Welche Traglast brauchen meine Reifen
Moin Moin an die Reifen spezies.
Ich möchte mir noch mal einen Satz neue Reifen gönnen in den Maßen 225/40 R 18 und diese im Web bestellen.
Wer kann mir sagen welchen Traglastindex diese Reifen dann mindestens erfüllen müssen.
Die jetzigen haben 92 W . im Fahrzeugschein steht V 91 und im Web gibt es viele mit W 88 angaben.
Bitte klärt mich mal jemand auf.
THX
17 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Katan
^^^roflZitat:
Original geschrieben von golf3forever
Eins ist so nicht ganz richtig. Selbst wenn im Schein z.b. die 91 steht darfst du trotzdem eine andere Reifengröße mit weniger Tragfähigkeit fahren WENN deine Achslast das zulässt. Ich habe beispielsweise bei meinem B7 205/55/16 91V eingetragen und fahre derzeit 225/35/19 88 aber meine Achslast hat dann noch Reserve. Bei einem V6 Motor sieht das ganz anders aus. Der TÜV hat z.b. bei mir 225/35/19 87V eingetragen, auf nachfragen meinte er 87 ist der Mindestindex den ich brauche.
andere Reifengröße { JA
andere Tragfähigkeit {Nein
Eine frage vorn weg: Warum sollte das bei einem V6 anders sein als bei einem R4??
Der V6 ist schwere dementsprechend brauch er einen höheren Tragfähigkeitsindex.
Bei Quattros gibts da allerdings wieder Unterschiede ( solltest du dich darauf beziehen hast du Recht)Die Tragfähigkeit ist für dein Fahrzeug vom Hersteller festgelegt. Da kannste nix mit Reifengröße ausgleichen oder kompensieren! Wenn der Hersteller ne 91v( zB) dafür ausgibt darfst du nicht unter die 91v kommen auch wenn die Achslast deines Fz eine 88 im Wert schaffen würde. Die Hersteller geben immer etwas Spielraum mit dazu. Wenn du einen Prüfer gefunden hast der das einträgt dann hast du entweder Glück gehabt oder einen der es nicht so genau genommen hat. Wobei ob man das als Glück bezeichen kann ist fragwürdig.
Stell dir mal vor du hast ne 91 ( orginal ) eingetragen und ziehst ne 88 auf bekommst die eintragen wie in deinem Fall. So jetzt pack die Karre voll und unterwegs platzt durch Zufall einer deiner Reifen und ( wir wollens nicht hoffen ) du schredderst den B7. Was denkst du was deine Versicherung dann sagt?? Die werden sagen im Fz Schein ist ne 91 eingetragen und wieso fahren sie ne 88. Die Abnahme dürfte so nicht durchgeführt werden und somit hat ihr Fahrzeug keine BE . Was glaubst du wer dann für den schaden aufkommt?? Die Versicherung nicht! Die werden um jeden preis versuchen sich davor zu drücken und deren Prüfer wissen schon wie sie es drehen können/müssen . Hierbei lautet auch das selber Motto wie sonst " Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" !!!! Also auf "blöd" stellen fällt ebenso aus!
Bei einem schwerwiegenden Unfall wo der Verdacht aufkommt das an deinem Fz was nicht stimmt , "kann" selbst ein simpler Anbau (zB.Kühlergrill o.E) für den du keine ABE hast dazu führen das die Versicherung sagt: "Wir zahlen dafür nicht, das Fz hat durch den nicht genemigten Anbau keine BE". Dabei hat der Grill nix mit der Fz Sicherheit zu tun wie zB ein Reifen.
Es gibt die Möglichkeit einen niedrigeren Tragfähigkeitsindeswert zu fahren dazu mußt du aber das Fz ablasten lassen. Und ob sich das lohnt im Preisvergleich von 88er auf 91er Reifen. Ich denke nicht 😉
Man sollte nicht an den falschen Stellen sparen.
Edit: Was sein kann das die 91 bei dir nachträglich eingetragen wurde (zB Sommeralus) und das Mindestmaß was der Hersteller für dein Fz ausgegeben hat eine 87/88 oder weniger ist. Das kann man allerdings ohne genauere Fz Beschreibung nicht rausfinden und müßte auch in dieser vermerkt sein . Wenn das so ist dann wär das Rechtes was dein Tüv Mann dort eingetragen hat.
mfg
Wenn man keine ahnung hat einfach mal....
Sehr wohl kann man einen niedrigeren Lastindex eintragen lassen, und er muß eben zu der im FZschein angegebenen Achslast passen!
Du hast doch die Liste selber gepostet, man man!
Heißt bei mir bei einer max. achslast beim A4 Avant 1,8t Quattro Bj 96 1030KG auf der hinterachse, und auf der Vorderachse sinds nur 990 KG!
Also dürften bei mir theoretisch ein 85er für die eintragung reichen! Also reicht ein 88er locker!
Und schau doch mal ein bischen, bei 225/35/19 wirst du keinen 91er bekommen, oder zumindest hab ich vor 2 jahren noch nichts über 88 gefunden als ich bei meinem diese Grösse verbaut habe!
Und mein Bruder ist Reifenhändler, und da kommt auch der Tüv!
Sicher kann jetzt sein das du schlauer bist... aber ganz ehrlich, ich glaubs nicht!
Zitat:
Original geschrieben von Quattro210379
Wenn man keine ahnung hat einfach mal....Zitat:
Original geschrieben von Katan
^^^rofl
andere Reifengröße { JA
andere Tragfähigkeit {Nein
Eine frage vorn weg: Warum sollte das bei einem V6 anders sein als bei einem R4??
Der V6 ist schwere dementsprechend brauch er einen höheren Tragfähigkeitsindex.
Bei Quattros gibts da allerdings wieder Unterschiede ( solltest du dich darauf beziehen hast du Recht)Die Tragfähigkeit ist für dein Fahrzeug vom Hersteller festgelegt. Da kannste nix mit Reifengröße ausgleichen oder kompensieren! Wenn der Hersteller ne 91v( zB) dafür ausgibt darfst du nicht unter die 91v kommen auch wenn die Achslast deines Fz eine 88 im Wert schaffen würde. Die Hersteller geben immer etwas Spielraum mit dazu. Wenn du einen Prüfer gefunden hast der das einträgt dann hast du entweder Glück gehabt oder einen der es nicht so genau genommen hat. Wobei ob man das als Glück bezeichen kann ist fragwürdig.
Stell dir mal vor du hast ne 91 ( orginal ) eingetragen und ziehst ne 88 auf bekommst die eintragen wie in deinem Fall. So jetzt pack die Karre voll und unterwegs platzt durch Zufall einer deiner Reifen und ( wir wollens nicht hoffen ) du schredderst den B7. Was denkst du was deine Versicherung dann sagt?? Die werden sagen im Fz Schein ist ne 91 eingetragen und wieso fahren sie ne 88. Die Abnahme dürfte so nicht durchgeführt werden und somit hat ihr Fahrzeug keine BE . Was glaubst du wer dann für den schaden aufkommt?? Die Versicherung nicht! Die werden um jeden preis versuchen sich davor zu drücken und deren Prüfer wissen schon wie sie es drehen können/müssen . Hierbei lautet auch das selber Motto wie sonst " Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" !!!! Also auf "blöd" stellen fällt ebenso aus!
Bei einem schwerwiegenden Unfall wo der Verdacht aufkommt das an deinem Fz was nicht stimmt , "kann" selbst ein simpler Anbau (zB.Kühlergrill o.E) für den du keine ABE hast dazu führen das die Versicherung sagt: "Wir zahlen dafür nicht, das Fz hat durch den nicht genemigten Anbau keine BE". Dabei hat der Grill nix mit der Fz Sicherheit zu tun wie zB ein Reifen.
Es gibt die Möglichkeit einen niedrigeren Tragfähigkeitsindeswert zu fahren dazu mußt du aber das Fz ablasten lassen. Und ob sich das lohnt im Preisvergleich von 88er auf 91er Reifen. Ich denke nicht 😉
Man sollte nicht an den falschen Stellen sparen.
Edit: Was sein kann das die 91 bei dir nachträglich eingetragen wurde (zB Sommeralus) und das Mindestmaß was der Hersteller für dein Fz ausgegeben hat eine 87/88 oder weniger ist. Das kann man allerdings ohne genauere Fz Beschreibung nicht rausfinden und müßte auch in dieser vermerkt sein . Wenn das so ist dann wär das Rechtes was dein Tüv Mann dort eingetragen hat.
mfg
Sehr wohl kann man einen niedrigeren Lastindex eintragen lassen, und er muß eben zu der im FZschein angegebenen Achslast passen!
Du hast doch die Liste selber gepostet, man man!
Heißt bei mir bei einer max. achslast beim A4 Avant 1,8t Quattro Bj 96 1030KG auf der hinterachse, und auf der Vorderachse sinds nur 990 KG!
Also dürften bei mir theoretisch ein 85er für die eintragung reichen! Also reicht ein 88er locker!
Und schau doch mal ein bischen, bei 225/35/19 wirst du keinen 91er bekommen, oder zumindest hab ich vor 2 jahren noch nichts über 88 gefunden als ich bei meinem diese Grösse verbaut habe!
Und mein Bruder ist Reifenhändler, und da kommt auch der Tüv!
Sicher kann jetzt sein das du schlauer bist... aber ganz ehrlich, ich glaubs nicht!
Genau so isses und nicht anders !
Zitat:
Original geschrieben von golf3forever
Du musst deine zu llässige Achslast überprüfen angenommen die wäre 1150kg. So dann musst du dir Reifen mit einem Tragfähigkeitsindex raussuchen und die Summe der beiden Reifen muss mindestens die 1150kg pro Achse ergeben. Bisschen Reserve schadet aber nie.
Genau diese Arbeiten führt der Reifenhändler beim Neukauf einer Räder/Reifenkombination durch. Er prüft, ob die Felgen eine KBA-Freigabe besitzen und sie für das Fahrzeug zulässig sind. Danach sucht er mögliche Reifendimensionen laut den Vorgaben des Felgenherstellers und Fahrzeugherstellers heraus und berät den Kunden bei der Auswahl, z.B. erforderliche Umbauarbeiten im Radhausbereich usw. Der Händler haftet für seine Beratung bis ein Gutachten für das Fahrzeug erstellt ist.
Mir wäre das viel zu heiß da irgendwelchen gebrauchten Mist zu kaufen, da man als Laie nie genau beurteilen kann, ob man ein Gutachten bekommt oder nicht.
Gruß Jenzer