Welchen Händler für Neukauf wählen?

Im Internet gibt es zwei Neuwagenvermittler die höhere Rabatte als die ortsansässigen Händler bieten.
In meinem Fall beim Kauf eines Kangoo beträgt die Kaufpreisdifferenz 5,8% oder rund 1.200,00 EUR.
Allerdings beträgt die Entfernung zu dem zu vermittelnden Händler ca. 120 km.

Ich würde also 1.200 EUR beim Kaufpreis sparen, müsste aber für Gewährleistungsarbeiten oder sonstigem Service wie kleinen Kundendiensteinstellungsarbeiten usw. jedesmal 240 km fahren.

Ich bin am überlegen, ob mir ein ortsnaher Händler mit Werkstatt in rund 3 km Entfernung
1.200 EUR wert ist.

Liebe Motorfreunde, wie würdet Ihr entscheiden?
Besten Dank für Eure Meinungen!
Dieter

Beste Antwort im Thema

Lieber TE,

da die Beiträge hier wie üblich abschweifen und es verwirrend zu werden droht, hier noch einmal die Zusammenfassung:

1. Wenn du einen Neuwagen kaufst müssen dich die Gewährleistungsprobleme nicht interessieren. Du hast Neuwagengarantie vom Hersteller und die übernimmt auch deine Vertragswerkstatt vor Ort. Und da sie die Arbeit vom Werk bezahlt bekommt, macht sie das auch ohne zu murren.

2. Die Sache mit der schlechteren Bedienung dort wo man nicht gekauft hat, ist eine Befürchtung die sich so gut wie nie bewahrheitet. Ich habe bei meinen Vor-Ort-Händlern noch nie etwas geschenkt bekommen, das wertmäßig über 5 Euro hinaus ging und das vielleicht drei Mal in 30 Jahren. Und die Dienstleistungen die ich bezahle sind nicht besser oder schlechter gewesen, egal wo der Wagen herkam. Das Geld das ich dafür bezahlt habe war ja auch nicht mehr oder weniger wert. Und noch nie hat mir ein Mechaniker in den Kofferraum gekackt, wenn er im Computer sah dass der Wagen woanders gekauft worden war.

Im Gegenteil - einmal musste ich mit einem AUDI zu einem anderen Händler in der Stadt, weil dieser am Wochenende Notdienst hatte. Der hat sich den A... aufgerissen um mich davon zu überzeugen, dass er den besseren Service bietet und ich den nächsten Wagen hoffentlich bei ihm kaufe.

3. Zum Händler der dir den Wagen verkauft hat, musst du nie wieder im Leben hin, es sei denn der Wagen ist so schlecht dass du den Vertrag rückgängig machen und den Wagen zurückgeben willst. (Wie oft kommt das vor?)

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Lieber TE,

da die Beiträge hier wie üblich abschweifen und es verwirrend zu werden droht, hier noch einmal die Zusammenfassung:

1. Wenn du einen Neuwagen kaufst müssen dich die Gewährleistungsprobleme nicht interessieren. Du hast Neuwagengarantie vom Hersteller und die übernimmt auch deine Vertragswerkstatt vor Ort. Und da sie die Arbeit vom Werk bezahlt bekommt, macht sie das auch ohne zu murren.

2. Die Sache mit der schlechteren Bedienung dort wo man nicht gekauft hat, ist eine Befürchtung die sich so gut wie nie bewahrheitet. Ich habe bei meinen Vor-Ort-Händlern noch nie etwas geschenkt bekommen, das wertmäßig über 5 Euro hinaus ging und das vielleicht drei Mal in 30 Jahren. Und die Dienstleistungen die ich bezahle sind nicht besser oder schlechter gewesen, egal wo der Wagen herkam. Das Geld das ich dafür bezahlt habe war ja auch nicht mehr oder weniger wert. Und noch nie hat mir ein Mechaniker in den Kofferraum gekackt, wenn er im Computer sah dass der Wagen woanders gekauft worden war.

Im Gegenteil - einmal musste ich mit einem AUDI zu einem anderen Händler in der Stadt, weil dieser am Wochenende Notdienst hatte. Der hat sich den A... aufgerissen um mich davon zu überzeugen, dass er den besseren Service bietet und ich den nächsten Wagen hoffentlich bei ihm kaufe.

3. Zum Händler der dir den Wagen verkauft hat, musst du nie wieder im Leben hin, es sei denn der Wagen ist so schlecht dass du den Vertrag rückgängig machen und den Wagen zurückgeben willst. (Wie oft kommt das vor?)

Hallo, liebe Motorfreunde,
danke für Eure helfenden Nachrichten.

Ich habe beim 120 km entfernten Händler rund 1.200,EUR günstiger bestellt. bei Garantiearbeiten ist jede
Werksvertretung zuständig.

Für Gewährleistungsabwicklung (kenne ich von meinem Wohnmobilfreunden, wo Gewährleistungen häufiger vorkommen) wird man vom Hersteller immer an den verkaufenden Händler verwiesen. z.B. bei Rückabwicklung eines Kaufvertrages ist auch nur dieser zuständig.

Ich müsste halt die 240 km hin und zurück fahren evtl. mit Übernachtung wobei die Fahrtkosten und wahrscheinlich auch anfallende Übernachtungen der Gewährleistungsträger übernhehmen muss.

Bei Garantiearbeiten trägt der Kunde die Fahrtkosten.
Gruss Dieter

Wie oft kommt denn eine Wandlung beim Neuwagen im Leben vor? Wenn man Pech hat vielleicht einmal im Leben

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