Wenden bei durchgezogener Linie - Unfall
Diese Frage geht an die Leute, die sich mit dem Verkehrsrecht sehr gut auskennen oder eine ähnliche Situation erlebt haben.
Vor einigen Tagen gab es einen Unfall auf einer Hauptstraße, wo es 2 Fahrspuren für jede Seite gibt.
01 ist das Fzg welches wenden wollte und 02 welches von hinten kam.
01 befuhr erst die linken der beiden Spuren und fuhr dann bis zur Fzg-Hälfte auf die rechte Fahrspur (um wie sich herausstellen sollte zum Ausholen). Während 01 zur Hälfte auf der rechten Fahrspur war, bremste dieser abrupt ab und setzte zum Wenden an.
02 konnte trotz Sicherheitsabstand (25 Meter, da ca. 50km/h gefahren) nicht mehr abbremsen bzw ausweichen und fuhr 01 hinten rechts ins Fzg.
Dieser Unfall geschah wie auf den Bildern zu sehen unmittelbar vor einem Fußgängerüberweg mit Ampel.
02 stellte das Fzg sofort hinter dem Fußgängerüberweg ab und 02 auf der gegenüberliegenden Seite der Fahrbahn (beides mit einem X markiert).
Die Polizei wurde herbeigerufen. 01 gab vor Ort gegenüber der Polizei an, am Unfall Schuld zu sein. Dieser wurde dann von der Polizei bezüglich dieser Owi belehrt und auch nach der Belehrung gab 01 den Verstoß zu.
Meine Frage ist nun, wird 02 eine Mitschuld tragen oder eher nicht ?
02 hatte definitiv genügend Abstand zu 01 gelassen (es waren mind. 25 Meter).
Danke und bitte keine dummen Kommentare!
Beste Antwort im Thema
An einem Fußgängerüberweg , wo die Ampel grün leuchtet , wüßte ich
jetzt unter normalen Voraussetzung keinen Grund warum man bremsen sollte .
70 Antworten
Nachdem Versicherungen sehr kreaiv sind um sich von Zahlungen zu drücken folgeder Gehirnrülps.
Könnte der der verbotener weise gewendet hat nicht vorher schon für eine "unklare Verkehrssituation" gesorgt haben?
Unklar für Wen? Wenn der Vordermann Rechts blinkte und dann die Spur wechselt gibt es nichts Unklares, wenn Er beim Spurwechsel gar nicht blinkt ist es eine alltägliche Situation. Nur wenn der Wender vor Beginn seiner Aktion Links geblinkt hätte würde Ich eine unklare Situation annehmen. Denn wenn Einer Links blinkt wo man nirgends abbiegen darf und dabei auf die rechte Spur wechselt wird die Sache in der Tat zu einer sehr unklaren Verkehrssituation.
Aber mal zu den Abstandskümmelspaltern. Wenn vor Euch einer auf die rechte Spur wechselt bremst Ihr sicher weder ab noch gehen irgendwelche Alarmglocken an. Bis dann das unvermutete und unerlaubte Wendemanöver beginnt ist der Abstand weitgehend aufgebraucht und dann kann ein Unfall auch schnell mal Unvermeidlich sein.
Das Versicherungen gerne Quoteln ist klar, steigen dann doch zwei Versicherte mit der nächsten Prämie. Und das Richter nicht selten weltfremde Urteile fällen ist auch nicht selten. Deswegen kann der einzige Rat lauten: Ab zu einem versierten Fachanwalt für Verkehrsrecht.
die frage ist auch für mich,
warum der spurwechsel nach rechts?
normaerweise reichen mir 3 spuren ( meine + 2 vom gegenverkehr) um in einem zuge zu wenden?
Zitat:
@Kingpin1985 schrieb am 22. Dezember 2014 um 14:07:22 Uhr:
Dann kann man ständig voll abbremsen, den Hintermann auffahren lassen und schön abkassieren. Macht für mich wenig Sinn.
Naja ich gebe Bescheid wenn das Ergebnis feststeht.
Das könntest Du. Denn Dein Hintermann ist verpflichtet, soviel Abstand zu lassen, dass er es in JEDWEDER Situation noch schafft, zu bremsen und anzuhalten. Gerade in Ballungsräumen macht das natürlich keiner, dafür wäre auch nicht genug Platz. Das ändert aber nix an der Sache. Wenn jetzt einer in Deine Spur wechselt, und dann sofort plötzlich bremst, ist das was anderes. Wenn der Typ urplötzlich in deine Spur gefahren ist, dann sofort abgeremst hat, um zu wenden, könnte man auf seine Alleinschuld hoffen. Aber das müsste dann alles schon in einem Zug passiert sein.
Ich habe es zumindest noch nie erlebt, dass ein Auffahrender komplett schuldfrei davongekommen ist. Weder in meinem Umfeld (ich selbst hatte noch nie einen Auffahrunfall, 3x Holz), noch vom Hörensagen.
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Wir wissen nicht, was der Vordermann für Zeichen gesetzt hat oder auch nicht... Wenn er schlau ist, behauptet er, links geblinkt zu haben. Zudem ist er ja wohl zumindest einen Moment mitten auf der Fahrbahn gefahren, also auf beiden Spuren, man konnte also weder rechts noch links vorbei. Das ist natürlich ein völlig bescheuertes Verhalten, aber was sagt uns dies? Unklare Verkehrslage, folglich Vorsicht, Tempo wegnehmen. Und das ist genau der Punkt, an dem es den Hintermann erwischen wird, denn das hat er offensichtlich nicht gemacht, sondern so lange draufgehalten, bis es zu spät war. Ein guter Anwalt wäre vielleicht wirklich eine Idee, denn mit der Behauptung, man hätte den Sicherheitsabstand eingehalten (und trotz unklarer Verkehrslage dann erst mal nicht gebremst), reitet man sich evtl. nur noch mehr rein...
Kommt dann übrigens noch die Frage nach dem Tempo hinzu, denn ca. 50km/h ist ein weiter Bereich (Strich Tacho, Tacho plus 5 Marge, Tacho plus 5 Marge plus Toleranzabzug etc.) - lässt sich aber anhand der Spuren vermutlich berechnen. Waren es dann über dem Limit, dann wäre das für den Hintermann sicher auch nicht so gut. Entgegen landläufiger Meinung machen 10km/h mehr oder weniger beim Anhalteweg nämlich verdammt viel aus.
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 22. Dezember 2014 um 15:28:15 Uhr:
warum der spurwechsel nach rechts?
normaerweise reichen mir 3 spuren ( meine + 2 vom gegenverkehr) um in einem zuge zu wenden?
Das sind dann etwa 10 Meter, und das schaffen die allerwenigsten PKWs
Üblich sind eher 11-12 Meter, von daher macht der Schlenker schon Sinn.
Zitat:
@Kingpin1985 schrieb am 22. Dezember 2014 um 14:07:22 Uhr:
Dann kann man ständig voll abbremsen, den Hintermann auffahren lassen und schön abkassieren. Macht für mich wenig Sinn.
Naja ich gebe Bescheid wenn das Ergebnis feststeht.
Von einer Vollbremsung hast du vorher aber nie gesprochen.
Na das Fahrzeug hat von der einen auf die andere Sekunde die Geschwindigkeit so extrem verlangsamt, dass ich nicht mehr reagieren konnte. Das Abbremsen und die das Wendemanöver geschah sozusagen in der selben Sekunde.
Zitat:
@Kingpin1985 schrieb am 21. Dezember 2014 um 22:19:22 Uhr:
...
Meine Frage ist nun, wird 02 eine Mitschuld tragen oder eher nicht ?
02 hatte definitiv genügend Abstand zu 01 gelassen (es waren mind. 25 Meter).
...
Abgesehen von der Schuldfrage war es ja offensichtlich KEIN ausreichender Abstand, bzw. #2 kennt die Funktion des Bremspedales nicht.
Quelle: Rechtsplus.de
Das ähnelt sehr meinem Sachverhalt !
Der Sachverhalt
721
Kfz A will trotz durchgezogener Mittellinie wenden. Als sich das Fahrzeug bereits im
Winkel von 45° zur Geradeausrichtung befindet, fährt Kfz B von hinten auf.
B kann nicht beweisen,
dass der Unfall für ihn unabwendbar war.
OLG-Urteil, April 1992
Haftungsverteilung
Haftungsverteilung: A 100
%
Prozessbeteiligte: B=Kläger, A=Erstbeklagter
Gericht: OLG Hamm
Datum: 03.04.1992
Aktenzeichen: 9 U 151/91
Quelle: OLGR Hamm 1992, 244
Noch eins was wohl verdeutlicht, dass der Wendende die Hauptschuld trägt.
Der Sachverhalt
690
Pkw A will trotz durchgezogener Mittellinie wenden. Nachfolgendes Kfz B muss deswegen
stark abbremsen, so dass Pkw C auf B auffährt.
OLG-Urteil, Februar 1994
Haftungsverteilung
Haftungsverteilung: A
67 %, C 33 %
Prozessbeteiligte: C=Kläger, A=Beklagte zu 2)
Gericht: OLG Hamm
Datum: 23.02.1994
Aktenzeichen: 32 U 105/93
Quelle: OLGR Hamm 1994, 100
Zitat:
@Kingpin1985 schrieb am 22. Dezember 2014 um 22:25:48 Uhr:
Das Abbremsen und die das Wendemanöver geschah sozusagen in der selben Sekunde.
Bei 50 km/h und 25 Meter Abstand hätte der sich schlagartig in einen Brückenpfeiler verwandeln können und man wäre immer noch mit über einem Meter Abstand vor dem zum Stehen gekommen.
Entweder warst Du schneller, oder deutlich dichter, oder Du hast eine Reaktionsverhalten wie ein Scheintoter, oder Dein Wagen muss ganz dringend die Bremsen gemacht bekommen.
Irgendwas ist an er Schilderung komisch.
Bei dem Abstand wäre ausreichend Zeit gewesen zu reagieren.
Und wenn der Andere wirklich aus vollem Lauf ne Kehrtwende hinlegen wollte, dann wäre er längst von der Fahrbahn gewesen als der TE ankam.
Hier passt vorne und hinten was nicht zusammen.
Also meines Wissens beträgt der Anhalteweg bie 50km/h weit über 30m.... Der besteht eben aus Bremsweg plus Reaktionsweg. Und dann ist nix mehr mit anhalten innerhalb von 25m, auch nicht bei besten Bedingungen.
Achja vllt hatte ich vergessen zu erwähnen, dass es Mittelstark geregnet hatte. Und das ist jetzt nicht einfach so dazugedichtet.