Welchen Anhänger darf man mit normalen Führerschein fahren?

Opel Omega B

Hi,
ich will mir vielleicht demnächst mal einen kleinen Anhänger kaufen, weil ich doch öfters mal was transportieren will. Ich hab aber nur so nen normalen Führerschein bis 3,5t. Was für Beschränkungen gibts da nochmal? Ich habs echt nicht behalten, was die damals in der Fahrschule gepredigt haben...
Wahrscheinlich weil ich es nie gebraucht habe..

49 Antworten

Hallo, klink mich auch mal ein.

Die von Admiral angegebenen Kombinationen passen!

Führerscheinklasse B:

Kfz bis 3,5t, mit Anhänger bis 750kg, bis zu 8 Sitzplätzen
außer Führersitz, Kombination aus Zugfahrzeug Kl. B und
Anhänger: zG bis 3,5t, wobei zG Anhänger max. = Leermasse
der Zugmschine

Gruß
Markus

Könnt Ihr nicht lesen??????

Anhänger max 750kg!!!

Wofür gibt es denn sonst BE????

😁 😁 😁

HÖR AUF ZU LACHEN!!!!!
😁 😁 😁 😁

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Zitat:

Original geschrieben von DottiDiesel


Könnt Ihr nicht lesen??????

Anhänger max 750kg!!!

Wofür gibt es denn sonst BE????

Dann lies doch bitte mal das:

Anhängelast hinter Fahrzeugen(StVZO)

Anhänger max 750 kg, ja, aber nur bei einachsigen unge-
bremsten Anhängern.

Gruß
Markus

Was soll der Link??
Der hat nichts mit der erforderlichen Führerscheinklasse zu tun, sondern kümmert sich um die StVZO, die die technischen Vorraussetzungen für die Fahrzeuge schafft!
Das hat garnichts mit dem Führerschein zu tun!

@DottiDiesel

Na gut, dann klick halt mal auf den LINK

Habs auch in meinem vorletzten Beitrag geschrieben, aber
unter dem Link noch mal zum nachlesen (Einer Fahrschule
kann man denke ich schon glauben) 😉

Fahre ab und an beruflich mit FS-Klasse B (nicht BE) mit meinem
Ommi nen Anhänger (gebremst) mit nem zulässigen Gesamtgewicht
von 1500 kg. Bin auch schon mal kontrolliert worden,
war alles rechtens.

Gruß
Markus

Ich habe jetzt nochmal nachgefragt (bei wem verate ich nicht! 😁)
Das geschriebene Wort der Fahrschule ist jedenfalls SEHR missverständlich formuliert!
Warum kriegt das bloss keiner hin?!? *grumel*

Es ist also genauso wie Admiral schreibt, jetzt bleibt also nur noch die Frage offen, ob es sich beim Hängergewicht um das zulässige Gesamtgewicht, oder reale Gewicht (Leergewicht+Ladung) handelt?
😁 😁

Ich lege mich derweil schon mal mit nacktem Hintern über diesen Stuhl und werde die 10 Schläge mit dem Rohrstock mit Würde und ohne Jammern von Admiral empfangen!
Ich zähl auch schön mit! 😁

Egal ob zulässiges Gesamtgewicht oder reales Gewicht, das Gewicht (vom Hänger) darf das Leergewicht vom Zugfahrzeug (Omi 1733kg) nicht ÜBERSCHREITEN. Das GESAMTGEWICHT vom Zugfahrzeug + Hänger darf 3,5 T nicht überschreiten.

Schaust du nochmal das hier an:

z.B.:
Auto 1,7 t + Hänger 1,7 t = Gesamt 3,4 t = Erlaubt.
Auto 1,5 t + Hänger 1,7 t = Gesamt 3,2 t = Nicht Erlaubt
Auto 1,9 t + Hänger 1,9 t = Gesamt 3,8 t = Nicht Eraubt
Auto 1,9 t + Hänger 1,2 t = Gesamt 3,1 t = Erlaubt

Hat das jetzt jeder verstanden oder muß ich erst richtig LAUT werden ????????

Schon mal die Peitsche raus holen oder wie jetzt??? 😁 😁 😁

Also doch zGG! Ich könnte ja auch einen 2to Hänger mit 500kg beladen. Dann wäre ich vom Realgewicht her legal, doch vom zGG her schon im Knast!😁

PS: Hau nicht so feste! 😁

Zitat:

Original geschrieben von DottiDiesel


Also doch zGG! Ich könnte ja auch einen 2to Hänger mit 500kg beladen. Dann wäre ich vom Realgewicht her legal, doch vom zGG her schon im Knast!😁

PS: Hau nicht so feste! 😁

Endlich ist der Groschen gefallen.

Einmal zieh ich richtig durch, als andenken. Denn rest schenk ich Dir. 😁

Tach!

Auf die Gefahr hin das ich auch Haue bekomme??

Für was braucht man dann wirklich den BE Schein?

Gruß

Frank

Das kann doch wohl nicht so schwer sein.grumel

Nimm den Omi mit Max.-Gewicht (meiner 2290 kg) *einen WoWa (z.b. 1500 kg) dann bist du bei GESAMT 3790 kg.

Und über 3,5t t brauchst du für den Hänger den E-Schein.

Jetzt alle Klarheiten beseitigt? ? ? ? ?

knirsch

Ausserdem darf man mit B nur einachsige Anhänger fahren...
Autotrailer fallen so schon raus... Große Wohnwagen sowieso...

Versteh ich nicht!

*ausloggundnachAfrikaverschwinde*

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