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Wenn der Versicherungswechsel rückgängig gemacht wird

Themenstarteram 23. Juni 2014 um 7:45

Seit dem man so einfach die Versicherungen vergleichen kann, ist es ein ziemlich leichtes, das günstigere Angebot herauszufinden und sich schnell ein Angebot zuschicken zu lassen.

Doch hierbei ist Vorsicht geboten:

Wer sich über ein Vergleichsportal ein Versicherungsangebot zusenden lässt, geht damit offenbar schon einen konkreteren Vertrag ein. So sendet die "vorbildliche" Versicherung schon mit der Angebotserstellung wohl eine Mitteilung an die zuständige Zulassungsbehörde, dass mit Beginn des Versichungsschutzes die entsprechende Gesellschaft die Deckung übernimmt.

In meinem konkreten Fall war es so, dass ich mir ein Angebot angefordert hatte, wobei ich für mich einen preis-leistungs-günstigeren Versicherungspartner gefunden hatte, als meine bestehende Versicherung. Der Wechsel war wie die Jahre zuvor angenehm einfach. Eigentlich hätte ich nur noch die Kündigung an meine alte Versicherung rausschicken müssen, bis da im Laufe des Tages ein Brief ins Haus flatterte.

Die alte Versicherung schickte mir eine neue Beitragsberechnung für das Folgejahr und es stellte sich heraus, das die Kosten wesentlich geringer waren, als der Neuvertrag.

Kurz um habe ich also das Angebot widerrufen, bekam dazu auch meine Bestätigung und alles war gut!

Bis heute!

Heute kam ein Brief, das mein Fahrzeug seit Jahresbeginn keinen Versicherungsschutz hat. Knappe 30 Euro werden von den Bürokraten direkt fällig.

Auslöser dafür war, dass die neue Versicherung aufgrund meines Widerrufes ihre Deckung bei der zuständigen Zulassungsstelle zurückgenommen hat, wodurch dort keine Versicherung gemeldet wurde.

Wer also mal seinen Schritt zum Versicherungswechsel bereut und das neue Angebot widerruft, sollte umgehend seiner alten Versicherung mitteilen, dass diese eine erneute Mitteilung an die Zulassungsstelle schicken sollen.

Was die 30 Euro betrifft, werde ich in den sauren Apfel beißen, da natürlich niemand von den Beteiligten Schuld daran haben will. Allerdings ist es auch eine große Frechheit, dass keiner darüber informiert, nicht mal im Kleingedruckten.

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12 Antworten
am 23. Juni 2014 um 14:55

soll das - sagen wir mal - ein Erfahrungsbericht sein und hast Du dazu noch Fragen?

Zitat:

Original geschrieben von Screwler

 

Wer sich über ein Vergleichsportal ein Versicherungsangebot zusenden lässt, geht damit offenbar schon einen konkreteren Vertrag ein. So sendet die "vorbildliche" Versicherung schon mit der Angebotserstellung wohl eine Mitteilung an die zuständige Zulassungsbehörde, dass mit Beginn des Versichungsschutzes die entsprechende Gesellschaft die Deckung übernimmt.

Bei einem Angebot von vergleichsportalen, geht man nur nen Vertrag ein, wenn man auf Online ANtrag senden etc klickt. Hab soviele ANgebote über die portale mir erstellen lassen, und nie wurde was ohne meines wissen abgeschlossen. Wäre ja noch schöner.

Außerdem wenn die alte Nicht gekündigt ist/wurde, erlischt die neue Versicherung, man darf keuine 2 gleichzeitig laufen haben.

Zitat:

Original geschrieben von Screwler

 

Wer also mal seinen Schritt zum Versicherungswechsel bereut und das neue Angebot widerruft, sollte umgehend seiner alten Versicherung mitteilen, dass diese eine erneute Mitteilung an die Zulassungsstelle schicken sollen.

das doch klar, das man der alten Versicherung mitteilt das man doch nicht kündigen will.

 

In deinem fall haste selber schuld ^^

@vanguard: Nö, finde ich gar nicht, dass Screwler Schuld ist, denn soweit ich ihn verstanden habe, hatte er seine alte Versicherung noch garnicht gekündigt!

Also stimme ich Screwler zu, dass es eine Sauerei ist, wenn man praktisch zwei VR hat, dass einem dann aus irgendwelchen falschen Informationen, die der Zulassungsstelle vorliegen, genau das Gegenteil vorgeworfen wird, nämlich dass man keinen Versicherungsschutz mehr habe. Vielleicht sollte man dann besser auf die gute alte "Versicherungs-Doppelkarte" zurückgreifen - zumindest solange man bei den Behörden nicht in der Lage ist korrekte Informationen über den tatsächlichen Versicherungszustand sicherzustellen!!!

Leider habe ich genau wie Screwler auch "in den sauren Apfel gebissen" und zusätzlich die Unfähigkeit der Behörde finanzieren müssen!

P.S.: Außerdem soll es ja auch noch Telefone in diesem Lande geben, oder ? Aber das was heute schon "jedes Kind" mit dem Handy macht, nämlich andauernd irgendwelche Belanglosigkeiten durch "den Äther zu funken", das ist für unsere Behörden offensichtlich zu viel verlangt! Da schicken sie lieber einen Bescheid raus, und drohen ein Verfahren an, und das Ganze kostet natürlich deutlich mehr als ein Telefongespräch...

Merke also: auch unschuldig musste zahlen, wenn Du einmal in die Mühlen der deutschen Behörden geraten bist!!! Tolle Bürgerrechte! Es fehlt also doch die FDP bzw. eine liberale Kraft in diesem unseren Lande...

Themenstarteram 24. Juni 2014 um 14:35

@phaetoninteressent in erster Linie ein Erfahrungsbericht, aber ich bin froh über die hier gegeben Antworten.

Was die Schuld betrifft, so sagt man Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Dennoch aufgrund mangelnder Erfahrung genau auf solch eine Falle zu achten ist ohne ein expliziten Hinweis so gut wie unmöglich. Sei denn, man ist vom Fach.

Somit hätte ich erwartet, seitens der Versicherung oder der Vergleichsportale einen Vermerk darauf zu machen. Und wenn es nur in der Widerrufsbelehrung gestanden hätte.

Eigentlich sollte das so nicht passieren, außer man ist ganz kurz vor dem Wechseltermin.

Meist warten die Versicherer und senden die Deckungsbestätigung erst in der ersten KW des neuen Jahres an die Zulassungsstellen. Ebenso wie die Rücknahme der Deckung meist erst einige Wochen nach der Fälligkeit erfolgt

Erst wenn der Rücktritt danach erfolgt gibt's das Problem. Ich sehe aber ein, dass in der Bestätigung des Rücktritts ein Hinweis vorhanden sein könnte, dass man bereits die Deckung hinterlegt hatte und diese nun bei der Zulassungsstelle zurückgenommen hat.

Diese Art von Probleme treten aber leider immer wieder in unterschiedlichen Konstellationen auf, und nicht immer gibt's einen wirklich schuldigen.

Soll aber auch schon Versicherer gegeben haben die zum Jahreswechsel so überrannt wurden, dass die Anträge auch im März noch nicht alle abgearbeitet waren. Zu diesem Zeitpunkt hat dann wohl schon jede Vorversicherung die Deckung zurückgezogen...

Grundsätzlich ein Thema auf welches man achten sollte!

am 24. Juni 2014 um 15:24

Zitat:

Original geschrieben von Screwler

Wer sich über ein Vergleichsportal ein Versicherungsangebot zusenden lässt, geht damit offenbar schon einen konkreteren Vertrag ein. So sendet die "vorbildliche" Versicherung schon mit der Angebotserstellung wohl eine Mitteilung an die zuständige Zulassungsbehörde, dass mit Beginn des Versichungsschutzes die entsprechende Gesellschaft die Deckung übernimmt.

Dies kann so nicht sein. Beachte ein Angebot ist eine einseitige Willenserklärung des VR. Für ein Vertrag bedarf es derer bekanntermaßen zwei übereinstimmende.
Auch ist fraglich, wie den der Versicherer, der das Angebot erstellt hat, die Deckungskarte ans Amt geschickt hat. Hierzu benötigt man nämlich in aller Regel Daten, die im Angebotsprozess noch garnicht abgefragt werden. z.B. Konkrete Meldeadresse des Halters, Fahrgestellnummer des Fahrzeuges.
Ich gehe daher davon aus, dass Du die Angaben gemacht hast und Dich (unwissentlich) verklickt hast.

In meinem konkreten Fall war es so, dass ich mir ein Angebot angefordert hatte, wobei ich für mich einen preis-leistungs-günstigeren Versicherungspartner gefunden hatte, als meine bestehende Versicherung. Der Wechsel war wie die Jahre zuvor angenehm einfach. Eigentlich hätte ich nur noch die Kündigung an meine alte Versicherung rausschicken müssen, bis da im Laufe des Tages ein Brief ins Haus flatterte.

Und dann hättest Du ein Angebot von einer neuen Versicherung und eine gekündigte alte Versicherung. Für mich ist nicht klar, wo dann ein Vertrag entstehen soll.

Die alte Versicherung schickte mir eine neue Beitragsberechnung für das Folgejahr und es stellte sich heraus, das die Kosten wesentlich geringer waren, als der Neuvertrag.

-> Häää? Eben noch ein einseitiges Angebot von der Versicherung. Nun gibt es plötzlich ein Vertrag? Unterschlägst Du da nicht eine Erklärung Deinerseits, dass Du das Angebot auch annimmst. Sonst zumindest kann kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen sein.

Kurz um habe ich also das Angebot widerrufen, bekam dazu auch meine Bestätigung und alles war gut!

Das Angebot (Willenserklärung) von dem Versicherer kannst Du nicht widerrufen. Du kannst maximal jedoch starkt eingeschränkt Deine Willenserklärung widerrufen. Einem Vertrag natürlich könntest widerrufen / -sprechen.

Heute kam ein Brief, das mein Fahrzeug seit Jahresbeginn keinen Versicherungsschutz hat. Knappe 30 Euro werden von den Bürokraten direkt fällig.

Auslöser dafür war, dass die neue Versicherung aufgrund meines Widerrufes ihre Deckung bei der zuständigen Zulassungsstelle zurückgenommen hat, wodurch dort keine Versicherung gemeldet wurde.

Der neue Versicherer hat nach Deinem Widerruf rechtmäßig den Versicherungsschutz bei der zuständigen Zulassungsbehörde widerrufen, sofern denn nun ein Vertrag zu stande gekommen ist.
Den alten Versicherer könntest Du nur dann in die Haftung nehmen, wenn dieser ältere Rechte geltend gemacht hat oder den Vertrag nicht aufgehoben hat.

Ich kann als Versicherer nicht sehenden Auges einen anderen Versicherer für das Fahrzeug ins Risiko gehen lassen, wenn mein Vertrag noch lebt; das ist unbillig

Entweder mache ich ältere Rechte geltend und schicke wieder eine Deckungskarte ans Amt oder ich hebe den Vertrag auf. Natürlich bin ich als Versicherer nicht verpflichtet ältere Rechte geltend zu machen, zum anderen kann ich - wie bei VR-Wechsel nach Erwerb - den Antrag des VN bei dem anderen Versicherer analog G.2.6 AKB als Kündigung meiner Versicherung interpretieren. Dann muss ich aber - wie bereits beschrieben - den Vertrag auch aufheben. Alles wäre für mich eine Verletzung der Nebenpflichten aus dem Versicherungsvertragsverhältnis und würde entsprechend Schadensersatz begründen.

Wer also mal seinen Schritt zum Versicherungswechsel bereut und das neue Angebot widerruft, sollte umgehend seiner alten Versicherung mitteilen, dass diese eine erneute Mitteilung an die Zulassungsstelle schicken sollen.

-> Nein, hier ist der alte Versicherer am Zug. Entweder ältere Rechte + Deckungkarte oder Vertragsstorno

Phaeti

Zitat:

Original geschrieben von frankoel

Also stimme ich Screwler zu, dass es eine Sauerei ist, wenn man praktisch zwei VR hat, dass einem dann aus irgendwelchen falschen Informationen, die der Zulassungsstelle vorliegen, genau das Gegenteil vorgeworfen wird, nämlich dass man keinen Versicherungsschutz mehr habe. Vielleicht sollte man dann besser auf die gute alte "Versicherungs-Doppelkarte" zurückgreifen - zumindest solange man bei den Behörden nicht in der Lage ist korrekte Informationen über den tatsächlichen Versicherungszustand sicherzustellen!!!

Leider habe ich genau wie Screwler auch "in den sauren Apfel gebissen" und zusätzlich die Unfähigkeit der Behörde finanzieren müssen!

nein, es ist kein fehler seitens der behörde. versicherer übernehmen oftmals den lästigen schriftkram und wenn es nur die kündigung der alten versicherung ist. dies ist mit abschluss getätigt wurden. somit besteht nur noch versicherungsschutz über die neue und diese hat er widerrufen, also besitzt er keine. er ist dann in pflich seiner alten versicherung mitzuteilen das er das neu ihm zugeschickte angebot annimmt.

generell fehlen mir ihr generaue infos vom te. wie schon "phaetoninteressent" braucht man für ein stinknormales angebot nicht alles angeben außer was es für ein auto ist, dem landkreis wo man wohnt und daten über sf klasse etc.. vorallem bräuchte der te, wenn es sich ja "nur" um ein angebot handelt es gar nicht widerrufen. in meinen augen wurde hier online kein angebot eingefordert sonderen eine abgeschlossen bzw. gewechselt. was mich nur wundert das die zulassungstelle so lange brauchte um es zu merken .... ?

Zitat:

Original geschrieben von frankoel

P.S.: Außerdem soll es ja auch noch Telefone in diesem Lande geben, oder ? Aber das was heute schon "jedes Kind" mit dem Handy macht, nämlich andauernd irgendwelche Belanglosigkeiten durch "den Äther zu funken", das ist für unsere Behörden offensichtlich zu viel verlangt! Da schicken sie lieber einen Bescheid raus, und drohen ein Verfahren an, und das Ganze kostet natürlich deutlich mehr als ein Telefongespräch...

Soll die Behörde jedem Fahrzeughalter hinter telefonieren? Ist ja alles überhaupt nicht zeitaufwendig, wenn man 5 oder 10 mal anrufen muss bis die betreffende Person irgendwann mal zuhause ist. Wenn überhaupt.

Was machen sie falls die betreffende Person keinen Eintrag in die Telefonverzeichnisse hat.

Hausbesuche um den Sachverhalt zu klären?

Zitat:

Original geschrieben von frankoel

Merke also: auch unschuldig musste zahlen, wenn Du einmal in die Mühlen der deutschen Behörden geraten bist!!! Tolle Bürgerrechte! Es fehlt also doch die FDP bzw. eine liberale Kraft in diesem unseren Lande...

Wir hatten doch lange Jahre die FDP mit an der Regierung.

Da wäre doch genügend Zeit gewesen diese Dinge anzugehen und zu ändern. Oder?

Themenstarteram 25. Juni 2014 um 6:28

So, nun habe ich auch mal Zeit etwas ausführlicher auf die Fragen einzugehen. Aber erst mal vielen Dank für die bisher zahlreichen Kommentare.

Um die Sachlage mal zu klären, habe ich die Situation beim Vergleichsportal nachgestellt. Immerhin ist es tatsächlich über einem halben Jahr her, und da weiß man natürlich noch ganz genau, was man da gemacht hat :)

Tatsächlich unterscheidet das Vergleichsportal unter Angebot und Online-Antrag. Jetzt, da ich nicht bis ins letzte Detail die Formulare wieder ausfüllen wollte, gehe ich aber mal davon aus, dass ich auf Online-Antrag gegangen bin. Möglicherweise hieß damals die Schaltfläche auch anders. Man kennt ja die ganzen Tricks und die eindeutige Deklarierung von Buttons ist gesetzlich auch noch nicht so lange definiert.

Jedenfalls gehe ich hier von mal um ein bestätigtes Angebot aus - sprich Vertrag beiderseits.

Blöd nur, das die neue Versicherung stets unter Angebotsnummer mit mir kommunizierte, statt mit einer Vertragsnummer. Somit wiederum irreführend. Aber egal.

Die Tatsache bleibt, auch wenn alles rechtens ist, warum man keine Information dazu bekommt, dass man seine Deckung verliert, wenn man dem neuen Vertrag widerruft.

Eine Kündigung des alten VR ist nicht erfolgt, wäre aber mit vollständigem Wechsel erfolgt, hätte ich letztendlich das neue Angebot nicht widerrufen und angenommen. Das Kündigungsschreiben war bereits schon ausgedruckt und fertig zur Unterschrift.

Da aber die alte Versicherung, wie jedes Jahr, eine neue Beitragsberechnung für das Folgejahr versandt hat, beschloss ich, aufgrund der neuen Konstellation (alter VR ist günstiger, als neuer VR), beim alten zu bleiben, nicht zu kündigen und die neue Versicherung zu widerrufen.

Dies wurde mir vom neuen VR auch bestätigt und bis dato war das Thema für mich erledigt.

Anfang Januar habe ich die Beitragsforderung des alten VR entsprechend beglichen und somit faktischen Versicherungsschutz seitens der Versicherung genossen.

Tatsächlich ist mir schleierhaft, warum die Zulassungsstelle sich erst im Juni gemeldet hat.

Sinnvoll wäre hier die Praxis, wenn neue Versicherungen erst die Deckung übernehmen könnten, wenn die alte Versicherung aufgrund der Kündigung ihre Deckung weg nimmt. Aber offensichtlich kann sich Versicherung XY einfach auf ein Fahrzeug "draufsetzen" ob da vorher Deckung bestand oder nicht. Und wenn die Versichung ihre Deckung zurück nimmt, dann geht leider die alte nicht automatisch drauf (was meiner Meinung nach auch richtig ist, weil die neue nicht wissen kann, warum die alte runter musste oder ob die überhaupt noch bestand hat).

Jedenfalls sollte das Thema Deckung transparenter gestaltet werden, vielleicht in dem man seitens Zulassungsstelle eine Infomail /Brief bekommt, dass sich der Status der Deckung geändert hat. Dann könnte man immerhin zeitnah reagieren. Und da das mit der Deckung heute elektronisch funktioniert, sollte das relativ einfach zu handhaben sein.

am 25. Juni 2014 um 16:54

Zitat:

Original geschrieben von Screwler

Die Tatsache bleibt, auch wenn alles rechtens ist, warum man keine Information dazu bekommt, dass man seine Deckung verliert, wenn man dem neuen Vertrag widerruft.

Du willst mir jetzt nicht ernsthaft verkaufen, dass Du glaubst, dass Dir nicht klar ist, dass wenn ein Vertragsverhältnis widerrufen, damit auch die Rechte und Pflichten aus diesem untergehen, mithin hier halt der Versicherungsschutz.

Tatsächlich ist mir schleierhaft, warum die Zulassungsstelle sich erst im Juni gemeldet hat.

Naja ich hab da eine Vermutung, aber das würde jetzt den Rahmen sprengen. Tipp: Sprich doch mal die Zulassungsbehörde darauf an, ob die Dir ein Auszug der letzten 6 Monate geben können, welcher Versicherer wann und per wann eine Deckung für das Fahrzeug hinterlegt hat und wann die Anzeige nach § 25 FZV über das Erlöschen des Versicherungsschutz bei denen einging. Meine Vermutung ist das die Versicherer sich gegenseitig über Wochen überdeckt haben. Ist in Praxi eine beliebte und akzeptierte Methode kommunikationslos dem anderen mitzuteilen, dass man im Risiko bleiben möchte. Ist aber halt rechtlich natürlich so nicht in Ordnung.

Sinnvoll wäre hier die Praxis, wenn neue Versicherungen erst die Deckung übernehmen könnten, wenn die alte Versicherung aufgrund der Kündigung ihre Deckung weg nimmt. Aber offensichtlich kann sich Versicherung XY einfach auf ein Fahrzeug "draufsetzen" ob da vorher Deckung bestand oder nicht. Und wenn die Versichung ihre Deckung zurück nimmt, dann geht leider die alte nicht automatisch drauf (was meiner Meinung nach auch richtig ist, weil die neue nicht wissen kann, warum die alte runter musste oder ob die überhaupt noch bestand hat).

Genau dieses "Draufsetzen" - wie Du es nennst - können Versicherer und ist auch notwendig. Wie willst Du das bitte im Jahresendgeschäft timen. Das wird unweigerlich - auch aus anderen Gründen - zu Verwerfungen führen. Und merke an, dass der Versicherer natürlich - grob gesagt - die Daten aus dem Fahrzeugschein hierfür benötigt; also somal eben einfach eine Deckung übernehmen geht nun auch nicht. Und immerhin ist es die Idee des Gesetzesgebers einen lückenlosen Versicherungsschutzzeitraum zu schaffen. Für ein nahtloses anschließen wäre Deine Methode nicht praktikabel.

 

Jedenfalls sollte das Thema Deckung transparenter gestaltet werden, vielleicht in dem man seitens Zulassungsstelle eine Infomail /Brief bekommt, dass sich der Status der Deckung geändert hat. Dann könnte man immerhin zeitnah reagieren. Und da das mit der Deckung heute elektronisch funktioniert, sollte das relativ einfach zu handhaben sein.

Wie gesagt; dies ist nicht nötig. Hier ist klar dein alter Versicherer gefragt.

Phaeti

Themenstarteram 26. Juni 2014 um 7:37

Zitat:

Original geschrieben von phaetoninteressent

Du willst mir jetzt nicht ernsthaft verkaufen, dass Du glaubst, dass Dir nicht klar ist, dass wenn ein Vertragsverhältnis widerrufen, damit auch die Rechte und Pflichten aus diesem untergehen, mithin hier halt der Versicherungsschutz.

Also Verkaufen will ich schon mal gar nichts :D

Das bisherige Deckungs-Verfahren ist mir bis dato nicht bewusst gewesen.

Natürlich ist es klar, das die Versicherung ihre Leistung zurück nimmt, wenn ich den Vertrag widerrufe. Was aber unklar ist, warum die neue Versicherung wirksam wird, obwohl die alte Versicherung nicht gekündigt wurde.

Somit hätte zum Beginn des Jahres eine doppelte Versicherung bestanden.

Das Verfahren der Deckung ist und bleibt trotzdem undurchsichtig und ließe sich bestimmt optimieren, bzw. könnte man das ganze auch Verbraucher-freundlicher gestalten.

Fakt ist - und damit möchte ich abschließen - habe ich "schmerzhaft" erfahren müssen, wie unsere Versicherungen und die Zulassungsbehörden ticken. Mir wird dieser Fehler jedenfalls nicht mehr passieren.

Grüße,

Manuel

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