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Wem gehören die defekten Teile nach Unfall
Hallo zusammen,
Ich wurde in einen Unfall verwickelt...die Versicherung des Unfallgegners bezahlt mir meinen Schaden.
Wem gehören nun die ausgebauten Teile von meinem Fahrzeug ???
Mir dem Geschädigten oder dem Autohaus bzw. Versicherung?
Gruß
stefan
Beste Antwort im Thema
Rest- und Altteile bleiben im Besitz des Geschädigten.
Wenn hierfür ein Restwert realisiert werden könnte,
würde er dem Anspruchsteller abgezogen.
Gruß
Delle
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49 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
.... und neben jeder einzeln berechneten Schraube zusätzlich 10 Euro für Klein- und Reinigungsmaterial !
Richtig.........
Die Positionen sind im übrigen in den Gemeinkosten des Stundenverrechnungssatz enthalten und dürfen eigentlich nicht extra berechnet werden.
Aber das setzen die sich bei Mercedes mit den Hintern drauf........
Gruß
Delle
Na ja, Kleinvieh macht auch Mist. Da kommt über das Jahr schon was zusammen.
Gruß
Frank, der glaubt, dass andere das auch machen.
Die Verlinkung mit dem Russen-EPC funktioniert nicht mehr, oder wird von Motortalk unterbunden, deshalb ein Screenshot.
Allerdings ist dieses Bild schon etwas älter, denn auf WebParts sind die Teile des Rep.-Satzes noch einmal einzeln aufgeführt. Das Teil direkt unter der Nr. 30 lag 2 x neu im Kofferraum und wurde nicht verwendet. Dieses ist wiederum bei den Einzelteilen nicht enthalten.
Eigenartig.
Kleinteile standen für 11,90 € drauf und der Satz für die AW war 7,04 € alles incl. MwSt.
Wem gehören denn die Teile wenn es ein Leasingfahrzeug ist die Versicherung hat reguliert(Teilkasko Wildschaden)
Der Leasinggesellschaft natürlich.