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Welche Geschwindigkeit gilt hier nun?

Hallo zusammen,

gestern wurde ich auf der A4 zwischen Aachen und Köln herausgewunken, weil ich die erlaubte Geschwindigkeit überschritten hätte. Um es vorweg zu nehmen, es war nur ein höfliches Gespräch mit einer anschließenden Ermahnung.

Zum Sachverhalt:

Auf der A4 galt, von Aachen kommend, bis kurz vor der Ausfahrt Düren freie Fahrt, angezeigt durch die Wechselanzeiger/Schilderbrücken. Kurz vor der Ausfahrt Düren wird wegen der anschließenden ca. 3 km langen Baustelle durch die Schilderbrücke auf 100 heruntergeregelt, was zusätzlich durch Schilder mit "100" und dann "80" und "60" im Baustellenbereich weiter reduziert wird. Dort in der Baustelle fuhr ich die ganze Zeit hinter einem Polzeibus mit einem Mann Besatzung hinterher. Am Ende der Baustelle wird keine Geschwindigkeitsbeschränkung aufgehoben, sondern die dort 100 Meter später angebrachte Schilderbrücke ist ebenso komplett aus wie die ca. 3 Kilometer später.

Anschließend kommt bis zur nächsten Ausfahrt Buir keine Schilderbrücke oder sonstige Geschwindigkeitsbeschränkung mehr. Der Polizeibus beschleunigte nach der Baustelle auf der Überholspur weiter bis auf ca. 115 km/h, überholte einige PKWs und LKWs und setzte dann wieder auf die rechte Spur. Anschließend habe ich den Polizeibus überholt und meine Geschwindigkeit dabei deutlich gesteigert, da vor mir ein Stück frei war.

Da flackerte hinter mir Blaulicht auf und der Polzeibus setzte sich vor mich, da ich natürlich deswegen wie andere auch sofort die linke Spur geräumt habe, und geleitete mich mit "Bitte folgen" zur Ausfahrt Buir, wo mir der Beamte erklärte, dass ich mit deutlich zu hoher Geschwindigkeit einfach auch noch ein offensichtliches Polzeifahrzeug überholt hättewas schon dreist sei, obwohl auf diesem Abschnitt nur Tempo 100 gelte (er selbst fuhr allerdings schon 115 km/h). Nach einem wirklich sehr höflichem Meinungsaustausch hat er es dann bei einer Ermahnung belassen.

Für mich ist jetzt weiterhin unklar, welche Geschwindigkeit auf dem Abschnitt zwischen Ende Baustelle und Abfahrt Buir nun gilt:

1. Tempo 100, (weil das die letzte Schilderbrücke vor Düren angezeigt hatte und es der Polizist auch so erklärte)

2. Tempo 60 (weil das 3mal in der Baustelle angezeigt wurde und am Ende nicht aufgehoben wird. Daher müsste es also weiter gelten bis zur nächsten Änderung. Daran hat sich weder der Polzeiwagen noch sonst irgendein Verkehrsteilnehmer auch nur annähernd gehalten)

2. Freie Fahrt (nach meiner Meinung, weil beide Schilderbrücken auf dem Abschnitt ohne Funktion waren und ich, wenn ich erst in Düren aufgefahren wäre, überhaupt nicht hätte wissen können, was die Schilderbrücke vor Düren angezeigt hat. Ansonsten wäre ich sicherlich nicht so "wahnsinnig" gewesen, einfach ein Polizeifahrzeug mit zu hoher Geschwindigkeit zu überholen.)

Hier wären mir Eure Meinungen wichtig, da ich diese Strecke fast täglich fahre.

Beste Antwort im Thema

Das ist ein klassischer Fall von Falschbeschilderung. Formal gesehen gelten die 60 weiter, bis sie aufgehoben werden. Der Polizist irrt auf jeden Fall, weil es "geschachtelte" Tempolimits nicht gibt.

Ich würde bei der zuständigen Behörde nachfragen, wer den Murks beseitigen kann.

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Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Und, wer immer noch der Meinung ist, der Herr hätte keine Ahnung, kann ihn ja gerne belehren.

Unabhängig von der Aufhebung der 60 am Ende der Baustelle, lässt aber folgende Aussage schon einen gewissen Restzweifel an der Kompetenz des werten Herren aufkommen:

Zitat:

Kommt der Verkehrsteinehmer anderenfalls an den dunklen WVZ-Querschnitt, gilt dies im Umkehrschluss als Aufhebung,

Das ist völliger Unsinn. Das Ende der Baustelle hebt in dem Fall die 60 auf und nicht die dunkle Schilderbrücke.

ich glaube aber, wir sind uns jetzt wirklich weitgehend einig.

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.

ich glaube aber, wir sind uns jetzt wirklich weitgehend einig.

Wenn wir uns nun noch drauf einigen können, dass eine Kreuzung, Einmündung oder Auffahrt kein Streckenverbot aufhebt, dann könnte man hier zu machen.

voller Ernüchterung sehe ich gerade, dass dieser Thread ein Klon von einem anderen Thread aus 2011 ist. Sogar die Strecke ist gleich, die Argumente sowieso: http://www.motor-talk.de/.../...ge-oder-des-schildes-t3205115.html?...

Ich habe gestern Abend schon mal bei Straßen.NRW per e-mail nachgefasst und auch den Link zu diesem Thema eingestellt.

Zitat:

Geschrieben von ichtyos

(...)

Mich würde mal ganz extrem interessieren, aufgrund welcher §§ eine ausgeschaltete "Schilderbrücke" wirksam eine neue Anordnung trifft. Im der StVO bin ich zumindest nicht fündig geworden.

Mir ist klar, dass meine Anfrage an die entsprechende Stelle weitergeleitet werden muss - am besten wohl an die genannte Frau Prinz.

Der Ansprechpartner war mir leider noch nicht bekannt. Ich bin mal auf die Antwort gespannt. :rolleyes:

Zitat:

 

wie schnell durfte er an der Stelle fahren, an der die Polizei ihn aufgefordert hat ihr zu folgen ?

das war eindeutig ein ganzes Stück nach Ende der Baustelle, ohne Aufhebungszeichen (die Anzeigen zählen nicht, da aus).

Klare Antwort:

nach meiner Überzeugung und der Aussage von Verkehrs-Juristen: Richtgeschwindigkeit, die Beschränkung gilt als aufgehoben (obwohl KEIN Schild nach der Baustelle).

Nicht das "dunkle Schild" hebt das auf die Baustelle bezogene Limit auf, sondern das (erkennbare) Ende der Baustelle.

Alle anderen Stellungnahmen dienen nur der Vernebelung.

Als Nichtjurist denke ich, dass die Antwort falsch ist.

Die Richtgeschwindigkeit heißt so, weil man sich danach richten soll. Man darf aber so schnell fahren wie man will und niemanden dabei belästigt/stört/ärgert/quält/behindert (weil der noch schneller ist)/beschädigt und was auch immer schlauen Juristen einfällt.

Also ich tät da dann gern 250 km/h fahren, weil ich richte mich ungern an eine Richtgeschwindigkeit.

Trotzdem möchte ich allen Beteiligten Danke sagen, endlich bin ich mir immer noch nicht sicher, ob ich nach jeder Einmündung immer noch langsam weiterfahre. Ist man als Demenz-Patient eigentlich immer und überall ortsunkundig?

Zitat:

Original geschrieben von JGibbs

Zitat:

 

wie schnell durfte er an der Stelle fahren, an der die Polizei ihn aufgefordert hat ihr zu folgen ?

das war eindeutig ein ganzes Stück nach Ende der Baustelle, ohne Aufhebungszeichen (die Anzeigen zählen nicht, da aus).

Klare Antwort:

nach meiner Überzeugung und der Aussage von Verkehrs-Juristen: Richtgeschwindigkeit, die Beschränkung gilt als aufgehoben (obwohl KEIN Schild nach der Baustelle).

Nicht das "dunkle Schild" hebt das auf die Baustelle bezogene Limit auf, sondern das (erkennbare) Ende der Baustelle.

Alle anderen Stellungnahmen dienen nur der Vernebelung.

Als Nichtjurist denke ich, dass die Antwort falsch ist.

Die Richtgeschwindigkeit heißt so, weil man sich danach richten soll. Man darf aber so schnell fahren wie man will und niemanden dabei belästigt/stört/ärgert/quält/behindert (weil der noch schneller ist)/beschädigt und was auch immer schlauen Juristen einfällt.

Also ich tät da dann gern 250 km/h fahren, weil ich richte mich ungern an eine Richtgeschwindigkeit.

Trotzdem möchte ich allen Beteiligten Danke sagen, endlich bin ich mir immer noch nicht sicher, ob ich nach jeder Einmündung immer noch langsam weiterfahre. Ist man als Demenz-Patient eigentlich immer und überall ortsunkundig?

das ist das Problem aller Foristen, die nicht genau hinschauen vor dem posten. Da steht kein Wort davon, daß Du NICHT mehr als Richtgeschwindigkeit fahren darfst.

Also ist meine Antwort RICHTIG.

Es ist ein beliebtes Spiel der hier versammelten Reichs-Bedenkenträger nicht die naheliegende Antwort auf die gestellte Frage hinzunehmen, sondern nach Gründen zu suchen, warum diese eventuell und in einem ähnlich gelagerten Fall mit kleinen Abweichungen unter Umständen nicht zutreffen dürfte oder irgendjemand schon mal von einem Fall gehört hat, der zu anderen Ergebnissen führte.

Letztendlich darfst Du trotz dieser gerade hier gemachten ausführlichen Erläuterungen auch weiter machen was Du willst, solange Du bereit bist für Deine Fehler ohne Murren einzustehen, auch über Kreuzungen fahren ohne Dir Gedanken über Schilder zu machen. Nur wenn Du Dich hinterher hier beschwerst, darfst Du Dich auf einen entsprechenden Hinweis freuen. Da hilft auch kein Hinweis auf Demenz, es sei denn Du hast deswegen die letzte Ausfahrt verpaßt und bist ins Meer gefallen.

Tja,

das möchte ich nicht unkommentiert lassen.

Die Frage lautete: wie schnell durfte er an der Stelle fahren?

Antwort: Richtgeschwindigkeit.

Die Antwort ist eindeutig Richtgeschwindigkeit und das sind 130 km/h und damit eine genaue Angabe ohne Spielraum.

In Deiner Antwort steht nicht "ungefähr Richtgeschwindigkeit" oder "mindestens Richtgeschwindigkeit" oder "Richtgeschwindigkeit oder mehr". Anders wäre es auch gewesen, wenn Du geschrieben hättest: Es gilt die Richtgeschwindigkeitsverordnung. Dann könnte man da nachlesen und da steht tatsächlich das, was Du zwar meintest, aber nicht geschrieben hast:

Den Führern von Personenkraftwagen sowie von anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t wird empfohlen, auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben, nicht schneller als 130 km/h zu fahren (Autobahn-Richtgeschwindigkeit). Das gilt nicht, soweit nach der StVO oder nach deren Zeichen Höchstgeschwindigkeiten (Zeichen 274) bestehen.

 

 

Bevor Du andere als oberflächlich ansiehst, könntest Du auch mal lesen, was Du so schreibst.

 

Aber trotzdem Danke für den erhellenden Faden.

Zitat:

Original geschrieben von EX-Porschefahrer

das ist das Problem aller Foristen, die nicht genau hinschauen vor dem posten. Da steht kein Wort davon, daß Du NICHT mehr als Richtgeschwindigkeit fahren darfst.

Also ist meine Antwort RICHTIG.

Muss ganz schön schwer sein, zuzugeben das man einen Fehler gemacht hat :rolleyes:

wenn man nicht aufmerksam lesen kann, dann kommen nur unzutreffende Antworten heraus.

Lest halt meine Stellungnahme nochmal und nochmal, so lange bis ihr festgestellt habt, daß sie absolut korrekt ist.

Kleiner Tip:

die Frage: wie schnell durfte er ....

die Antwort: Richtgeschwindigkeit

Ihr Witzbolde behauptet allen Ernstes "Falsch", also durfte er nicht Richtgeschwindigkeit fahren ?, warum nicht ?

das war EINE richtige Antwort, jede andere Antwort hätte weiterer einschränkender Randbedingungen bedurft, die ich nicht kenne, über die ich nicht spekuliere und mir deshalb erspart habe.

Ihr könnt gerne weiter schmollen, aber für Euer Legasthenieproblem bin ich nicht zuständig.

... geht's hier um die Rechtslage, oder darum dass manche angefressen sind, weil man ihrem Auto nur 130km/h zutraut?

@EX-Porschefahrer, mach "Lichtgeschwindigkeit" draus und alle sind glücklich...:D

vielleicht auch, aber wohl eher darum, daß manche mit einer deutlichen Aufdeckung des Unsinns den sie verbreiten einfach nicht leben können.

Dann wird gern dann zu allerhand abstrusen Formulierungen gegriffen in der Hoffnung daß sich in dem damit verbreiteten Nebel die Spur zurück zu ihrem Unfug irgendwann verliert. Eine in diesen Foren weit verbreitete Unsitte. Das eigentliche Anliegen des TE interessiert diese Spaßvögel am allerwenigsten. Das ist nur der Aufhänger für immer neue Geschichtchen mit immer neuen wenns und abers.

Kleingeister halt.

Das ist doch klar, oder glaubst du, dass sich nach 6 Seiten noch irgend jemand für die ursprüngliche Frage interessiert?

Was mich aber immer wieder aufs neue wundert: Wie viele Menschen hier problemlos Politiker oder Juristen in den Schatten stellen können. Dabei rede ich nicht von fachlicher Kompetenz, sondern von Rhetorik (den Gegenüber so lange verwirren, bis er nicht mehr zuhört).

Das Thema interessiert eigentlich schon lange nicht mehr, weil wohl schon der Dümmste gemerkt haben sollte, dass es sich hier um eine der vielen Unzulänglichkeiten im deutschen Schilderwald handelt, wo sich durch Theorie, Vernunft oder Auslegung jedes Verhalten erklären lässt...

Reg dich einfach nicht auf! Das ist es nicht wert...

Zitat:

Original geschrieben von EX-Porschefahrer

das war EINE richtige Antwort, jede andere Antwort hätte weiterer einschränkender Randbedingungen bedurft, die ich nicht kenne, über die ich nicht spekuliere und mir deshalb erspart habe.

Das ist doch wohl jetzt lächerlich.

Im Fahrschulbogen hast du bestimmt auch bei der Frage "Wie schnell dürfen sie innerhalb geschlossener Ortschaften mit ihrem PKW fahren?" die Möglichkeit 50km/h durchgestrichen und mit Bleistift 15km/h daneben geschrieben.

Und wenn dich jemand fragt, "Wie schnell fährt denn dein Auto so?", antwortest du bestimmt auch "30".

Gib einfach zu, dass du mal daneben gelegen hast. Das wäre wahre Größe gewesen. Aber hier von Kleingeistern zu schreiben, während man sich selber mit an den Haaren herbeigezogenen Argumenten versucht aus der Affäre zu ziehen, ist eigentlich eher peinlich.

Aber damitvdu ruhig schlafen kanns: Du hast natürlich recht und bist der Beste. Zufrieden?

Zitat:

Original geschrieben von burbaner

Das ist doch klar, oder glaubst du, dass sich nach 6 Seiten noch irgend jemand für die ursprüngliche Frage interessiert?

Was mich aber immer wieder aufs neue wundert: Wie viele Menschen hier problemlos Politiker oder Juristen in den Schatten stellen können. Dabei rede ich nicht von fachlicher Kompetenz, sondern von Rhetorik (den Gegenüber so lange verwirren, bis er nicht mehr zuhört).

Das Thema interessiert eigentlich schon lange nicht mehr, weil wohl schon der Dümmste gemerkt haben sollte, dass es sich hier um eine der vielen Unzulänglichkeiten im deutschen Schilderwald handelt, wo sich durch Theorie, Vernunft oder Auslegung jedes Verhalten erklären lässt...

Reg dich einfach nicht auf! Das ist es nicht wert...

keine Sorge, ich reg mich nicht auf, weder hier noch auf der Straße.

Das sind eher Charakterstudien, die manchmal erklären, warum manche Menschen irrational reagieren. Das ist ähnlich wie im Zoo, da muß man auch ab und zu ein Stück Fleisch über den Zaun werfen um zu sehen was passiert.

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