Welche Vorraussetzung zum Wandeln.

Audi A4 B6/8E

Wer kann mir sagen welche vorraussetzungen erfüllt sein müssen um ein fahrzeug erfolgreich zu wandeln.
reicht es aus wegen 3 verschiedenen sachen in der werkstatt gewesen zu sein, oder muss es 3x das gleich problem sein.
ein link zum nachlesen währe auch nicht schlecht.

Mir reicht es jetzt.
Ich habe echt das gefühl mein händler will mich verar*****.

Ich war schon 2 mal in der werkstatt da ich der meinung bin mein EPS ist nicht ok, aber laut werkstatt alles i.O.
Stossdämpfertest usw. wurde gemacht.

Fahrersitz rücklehne "quietscht", stand der technik? sagt jedenfalls meine werkstatt.
Steuergerät APS defekt, wurde getauscht.
Steuergerät anhängekupplung defekt, wurde getauscht.
4x wegen der klimatronic in der werkstatt gewesen, 3x fehlehrspeicher ausgelesen angeblich alles i.O.
nach einen tip von einem mitglied hier bin ich das 4x hin, siehe da neues bedienteil wurde bestellt (vor 4 Wochen)
Lack problem an der stossstange vorne, heute anruf, wird lackiert.
Ich soll den wagen jetzt für 2 tage vorbeibringen, und mir in der zeit einen wagen mieten. 🙁

Reicht das um eine wandlung zu versuchen???

P.S. wie ist das eigentlich bei euch mit den mittleren ausströmern vorne da kommt bei mir nicht mal ein laues lüftchen gebläse zeigt 4 striche klimaautomatic steht auf "auto" rechts 22°C links 22°C
außen ist ein deutlicher luftzug zu spüren.
(ist mir erst jetzt bei der kalten witterung aufgefallen)

20 Antworten

klingt nicht nach Wandlung..glaub nicht dass irgendwas kaputt ist

Hi,

ich glaube auch nicht, daß dies für eine Wandlung ausreicht. Du kannst dir ja mal dazu folgende Paragraphen ansehen:
http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html
Zu beachten sind allerdings auch die Querverweise auf die anderen Paragraphen.

Scheitern wird´s wohl an diesem Auszug:
"Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte."

Ich denke, daß die Mängel einfach in Relation zum Gegenstandswert zu gering sind. Die 3malige Nachbesserung ist übrigens mE nicht mehr zwingenswert, wurde im Zug der Änderungen des BGB abgeschafft.

Gruß Jürgen

Wandlung bestimmt nicht, aber den Ersatzwagen musst du nicht bezahlen, ist ja nicht von dir verursacht das Problem. Ich bekomme bei sowas einen umsonst weil Gewährleistung oder Garantie.

Zitat:

Wandlung bestimmt nicht, aber den Ersatzwagen musst du nicht bezahlen, ist ja nicht von dir verursacht das Problem. Ich bekomme bei sowas einen umsonst weil Gewährleistung oder Garantie.

davon bin ich auch ausgegangen.

aber mein händler meinte was ich wohl glaube wieviel fahrzeuge sie da verleihen müssten?

und das ich total unrealistisch bin?

außerdem hat er mich jetzt 5 wochen auf das bedienteil der klimatronic warten lasen?

ich hab mal bei einem anderen händler angerufen und nachgefragt wie es den mit dem rückstand aussieht, aber der wusste nichts von rückstand?

Zitat " ist am nächsten tag hier"

ich hab so ein hals auf meinen händler das ich am liebsten den wagen zurückgeben würde.
wenn die sache abgeschlossen ist werde ich wohl zu einem anderen händler gehen.
Wird für mich aber erhebliche nachteile bringen das ich jetzt ca. 15 km bis zum jetzigen habe der nächste sind dann 35 km (einfache strecke)

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Audi in IN einschalten. Das ist reine Schikane. Ich glaub, ich hätte dem Typ eine gescheuert. Mir ist mal einer von den Meistern im AZ Köln dumm gekommen, meinte, er müsse mich beleidigen. Hatte mich daraufhin bei seinem Vorgesetzten beschwert. Keine Reaktion. Daraufhin ein Anruf bei Audi in IN - am nächsten Tag meldete sich der Prokurist jener Fa., um sich bei mir zu entschuldigen. Die Leute von der Werkstatt mussten sich ebenfalls bei mir entschuldigen. Und obendrein bekam ich noch nen Fresskorb und einen Gutschein.
Wenns alles nix hilft, hoffe ich für Dich, dass Du ne Rechtsschutzvers. hast. Das geht wohl alles Richtung Rechtsstreit. Lass Dich auf keinen Fall unterkriegen.
Viel Erfolg!

Man muss nur zweimal Nachbesserung des (eines!) Mangels hinnehmen: Siehe hier http://dejure.org/gesetze/BGB/440.html

Im oben zitierten §439 steht übrigens im Abschnitt 2, welche Kosten der Verkäufer bei Nachbesserung tragen muss.

Gruß Jim

Re: Welche Vorraussetzung zum Wandeln.

Zitat:

Original geschrieben von hihiman


P.S. wie ist das eigentlich bei euch mit den mittleren ausströmern vorne da kommt bei mir nicht mal ein laues lüftchen gebläse zeigt 4 striche klimaautomatic steht auf "auto" rechts 22°C links 22°C
außen ist ein deutlicher luftzug zu spüren.
(ist mir erst jetzt bei der kalten witterung aufgefallen)

Das ist bei der Klima "normal" so. Die steuert im Auto-Modus die mittleren Ausströmer so gut wie nie an. Du kannst leicht prüfen, ob doch ein defekt vorliegt: Drück einfach mal die Taste für die mittleren Ausströmer (liegt zwischen den Tasten "Pfeil oben" und "Pfeil unten"😉. Damit schaltest Du die Automatik aus und es müsste eigentlich was rauskommen.

Ich finde auch, dass das Automatikprogramm nicht gut funktioniert. Mir ist es - trotz 22°C Einstellung - irgendwie immer zu kühl, vor allem vom Fußraum her. Werde die nächsten Fahrten mal ein Thermometer mitnehmen. Vielleicht stimmt ja was mit dem Temperatursensor nicht.

hmm kann dazu nur sagen dass bei MB und BMW die Klimaautomatik 1. angenehmer ist und 2. leiser arbeitet...
aber was bringt einem eine tolle klima anlage in nem klapper bmw ?

Zitat:

Original geschrieben von Duck


aber den Ersatzwagen musst du nicht bezahlen, ist ja nicht von dir verursacht das Problem.

Poste doch bitte mal eine schriftliche Quelle, die das belegt. Da würden sich bestimmt viele "Audi-Geschädigte" drüber freuen.

Lies dir das hier mal durch. Wie gesagt, für einen Ersatzwagen bei Reperaturen in den ersten 2 Jahren habe ich nie bezahlen müssen.

Nach den 2 Jahren ist mein Tip, die Audi Hilfe anzurufen und zufällig in der Nähe deines eigenen Händlers zu stehen, der dann mit deinem Auto beauftragt wird. Solange man ein komplettes Serviceheft hat und die Intervalle einhält, kein Problem.

Noch ein Punkt wäre dieser. Sagen wir mal der Wagen ist 5 Jahre alt. Es muss eine Reperatur gemacht werden. Teile wurden bestellt. Termin ausgemacht. Dann bezahlt man für den Ersatzwagen an dem Tag. Wenn der Händler aber das verkehrte Teil bestellt hat, der Wagen aus anderen Gründen länger dableiben muss, dann sollte der Händler die weiteren Tage übernehmen.

Wichtig ist auch das Verhältniss das man mit seinen Händler hat. Das spielt überal eine Rolle (meine Meinung). Ein Demo Fahrzeug genau an dem Tag zu haben wenn die Reperatur ist ist auch eine gute Art Geld zu sparen.

http://www.audi.com/.../leistungen.jsp
http://www.audi.com/de/de/kundenservice/mobilitaet/mobilitaet.jsp
http://www.audi.com/.../mobilitaetssservice.jsp
http://www.audi.com/.../mobilitaetsgarantie.jsp

Hallo,
bei meinem letzten Defekt auf Kulanz hatte mein Händler keinen Kombi da (den brauche ich z.B. wegen Kinderwagen unterbringen), die haben kurzerhand bei Europcar angerufen und nach 10 Minuten hatte ich einen Ersatzwagen von Europcar. Natürlich kostenlos.

Wenn Du zum nächsten Händler fährst gibt es keine Probleme, der Händler bekommt seinen Aufwand für Kulanzarbeiten von Audi erstattet.

es geht doch nichts über eine freundschaftliche beziehung zu zwei händlern. ich versuche immer beide gleichermaßen fair zu behandeln. dafür bekomme ich auch (fast) alles, was ich will. die machen dann auch mal kleinigkeiten, ohne es in rechnung zu stellen. leihwagen und solche sachen sind da überhaupt kein problem, wenn meiner in der werkstatt is. zur not wird halt ein probefahrt-dingens ausgefüllt und dann isses eben ne probefahrt und kein ersatzauto 🙂

zum wandeln kann ich leider nichts sagen, da ich keine ahnung davon habe.

Hi, hab auch schon in nem anderen Thread berichtet, vielleicht findet sich hier auch wer, der was dazu weiss??Mein a4 Cabby hab ich seit September, ist von 4/03. Hab Probleme mit Verdeck, öffnet nicht selbständig und schliesst nicht alleine. Der Vorbesitzer meinte, dass der selber oft damit in der Werkstatt war und ihn deswegen gewandelt hat, habs aber erst heute erfahren!! Muss mir der Verkäufer (Audi-haus) das nicht mitteilen?
Kann ich den auch wandeln wenn Audi das wieder nicht hinkriegt????

Es scheint wohl so zu sein, das der händler nicht dazu verpflichtet ist für die kosten eines ersatzwagens aufzukommen.
Für die fahrkosten von und zur werkstatt zur durchführung der reparaturen muss der händler aber aufkommen.

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