Wenden bei durchgezogener Linie - Unfall
Diese Frage geht an die Leute, die sich mit dem Verkehrsrecht sehr gut auskennen oder eine ähnliche Situation erlebt haben.
Vor einigen Tagen gab es einen Unfall auf einer Hauptstraße, wo es 2 Fahrspuren für jede Seite gibt.
01 ist das Fzg welches wenden wollte und 02 welches von hinten kam.
01 befuhr erst die linken der beiden Spuren und fuhr dann bis zur Fzg-Hälfte auf die rechte Fahrspur (um wie sich herausstellen sollte zum Ausholen). Während 01 zur Hälfte auf der rechten Fahrspur war, bremste dieser abrupt ab und setzte zum Wenden an.
02 konnte trotz Sicherheitsabstand (25 Meter, da ca. 50km/h gefahren) nicht mehr abbremsen bzw ausweichen und fuhr 01 hinten rechts ins Fzg.
Dieser Unfall geschah wie auf den Bildern zu sehen unmittelbar vor einem Fußgängerüberweg mit Ampel.
02 stellte das Fzg sofort hinter dem Fußgängerüberweg ab und 02 auf der gegenüberliegenden Seite der Fahrbahn (beides mit einem X markiert).
Die Polizei wurde herbeigerufen. 01 gab vor Ort gegenüber der Polizei an, am Unfall Schuld zu sein. Dieser wurde dann von der Polizei bezüglich dieser Owi belehrt und auch nach der Belehrung gab 01 den Verstoß zu.
Meine Frage ist nun, wird 02 eine Mitschuld tragen oder eher nicht ?
02 hatte definitiv genügend Abstand zu 01 gelassen (es waren mind. 25 Meter).
Danke und bitte keine dummen Kommentare!
Beste Antwort im Thema
An einem Fußgängerüberweg , wo die Ampel grün leuchtet , wüßte ich
jetzt unter normalen Voraussetzung keinen Grund warum man bremsen sollte .
70 Antworten
selbst wenn es nur 1 fahrspur pro richtung gibt und rechts nen kfz steht,wenn du uman vorbei zu kommen über die durchgezogene linie musst,musst du halt warten bis der dödel wegfährt,
das der da dann unter umständen überhaupt nicht stehen darf, ist erstmal unerheblich
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 24. Dezember 2014 um 08:41:55 Uhr:
bis der dödel wegfährt,
Schön das man wenigstens am heiligen Abend mal einen perfekten Menschen trifft. Alle anderen sind eh nur Dödel. Egal was sie für Beweggründe für ihre kleinen Fehler haben.
Da fehlen einem manchmal schon die Worte.
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 24. Dezember 2014 um 08:41:55 Uhr:
selbst wenn es nur 1 fahrspur pro richtung gibt und rechts nen kfz steht,wenn du uman vorbei zu kommen über die durchgezogene linie musst,musst du halt warten bis der dödel wegfährt,
das der da dann unter umständen überhaupt nicht stehen darf, ist erstmal unerheblich
Du würdest ernsthaft warten , bis da ein möglicher Falschparker wegfährt ?
FHab ich nicht gesagt, aber laut stvo ist das halt so
Und fährst du bei der fs Prüfung dann da vorbei, biste durchgefallen
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Zitat:
@Wauhoo schrieb am 24. Dezember 2014 um 08:35:44 Uhr:
Richtig, aber Urteile zum Thema Überholen verfehlen dieses Hier diskutierte Thema nun mal Kilometerweise.Zitat:
@Sir Donald schrieb am 23. Dezember 2014 um 16:49:38 Uhr:
Wenn also kein Platz zum Wenden besteht, kann da halt nicht gewendet werden.
Die Frage ist ob man eine Mitschuld hat wenn ein Dödel verbotenerweise Wenden will.Was das Herumreiten auf dem Sicherheitsabstand angeht. Wenn Ich Links fahre und mein Vordermann auf der rechten Spur kann der Abstand in Fahrrichtung auch minus 2 Meter sein. Abstand muß man nur zu Dem halten der auf der gleichen Spur fährt. Wechselt Dieser aber die Spur ist jeder Abstand erst mal Irrelevant. Die Frage ist dann ob man mit einem verbotenen hirnrissigen Manöver rechnen muß.
Blinkt der Spurwechsler Links und zieht nach Rechts sollten die Alarmglocken angehen, blinkt Er aber gar nicht oder Rechts wäre es ohne sonstige Auffälligkeiten ein normaler Spurwechsel, zum Blinken sind ja Viele grundsätzlich nicht fähig, sollte viel stärker bestraft werden.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 24. Dezember 2014 um 10:48:54 Uhr:
Du würdest ernsthaft warten , bis da ein möglicher Falschparker wegfährt ?
Es wird sich so lange keiner über etwas wirklich aufregen, bis es halt zum Unfall kommt und daran jemand Schuld haben muß.
@Sir Donald
Die bzw. das Urteil zum Überholen dient doch nur als Beispiel? Es geht schlicht über die nicht zu überfahrende durchgezogene Linie. Du hast 100%, wenn es wegen Überfahrens dieser zum Unfall kommt; es sei denn, daß der, mit dem Du bspw. zusammenkrachst, mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war, (Rettungsfahrzeuge im Einsatz freilich ausgenommen, denn die hörst und siehst im Allgemeinen rechtzeitig).
Für den Sicherheitsabstand ist die ausgezogene Mittellinie erst mal unerheblich - dass er da sicher nicht wenden dürfte, ist eine andere Geschichte und spielt höchstens für die Frage eine Rolle, ob der Hintermann mit dem Manöver rechnen musste (grundsätzlich muss man auch mit blödsinnigen und verbotenen Manövern rechnen, jedoch nicht ad infinitum, also z.B. Falschfahrer auf der Autobahn).
Ebenfalls unerheblich ist die Sache mit dem Spurwechsel - er war nie mehrheitlich auf der rechten Spur, sondern hat lediglich einen Schwenker in die Richtung gemacht. Somit war die linke Spur auch nie frei und er Sicherheitsabstand nie egal! Und das ist auch genau der Grund, warum der Hintermann aus der Nummer nicht rauskommt. Hätte der andere komplett von der rechten Spur rübergezogen, dann wäre die Sache schnell geklärt - hat er aber nicht, sondern irgendwie nach rechts ausgeholt und dabei verlangsamt... Das ist nunmal eine unklare Verkehrslage und da heißt die Lösung leider nicht Gas geben oder draufhalten. Meiner Meinung nach hat sich da jemand einfach verschätzt und ist dann zu seinem Pech halt auf einen Vollpfosten getroffen.
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 24. Dezember 2014 um 12:40:04 Uhr:
Für den Sicherheitsabstand ist die ausgezogene Mittellinie erst mal unerheblich - dass er da sicher nicht wenden dürfte, ist eine andere Geschichte und spielt höchstens für die Frage eine Rolle, ob der Hintermann mit dem Manöver rechnen musste (grundsätzlich muss man auch mit blödsinnigen und verbotenen Manövern rechnen, jedoch nicht ad infinitum, also z.B. Falschfahrer auf der Autobahn).
Ebenfalls unerheblich ist die Sache mit dem Spurwechsel - er war nie mehrheitlich auf der rechten Spur, sondern hat lediglich einen Schwenker in die Richtung gemacht. Somit war die linke Spur auch nie frei und er Sicherheitsabstand nie egal! Und das ist auch genau der Grund, warum der Hintermann aus der Nummer nicht rauskommt. Hätte der andere komplett von der rechten Spur rübergezogen, dann wäre die Sache schnell geklärt - hat er aber nicht, sondern irgendwie nach rechts ausgeholt und dabei verlangsamt... Das ist nunmal eine unklare Verkehrslage und da heißt die Lösung leider nicht Gas geben oder draufhalten. Meiner Meinung nach hat sich da jemand einfach verschätzt und ist dann zu seinem Pech halt auf einen Vollpfosten getroffen.
Wie erklärst du dann dieses Urteil ?
Der Sachverhalt
721
Kfz A will trotz durchgezogener Mittellinie wenden. Als sich das Fahrzeug bereits im
Winkel von 45° zur Geradeausrichtung befindet, fährt Kfz B von hinten auf.
B kann nicht beweisen, dass der Unfall für ihn unabwendbar war.
OLG-Urteil, April 1992
Haftungsverteilung
Haftungsverteilung: A 100%
Prozessbeteiligte: B=Kläger, A=Erstbeklagter
Gericht: OLG Hamm
Datum: 03.04.1992
Aktenzeichen: 9 U 151/91
Quelle: OLGR Hamm 1992, 244
Habe das vor ein paar Jahren bei einem Bekannten mitbekommen.
Anders war,das hier eine Ampel und ein Fußgängerüberweg fehlten.
Schlußendlich war es so,das er seinen Schaden voll ersetzt bekam und die Wendende volle Schuld hatte.
So wird es wohl auch hier laufen und ich würde mich wundern,wenn irgendein Richter bei so klarer Lage anders urteilen würde....
Wenn einer vor mir nach rechts rüberzieht und dabei langsamer wird,muß ich ned zwingend damit rechnen,das er gleich vor mir reinzieht,um seine Kiste zu wenden....
Und das ich dem dann ins Heck bügel,wird wohl daran liegen,das ich versuche,noch nach rechts wegzuziehen,bevor ich nach links direkt in die Fahrzeugseite oder gar den Gegenverkehr lenke....
Greetz
Cap
Zitat:
@CaptainFuture01 schrieb am 24. Dezember 2014 um 17:06:55 Uhr:
Habe das vor ein paar Jahren bei einem Bekannten mitbekommen.Anders war,das hier eine Ampel und ein Fußgängerüberweg fehlten.
Schlußendlich war es so,das er seinen Schaden voll ersetzt bekam und die Wendende volle Schuld hatte.
So wird es wohl auch hier laufen und ich würde mich wundern,wenn irgendein Richter bei so klarer Lage anders urteilen würde....
Wenn einer vor mir nach rechts rüberzieht und dabei langsamer wird,muß ich ned zwingend damit rechnen,das er gleich vor mir reinzieht,um seine Kiste zu wenden....
Und das ich dem dann ins Heck bügel,wird wohl daran liegen,das ich versuche,noch nach rechts wegzuziehen,bevor ich nach links direkt in die Fahrzeugseite oder gar den Gegenverkehr lenke....
Greetz
Cap
Genau dieser Meinung war ich nämlich auch.
Denke das Urteil von 92 zeigt es ja auch, dass es eigentlich so sein dürfte.
So rein gefühlsmäßig rechne ich mit einer Teilschuld 70:30 für den, der unerlaubt gewendet hat.
Kommt darauf an, ob die Versicherung einfach so zahlt oder eine Chance wittert, den Schaden für sich zu mindern.
Sollten die mit einem guten Verkehrrechtler aufwarten, wird sich 02 wohl kaum völlig rausreden können. In solchen Fällen bekommt i. d. R. die Partei mit dem besseren Anwalt recht.
Und - ja - Schuldeingeständnisse bei der Polizei haben, wenn es um zivilrechtliche Fragen geht, in etwa den gleichen Wert wie eine 1.000 €-Banknote.
Wünsche noch schöne Weihnachten !!!