ForumMotorroller
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Motorroller
  5. Welcher Roller geeignet für Erhalt der Schadensfreiheitsklasse?

Welcher Roller geeignet für Erhalt der Schadensfreiheitsklasse?

Themenstarteram 27. April 2022 um 19:21

Hallo,

ich weiß nicht recht, wo ich diese Frage am besten platzieren soll. Ganz kurz zum Hintergrund. Ich habe schon einmal meine Schadensfreiheitsklasse verloren, weil ich von Auto auf 50ccm Roller umgestiegen bin, der nur ein Versicherungskennzeichen hatte. Nun habe ich wieder "nur" einen Dienstwagen und versichere also selbst kein Fahrzeug. Damit drohe ich wieder meine Schadensfreiheitsklasse zu verlieren. Aus praktischen Gründen würde ich mir gerne wieder einen Roller kaufen und würde dann aber gerne eine Wahl treffen, mit der ich meine Schadensfreiheitsklasse erhalten kann. Je nach Versicherer scheint es ja zu gehen, dass ich meine Auto-Schadensfreiheit zu "Motorrad" mitnehmen kann und umgedreht.

Ich kenne mich mit dem ganzen Thema nicht so wahnsinnig gut aus. Was ich mir jetzt so zusammengelesen habe, sieht mir im Moment leider etwas kompliziert aus. Ich bin fast 40 und habe seit 22 Jahren Führerschein Klasse B. Mit B196 könnte ich nun bis 125ccm fahren.

Als "Motorrad" muß man wohl aber nur versichern, wenn man über 125ccm / 11kW fahren möchte.

Dafür braucht man aber mindestens Klasse A2. Was dann schon wieder erheblich aufwendiger wird als B196.

Ich bin auch nicht unbedingt scharf auf besonders leistungsstarke Maschinen, sondern nur etwas, mit dem ich im Verkehr mitschwimmen kann. So ne 125er bis 11kW wäre ausreichend für mich.

Sehe ich das richtig, dass alles, was ich so versichern könnte, dass mir die Schadensfreiheitsklasse erhalten bleiben kann, mindestens einen A2 Führerschein nach sich zieht? Ich weiß, dass man sich normalerweise darüber freut, dass meine eine Maschine nicht teurer versichern oder zulassen oder Ähnliches muß. Aber Nach dem Dienstwagen würde es halt wieder teuer für mich, weswegen ich gerne eine Lösung finden würde, die Schadensfreiheitsklasse (mit moderatem Aufwand) zu erhalten. Wäre natürlich ideal mit maximal B196 Zusatz.

Ähnliche Themen
31 Antworten

Zitat:

@Hyundai-Liebhaber schrieb am 27. April 2022 um 21:21:09 Uhr:

Hallo,

ich weiß nicht recht, wo ich diese Frage am besten platzieren soll. Ganz kurz zum Hintergrund. Ich habe schon einmal meine Schadensfreiheitsklasse verloren, weil ich von Auto auf 50ccm Roller umgestiegen bin, der nur ein Versicherungskennzeichen hatte. Nun habe ich wieder "nur" einen Dienstwagen und versichere also selbst kein Fahrzeug. Damit drohe ich wieder meine Schadensfreiheitsklasse zu verlieren. Aus praktischen Gründen würde ich mir gerne wieder einen Roller kaufen und würde dann aber gerne eine Wahl treffen, mit der ich meine Schadensfreiheitsklasse erhalten kann. Je nach Versicherer scheint es ja zu gehen, dass ich meine Auto-Schadensfreiheit zu "Motorrad" mitnehmen kann und umgedreht.

Ich kenne mich mit dem ganzen Thema nicht so wahnsinnig gut aus. Was ich mir jetzt so zusammengelesen habe, sieht mir im Moment leider etwas kompliziert aus. Ich bin fast 40 und habe seit 22 Jahren Führerschein Klasse B. Mit B196 könnte ich nun bis 125ccm fahren.

Als "Motorrad" muß man wohl aber nur versichern, wenn man über 125ccm / 11kW fahren möchte.

Dafür braucht man aber mindestens Klasse A2. Was dann schon wieder erheblich aufwendiger wird als B196.

Ich bin auch nicht unbedingt scharf auf besonders leistungsstarke Maschinen, sondern nur etwas, mit dem ich im Verkehr mitschwimmen kann. So ne 125er bis 11kW wäre ausreichend für mich.

Wenn du einen Dienstwagen fahren kannst, also gestellt bekommst, kann dir dein Arbeitgeber, fuer die Bestaetigung ausdrucken, dass du gefahren bist. Somit wird deine Versicherung, oder eine Andere die Schadensfreiheits-Rabatt-Klasse weiterhin anerkennen.

 

Sehe ich das richtig, dass alles, was ich so versichern könnte, dass mir die Schadensfreiheitsklasse erhalten bleiben kann, mindestens einen A2 Führerschein nach sich zieht? Ich weiß, dass man sich normalerweise darüber freut, dass meine eine Maschine nicht teurer versichern oder zulassen oder Ähnliches muß. Aber Nach dem Dienstwagen würde es halt wieder teuer für mich, weswegen ich gerne eine Lösung finden würde, die Schadensfreiheitsklasse (mit moderatem Aufwand) zu erhalten. Wäre natürlich ideal mit maximal B196 Zusatz.

Wenn du einen Dienstwagen fahren kannst, also gestellt bekommst, kann dir dein Arbeitgeber, fuer die Bestaetigung ausdrucken, dass du gefahren bist. Somit wird deine Versicherung, oder eine Andere die Schadensfreiheits-Rabatt-Klasse weiterhin anerkennen.

Du kannst mit einem Motorrad keine Kfz Klasse erhalten. Dazu benötigst du schon einen PKW. Eine 125er, also ein Leichtkraftrad kann ebenso nur die SF3 erlangen.

 

Allerdings kannst du alles versichern wie du möchtest, dass hat nicht zur Bedingung, dass du es fahren darfst.

 

Nach meiner Kenntnis, verfällt deine SF Klasse nach 10 Jahren. Dieser Zeitraum müsste wieder von vorn anfangen, wenn du kurzzeitig eine Pkw Versicherung hast...

Dein SFR bleibt 7 Jahre bestehen du musst also in diesem Zeitraum immer wieder ein FZG auf diese Versicherung versichern. Ich habe meinen SFR vom Auto zu meiner Tricity 300 mitgenommen.

Eine Tricity ist ein L5e und somit mehrspurig und quasi als Auto zugelassen.

Du kannst auch ohne Führerschein versichern. ;)

Es hat auch nicht jeder CEO einer Airline eine ATPL license und jegliche type clearances seiner Flugzeuge.

Jedenfalls Leichtkrafträder gehen in der Prämie zwar nur bis SF3 runter, aber schadensfreie Jahre sammeln sie beliebig hoch.

Eine wieder andere Möglichkeit wären Quads. Der Betrieb ist viel teurer als Motorräder, aber die Versicherung ähnlich günstig.

Aber wenn Du auch selber fahren willst, ist ein Leichtkraftrad eine gute Wahl. Am wichtigsten ist es ja, den SF-Rabatt nicht ganz zu verlieren, wieder bei Null anzufangen. Denn das ist am teuersten. Zwischen SF0 und SF3 ist ein größerer Unterschied als zwischen SF3 und SF30.

Der vermutlich einzig Sinnvolle rat dazu lautet: Frage Deinen Versicherer!

Das handhaben unterschiedliche Versicherer zum Teil ziemlich unterschiedlich. Ich habe z.B. durchaus meine SF Klassen schon zwischen Auto, Roller und Motorrad hin und her getauscht (auch zwischen Familienmitgliedern, also den SF vom PKW der Mutter auf mein Motorrad usw) und ich habe auch mal eine Honda Wave 110 (also Leichtkraftrad) über meinen Vertrag laufen lassen (SF11 im ersten und SF12 im zweiten Versicherungsjahr), etwas das nach Aussage/Erfahrung von @Papstpower nicht gehen soll.

Also in meinem Fall und bei meinem Versicherer würde ich sagen kauf Dir ein 125er mit Deinem Führerschein und alles ist gut. Kann bei einem anderen Versicherer aber schon ganz anders aussehen (wie hier von anderen berichtet), aus diesem Grund kann ich nur den Rat geben erkundige Dich bei Deinem Versicherer

am 28. April 2022 um 6:53

Dienstwagen werden in der Regel geleast.

Auch diese Fahrzeuge werden vom Leadinggeber versichert.

Es gibt die Möglichkeit, seinen SF mit einzubringen. Der läuft dann automatisch mit.

Wenn es dann keinen Dienstwagen mehr gibt, aus welchen Gründen auch immer, dann kann man seinen eigenen Rabatt behalten. Dann gibt's am Ende eine Bescheinigung von der Versicherung.

Ansprechpartner ist natürlich der Leasinggeber bzw die Versicherung.

Wenn der Wagen dem Arbeitgeber gehört (Eigentum) mit dem Verwalter und der Versicherung sprechen.

Das der SF vorher schon weg war, hätte nicht sein müssen.

Ich habe auch etliche Jahre Firmenwagen geleast, habe meinen Rabatt behalten und sogar noch " herunter gefahren".

Nur wurde mir das von Anfang an angeboten...

Eine 125'er als Rabattretter ist der falsche Weg.

Ich sehe nicht das ein 125er als Rabattretter der falsche weg sein muss.

Wenn man sowieso einen Roller haben möchte dann macht es keinen Sinn den Roller als Zweitwagen mit entsprechend hoher SF zu Versicherung und den eigentlichen Rabatt über irgendwelche Dienstwagenregelungen zu erhalten ohne das man selber von der bisher erreichten SF etwas erhält.

Nur einen Roller zu kaufen um damit den Rabatt zu erhalten und den Roller dann in der Garage stehen haben ohne ihn zu fahren ist aber sicherlich ein recht fragwürdiges vorgehen...

Ich wiederhole mich nur ungern: Der Versicherungsmakler kann einem am sinnvollsten beraten wenn man ihm die persönliche Situation und Wünsche mitteilt. Etwas umständlicher wird das natürlich bei einer Direktversicherung da dort die Beratung weniger umfänglich und individuell gestaltet wird aber auch dort sollte die Hotline einem die alternativen nennen können

Zitat:

@tomS schrieb am 27. April 2022 um 22:07:21 Uhr:

Jedenfalls Leichtkrafträder gehen in der Prämie zwar nur bis SF3 runter, aber schadensfreie Jahre sammeln sie beliebig hoch.

 

Eine wieder andere Möglichkeit wären Quads. Der Betrieb ist viel teurer als Motorräder, aber die Versicherung ähnlich günstig.

So kenne ich es auch, LKR bis SF3. Aber was meinst du mit "...aber schadensfreie Jahre sammeln sie beliebig hoch..."?

 

Quad = SF über 3 möglich? Wie mit dem Auto wenn man keinen Schaden erlitt?

Die Rabattklasse sinkt nur bis SF3. Aber schadensfreie Jahre werden ganz normal bestätigt.

Ich habe nie ein Quad gehabt, aber es würde mich sehr wundern, wenn es da anders wäre. Beim Piaggio MP3 LT meiner Frau sind wir ganz normal weiter gesunken.

Wenn es dir nur darum geht, deine SF-Klasse zu behalten, dann kannst du sogar einen 50ccm-Roller, für den auch ein Versicherungskennzeichen reichen würde und für den du keinerlei zusätzlichen Führerschein machen musst, auf freiwilliger Basis zulassen und dann - wie oben erläutert - unbegrenzt schadensfreie Jahre sammeln, d.h. de facto weit über SF3 hinauskommen und dann irgendwann, wenn du wieder ein eigenes Auto zulassen möchtest, auf das Auto übertragen. Jedenfalls geht das bei der HUK-Coburg.

Zitat:

@tomS schrieb am 28. April 2022 um 09:58:35 Uhr:

Die Rabattklasse sinkt nur bis SF3. Aber schadensfreie Jahre werden ganz normal bestätigt.

Und das heisst, wenn ich die SF vom Roller der SF 3 ist und nach Bsp. 3 Jahren nehme um ein Auto zu versichern, bekomme ich SF6?

Zitat:

@E500AMG schrieb am 28. April 2022 um 17:08:11 Uhr:

Und das heisst, wenn ich die SF vom Roller der SF 3 ist und nach Bsp. 3 Jahren nehme um ein Auto zu versichern, bekomme ich SF6?

Wenn die Versicherung mitspielt. Die ganze Schadensfreiheitsübertragung ist freiwillig, keine gesetzliche Regelung.

am 28. April 2022 um 17:23

Das ganze Thema muss man mit der Versicherung besprechen. Einheitliche Regelungen gibt es nicht.

Auf jeden Fall sollte man sich die aktuelle SF schriftlich bestätigen lassen.

Die Versicherung haben unterschiedliche Fristen, wie lange sie den vollen Rabatt anerkennen.

Die Geschichte mit dem Versicherungskennzeichen kenne ich nur bei Fahranfängern und da auch nur für 2 Jahre.

Wie gesagt: persönlich mit der aktuellen Versicherung klären.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Motorroller
  5. Welcher Roller geeignet für Erhalt der Schadensfreiheitsklasse?