Welches KFZ ist am Billigsten?

Hallo Gemeinde,

Ich möchte ein Auto auf mich Versichern, weis aber noch nicht genau welches. Ich bin noch keine 23 Jahre, und habe SF1.

Nun meine Frage, welche Auto ist in Punkto Steuer u. Versicherung am Billigsten?
Möchte es nur Versichern, d.h. Kein Unterhaltungskosten (Tanken, Reparieren, usw...) mit einbeziehen.
Eckdaten die ich zum versichern nehmen möchte:
- Haftpflicht
- 1000km/jahr
- Sessionkennzeichen (wenn das Billiger ist, als das "Normale"😉

Was für ein Auto habt ihr versichert, und was bezahlt ihr so? Ich habe so richtung Suzuki Swift ´93 gedacht.

Danke für eure Antworten.

Beste Antwort im Thema

Sorry, aber ich kann es grad nicht glauben, dass hier noch kein Saisonkennzeichen empfohlen wurde.

Fz. für 7 Monate per Saisonkennzeichen anmelden und nochmals ca. 40 % sparen. Schadenfreie Jahre werden weiterhin angespart.

Gruß

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Zitat:

@Oetteken schrieb am 18. Dezember 2016 um 15:37:02 Uhr:


Z. B. eine Vespa, die darfst du zwar nicht fahren, aber als Versicherungsnehmer versichern.
Dein Vater darf die vermutlich fahren, zumindest alle zwei Jahre zum TÜV.

Was passiert denn, wenn man angenommen eine Vespa anmeldet, aber nach zwei Jahren nicht zum TÜV fährt, sondern sie im schuppen dahin gammeln lässt? Merkt das jemand?

Zitat:

@Lattementa schrieb am 18. Dez. 2016 um 15:39:42 Uhr:


Kaufst du für 50 Euro eine nicht fahrbereite Vespa oder Motorrad. Versicherung kostet im Jahr keine 100 Euro und die SF sinkt jedes Jahr um eine Stufe ;-)

Wenn das tatsächlich so ist, dann macht das sinn. Braucht man aber fuer die zulassen nicht tüv und fuer die versicherung eine zulassung?

Zitat:

@Lattementa schrieb am 18. Dezember 2016 um 15:39:42 Uhr:


Kaufst du für 50 Euro eine nicht fahrbereite Vespa oder Motorrad. Versicherung kostet im Jahr keine 100 Euro und die SF sinkt jedes Jahr um eine Stufe ;-)

Aber keine 50er..

Das ist auch eine Idee, aber was ist wenn das Motorrad keinen TÜV hat?

Zitat:

@jnsschld schrieb am 18. Dezember 2016 um 15:40:12 Uhr:



Zitat:

@Oetteken schrieb am 18. Dezember 2016 um 15:37:02 Uhr:


Z. B. eine Vespa, die darfst du zwar nicht fahren, aber als Versicherungsnehmer versichern.
Dein Vater darf die vermutlich fahren, zumindest alle zwei Jahre zum TÜV.

Was passiert denn, wenn man angenommen eine Vespa anmeldet, aber nach zwei Jahren nicht zum TÜV fährt, sondern sie im schuppen dahin gammeln lässt? Merkt das jemand?

Ob das jemand merkt kann ich nicht beantworten, aber zulässig ist das nicht.

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Zitat:

@Oetteken schrieb am 18. Dez. 2016 um 15:43:32 Uhr:


Was passiert denn, wenn man angenommen eine Vespa anmeldet, aber nach zwei Jahren nicht zum TÜV fährt, sondern sie im schuppen dahin gammeln lässt? Merkt das jemand?

Solang du damit nicht auf öffentlichen Straßen fährst solltes du kein Problem haben.

Zitat:

@Greeko89 schrieb am 18. Dezember 2016 um 15:39:40 Uhr:


Naja deine eltern können dir aber ihre SF für den zweitwagen übertragen in 5 jahren. Was spricht eigebtlich dagegen, dass dein derzeituges auto für immer als zweitwagen über die eltern läuft?

Funktioniert das so einfach, die SF von einem Auto übertragen?

Dagegen spricht nur, das es nicht so gut ist, mir nicht gefällt, das wenn ich für ein Vergehen im Straßenverkehr Punkte Kassiere, die dann meinen Eltern zu buche schlagen.

Wer sollte das merken, wenn das Ding nur in der Garage steht? Erst wenn du das Teil abmeldest, bekommt die Behörde die überzogene HU mit. Na und? Schraub das Kennzeichen ab und lasse das Teil ohne in der Garage stehen, falls das Tor offen bleiben sollte.

Nur für die Zulassung braucht das Ding noch TÜV, wenn auch nur für den Monat der Zulassung.

sag doch gleich was du willst :-)

kauf die kleinen 50er Roller,
lass ihn auf dich zu, wobei du einen Antrag §3 Abs. 3 FZV stellen musst und versichern ihn dann.

Mit Zulassung des von der Zulassungspflicht befreiten Fahrzeuge bekommst Du dann das volle Programm:
Du musst dann HU / AU machen und Steuern zahlen.
Du solltest dann sicher sein, dass das Fahrzeug TüV bekommt. Auto ist für Dein Vorhaben viel zu teuer.

Zitat:

@jnsschld schrieb am 18. Dezember 2016 um 15:47:13 Uhr:


Funktioniert das so einfach, die SF von einem Auto übertragen?

ja. Lass das Fahrzeug direkt auf Dich zu.

Zitat:

@jnsschld schrieb am 18. Dez. 2016 um 15:47:13 Uhr:


Funktioniert das so einfach, die SF von einem Auto übertragen?

Dagegen spricht nur, das es nicht so gut ist, mir nicht gefällt, das wenn ich für ein Vergehen im Straßenverkehr Punkte Kassiere, die dann meinen Eltern zu buche schlagen.

Ich glaube du verwechselst da etwas. Erstens überträgst du nicht die SF eines Autos sondern die SF eines Versicherungsnehmers eben auf einen anderen Versicherungsnehmer. Ja das ist machbar.

Zweites: wieso sollten deine Eltern für deine Vergehen Punkte kassieren? Die Punkte gehen auf dein Konto. Lediglich Briefe werden an deinen Vater adressiert.

Zitat:

@Greeko89 schrieb am 18. Dezember 2016 um 16:00:20 Uhr:



Zitat:

@jnsschld schrieb am 18. Dez. 2016 um 15:47:13 Uhr:


Funktioniert das so einfach, die SF von einem Auto übertragen?

Dagegen spricht nur, das es nicht so gut ist, mir nicht gefällt, das wenn ich für ein Vergehen im Straßenverkehr Punkte Kassiere, die dann meinen Eltern zu buche schlagen.

Ich glaube du verwechselst da etwas. Erstens überträgst du nicht die SF eines Autos sondern die SF eines Versicherungsnehmers eben auf einen anderen Versicherungsnehmer. Ja das ist machbar.

Zweites: wieso sollten deine Eltern für deine Vergehen Punkte kassieren? Die Punkte gehen auf dein Konto. Lediglich Briefe werden an deinen Vater adressiert.

Hat mein Vater bei zwei Versicherten Autos, zwei SF Klassen? Sozusagen SF"X" für Primär- und SF"Y" für Sekundärfahrzeug?

Das mit den Punkten wusste ich so nicht, wieder was gelernt. 🙂

Wenn der Wagen als Zweitwagen zugelassen ist gibt es auch 2 voneinander unabhängige SF

Schau dir mal die Versicherungsunterlagen an.Rechnung für 2017 müsste doch schon da sein.

Zitat:

@jnsschld schrieb am 18. Dez. 2016 um 16:5:20 Uhr:


Hat mein Vater bei zwei Versicherten Autos, zwei SF Klassen? Sozusagen SF"X" für Primär- und SF"Y" für Sekundärfahrzeug?

Das mit den Punkten wusste ich so nicht, wieder was gelernt. ?

Ja sind zwei verschiedene Verträge und somit zwei verschiedene SF Stränge. Wenn du mit dem zweitwagen einen unfall baust, hat das keine Auswirkungen auf die SF des erstwagens.

Zu den Punkten: Wenn du geblitzt wirst und das Auto auf deinen Vater zugelassen ist bekommt er den Brief. Er kann aber sagen nö das auf dem bild bin ich nicht, das war meine tochter. Dann hast du zunächst das problem. So ist es auch wenn du einen unfall baust. Dein papa bekommt post aber er muss angeben wer gefahren ist. Ausserdem sollte bei schwerwiegenden unfällen eh die polizeu gerufen werden. Die werden sich dann auch deinen namen notieren und nicht den deines vaters.

"Er kann aber sagen nö das auf dem bild bin ich nicht, das war meine tochter."

Nein, genau das kann er nicht sagen. Er kann die Klappe halten, er kann sagen, das war ich nicht, aber er kann (genauer sollte) niemanden als Fahrer angeben, der nicht gefahren ist. TE scheint männlich zu sein.
Aber anstatt zu sagen, er habe ein Aussageverweigerungsrecht, einfach Klappe halten.

Mit der Folge, dass Auflagen erteilt werden.

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