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Welche Online Versicherung lässt Hauptfälligkeit auf 1.1 setzen? Auflistung

Themenstarteram 8. Januar 2018 um 11:03

Meine Frage bezieht sich auf Versicherungen, wo man günstige Onlineverträge abschließen kann.

Welche Versicherung lässt die Hauptfälligkeit auf den 1.1 setzten, wenn ein Fahrzeug im laufendem Jahr gewechselt wird oder man mitten im Jahr die Versicherung wechselt.

Bisher habe ich eine Antwort von der Allianz:

Abschluss bei einer Agentur: Ja lässt sich auf 1.1 setzten

Onlineabschluss: Nein nicht möglich. Hauptfälligkeit auf den Tag der KFZ Zulassung

Allsecur:

Onlineabschluss: Nein nicht möglich. Hauptfälligkeit auf den Tag der KFZ Zulassung

Huk-Coburg bzw Huk24: warte dort noch auf Antwort

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84 Antworten
Themenstarteram 21. März 2018 um 9:34

Ich brauche es nicht zu beatragen, da meine Versicherung auf 1.1 ist. Es geht nur darum, wenn ich im laufe des Jahres das Fahrzeug wechsle, dann wüsste ich schon gerne, welche Versicherung das automatisch bzw auf 1.1 setzten lässt, bevor es nervige Telefonate und dann doch 14 tägige Kündigung in Anspruch nehemen muss, um zu einer Versicherung zu wechseln welche das macht. Zusammengefasst:

HUK, HUK24 und RV24 setzten die Hauptfälligkeit automatisch auf 1.1

Allianz Online: Hauptfälligkeit auf den Tag der Zulassung . Veränderung nicht möglich

Allecur im Januar 2018: Hauptfälligkeit auf den Tag der Zulassung. Veränderung nicht möglich

Allsecur März 2018: Auf den Tag der Zulassung. Veränderung auf 1.1 ist möglich

Cosmos-Direkt: Hauptfälligkeit ist der 1.1

*hochhol*

Soweit ich weiß setzt die HUK24 die Hauptfälligkeit nun nicht mehr automatisch auf den 1.1.

Ggfls. geht es noch wenn man es extra beantragt. Ob das dann zwingend mit dem Akzeptieren der neuesten Bedingungen einhergeht, das weiß ich nicht.

Ich habe aktuell einen Vertrag vom 15.08. bis zum 14.08. bei der HUK24. Und eigentlich möchte ich das auf ein volles Jahr, beginnend ab der 1.1., ändern. Finde das einfach besser/übersichtlicher.

Wenn ich dafür aber die neuesten Bedingungen akzeptieren muß, will ich das nicht. Noch habe ich die AKB Stand 01.07.2022. Und die neuen sind definitiv teurer! :(

Eine Änderung der Hauptfälligkeit setzt nicht voraus auch in den aktuellen Tarif zu wechseln.

Bei der normalen HUK ist seit 19.06.23 eine Verlegung der Hauptfälligkeit auf den 01.01. nicht mehr möglich.

Ob dies bei der HUK 24 genauso ist, kannst du per Mail erfragen

Genau diese Frage habe ich heute bei der HUK24 gestellt da ein dieses Jahr versichertes Fahrzeug nicht mehr die Hauptfälligkeit der Zahlung zum 1.1. hat. Warte auf die Antwort!

Ich werde heute auch mal anfragen bei der HUK24.

Habe heute die Antwort von der Versicherung bekommen. Die Hauptfälligkeit wird auf den 1.1. umgeschrieben. Also bei der HUK24 geht das noch.

Prima, danke für die Info.

Geht das mit irgendwelchen anderen Änderungen / Nachteilen einher?

Bei mir (ebenfalls HUK24) ist es so, daß die Vers. ab 15.08. teurer wird. Wenn ich jetzt von Fälligkeit 14./15.08. auf 01.01. umstellen lasse, wird es denn dann ab 01.01. erneut teurer?

Mit anderen Worten, wenn ich umstelle, dann erkaufe ich mir das mit einer schon kommunizierten Erhöhung zum 15.08. und einer erneuten Erhöhung ab 01.01.?

:confused:

Zitat:

@E46320dtouring schrieb am 21. Juni 2023 um 19:33:06 Uhr:

...

Ich habe aktuell einen Vertrag vom 15.08. bis zum 14.08. bei der HUK24. Und eigentlich möchte ich das auf ein volles Jahr, beginnend ab der 1.1., ändern. Finde das einfach besser/übersichtlicher.

Wenn ich dafür aber die neuesten Bedingungen akzeptieren muß, will ich das nicht. Noch habe ich die AKB Stand 01.07.2022. Und die neuen sind definitiv teurer! :(

Dann wird es nur zum 01.01 teurer

Tja, leider negativ. Die HUk24 hat mir geantwortet, daß es nicht geht. Ohne Begründung.

@X555 , umso mehr wundere ich mich, daß es bei Dir einfach so geht.

Von wann ist Dein Vertrag? Der jetzt umgestellte Vertrag ist am 31.01.2023 abgeschlossenen wurden. Hat die HUK24 das begründet?

Mein Vertrag ist wie geschrieben vom 15.08. Abgeschlossen wurde am 15.08.2022. Neufahrzeug.

Zur Zeit ist das mit der Hauptfälligkeitsumstellung zum 01.01. bei der HUK im Umbruch.

Eigentlich sollte sowas ab 19.06. nicht mehr möglich sein, zumindest für Neuverträge.

Dies sollte aber auch für Bestandsverträge gelten.

Offensichtlich kommt es jetzt darauf an, welcher Sachbearbeiter jetzt diesen Antrag bearbeitet und welchen Kenntnisstand er hat.

Mal abwarten wie das weitergeht, das letzte Wort scheint da noch nicht gesprochen zu sein

Ich blicke da nicht mehr durch.

Hier ein Auszug aus der e-mail.

Zitat:

...

Vielen Dank für Ihre Nachricht.

 

Seit dem 01.07.2022 gilt für Neuverträge, Fahrzeugwechsel und Umstellungen auf den neuen Tarif nicht mehr der 01.01 eines Jahres als Ablauf. Gültig ist dann immer der Tag des Vertragsbeginn bzw. der Vertragsänderung.

 

Ihr Vertrag hat am 15.08. begonnen. Demnach würde dieser zum 01.01.kein ganzes Jahr bestehen. Rechtlich ist dies jedoch erforderlich.

 

Somit ist eine Anpassung des Ablaufs leider nicht möglich. Bitte haben Sie hierfür Verständnis.

...

Nach dieser "Logik" dürfte @X555 's Vertrag auch nicht umgestellt worden sein. Der ist ja noch nicht mal ein halbes Jahr gelaufen, wenn er ihn im Januar 2023 abgeschlossen hat.

Das ist ja total daneben, wenn der Vertrag am 15.08.22 begonnen hat, würde er ja zum 01.01.24 länger als 12 Monate Laufzeit haben. Zur Zeit herrscht in der Fachabteilung das blanke Chaos

Vielleicht möchten sie sagen "Sie können JETZT noch nicht auf 01.01. umstellen, sondern erst nach dem 15.08.2023"??

Also, nachdem ich mind. 1 volles Versicherungsjahr dort war. Reine Spekualtion. Leider ist die Antwort der HUK24 alles andere als klar und eindeutig.

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