Welche schraube am Lenkrad
Hallo C-Klasse Forum,
Muss bei meiner Schwester den Wischerschalter wechseln.
Möchte wissen mit was für einer schraube das Lenkrad befestigt ist. (bin selber 124er Fahrer)
Grüße
Andi
Beste Antwort im Thema
Mal zur Info, falls es noch nicht bekannt sein sollte:
Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem ist für Privatpersonen verboten.
Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor. Siehe hierzu § 4 Abs.3 und 4.
Daran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang!
24 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von quali
Hast Du ein Luftsack in Deinem Lenkrad?
Wenns ein W202 ist, war die Frage überflüssig und die Antwort lautet in 100% ja 😉
Dein 124-er Inbus paßt....
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Zitat:
Original geschrieben von _RGTech
Wenns ein W202 ist, war die Frage überflüssig und die Antwort lautet in 100% ja 😉Zitat:
Original geschrieben von quali
Hast Du ein Luftsack in Deinem Lenkrad?
Das war mir schon klar!!!!Mit meiner Frage wollte ich den TE nur darauf aufmerksam machen, daß mit dem Airbag nicht zu spaßen ist.
Viele Grüße
quali
... man sollte das aber auch nicht überbewerten. Das Airbag ausbauen ist kein Hexenwerk... Zündung aus, und für ganz über-vorsichtige Schlüssel auf den Beifahrersitz, Stecker abziehen und schon ist es vollbracht.
Nur die Lagerung (über einen längeren Zeitraum) sollte in einem speziell dafür vorgesehenen Ort erfolgen.
Gruß
Mal zur Info, falls es noch nicht bekannt sein sollte:
Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem ist für Privatpersonen verboten.
Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor. Siehe hierzu § 4 Abs.3 und 4.
Daran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang!
Zitat:
Original geschrieben von Tor16
... aber an der Bremsanlage darf jeder rumbasteln...
Die Bremsanlage enthält
keineExplosivstoffe.
Hallo
so langsam nervt es echt, jedesmal wenn es um den Airbag geht, kommen irgendwelche Moralaopostel und erzählen was von Sprengstoff und fass den Airbag bloß nicht an usw.
Airbag ausbauen ist kein Ding und sollte nicht überbewertet werden, Schlüssel abziehen, Airbag abschrauben und abstecken und fertig.
Übrigens die Schraube am Lenkrad ist eine Innensechskantschraube, mit glaub ich 10er Inbus oder auch 8er.
PS:
wenn man das in der Werkstatt macht, hat man erstens einige Euros los die man sich sparen kann wenn man es auch selber kann und zweitens arbeiten dort auch nur Menschen und bauen den Airbag genauso aus wie ein Normaler, oft dürfen sowas dann die Azubis machen.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Eugen-Weingardt
Halloso langsam nervt es echt, jedesmal wenn es um den Airbag geht, kommen irgendwelche Moralaopostel und erzählen was von Sprengstoff und fass den Airbag bloß nicht an usw.
Airbag ausbauen ist kein Ding und sollte nicht überbewertet werden, Schlüssel abziehen, Airbag abschrauben und abstecken und fertig.
Übrigens die Schraube am Lenkrad ist eine Innensechskantschraube, mit glaub ich 10er Inbus oder auch 8er.
PS:
wenn man das in der Werkstatt macht, hat man erstens einige Euros los die man sich sparen kann wenn man es auch selber kann und zweitens arbeiten dort auch nur Menschen und bauen den Airbag genauso aus wie ein Normaler, oft dürfen sowas dann die Azubis machen.Gruß
... dieser Meinung schließe ich voll und ganz an...
Zitat:
Original geschrieben von Eugen-Weingardt
...so langsam nervt es echt, jedesmal wenn es um den Airbag geht, kommen irgendwelche Moralaopostel und erzählen was von Sprengstoff und fass den Airbag bloß nicht an usw.
Das hat nichts mit moralischen Aspekten zu tun sondern einzig und allein mit sicherheitstechnischen Aspekten.
Davon abgesehen haben wir alle mit unserer Anmeldung auf MT die NUB akzeptiert und die neben eindeutig Stellung zu der Frage, inwieweit hier über Arbeiten an Airbag- und Gurtstraffersystemen informiert werden darf.
... ja dann dürfen auch keine Hinweise zum Fahrwerk, Bremsanlage und sonstigen Sicherheitsrelevanten Systemen gemacht werden...
Wobei es momentan (meiner Meinung nach, was ich aber morgen überprüfen werde) völlig egal ist wer der Airbag ausbaut
solange er sich an die erwähnten Regeln hält. Aber die Aufbewahrung bzw. die Lagerung eines ausgebauten Airbags ist nur in bestimmten ausgewiesenen Orten erlaubt.
M.f.G
Info`s dazu.Zitat:
Original geschrieben von Tor16
... ja dann dürfen auch keine Hinweise zum Fahrwerk, Bremsanlage und sonstigen Sicherheitsrelevanten Systemen gemacht werden...
Wobei es momentan (meiner Meinung nach, was ich aber morgen überprüfen werde) völlig egal ist wer der Airbag ausbaut
solange er sich an die erwähnten Regeln hält. Aber die Aufbewahrung bzw. die Lagerung eines ausgebauten Airbags ist nur in bestimmten ausgewiesenen Orten erlaubt.M.f.G
SprengG. lesen, §27 beachten.