Welche Werkstatt bei Parkschäden?
Hallo zusammen,
Mir hat jemand auf einem Parkplatz seine Tür gegen meinen 6 Monate alten Touran gerammt, leider ohne sich zu melden.
Also bleibe ich auf einer deutlich sichtbaren länglichen Beule mit kleineren Lackschäden sitzen.
Ich kenne mich nicht aus und weiß auch nicht wie schlimm der Schaden ist. Verzogen wie bei einem richtigen Auffahrunfall wird da aber wohl nichts sein oder ?
Ich habe eine Vollkasko mit 300 Euro SB und Werkstattwahl bei HUK und Rabattschutz.
Habe bei denen angerufen und die wollten mir natürlich trotz Werkstattwahl eine Partnerwerkstatt vermitteln.
Die Werkstatt ist im Internet ganz gut bewertet und würde sich auch um alles kümmern. Einen Ersatzwagen würde ich dann auch bekommen. 6 Jahre Garantie mit Eintritt in die Herstellergarantie.
Jetzt bin ich am grübeln. Sollte ich nicht wegen der Garantie (habe 2 Jahre plus 3 Jahre Verlängerung) trotzdem lieber zu VW gehen? Oder ist das bei kleineren Beulen und Lack egal?
Andererseits zahle ich ja auch den Aufpreis im Kaskobeitrag für die Werkstattwahl. Warum dann nicht auch nutzen? Bedeutet aber wohl auch mehr Bürokratie?
Wie würdet ihr vorgehen?
Beste Antwort im Thema
Die Frage wurde doch nun schon mehrfach beantwortet.
Reparaturen außerhalb des VAG-Netzes sind im VAG-Netz zwar nicht erfasst. Aber die händische Reparaturlackierung wird mit Sicherheit eine andere Lackschichtstärke aufweisen und somit wird immer nachweisbar sein, dass die Tür ausgetauscht oder repariert wurde und zwar außerhalb des VAG-Netzes. Wie würdest Du als Garantiegeber reagieren, wenn ein Kunde von Dir verlangt, eine offensichtlich billig fremdverbaute (durch)rostende Tür auf Garantie und für den Kunden kostenlos zu tauschen, wenn der Schaden die Garantiebedingungen nicht erfüllt? ...
31 Antworten
Peter, ich hatte deinen Beitrag noch nicht gesehen als ich meinen postete. Wenn man das drücken kann, dann wäre das natürlich ein sinvoller Weg im Rahmen der SB. Es klang/klingt für mich halt nach einer etwas größeren Beschädigung.
Ich denke, dass der Schaden "überall" und sogar fachmännisch repariert werden kann und mit Garantie hat das garnichts zu tun.
Die Ratschläge bezüglich neuer Tür sind absolut unsinnig, denn keine VK bezahlt bei dem von Dir geschilderten Schaden eine neue Tür.
Egal Vertragswerkstatt oder eine Vers.- Karosseriewerkstatt die unterschiedliche Lackdicke wird immer vorhanden sein und ist auch kein Problem.
Wichtig ist, wenn du den Wagen geleast hast, dass Du in eine Vertragwerkstatt gehst, denn eine solche Vorschrift steht in 99,9% aller Leasingverträge und das könnte - muss bei diesem Schadensumfang nicht sein- Probleme mit sich bringen.
Wenn, dann ist die Durchrostungsgarantie doch wohl nur für diese Tür futsch. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass es an dieser Tür zu einer Durchrostung kommt? Also, dass von innen nach außen durch Rost ein Loch entsteht? Eher entsteht wohl eins von außen nach innen durch Beschuß. 😉
Es sind doch ganz nüchtern die Kosten für den Erhalt dieser Garantie durch Reparatur über einen VW-Betrieb gegen die Kosten für eine fachgerechte Reparatur andernorts abzuwägen. Notfalls muss eben die VW-Werkstatt um einen Voranschlag gebeten werden. Andernfalls ist das hier nur Kaffeesatzlesen.
Ich würde erst einmal zu einem Smart-Repair-Betrieb fahren und dort nach den Kosten fragen. Ich habe schon bei zwei Fahrzeugen Dellen vom Smart-Repair machen lassen, ohne überhaupt an die Durchrostungsgarantie zu denken.
Grüße vom Ostelch
Hallo zusammen,
vielen Dank für die vielen Antworten.
Ich war gestern bei Dent Wizard und der meinte die Delle ist zu groß, die können nix machen, die Tür muss getauscht werden :-(
Jetzt mache ich einen Termin bei meinem VW-Haus.
Mal noch ne andere Frage:
Der Schaden ist ja erstmal nur optisch ein Problem. Könnte ich mit der Regulierung bis Ende des Kalenderjahres warten, damit ich im Falle eines weiteren Schadens abwägen kann, ob ich lieber den zweiten Schaden über den Rabattschutz laufen lasse?
Viele Grüße
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dazu solltest Du einen Blick in die AKB zum Thema Obliegenheitsverpflichtungen im Schadenfall werfen 🙂
Eine neue Tür kostet so viel, dass es sich wohl nicht lohnt, die Reparatur selbst zu zahlen.
Wie kommst du auf je Idee, dass dieses Jahr ein weiterer Schaden wahrscheinlich sein könnte?
Ja eine neue Tür übersteigt bei weitem die 300 Euro SB der Vollkasko.
Aber wir haben jetzt erst Juni. Für den Fall, dass sich in der zweiten Jahreshälfte noch etwas größeres und teueres ereignen sollte, was nicht nur die Optik betrifft, möchte ich halt nicht den Rabattschutz vorschnell verbraucht haben. Das Auto ist ja voll funktionsfähig und auch nicht verzogen. Wenn ich dann im Dezember, die Tür tauschen lasse, wär mir das lieber.
Bin eben die AMK der HUK durch, habe aber nichts dazu gefunden :-(
Ich kann der Logik nicht folgen?
Wenn ein noch größerer Kasko-Schaden folgen sollte, wird der eben auch repariert, egal ob Rabattschutz besteht oder nicht, oder willst du die Tür aus eigener Tasche bezahlen?
Du weißt hoffentlich auch, dass der Rabattschutz hinfällig ist, wenn du die Versicherung wechseln solltest.
Ja wenn die neue Tür günstiger ist als ein Rückstufung würde ich das in dem oben beschrieben Fall eines weiteren noch größeren Kasko-Schadens ggfls. aus der eigenen Tasche bezahlen.
Ja mir ist es bewusst, dass der Rabattschutz bei Wechsel hinfällig ist.
@supafreak83
Muss du "kucken" !!!
Unter Obliegenheitsverletzung, von der HUK Pflichtverletzung genannt.
Pflichten im Schadenfall bei allen Versicherungsarten Allgemeine Anzeigepflicht E.1.1 Sie müssen uns einen Schadenfall innerhalb einer Woche anzeigen. Es genügt, wenn Sie uns mündlich oder telefonisch informieren. Wird das Fahrzeug oder werden seine Teile entwendet, müssen Sie uns jedoch den Schadenfall in Textform (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) anzeigen.
Natürlich kannst du Ende des Jahres auch sagen, dass der Schaden erst vor "3 Tagen" entstanden ist.
Ja das habe ich gelesen. Beantwortet aber nicht direkt meine Frage.
Ich habe den Schaden schon gemeldet. Das heißt aber nicht dass ich es auch machen lasse oder?
Brauch ja auch erstmal ein Angebot.
Die Frage war ob ich es dann in einer gewissen Frist auch machen lassen muss.
Wenn du es ja schon gemeldet hast , dann ist deine Frage hinfällig. Du hast den Rabattretter schon in Anspruch genommen, wenn du den Schaden nicht selber zahlst.
Ja ich habe ihn gemeldet aber die Frau meinte ich kann entscheiden ob ich ihn abwickle oder selber zahle. Der Rabattschutz wird doch nur verbraucht wenn ich den Schaden über die Versicherung abwickle oder?
Mir geht es ja darum abzuwarten ob bis Jahresende noch ein größerer Schaden kommt und ich erst dann entscheide was Ich tue.
Szenario 1: kein weiterer Schaden bis Ende 2019, ich wickle den aktuellen Schaden an der Tür ab
Szenario 2: ein neuer größerer Schaden kommt hinzu, den ich dann abwickle. Beim Schaden an der Tür entscheide ich dann ob die Rückstufung oder selber zahlen günstiger ist.
Versteht ihr? Geht das?
Normal ist das nicht, was du gerne möchtest.
Ich kann mir vorstellen, dass die Versicherung den Schadenumfang, nach so langer Zeit, anzweifeln könnte, wenn jetzt kein Gutachten erstellt wird.
So ich war bei VW. Die haben die Diagnose von Dent Wizard natürlich bestätigt. Neue Tür:
3000 Euro kostet der Spaß :-(
Dann lass ich es wohl machen?
Ganz wohl ist mir bei der Sache allerdings nicht. Die Befürchtung, dass dieses Jahr noch was größeres kommt rührt einfach daher, dass wir mit dem Wagen viel Pech hatten und vielleicht auch weiterhin haben. Steht halt auch viel auf der Strasse und engen Parkplätzen, da viel in der Stadt unterwegs.
Wir passen echt super auf. Trotzdem haben wir noch 3 weitere kleinere Schäden unterhalb den 300 € Selbstbeteiligung nach einem halben Jahr. Auch hier hat sich leider keiner gemeldet. Ich befürchte das wird auch weiterhin passieren :-(
Oder habt ihr noch ne Idee wie ich vorgehen könnte?