Welche Geschwindigkeiten gelten hier?

Hallo Zusammen,

letztens hatte ich mit einem Freund eine Diskussion welche Geschwindigkeiten hier gelten. Jetzt frage ich mal in die Runde, was Ihr zu diesen beiden Beschilderungen meint.

Siehe angehängte Bilder.
Die Schilder stehen außerorts, Bild 1 direkt nach dem Ortsschild, bei Bild 2 steht ein paar hundert Meter davor eine Beschränkung auf 70 km/h.

Vielen Dank.

Grüße,

diezge

Bild-1
Bild-2
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Immer 50Km/h, aufgrund der erhöhten Glättegefahr.

Auch im Sommer bei 40° im Schatten.

Gab schon ein paar Urteile.

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in diesem Fall hier hat das Gefahrenschild mit dem Tempolimit nur soviel zu tun, dass sie am gleichen Mast hängen ... 😉

Auf Grund von Bild Nr.2 für mich eindeutig klar. Bei beiden Schilder HzG 50km/. Wobei nach Verlassen der Brücke (Bild2) für mich die Glatteisgefahr nicht mehr besteht, somit auch Aufhebung der HzG.

Die Flocke ist höchstgerichtlich rein informativ, Du musst auch mit Wintersport rechnen - notfalls auf der Autobahn.

Vergiss es! Die 50 gilt. Ende der Alternativen.

Das Urteil bezieht sich auf das Flocke-Zusatzschild. NICHT auf das dreieckige Flocke-Gefahrenschild.

Dass das Tempolimit gilt, ist klar. Auch mitten im Sommer wäre es ein gewagtes Spiel, es zu ignorieren. Die Frage ist nur, wo genau das TL endet.

Wobei ich mal stark vermute, dass am Ende der Brücke/Gefahrenstelle ein weiteres TL-Schild (oder TL-Ende-Schild) steht, womit die Diskussion de facto hinfällig wäre.

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Hallo Ja-Ho.
Fast richtig,warum muss man vom Überholverbot warnen?😁😁

Gruß

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 5. März 2017 um 16:08:02 Uhr:


50 km/h.
Das Zusatzschild warnt vor Straßenglätte bzw. Überholverbot.

Zitat:

@wpp07 schrieb am 6. März 2017 um 18:19:59 Uhr:


Hallo Ja-Ho.
Fast richtig,warum muss man vom Überholverbot warnen?😁😁

Gruß

Zitat:

@wpp07 schrieb am 6. März 2017 um 18:19:59 Uhr:



Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 5. März 2017 um 16:08:02 Uhr:


50 km/h.
Das Zusatzschild warnt vor Straßenglätte bzw. Überholverbot.

🙄
Ist schon gut, das wird schon wieder.

Zitat:

@Sprinter07 schrieb am 6. März 2017 um 13:59:25 Uhr:


Auf Grund von Bild Nr.2 für mich eindeutig klar. Bei beiden Schilder HzG 50km/. Wobei nach Verlassen der Brücke (Bild2) für mich die Glatteisgefahr nicht mehr besteht, somit auch Aufhebung der HzG.

nochmal - das Warnschild vor Schnee- und Eisglätte hat mit dem Tempolimit hier NICHTS zu tun! Auf beiden Bilder nicht!
Dann müsste nach deiner Theorie beim zweiten Bild ja auch beim Ende des Überholverbots das TL aufgehoben sein ... das ist es mitnichten.

Es hat sehr wohl miteinander zu tun, was die Aufhebung betrifft. Meint jedenfalls eine Fahrschule. Wann nun das Ende einer Gefahrenstrecke anzusetzen ist, welche wegen Schnee im Hochsommer ausgewiesen wird ....

http://koermer-fahrschule.de/faq/strecke.php

@situ hat's gefunden, hier die Kernaussage:

Ist ein Aufhebungszeichen nicht vorhanden und ist auch die Länge der Verbotsstrecke nicht auf einem Zusatzschild angegeben, so gilt nach § 41 Nr. 7 StVO: "Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht".

Nach geltender Rechtsprechung endet eine angezeigte Gefahr nicht unmittelbar (!!!) hinter einer Gefahrstelle/-strecke. Selbst wenn sich aus der Örtlichkeit subjektiv sicher ergibt, dass die Gefahr nicht mehr besteht, hat der Fahrzeugführer noch auf ein etwaiges Aufhebungszeichen zu achten. Erst beim Ausbleiben des Aufhebungszeichens
nach angemessener Wegstrecke hinter der angezeigten Gefahr gilt die Örtlichkeit als "zweifelsfrei" (!) ungefährlich.

Dabei ist es entgegen meinem bisherigen Wissensstand auch unerheblich, ob das TL über oder unter dem Gefahrzeichen angebracht ist ("wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist"😉

Wieder was gelernt...

Ist eigentlich auch logisch – beispielsweise muss Glättegefahr nicht unmittelbar auf eine Brücke beschränkt sein, sie kann auch auf den weiteren Kilometern durch den Wald bestehen usw.

Hallo,

dann lag ich mit meiner Meinung, dass dort immer 50 km/h, genau richtig. ;-)

Viele Grüße,

diezge

Zitat:

@birscherl schrieb am 6. März 2017 um 20:54:21 Uhr:


Ist eigentlich auch logisch – beispielsweise muss Glättegefahr nicht unmittelbar auf eine Brücke beschränkt sein, sie kann auch auf den weiteren Kilometern durch den Wald bestehen usw.

Nach meiner Logik müßte man als Ortsunkundiger nach der Brücke nach einem Aufhebungszeichen Ausschau halten und kann dann bei dessen Nichtvorhandensein wieder allgemeine V

zul

fahren. Der Einheimische, welcher ja weiß, daß die Glättegefahr nur auf der Brücke besteht, kann genau auf dem Brückenkopf wieder beschleunigen.

Oder?

Eigentlich schon, ja. Man könnte auch solche Stellen so beschildern, dass ohne Rätselraten klar ist, was gemeint ist. Aber das überfordert manche Verwaltung oder Behörde 😉

Wie gesagt - ich vermute, dass gleich hinter der Brücke sowieso ein Aufhebungszeichen oder ein weiteres TL-Schild kommt. Dann würde das Rätselraten ja entfallen...

Hallo,

beim Bild 1 wird die Geschwindigkeit auf 70 km/h heraufgesetzt aber über einen Kilometer später.

Beim Bild 2, das ist die Gegenrichtung, folgt ein Ortsschild aber auch einen Kilometer später.

Grüße,

diezge

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