Anwälte sind da recht schmerzfrei; die bekommen ihr Geld so oder so.
Wie sieht der Vergleich denn aus?

Liebe Grüße
Herbert

hallo Herbert,
das habe ich meinen Anwalt auch immer wieder gefragt, aber außer der Geldzahlung keine Antwort erhalten. Angerufen im Ausland wurde ich, es solle ein Vergleich abgeschlossen werden. Ich bekäme 2000 € (Bei Wert 50000). Ich machte zur Bedingung, daß dann aber im Wege von Schadenersatz über die Jahre zusätzlich die Kosten der nochmaligen Auswechslung der Frontscheibe, Nutzungsausfall bzw. Nutzungseinschränkungen sowie eine Wertminderung des Fahrzeuges gezahlt werden und, soweit ein Anspruch der Verkäuferfirma gegen die Firma CG besteht, dieser an mich abgetreten wird.
Anschließend bekam ich eine SMS, "Vergleich steht" und auf meine Nachfrage nach dem Wortlaut und der genauen Vereinbarung keine Antwort. Den genauen Vergleich konnte ich erst jetzt nach Rückkehr lesen:
1. 2000 €
2.der Beklagte tritt mögliche Gewährleistungs- und Garantieansprüche gegen CG ab,
3. Die Kosten werden zu 9/10 vom Kläger, zu 1/10 vom Beklagten getragen,
4. Der Kläger kann bis 8.2.13 widerrufen

Dazu hatte ich wegen der Unkenntnis des Wortlauts keine Chance.

Zitat:

Original geschrieben von bediekra


2000 €
.... Die Kosten werden zu 9/10 vom Kläger, zu 1/10 vom Beklagten getragen,

Und wenn du nun die Rechnung aufmachst: 2000 € - 9/10 Gerichtskosten - Anwaltskosten: Was bleibt als "Gewinn" (außer der dehr zweifelhaften Genugtung, zu 1/10 "Recht" bekommen zu haben)?

Der Anwalt hatte wohl auch keine Lust mehr, seine Zeit auf eine weitgehend aussichtslose Sache aufwänden zu müssen.

nachdem das OLG in einem Beschluss festgestellt hatte, dass es sich um einen Sachmangel handelte, war die Angelegenheit keineswegs aussichtslos.....
Aber vielleicht lockt dann doch die Zusatzgebühr und ein Vergleich lohnt sich dann immer - für den Anwalt. Ich bin jedenfalls stinksauer, nicht wegen der Kosten, die hat die Rechtschutz übernommen, aber wegen der fehlenden grundsätzlichen Entscheidung und Begründung.

Hallo,

IMO war es sehr schlecht, daß Du bei den Vergleichsverhandlungen abwesend warst bzw. nicht umfassend mitgewirkt und dann noch die Widerrufsfrist versäumt hast.
Der Pkt. 2 erscheint schwammig und mir ist nicht klar, was das konkret bedeutet.
Zumindest hast Du aber wohl 2.000 € erstritten, die ohne die Klage nicht geflossen wären, oder habe ich das falsch verstanden.
Die Kostenteilung, mit 9/10 zu Deinen Lasten, vermute ich in einer zu hoch angesetzten Forderung.
Kann mich des Eindrucks nicht erwehren, daß der RA mehr seine eigenen Interessen als Deine vertreten hat.
Es wäre vermutlich sinnvoller gewesen, einem solchen Vergleich nicht zuzustimmen und statt dessen ein Urteil zu verlangen.

Liebe Grüße
Herbert

Wenn man bei solchen Angelegenheiten sich nicht selbst informiert, sich auf die Anwälte verlässt ist man oft verlassen.

Da wurde bestimmt unter den Anwälten einschließlich der Rechtschutzversicherung ein "Deal" beschlossen.

Bis Dato hatte ich 2 Verhandlungen bezügl. Verkehsrecht, und da wurde auch nach dem Motto: "Willst du werden reich, schließe einen VErgleich" verfahren!

Mir fällt zu diesem Thread nur ein: wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus. Ich selbst bin Arzt und hab mit vielen Menschen täglich zu tun. Wer erwartet, das Leben sei eine Einbahnstraße, der scheint bislang vom Schicksal verschont geblieben zu sein. Eine Fa. wie Spann an hat es wirklich nicht nötig, sich wegen solch einer Scheibe so anzustellen. Es sei denn, man fordert Wandlung und Schadenersatz und wohlmöglich noch mehr, was in keinem Verhältnis steht zu dem Schaden bzw dem Fahrzeugwert. Das gibt es immer wieder, denn nur der eigene Schaden ist ja so unermesslich groß. Bei mir ist auch immer derjenige der Kränkeste, der gerade vor mir sitzt. Glauben Sie wirklich ein Unternehmer ist auf Dauer erfolgreich, wenn nur irgendetwas von dem korrekt sei, was sie hier alle schreiben? Ich kann aus meiner persönlichen Erfahrung nur soviel sagen: Ich habe meinen LMC Grand Explorer gerade wegen des herausragenden Rufs von Spann an dort gekauft. Nicht dort, wo es günstiger war, sondern da, wo man sich Zeit nahm. Zeit: Bei Spann an ist es ratsam einen Termin zu vereinbaren, denn es gibt viele, wie mich, die lieber weiter fahren und dafür ehrlich bedient werden. Ehrlich wird man bei Spann an bedient und wenn man etwas Verständnis und Zeit mitbringt, dann nimmt man sich dort alle Zeit der Welt! Soll heißen, dass man auch mit Termin mal warten muss, hält wie bei einem guten Arzt! Das versteht aber nur, wer nicht Opfer seines eigenen Narzissmus ist! Das verstehen leider zunehmend weniger Menschen. Viele glauben immer noch Geld regiert die Welt. Warum soll man einen Kunden stehen lassen, nur weil ein anderer mit mehr Geld prahlt. Ich behandle Privatpatienten auch nicht besser als Kassenpatienten. So, ich kann nur sagen, bei Spann an hilft man Ihnen immer, egal ob Sie vor Ort sind oder im Urlaub! Die Leistungen sind wirklich herausragend und die Preise sind sehr sehr ehrlich. Dumm, wer woanders kauft!
Ich jedenfalls werde auch dann noch dort Kunde bleiben, falls ich mal ein Fabrikat fahren möchte, was man dort nur über Kollegen besorgen kann!!!

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