Welcher Nachlass ist möglich?
Hallo Q5-Gemeinde,
ich scheue mich noch, auf das Angebot meines Freundlichen mit 7% Nachlass einzugehen. Vor zwei Jahren habe ich beim Kauf eines Q7 auch nur 7% bekommen, habe aber den Eindruck, dass beim Q5 mehr möglich sein sollte. Freue mich über entsprechende Beiträge. Danke und Gruss aus Hannover!
Beste Antwort im Thema
War hier ein interessanter Thread, der teilweise allerdings mit sehr harter Wortwahl gewürzt wurde.
Fakt ist: Beim Geld ist jeder der nächste und insofern wird der Händler bevorzugt werden, der den höchsten Rabatt bietet. Eine gewisse Schmerzgrenze wird allerdings durchaus fast jeder Autokäufer verkraften und deswegen vielleicht nicht von einem Händler weggehen, den er schon lange als Händler seines Vertrauens hatte - immerhin wird der "Neue" ja eine gewisse Zeit auch in der Fachwerkstatt gepflegt.
Was die Herstellermargen und Rabatte betrifft, so ist durchaus einiges machbar, aber irgendwann geht es halt nicht mehr. Die Deutschen Hersteller verdienen als Hersteller wirklich nicht allzu viel. Irgendwo war mal zu lesen, dass BMW hier wohl am höchsten liegt.
Ist aber alles auch wiederum eine Mischkalkulation. Geld machen die Volumenmodelle, nicht die Luxuskarossen (S-Klasse, A8, 7er).
Was mir gehörig stinkt - fast egal bei welchem Händler - sind die aufgeblasenen Verkäufer, von denen es leider sehr viele gibt. Die müssen mal auf den Boden der Tatsachen und sich als das sehen, was sie sind (nämlich Verkäufer). Ein Anzug und die Tatsache, ab und an mal eine Luxuskarosse auf dem Betriebsgelände zu bewegen, machen noch keinen Manager aus. Genau so versuchen aber viele rüberzukommen.
Da lob ich mir den hemdsärmeligen Verkäufer, der vielleicht früher sogar mal Mechaniker war und weiß, was er erzählt....
Gruß Motemmel
708 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Q5er
Es gibt nur einen Behindertenrabatt bei Audi. Die Bedingungen sind überall nach zu lesen:Zitat:
Original geschrieben von andy0202
@mm-bs (Martin): Danke für die Info! Genau nach sowas wurde ja auch gefragt.
Gibt es bei dieser Aktion eigentlich einen Unterschied zwischen dem Status einer Behinderung und ein Schwerbeschädigung?Das ist sicherlich nicht unerheblich für den Rabatt, oder?
Behinderung über 50% und
Merkzeichen G (gehbehindert) aG
(außergewöhnlich gehbehindert), H
(hilflos) oder B (blind),
Mindesthaltedauer: 6 Monate,
Zulassung auf Behinderten selbst, bis
2 Fahrzeuge pro Jahr.Der offizielle Rabatt liegt bei 15%. Wird über den Händler abgewickelt.
Wer mehr will, muss wohl darüber hinaus verhandeln.
stimmt so nicht :
aktuell bis 31.12.2010 gilt die Aktion ohne :
Merkzeichen G (gehbehindert) aG
(außergewöhnlich gehbehindert), H
(hilflos) oder B (blind)
der Rest stimmt, nur ab 50% nicht über..
Zitat:
Original geschrieben von mm-bs
der Rest stimmt, nur ab 50% nicht über..
Das ist dann übrigens auch der Unterschied zwischen Behinderung und Schwerbehinderung. Ab 50 % ist man schwerbehindert. Wie mm-bs bereits gesagt hat, gibts den Nachlass auch ohne Merkzeichen, mittlerweile schon seid 2 Jahren. Kann mir vorstellen, dass es den auch noch im nächsten Jahr geben wird.
Spartako
Zitat:
Original geschrieben von mm-bs
aktuell bis 31.12.2010 gilt die Aktion ohne :Merkzeichen G (gehbehindert) aG
(außergewöhnlich gehbehindert), H
(hilflos) oder B (blind)
Das habe ich so nirgendwo gefunden. Kann aber natürlich durchaus sein.
Und ja: natürlich
ab50%, klar 😉
Zudem schreibt der ADAC:
Berechtigt sind auch Contergangeschädigte und Kunden mit Armbehinderung ohne Merkzeichen. Dann muss im Führerschein hervorgehen, dass Fahrhilfen benötigt werden. Der Einbau muss auf Verlangen des Herstellers nachgewiesen werden.
Zitat:
[Das habe ich so nirgendwo gefunden. Kann aber natürlich durchaus sein.
Ich versuche mal den Text hier rein zu kopieren, mal sehen, ob m,an das dann noch lesen kann :
-------------------------------------
Audi Fördermaßnahmen
Nachlass für Menschen mit Behinderung mit
Schwerbehindertenausweis ohne Merkzeichen
Aktionskennzeichen: AOAU GR 10
01.04.2010
Aktionszeitraum: 01.04.2010 bis 31.12.2010 (Kundenzuordnung in NEWADA)
Aktionsmodelle
Alle Audi Neufahrzeuge (außer R8)
Zielgruppe
- Einzelkunden mit Schwerbehindertenausweis ausschließlich ohne Merkzeichen
Bedingungen
- Verkauf eines Neuwagens
- Gültiger Schwerbehindertenausweis (Grad der Behinderung ab 50%,
eingetragenes Merkzeichen hier nicht notwendig)
- Eingabe Sonderabnehmerkennzeichen „C“ in NEWADA
- Eingabe Aktionskennzeichen „GR“ in NEWADA
- Zulassung und Rechnungslegung des Neufahrzeuges auf den
Behinderten/Vormund persönlich
- Mindesthaltedauer des Neufahrzeuges von 6 - 8 Monaten nach Erstzulassung
- Vollständig ausgefüllte Audi Verpflichtungserklärung im Original
- Kombination mit regulären, quartalsbezogenen Fördermaßnahmen möglich
(Booklet „Audi Fördermaßnahmen)
- Keine Kombination mit „AOAUC“, keine Kombination mit Sondermaßnahmen
- Einhaltung der allgemein gültigen Aktionskriterien (Seite 3-5 Booklet
Fördermaßnahmen 02/2010)
- Einhaltung der Richtlinie für das Sonderabnehmergeschäft
Konditionen
- Empfohlener Rabatt : bis zu 15%
- Herstellerbeteiligung: bis zu 50% (max. 7,5% der UPE) bei Einhaltung der
genannten Aktionsbedingungen
Abwicklung
Einzureichende Unterlagen
Audi Neuwagen
- Kopie Zulassungsbescheinigung
- Kopie des Schwerbehindertenausweises
- Kopie Rechnung an Kunde (bei Leasing: Provisionsabrechnung)
- Original Audi Verpflichtungserklärung (separate Verpflichtungserklärung für
Schwerbehindertenausweis ohne Merkzeichen)
? Posteingang der vollständigen Unterlagen bis spätestens 2 Monate nach
Zulassung des Neuwagens bei der Händlerfinanz (I/VI-24)
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KEIN R8 🙄
Das ist ja diskriminierend 😁
Im letzten Jahr war der Nachlass ohne Merkzeichen nur in Verbindung mit einer Fremderoberung möglich. Das wurde in diesem Jahr geändert. Mal sehen, was das neue Jahr bringt.
Die Benachteiligung von Schwerbehinderten in Bezug auf den R8 finde ich auch unerhört.
Spartako
Zitat:
Original geschrieben von mm-bs
Ich versuche mal den Text hier rein zu kopieren, mal sehen, ob m,an das dann noch lesen kann :Zitat:
[Das habe ich so nirgendwo gefunden. Kann aber natürlich durchaus sein.
-------------------------------------
Audi Fördermaßnahmen
- Mindesthaltedauer des Neufahrzeuges von 6 - 8 Monaten nach Erstzulassung
Ich finde die Formulierung der Mindesthaltedauer "6 - 8 Monate" recht schwammig. Ist es ok, wenn man bereits nach 6 Monaten verkauft? Oder sollte man lieber 8 Monate warten, um auf der sicheren Seite zu sein?
Ich kenne nur die Mindesthaltedauer von 6 Monaten.
Spartako
Zitat:
Original geschrieben von Spartako
Ich kenne nur die Mindesthaltedauer von 6 Monaten.Spartako
Kann ich so bestätigen - steht auch so in der von mir unterschriebenen vertraglichen Regelung zum Behinderten-Nachlass.
(Mein Ausweis: GdB 50% - G)
gelten die 6 Monate ab Abholung bei Audi, oder erst ab der Zulassung. Ich frage deshalb weil ich mit einem Überführungskennzeichen Mitte Dezember in Ingolstadt war aber erst Anfang Januar dann zur Zulassungstelle bin.
Zitat:
Original geschrieben von mouse-t07
gelten die 6 Monate ab Abholung bei Audi, oder erst ab der Zulassung. Ich frage deshalb weil ich mit einem Überführungskennzeichen Mitte Dezember in Ingolstadt war aber erst Anfang Januar dann zur Zulassungstelle bin.
Ich vermute, die Frist beginnt mit der Abholung bzw. Auslieferung, denn das Fahrzeug ist ja ab dann in deinem Besitz - auch wenn es nicht zugelassen ist (!!!)! Und egal, ob du damit nun gefahren bist oder nicht, du darfst es (erst) nach der besagten Frist veräußern.
Schließe mich Michaels Interpretation an. Grundsätzlich gilt der Tag der Zulassung; wenn Du ihn aber vorher abholst, der Tag der Übergabe. Außerdem wird Audi diesbezüglich nicht päpstlicher als der Papst sein. Es geht doch darum, dass man die Schwerbehinderung nicht dazu nutzt, für ander Neuwagen zu kaufen. Und das machst Du ja nicht. Oder doch? 😉
Spartako
ich muss zugeben, dass der behinderten Ausweis nicht mir gehört, sondern der schwester meiner Frau, daher ist das Auto auch auf Sie zugelassen. Ich möchte es jedoch im Juni auf mich zu lassen, daher hatte ich gefragt....so ein schönes Auto wäre zu schade um es weg zu geben ;-) wobei mich nun der q3 auch reizt...
Bei Bestellung über unseren Audi-Partner (Audi-Zentrum) gibt es
12% Rabatt
18% Rabatt mit Schwerbehindertenausweis (mind. 50% GdB - kein Merkzeichen notwendig)
Die Lieferzeit liegt allerdings bereits beim 1. Quartal 2012.
Viele Grüße
Bernhard
Zitat:
Original geschrieben von herzogb
Bei Bestellung über unseren Audi-Partner (Audi-Zentrum) gibt es12% Rabatt
18% Rabatt mit Schwerbehindertenausweis (mind. 50% GdB - kein Merkzeichen notwendig)Die Lieferzeit liegt allerdings bereits beim 1. Quartal 2012.
Viele Grüße
Bernhard
Gilt das für den Q3 ???