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Gilt Geschwindigkeit der Lichtanzeige oder des Schildes?

Themenstarteram 5. April 2011 um 14:04

Hallo,

auf meiner Arbeitsstrecke (A4 zwischen Köln und Aachen kurz vor Eschweiler) gibt es seit längerer Zeit eine Doppelung der Geschwindigkeitsanzeige. Zuerst kommt die Brücke mit Wechsellichtanzeigen, die meistens entweder freie Fahrt oder 120 km/h anzeigt. Ca. 2 Leitpfosten weiter steht seit ca. einem Jahr an beiden Seiten ein "120er-Schild", das bis zum Aachener Kreuz (ca. 8 km) nicht mehr aufgehoben wird. Wohl aber folgen auf das Schild noch 2 Lichtwechselanzeigen mit unterschiedlichen Anzeigen. Was gilt nun?

Heute morgen hatte ich die Kombination "freie Fahrt" an den Wechselanzeigen, 120 auf dem Schild und wieder "freie Fahrt" am nächsten Wechselanzeiger in ca. 3 km Entfernung. Bei Tempogültigkeit 120 hätte mich bei einer Kontrolle die Höchststrafe von 3 Monaten Führerscheinentzug erwartet.

In der Fahrschule habe ich gelernt, dass Lichtzeichen vor festen Schildern gelten (Ampel gegen Stopschild). Was aber, wenn sie ca. 150 Meter entfernt hintereinander angeordnet sind?

Gruß

Hans-Peter

Beste Antwort im Thema
am 5. April 2011 um 14:12

Die Geschwindigkeit gilt ab dem Schild ob das nun aus Metall ist oder aus LED Dioden spielt keine Rolle

 

In deinem Fall heute morgen hättest du bis zum Blechschild schneller als 120 km/h fahren können und ab dem Schild eben nur noch 120km/h bis zur Aufhebung an der Schilderbrücke oder bis zum nächsten Geschwindigkeitschild welches eine andere Geschwindigkeit anzeigt

 

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am 12. April 2011 um 18:05

Über die ganze Breite 80 wegen nem Schlagloch auf der rechten Spur und ein paar Spurrinnen? Und dann wundern die sich noch, wenn keiner ihre Schilder ernst nimmt?

am 12. April 2011 um 19:19

Zitat:

Original geschrieben von HPW37

Hallo,

auf meiner Arbeitsstrecke (A4 zwischen Köln und Aachen kurz vor Eschweiler) gibt es seit längerer Zeit eine Doppelung der Geschwindigkeitsanzeige. Zuerst kommt die Brücke mit Wechsellichtanzeigen, die meistens entweder freie Fahrt oder 120 km/h anzeigt.

Also ist dann auf dem Abschnitt "freie Fahrt"oder eben 120 km/h.

Zitat:

Original geschrieben von HPW37

Ca. 2 Leitpfosten weiter steht seit ca. einem Jahr an beiden Seiten ein "120er-Schild", das bis zum Aachener Kreuz (ca. 8 km) nicht mehr aufgehoben wird.

Ab hier gilt also Tempo 120km/h.

Zitat:

Original geschrieben von HPW37

Wohl aber folgen auf das Schild noch 2 Lichtwechselanzeigen mit unterschiedlichen Anzeigen. Was gilt nun?

Das, was angezeigt wird natürlich. Das kann eine Aufhebung sein oder auch ein niedrigeres Tempolimit - oder gar nichts, dann bleibt es bei 120.

Zitat:

Original geschrieben von HPW37

 

Heute morgen hatte ich die Kombination "freie Fahrt" an den Wechselanzeigen, 120 auf dem Schild und wieder "freie Fahrt" am nächsten Wechselanzeiger in ca. 3 km Entfernung.

Was ist das Schild "freie Fahrt"? Meinst Du Zeichen 282? Oder einfach nur, dass die Schilderbrücke dunkel war?

Wenn Zeichen 282 steht, dann sind ab dort alle Streckenverbote aufgehoben und Du hast wieder freie Fahrt. Wenn die Schilderbrücke nur dunkel ist natürlich nicht.

Zitat:

Original geschrieben von HPW37

 

In der Fahrschule habe ich gelernt, dass Lichtzeichen vor festen Schildern gelten (Ampel gegen Stopschild). Was aber, wenn sie ca. 150 Meter entfernt hintereinander angeordnet sind?

Da bringst Du etwas gewaltig durcheinander. Die Schilderbrücke ist einfach ein (Ersatz für ein festes) Streckenverbot und keine Lichtzeichenanlage (Ampel). Das lernt man auch so in der Fahrschule.

Wie der Engländer so sagt "How hard can it be?".

Amen

 

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