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Wem gehören die defekten Teile nach Unfall

Themenstarteram 8. Juli 2010 um 17:33

Hallo zusammen,

Ich wurde in einen Unfall verwickelt...die Versicherung des Unfallgegners bezahlt mir meinen Schaden.

Wem gehören nun die ausgebauten Teile von meinem Fahrzeug ???

Mir dem Geschädigten oder dem Autohaus bzw. Versicherung?

Gruß

stefan

Beste Antwort im Thema

Rest- und Altteile bleiben im Besitz des Geschädigten.

 

Wenn hierfür ein Restwert realisiert werden könnte,

würde er dem Anspruchsteller abgezogen.

 

Gruß

 

Delle

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Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

.... und neben jeder einzeln berechneten Schraube zusätzlich 10 Euro für Klein- und Reinigungsmaterial !

Richtig.........:mad:

 

Die Positionen sind im übrigen in den Gemeinkosten des Stundenverrechnungssatz enthalten und dürfen eigentlich nicht extra berechnet werden.

 

Aber das setzen die sich bei Mercedes mit den Hintern drauf........:(

 

Gruß

 

Delle

am 23. Dezember 2010 um 22:53

Na ja, Kleinvieh macht auch Mist. Da kommt über das Jahr schon was zusammen.

Gruß

Frank, der glaubt, dass andere das auch machen.

Die Verlinkung mit dem Russen-EPC funktioniert nicht mehr, oder wird von Motortalk unterbunden, deshalb ein Screenshot.

Allerdings ist dieses Bild schon etwas älter, denn auf WebParts sind die Teile des Rep.-Satzes noch einmal einzeln aufgeführt. Das Teil direkt unter der Nr. 30 lag 2 x neu im Kofferraum und wurde nicht verwendet. Dieses ist wiederum bei den Einzelteilen nicht enthalten.

Eigenartig.

Kleinteile standen für 11,90 € drauf und der Satz für die AW war 7,04 € alles incl. MwSt.

Stossstange-hinten-1
am 17. März 2017 um 12:00

Wem gehören denn die Teile wenn es ein Leasingfahrzeug ist die Versicherung hat reguliert(Teilkasko Wildschaden)

Der Leasinggesellschaft natürlich.

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