Wenden bei durchgezogener Linie - Unfall
Diese Frage geht an die Leute, die sich mit dem Verkehrsrecht sehr gut auskennen oder eine ähnliche Situation erlebt haben.
Vor einigen Tagen gab es einen Unfall auf einer Hauptstraße, wo es 2 Fahrspuren für jede Seite gibt.
01 ist das Fzg welches wenden wollte und 02 welches von hinten kam.
01 befuhr erst die linken der beiden Spuren und fuhr dann bis zur Fzg-Hälfte auf die rechte Fahrspur (um wie sich herausstellen sollte zum Ausholen). Während 01 zur Hälfte auf der rechten Fahrspur war, bremste dieser abrupt ab und setzte zum Wenden an.
02 konnte trotz Sicherheitsabstand (25 Meter, da ca. 50km/h gefahren) nicht mehr abbremsen bzw ausweichen und fuhr 01 hinten rechts ins Fzg.
Dieser Unfall geschah wie auf den Bildern zu sehen unmittelbar vor einem Fußgängerüberweg mit Ampel.
02 stellte das Fzg sofort hinter dem Fußgängerüberweg ab und 02 auf der gegenüberliegenden Seite der Fahrbahn (beides mit einem X markiert).
Die Polizei wurde herbeigerufen. 01 gab vor Ort gegenüber der Polizei an, am Unfall Schuld zu sein. Dieser wurde dann von der Polizei bezüglich dieser Owi belehrt und auch nach der Belehrung gab 01 den Verstoß zu.
Meine Frage ist nun, wird 02 eine Mitschuld tragen oder eher nicht ?
02 hatte definitiv genügend Abstand zu 01 gelassen (es waren mind. 25 Meter).
Danke und bitte keine dummen Kommentare!
Beste Antwort im Thema
An einem Fußgängerüberweg , wo die Ampel grün leuchtet , wüßte ich
jetzt unter normalen Voraussetzung keinen Grund warum man bremsen sollte .
70 Antworten
Außerdem geht's ja um verbotenes Wenden.
Zitat:
@redactros schrieb am 21. Dezember 2014 um 23:23:50 Uhr:
An einem Fußgängerüberweg , wo die Ampel grün leuchtet , wüßte ich
jetzt unter normalen Voraussetzung keinen Grund warum man bremsen sollte .
Warum fuhr 02 denn eigentlich rechts hinten ins Fahrzeug 01?
Für mich hat 02 scheinbar einfach nur geschlafen, war unaufmerksam oder abgelenkt!
Wie reagiere ich denn unter "normalen" Voraussetzungen richtig und ganz normal, wenn ich zumal auch noch mit ausreichendem Sicherheitsabstand hinter einem anderen Verkehrsteilnehmer herfahre (25 Meter bei ca. 50 km/h!) und merke, dieser bremst vor mir, aus welchem Grund auch immer?
Ja, ich bremse natürlich auch rechtzeitig, Zeit genug habe ich ja, und vermeide damit einen Unfall.
Dies sind für mich "normale" Reaktionen unter ganz "normalen" Voraussetzungen, auch vor einem Fußgängerüberweg, wo die Ampel grün leuchtet.
Hallo,
Aus polizeilicher Sicht ist der Unfall erledigt, da 01 den Verstoß zugab. Oftmals halten sich die Versicherungen an die Einschätzung der Polizei - das muss aber nicht sein! Denn die Ordnungswidrigkeit und die schadensregulierung sind 2 verschiedenen paar Schuhe! In diesem Fall könnte ich mir vorstellen, dass die Versicherung den Unfall anders einschätzt als die Polizei - das ist aber in jedem Einzelfall anders.
Lg
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Zitat:
@redactros schrieb am 21. Dezember 2014 um 23:23:50 Uhr:
An einem Fußgängerüberweg , wo die Ampel grün leuchtet , wüßte ich
jetzt unter normalen Voraussetzung keinen Grund warum man bremsen sollte .
Es gibt keinen Grund zu
bremsen, das hat auch niemand behauptet. Es gibt aber einen Grund,
bremsbereit zu sein, weil dort üblicherweise gebremst wird. Davon habe ich geredet.
Der TE hat gefragt, "wird 02 eine Mitschuld tragen oder eher nicht?", und da liegt es nahe, dass er eine Teilschuld bekommen wird, wenn er jemandem hinten drauf fährt.
Zitat:
@FirstFord schrieb am 22. Dezember 2014 um 00:45:08 Uhr:
Warum fuhr 02 denn eigentlich rechts hinten ins Fahrzeug 01?Zitat:
@redactros schrieb am 21. Dezember 2014 um 23:23:50 Uhr:
An einem Fußgängerüberweg , wo die Ampel grün leuchtet , wüßte ich
jetzt unter normalen Voraussetzung keinen Grund warum man bremsen sollte .
Für mich hat 02 scheinbar einfach nur geschlafen, war unaufmerksam oder abgelenkt!
Sehe ich genau so. Egal, völlig egal, was dem Vordermann passiert, bei einem Auffahrunfall hat der Hintermann meines Erachtens nach IMMER eine Mitschuld, weil er einfach gepennt hat, oder eben zu dicht aufgefahren ist. Auch bei ner vereisten Fahrbahn, n Hang hinunter. Meine Freundin stand einmal im kompletten Halteverbot, da ist ihr hinten einer draufgefahren. Ich meinte sofort, sie zahlt nur die Strafe fürs Halten, die Versicherung des Auffahrenden den Rest. Und so ist es dann auch von der Polizei bzw. den Versicherern entschieden worden.
Ich halte selbst eigentlich eher selten den Sicherheitsabstand ein, weil ich es gar nicht einsehe, dass sich ständig jemand dazwischen drängt. Aber wenn dann etwas passieren sollte, dann bin ich trotzdem mitschuldig, auch wenn der Vordermann etwas völlig blödes, oder gar Ordnungswidriges getan hat.
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 22. Dezember 2014 um 11:36:35 Uhr:
Ich halte selbst eigentlich eher selten den Sicherheitsabstand ein, weil ich es gar nicht einsehe, dass sich ständig jemand dazwischen drängt. Aber wenn dann etwas passieren sollte, dann bin ich trotzdem mitschuldig, auch wenn der Vordermann etwas völlig blödes, oder gar Ordnungswidriges getan hat.
Nur das dann bei Dir die Mithaftung aus dem fehlenden Sicherheitsabstand resultiert.
Im Übrigen haftet der Auffahrende nicht immer mit. Je unvorhersehbarer die Aktion des Vorrausfahrenden desto weniger Mithaftung.
Bei einem unerlaubten Wendemanöver sollte die Mithaftung gegen Null gehen, zumindest dann wenn man nicht versucht die Sache selbst mit der Versicherung auszukämpfen sondern die Sache einem versierten Anwalt überlässt.
Ich sehe es so, dass rein verkehrsrechtlich, derjenige der hier aufgefahren ist, die Schuld an diesem Unfall trägt. Es sei denn, der vorausfahrende hätte völlig unerwartet eine Vollbremsung durchgeführt, um das Wendemanöver einzuleiten. Dies ist aber eher unwahrscheinlich. Der Vorausfahrende hat abgebremst, um das Wendemanöver durchzuführen und der Hintermann hat das einfach falsch eingeschätzt. Erstaunlich ist daher für mich die Unfallaufnahme der Polizei, egal wer was zugibt. Unfallverursacher aus verkehrsrechtlicher Sicht, und genau das zu bewerten ist neben dem Personalienaustausch Aufgabe der Polizei bei derartigen Bagatellunfällen, derjenige der hier aufgefahren ist.
Zivilrechtlich wird´s meiner Einschätzung darauf hinauslaufen, dass der Vorausfahrende eine Teilschuld bekommt. Wie hoch die ausfallen wird vermag ich nicht einzuschätzen.
Die Frage ist auch, ob der Vorrausfahrende geblinkt hat, um seine Absicht anzuzeigen.
Und von wegen, der Auffahrende hat immer Schuld, das ist Unsinn. Es kommt immer darauf an, ob man mit einem plötzlichen Bremsversuch rechnen muss. An einem Fussgängerüberweg sollte man damit rechnen, selbst, wenn die Ampel für die Fussgänger rot ist. Auf einer Autobahn braucht man eher nicht damit rechnen, dass der Vordermann aus heiterem Himmel in die Eisen steigt.In beiden Beispielen setze ich den nötigen Sicherheitsabstand vorraus.
Und im vorliegenden Falle wurde wohl auch noch verbotenerweise eine Sperrlinie überfahren. Sprich, eine Aktion, die wohl der Hinterherfahrende gar nicht erwarten konnte. Zumindest nicht an dieser Stelle.
da die durchgezogene linie nich überfahren werden darf, muss ich selbst bei einem spurwechsel der auf meine spur führt, nich damit rechnen, das der volldepp vor mir auf einmal abbremst um zu wenden, schon gar nicht VOR einer grünen ampel.
Das ist wahrlich ein Argument.
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 22. Dezember 2014 um 12:37:09 Uhr:
da die durchgezogene linie nich überfahren werden darf, muss ich selbst bei einem spurwechsel der auf meine spur führt, nich damit rechnen, das der volldepp vor mir auf einmal abbremst um zu wenden, schon gar nicht VOR einer grünen ampel.
Das werden die Versicherungen anders sehen.
Ungeschoren kommt keiner von beiden aus der Sache raus. Das Manöver des Vordermanns war natürlich idiotisch und verstieß gegen die StVO, deshalb wird ihn so gut wie sicher eine Teilschuld treffen (wenn es um die Aufteilung der Unfallfolgen geht; zudem kriegt er noch eine Strafe für das unerlaubte Manöver). Der Hinterherfahrende wird aber auch bluten müssen. "Sicherheitsabstand eingehalten" und "konnte nicht mehr bremsen" schließen sich nunmal aus. Es wird jetzt bei der Zuweisung der jeweiligen Schuld wohl darauf ankommen, wie ganz genau die Situation ablief, ob z.B. der Vordermann geblinkt hat etc. Aber: Wenn ich als Hintermann sehe, dass vor mir einer bremst, dann noch seltsame Manöver zu machen beginnt (halber Spurwechsel), dann ist die richtig Reaktion eben nicht "möglichst schnell an dem vorbei", sondern auch die Geschwindigkeit reduzieren. Vielleicht sieht er eine Gefahr, die ich nicht sehe, vielleicht ist er abgelenkt oder er macht eben ein idiotisches Manöver. Zuletzt egal, ich muss als Hintermann bremsen können.
Dann kann man ständig voll abbremsen, den Hintermann auffahren lassen und schön abkassieren. Macht für mich wenig Sinn.
Naja ich gebe Bescheid wenn das Ergebnis feststeht.
Schikanestopps sind verboten, keine Frage. Aber für die Einhaltung des Sicherheitsabstandes ist immer der Hintere verantwortlich - und der war eben nicht gegeben, wenn man nicht bremsen konnte, so einfach ist das in dem Fall.
Was würde denn für Dich Sinn machen? Der Vordere darf nur bremsen, nachdem er sich davon überzeugt hat, dass der Hintermann auch anhalten kann? Herr Richter, ich konnte doch vor dem Zebrastreifen nicht richtig bremsen, so nahe wie der mir an der Stoßstange klebte... Ich hoffe dass Du selber merkst, dass solche "Argumente" absurd sind. Dass der Vordermann in diesem speziellen Fall hier ein Depp ist und auch sein Fett abbekommen wird, hat damit erstmal nichts zu tun.