Welche Kosten beinhaltet die 130% Regelung?

Hallo,

welche kosten werden in die 130% Regelung hineingerechnet?

Bis jetzt bin ich auf die Reparaturkosten + Wertminderung gekommen.

Wie sieht es mit der Leihgebühr für den Richtsatz, den Gutachter- u. Rechtsanwaltskosten und dem Ersatzauto aus?

Vielen Dank im Voraus

Beste Antwort im Thema

Mit dem Prognoserisiko hat Beukeod natürlich Recht. 

Aber ich würde das hier unter diesen Umständen auch nicht bis auf`s letzte ausreizen.

Golf5GTI/DSG hat hier nicht Unrecht mit seiner Meinung. Die Werkstatt sollte hier beim Mietwagen auf jeden Fall mit
"aushelfen", MazdiMazdi kan ja nun gar nichts für das ganze hier. 

Man sollte hier auch nicht vergessen, dass die Versicherung auch mauern kann und (sehr) kritische Fragen stellen könnte.

Zum Beispiel könnte man das Gutachten dahingehend mal näher überprüfen, ob der SV das Reparaturrisiko sorgfältig abgeschätzt hat, dass ist nämlich bei solchen Zahlen eigentlich unabdingbar. 

Da kann hier noch so einiges kommen, an was im Moment noch keiner denkt
(mit keiner meine ich die Werkstatt und den SV...😎)

Das Prognoserisiko ist nämlich kein Persilschein für eine Reparatur bis Ultimo !!

Und wenn dann auch noch beim Mietwagen (mit den eingerechneten Provisionen für die Werkstatt 😠) jenseits von Gut und Böse liegen kann es schon mal vorkommen das bein Versicherer der Rolladen herunter fällt.

Gruß

Delle

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Ich nochmal 🙂

Bei neueren Fahrzeugen ist die 130% Regelung eigentlich nur eins:

Kassenfüller für die Werkstatt

Das erlebt man in der Praxis immer wieder, bis auf wenige Ausnahmen.....🙁

Bei älteren Fahrzeugen macht diese Rechsprechnung Sinn und hilft so machen Anspruchsteller wirklich weiter.

Und das war eigentlich auch mal der Sinn dieser Rechtsprechung aus den 70 Jahren. 

Ihr wisst ja der alte Mann und sein Goggo- Mobil 😁

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Aber hier haben die sogar mal Recht. 🙄

Schaun mer mal,

vllt gibt´s demnächst mal einen Steilpass, den Du dann in die Maschen hauen kannst! 😁🙂

Alles gut und prima.
Und was ist wenn der AS auf die Schadenposition WM verzichtet, weil er sie gar nicht ersatzpflichtig stellen möchte oder hat?

Beispiele:

WBW = 5.000.- €
Reparaturkosten = 6.500.- €
D. h. innerhalb der 130% Regel

WBW = 5.000.- €
Reparaturkosten = 6.250.- €
WM = 400.- €
Reparaturaufwand = 6.650.- € = 133%
D. h. dann, außerhalb der 130% Regel, ersetzt werden WBW - RW

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN



Schaun mer mal,
vllt gibt´s demnächst mal einen Steilpass, den Du dann in die Maschen hauen kannst! 😁🙂

Der Chef SV der grünen Trachtengruppe hier bei uns, bekommt regelmäßig eine Gänsehaut, wenn er meinen Namen liest......🙂

Liegt wohl daran, dass der Onkel Delle ein kleiner Wadenbeisser ist.....😁

Ist ja auch irgendwie Kacke, wenn man immer nur der zweite Sieger ist.......🙁

Die Toten werden ja nun mal nach der Schlacht gezählt. Und Obelix hat den Römern noch viel Kraft und Mut
entgegen zu setzen.......😛

Gruß

Delle

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Zitat:

Original geschrieben von Beukeod
Alles gut und prima.
Und was ist wenn der AS auf die Schadenposition WM verzichtet, weil er sie gar nicht ersatzpflichtig stellen möchte oder hat?
 
Beispiele:
 
WBW = 5.000.- €
Reparaturkosten = 6.500.- €
D. h. innerhalb der 130% Regel
 
WBW = 5.000.- €
Reparaturkosten = 6.250.- €
WM = 400.- €
Reparaturaufwand = 6.650.- € = 133%
D. h. dann, außerhalb der 130% Regel, ersetzt werden WBW - RW

Klare Antwort von mir :

Das weis ich nicht...........😕

Kann man das?

Gruß

Delle

Klare Antwort: Nein!

Die Aufgabe des SV-Gutachtens ist es, den Schaden so zu ermitteln, wie er tatsächlich eingetreten ist.

Dann kann der Geschädigte natürlich nicht hinterher sagen, dass er auf diese oder jene Position verzichtet, damit es irgendwie in seinen Abrechnungswunsch passt. Entweder die Wertminderung ist entstanden oder sie ist nicht entstanden.

Einzige Möglichkeit: Er findet eine Werkstatt, die sach-und fachgerecht im Rahmen des Gutachtens aber eben 150 EUR günstiger repariert (Stundensätze z.B.).

Dann wäre der Geschädigte wieder im Rennen.

Das Problem zeigt sich bei Fällen dieser Art immer noch deutlicher, wenn der SV aus Gründen des Prognoserisikos Teile aufschreibt, deren Beschädigung wahrscheinlich aber nicht sicher ist. Z.B: Lenkung / Achsteile.
Sind sie kaputt, ist es ein >130 Fall, sind sie ganz, bleibt der Schaden unter 130.

Schreibt der SV sie aber nicht auf und sie sind dann doch kaputt, riskiert er selbst Ärger zu bekommen.

In solchen Fällen will ich auch nicht der SV sein... 🙁

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Klare Antwort: Nein!

Die Aufgabe des SV-Gutachtens ist es, den Schaden so zu ermitteln, wie er tatsächlich eingetreten ist.

Dann empfiehlt sich in Fällen, in denen durch eine WM die Möglichkeit einer Inanspruchnahme der 130%-Regel zu kippen droht, die Vorlage eines KVA zum Nachweis der Schadenhöhe? 😁

scnr

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545
Das Problem zeigt sich bei Fällen dieser Art immer noch deutlicher, wenn der SV aus Gründen des Prognoserisikos Teile aufschreibt, deren Beschädigung wahrscheinlich aber nicht sicher ist. Z.B: Lenkung / Achsteile.
Sind sie kaputt, ist es ein >130 Fall, sind sie ganz, bleibt der Schaden unter 130.
 
Schreibt der SV sie aber nicht auf und sie sind dann doch kaputt, riskiert er selbst Ärger zu bekommen.
 
In solchen Fällen will ich auch nicht der SV sein... 🙁

also ich schreibe das auf, was ich feststellen kann.

In solchen Fällen wie von dir beschrieben läuft ohne Achsmessprotokoll schon mal gar nichts.

Wird da gemauert, kommen Ausführungen zum erheblichen Reparatur- Risiko ins Gutachten und warum und weshalb hier nicht nach den Vorgaben des SV gehandelt wurde.

Und dann steht da auch im Gutachten, dass die Repko  den WBW (zzgl.WM) real um mehr als 30% übersteigen können.

Der Rest soll mir dann egal sein

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



Einzige Möglichkeit: Er findet eine Werkstatt, die sach-und fachgerecht im Rahmen des Gutachtens aber eben 150 EUR günstiger repariert (Stundensätze z.B.).

Dann wäre der Geschädigte wieder im Rennen.

Oder er repariert sein Fahrzeug zwar nicht im Sinne des Gutachtens, aber dennoch sach- und fachgerecht vollständig (hat´s auch schon gegeben). => ist natürlich nicht so toll für den Gutachter.

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN



Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Klare Antwort: Nein!

Die Aufgabe des SV-Gutachtens ist es, den Schaden so zu ermitteln, wie er tatsächlich eingetreten ist.

Dann empfiehlt sich in Fällen, in denen durch eine WM die Möglichkeit einer Inanspruchnahme der 130%-Regel zu kippen droht, die Vorlage eines KVA zum Nachweis der Schadenhöhe? 😁

scnr

Da muss ich Dir Recht geben: man könnte es wohl niemandem verdenken, wenn er das auf Geheiß des Versicherers so macht...

🙁

Oder anders.

Der AS legt glaubhaft dar, dass eine merkantile WM bei seinen Fahrzeug sicht nicht manifestieren wird/kann. Wird nie verkauft, bleibt Sammlerstück, Verkaufspreis ist bereits unabhängig von erfolgter Unfallreparatur fest vereinbart, usw...

Dass es mehrere Möglichkeiten gibt, damit Gutachtenpositionen sich nicht schädlich für die Anwendung der 130er Regel auswirken, kann als bekannt gesehen werden.

Ermessensspielräume werden eigentlich immer, je nach Interesse, im vertretbaren Masse ausgeschöpft.
Dass ein eintrittspflichtiger Versicherer, hierzu angeordnete Entscheidungs-Richtlinien hat, kann wohl kaum überraschen.

(Gewiss, im Einzelfall wird der Kenner/Praktiker (wenn es denn irgendwie geht) sein Ziel erreichen und nicht das Risiko eingehen, klagen zu müssen)

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs


Hallo,

der Reparaturaufwand (Reparaturkosten + Wertminderung) darf nicht das 1,3 fache des Wiederbeschaffungswertes übersteigen.
Liegen die Reparaturkosten darüber wird WBW-RW abgerechnet.

Ist bei dir eine Reparatur auf Basis der Opfergrenze geplant?

Hier gibt es nämlich einiges zu beachten!

Gruß

fordfuchs

Hallo,

was gibt es noch zu beachten?

Außerdem kann ich das mit dem Ersatzauto nicht ganz nachvollziehen.
Wenn die Reparatur länger als die Wiederbeschaffung (12 Tage lt. Gutachten) ist, wird das Ersatzauto mit hineingerechnet?
Die Reparaturzeit lt. Gutachter ist 7 Tage, es werden aber mit Bedenkzeit, Ersatzteilbeschaffung ca. 14 Tage werden.
Ist es jetzt schon problematisch? Von den 130% sind wir nämlich nicht mehr weit entfernt....

P.s.: Vielen Dank für das tolle Feedback

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



Die Aufgabe des SV-Gutachtens ist es, den Schaden so zu ermitteln, wie er tatsächlich eingetreten ist.

.

Ich weiß nicht bis in das letzte Detail, was ein SV im Gutachten erfassen muss oder nicht und was ihm dieses zwingend vorschreibt.

Aber eines weiss ich @Hafi545, dass Deine folgende Aussage, genau auch so von mir sein könnte. 😉 🙂

"Die Aufgabe des SV-Gutachtens ist es, den Schaden so zu ermitteln, wie er tatsächlich eingetreten ist."

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN



Dann empfiehlt sich in Fällen, in denen durch eine WM die Möglichkeit einer Inanspruchnahme der 130%-Regel zu kippen droht, die Vorlage eines KVA zum Nachweis der Schadenhöhe? 😁

scnr

Jau, gute Idee!? Obigen Scherz könnte dann der AS noch toppen, in dem er, wenn er eine VK vereinbart hat, nach dem Quotenvorrecht abrechnen will.

Zitat:

Original geschrieben von MazdiMazdi



Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs


Hallo,

der Reparaturaufwand (Reparaturkosten + Wertminderung) darf nicht das 1,3 fache des Wiederbeschaffungswertes übersteigen.
Liegen die Reparaturkosten darüber wird WBW-RW abgerechnet.

Ist bei dir eine Reparatur auf Basis der Opfergrenze geplant?

Hier gibt es nämlich einiges zu beachten!

Gruß

fordfuchs

Hallo,

was gibt es noch zu beachten?

Außerdem kann ich das mit dem Ersatzauto nicht ganz nachvollziehen.
Wenn die Reparatur länger als die Wiederbeschaffung (12 Tage lt. Gutachten) ist, wird das Ersatzauto mit hineingerechnet?
Die Reparaturzeit lt. Gutachter ist 7 Tage, es werden aber mit Bedenkzeit, Ersatzteilbeschaffung ca. 14 Tage werden.
Ist es jetzt schon problematisch? Von den 130% sind wir nämlich nicht mehr weit entfernt....

P.s.: Vielen Dank für das tolle Feedback

@delle

Kannst du hier bitte weiterhelfen.

Danke

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