Welchen Anhänger darf mein Auto ziehen? (Zuggewicht, Gesamtgewicht, Anhängelast)

Hallo Zusammen,

mir fehlt der Überblick und ich bräuchte mal euer Schwarmwissen, ich sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr.
Wir wollen einen Wohnwagen kaufen und mit unserem Ford Tourneo Grand Connect ziehen:

Zugfahrzeug:

zul. ges. Gewicht: 2300 kg
Leergewicht: 1609 kg
Anhängelast: 1150 kg

Tech. zul. ges-masse d. Zugkombination: 3145 kG.

Auf was bezieht sich die zulässige Gesamtmasse vom Zug? Auf das zul. Gesamtgewicht oder das tatsächliche Gewicht, was das Gespann vollbeladen wiegt?

1.) Was darf hier aus technischer Sicht der Anhänger (Wohnwagen) leer und vollbeladen wiegen?
2.) Zu mir: Bis wann reicht Führerschein Klasse B, B96 oder muss es BE sein?

DANKE!

Beste Antwort im Thema

Der Anhänger darf max 1150 Kg wiegen, wenn du ihn ankuppelst. Ob er dabei leer ist oder nicht spielt keine Rolle.
Wenn du das Auto auch noch beladen möchtest, so muss das Gesammte aktuelle Gewicht unter dem Zuggesammtgewicht bleiben.

Für deinen Führerschein der Klasse B darf er ein zulässiges Gesamtgewicht von unter 1200 Kg haben, da du in der Kombination sonst über die 3,5 Tonnen kommen würdest. Hier ist das reale Gewicht erst mal egal.

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Zitat:

@Rosigeredder schrieb am 09. Juni 2020 um 06:32:18 Uhr:


@Tillamook: Woher kommen die 3145 kg? Woraus hast du die errechnet?

Die stammen aus dem Fahrzeugschein.
Das ist die zul. Zuggesamtgewicht

Btw. Bei der Angabe der ZGM des Anhängers sollten wir uns auf techn. zulässige Anhängelast einigen.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 9. Juni 2020 um 06:37:22 Uhr:


Die stammen aus dem Fahrzeugschein.
Das ist die zul. Zuggesamtgewicht

Dann muss es in den Bemerkungen stehen.

Denn ein Standardpunkt im Fahrzeugschein ist es nicht.

Edit: Tatsache, es gibt Autos da steht so etwas in den Bemerkungen.

Ich kenne den Satz Tech. zul. ges-masse d. Zugkombination: 3145 kG auch nur von neueren Autos. Zum Beispiel auch beim Renault , Citroen, Fiat Tipo oder VW Golf Plus. Ausgedacht habe ich mir diesen kryptischen Satz nicht 😉

Unser Focus von 2016 mit identischem Motor (!) hat diesen Satz übrigens nicht in seinen Papieren stehen. Der hat 1,9t zgG und 1,2t Anhängelast. Bleibt unter 3,5t zgG vom Zug und wirft keine Fragen auf.

Ich weiß auch nicht was das soll, ist der Ford Tourneo vielleicht ein Import?
Auf jeden Fall bezieht sich die "Tech. zul. ges-masse d. Zugkombination" auf das tatsächliche Gewicht und nicht die zulässigen Gesamtmassen.
Sodass du ruhig auch einen Wohnwagen mit 1,2 t zGm kaufen könntest und fahren darfst.

BE wird aber wirklich besser sein um vielleicht einen 1,5 t plus zu nehmen (viel zuladen wird dann aber nicht mehr drin sein).
Der Tourneo ist für einen Van keine gute Zugmaschine.

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Wer sich von der Herkunft der ominösen 3145 kg überzeugen
möchte, am Anfang hatte der TE seine Zulassung eingestellt,
so das jeder sich selber davon überzeugen kann...........

Moin,
die ganze technische hin- und her Diskussion mal aussen vorgelassen: es könnte nicht schaden, den Wohnanhänger tatsächlich mal auf eine Waage zu fahren und zu ermitteln, was der wirklich für eine Gesamtmasse hat (was er wiegt MIT Geschirr, Bettwäsche, Gasflasche, Kasten Bier, TV ... ). Die Angaben in den Papieren können extrem davon abweichen.
Habe nämlich im TV mal einen Bericht über Wohnwagenkontrolle zur Urlaubszeit gesehen. Ein Fahrzeug mit Wohnwagen wurde mit extremer Überladung ermittelt. Selbst als der Wohnanhänger ausgeräumt war, war er zu schwer - ich meine mich an ca. 400-500 kg zu erinnern.
Weil bei einer Kontrolle zählt das tatsächliche "Gewicht".
Gute Fahrt

Zitat:

@Rosigeredder schrieb am 9. Juni 2020 um 06:32:18 Uhr:


Bei der Anhängelast zählt immer nur die tatsächliche angehängte Masse.

Danke für die Klarstellung.

Ich habe mehr als einmal unseren 3,5-Tonner mit dem Astra J gezogen, obwohl er nur 1400 Kilo Anhängelast hatte. In der ZB1 unter O.1 steht die "Technisch zulässige Anhängelast gebremst in kg", nicht die zGM.

Zitat:

@Tillamook schrieb am 9. Juni 2020 um 07:59:44 Uhr:


Ich kenne den Satz Tech. zul. ges-masse d. Zugkombination: 3145 kG auch nur von neueren Autos. Zum Beispiel auch beim Renault , Citroen, Fiat Tipo oder VW Golf Plus. Ausgedacht habe ich mir diesen kryptischen Satz nicht 😉

So neu ist das auch wieder nicht. Beispiele: Touareg 2011, Astra J 2012, Touareg 2015. Bei allen ist diese Angabe in der ZB1 vorhanden und keiner davon ist ein Reimport.

Zitat:

@dolofan schrieb am 9. Juni 2020 um 09:08:29 Uhr:


So neu ist das auch wieder nicht. Beispiele: Touareg 2011, Astra J 2012, Touareg 2015. Bei allen ist diese Angabe in der ZB1 vorhanden und keiner davon ist ein Reimport.

Ich hab davon hier zum ersten Mal gehört, aber gut zu wissen dass es sowas auch noch gibt.

Ich programmiere gerade eine App die einem Anhand von Fahrzeugdaten mitteilt ob man einen Anhänger mit welchem Gewicht anhängen darf und welche Führerscheinklasse nötig ist um das Gespann zu fahren.
Da die Fragen zum Thema Anhänger, Lasten und Führerscheinklassen sehr häufig kommen.
Da ist die Tech. zul. ges-masse d. Zugkombination auch nicht ganz unwichtig.

Zitat:

@Rosigeredder schrieb am 9. Juni 2020 um 08:10:25 Uhr:


Ich weiß auch nicht was das soll, ist der Ford Tourneo vielleicht ein Import?

Um das für die Nachwelt festzuhalten:

Wir haben sogar zwei Ford Tourneo Connect, deutsche Modelle, einen kurzen als Benziner und einen langen als Diesel. Der Kurze wiegt 1,5t (statt 1,6t), hat 1,0t Anhängelast (statt 1,15t) und ein zgG von nur 2,0t (statt 2,6t). Die Masse vom Zug ist hier sogar nur 2,9t (statt 3,145t).

Mit dem Kurzen bin ich je nach Fall aufgrund des geringeren zgG mit Führerschein Klasse B noch besser dran als mit dem Langen, weil ich einfacher unter 3,5t bleiben kann 😁

Wir ziehen auch mit einem Benziner unseren Wohnwagen, geht vom Verbrauch her und vom Durchzug, aber ein Diesel läuft trotzdem sparsamer & hat den günstigeren Kraftstoff.

Nur mal so zum drüber nachdenken.

Zitat:

@dolofan schrieb am 9. Juni 2020 um 09:08:29 Uhr:



Zitat:

@Tillamook schrieb am 9. Juni 2020 um 07:59:44 Uhr:


Ich kenne den Satz Tech. zul. ges-masse d. Zugkombination: 3145 kG auch nur von neueren Autos. Zum Beispiel auch beim Renault , Citroen, Fiat Tipo oder VW Golf Plus. Ausgedacht habe ich mir diesen kryptischen Satz nicht 😉

So neu ist das auch wieder nicht. Beispiele: Touareg 2011, Astra J 2012, Touareg 2015. Bei allen ist diese Angabe in der ZB1 vorhanden und keiner davon ist ein Reimport.

😁 Und noch gemeiner ist wenn sich die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs erhöht wenn man einen Hänger am Haken hat, bei Meinem zb um 85kg. Da ist man dann schnell im illegalen Bereich wenn man nicht aufpasst. Aber diesen Eintrag hat das Modell des TE nicht.

Gerade beim Nachschauen ececkt, die Gesamtzugmasse steht nicht zwingend in der Zulassungsbescheinigung. Bei Meinen ist das nur im COC zu finden, aber eben doch gültig.

Ich möchte am Freitag eine Gartenhütte abholen. Da das Paket ein Maß von 440cmx120cmx45cm hat und 550KG wiegt, brauche ich einen recht langen Hänger der auch keine Plane hat da sie vor Ort nicht von hinten beladen können.

Mein A6 3.0 TDI kann 2100kg gebremst ziehen und hat eine zGG von 2530KG.
Führerschein BE, C ist vorhanden.

Ich könnte einen Anhänger bekommen. Dieser ist ziemlich groß und hat 5m Länge sowie 2,4m Breite. zGG ist 3,5t und Leer wiegt er 1t. Sprich würden ca 1,5t dranhängen.

Somit dürfte ich das ganze doch ziehen oder? Spielen Maße hier evtl noch eine Rolle die mich beschränken könnten?
Habe etwas von 18m Länge gelesen aber nichts mit Breite.

Will mich da lieber vorher vergewissern bevor da ne hohe Strafe kommt oder noch schlimmer..

hier stand Müll

Zitat:

@mza287 schrieb am 10. Juni 2020 um 09:50:24 Uhr:


Ich möchte am Freitag eine Gartenhütte abholen. Da das Paket ein Maß von 440cmx120cmx45cm hat und 550KG wiegt, brauche ich einen recht langen Hänger der auch keine Plane hat da sie vor Ort nicht von hinten beladen können.

Mein A6 3.0 TDI kann 2100kg gebremst ziehen. Führerschein BE, C ist vorhanden.

Ich könnte einen Anhänger bekommen. Dieser ist ziemlich groß und hat 5m Länge sowie 2,4m Breite. zGG ist 3,5t und Leer wiegt er 1t. Sprich würden ca 1,5t dranhängen.

Somit dürfte ich das ganze doch ziehen oder? Spielen Maße hier evtl noch eine Rolle die mich beschränken könnten?
Habe etwas von 18m Länge gelesen aber nichts mit Breite.

Will mich da lieber vorher vergewissern bevor da ne hohe Strafe kommt oder noch schlimmer..

Wo siehst du ein Problem - einen Wohnwagen mit 2,5m Breite und 7m Länge (oder mehr) darfst du ja auch ziehen.

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