Welche Geschwindigkeit gilt hier nun?
Hallo zusammen,
gestern wurde ich auf der A4 zwischen Aachen und Köln herausgewunken, weil ich die erlaubte Geschwindigkeit überschritten hätte. Um es vorweg zu nehmen, es war nur ein höfliches Gespräch mit einer anschließenden Ermahnung.
Zum Sachverhalt:
Auf der A4 galt, von Aachen kommend, bis kurz vor der Ausfahrt Düren freie Fahrt, angezeigt durch die Wechselanzeiger/Schilderbrücken. Kurz vor der Ausfahrt Düren wird wegen der anschließenden ca. 3 km langen Baustelle durch die Schilderbrücke auf 100 heruntergeregelt, was zusätzlich durch Schilder mit "100" und dann "80" und "60" im Baustellenbereich weiter reduziert wird. Dort in der Baustelle fuhr ich die ganze Zeit hinter einem Polzeibus mit einem Mann Besatzung hinterher. Am Ende der Baustelle wird keine Geschwindigkeitsbeschränkung aufgehoben, sondern die dort 100 Meter später angebrachte Schilderbrücke ist ebenso komplett aus wie die ca. 3 Kilometer später.
Anschließend kommt bis zur nächsten Ausfahrt Buir keine Schilderbrücke oder sonstige Geschwindigkeitsbeschränkung mehr. Der Polizeibus beschleunigte nach der Baustelle auf der Überholspur weiter bis auf ca. 115 km/h, überholte einige PKWs und LKWs und setzte dann wieder auf die rechte Spur. Anschließend habe ich den Polizeibus überholt und meine Geschwindigkeit dabei deutlich gesteigert, da vor mir ein Stück frei war.
Da flackerte hinter mir Blaulicht auf und der Polzeibus setzte sich vor mich, da ich natürlich deswegen wie andere auch sofort die linke Spur geräumt habe, und geleitete mich mit "Bitte folgen" zur Ausfahrt Buir, wo mir der Beamte erklärte, dass ich mit deutlich zu hoher Geschwindigkeit einfach auch noch ein offensichtliches Polzeifahrzeug überholt hättewas schon dreist sei, obwohl auf diesem Abschnitt nur Tempo 100 gelte (er selbst fuhr allerdings schon 115 km/h). Nach einem wirklich sehr höflichem Meinungsaustausch hat er es dann bei einer Ermahnung belassen.
Für mich ist jetzt weiterhin unklar, welche Geschwindigkeit auf dem Abschnitt zwischen Ende Baustelle und Abfahrt Buir nun gilt:
1. Tempo 100, (weil das die letzte Schilderbrücke vor Düren angezeigt hatte und es der Polizist auch so erklärte)
2. Tempo 60 (weil das 3mal in der Baustelle angezeigt wurde und am Ende nicht aufgehoben wird. Daher müsste es also weiter gelten bis zur nächsten Änderung. Daran hat sich weder der Polzeiwagen noch sonst irgendein Verkehrsteilnehmer auch nur annähernd gehalten)
2. Freie Fahrt (nach meiner Meinung, weil beide Schilderbrücken auf dem Abschnitt ohne Funktion waren und ich, wenn ich erst in Düren aufgefahren wäre, überhaupt nicht hätte wissen können, was die Schilderbrücke vor Düren angezeigt hat. Ansonsten wäre ich sicherlich nicht so "wahnsinnig" gewesen, einfach ein Polizeifahrzeug mit zu hoher Geschwindigkeit zu überholen.)
Hier wären mir Eure Meinungen wichtig, da ich diese Strecke fast täglich fahre.
Beste Antwort im Thema
Das ist ein klassischer Fall von Falschbeschilderung. Formal gesehen gelten die 60 weiter, bis sie aufgehoben werden. Der Polizist irrt auf jeden Fall, weil es "geschachtelte" Tempolimits nicht gibt.
Ich würde bei der zuständigen Behörde nachfragen, wer den Murks beseitigen kann.
92 Antworten
Wo genau liegt denn jetzt die Auffahrt Düren? Vor, in oder nach der Baustelle? Ich bin da schon lange nicht mehr lang gefahren.Stimmt, dann benötigt aber das Geschwindigkeitsschild den Zusatz "Baustelle"...Hallo,
die Auffahrt Düren beginnt genau mit der Baustelle, so dass man als Auffahrender nicht die Schilderbrücke vorher sehen kann, sondern als erstes die Schilder-Begrenzung auf "80" und dann kurz darauf auf "60" sehen kann. Bis zur nächsten Abfahrt "Buir" gibt es keine weiteren Schilderbrücken, die angeschaltet sind, oder entsprechende normale Schilder. Die Baustelle existiert schon seit ein paar Monaten und müsste der Leitstelle natürlich bekannt sein.
Ich verstehe an der Sache einfach nicht, wieso die Leitstelle die beiden Schilderbrücken zwischen Baustellenende und Abfahrt Buir nicht immer einschaltet und mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung oder dem Zeichen "Freie Fahrt" versieht. Dann ist doch alles klar.
Ich werde auf alle Fälle versuchen, bei den entsprechenden Stellen eine verlässliche Information über die zulässige Geschwindigkeit einzuholen, da diese Baustelle noch bis April 2014 bestehen wird.
In der anderen Richtung gibt es übrigens vor dem Autobahnkreuz Aachen eine ähnliche Situation, wo z.B. eine Schilderbrücke kurz vor der Ausfahrt Eschweiler "100" - manchmal auch "Freie Fahrt" - anzeigt, dann ca. 200 Meter weiter ein festes Schild mit "120" steht und wieder ca. 1 km weiter nach der Auffahrt Eschweiler eine Schilderbrücke "Freie Fahrt" oder 100 oder 120 anzeigt. Gilt nun dort 100 oder 120?
Auf dem letzten Stück zwischen der Raststätte Aachener Land und dem Kreuz Aachen steht seit ca. 1 Woche eine feste Begrenzung für ca. 200 Meter auf Tempo 80 wegen Bausplit und anschleißend das Schild "alle Begrenzungen aufgehoben", obwohl dieses Stück durch Schilderbrücken vorher schon seit Jahren auf max. 120 beschränkt ist. Das "Aufgehoben-Schild" beendet nicht expliziet das Bausplitschild, so dass ich nach diesem Schilderverständnis bis zur nächsten Schilderbrücke theoretisch doch 250+ fahren könnte - oder nicht?
Wenn man gerne im erlaubten Bereich schnell fahren möchte, bietet diese A4 zwischen Aachen und Köln bzw. umgekehrt eine solche Menge verwirrender Tempoangaben, dass man möglichst den allergrößten Teil der Strecke max. 100 fahren sollte, um ja nicht ein entsprechendens Protokoll zu bekommen.
Die Frage, welche Anzeige denn nun gelten würde, die Schilder oder die auf der Schilderbrücke, habe ich schon vor Jahren gestellt und bis heute keine zufriedenstellende Antwort erhalten. Fahr mal die A1 zwischen Leverkusen und Kreuz Heumar. Da steht kurz hinter der Schilderbrücke ein Schild mit Tempo 100. Die Schilderbrücke zeigt aber von mir aus Tempo 80 an. WAS gilt denn nun?
Das Gleiche Spiel war auf der A4 zwischen Kerpen und Köln West, als die ersten Schilderbrücken aufgestellt worden waren. Und, wenn du die A4 häufiger fährst, wirst du auch unsinnige Tempolimits erleben. Da wird da Plötzlich 60km/h und NEBEL, obwohl die Sonne scheint ... Soll man das dann noch ernst nehmen?
Es gilt immer die letzte Beschilderung - egal ob Blech oder VBA.
Über die Sinnhaftigkeit der von Dir geschilderten Tempolimits verliere ich besser kein Wort.
Und zum Problem "Nebel" habe ich mal eine Geschichte gehört: Die Sichtweite wird mit optischen Sensoren gemessen, die die Sicht zwischen Sender und Empfänger misst. Nur wusste die Spinne, die da ihr Netz gesponnen hat, leider nichts davon. 😰
Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
Ohje 🙄
Eine Ausfahrt oder Kreuzung hebt kein Stckenverbot auf. Das habe ich geschrieben und das sind Tatsachen. Da kannst du von Schwachsinn schreiben oder die Augen verdrehen so oft du willst.
Und deine Baustellenbeschilderung hat mit dieser Aussage rein garnichts zu tun.
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Es gibt irgendwelche Urteile, dass man bei einem Limit, welches offensichtlich wegen einer Baustelle da steht, aber die Baustellwe nicht mehr besteht, ohne dass das Limit aufgehoben wird, nach einer bestimmte Zeit davon ausgehen darf, dass das Limit aufgehoben ist.
Jedenfalls gilt dann aber nicht Tempo 100.
Dieses Rätselraten, rumeiern, Glaskugel Weissagung etc. ist mir doch zu blöd. Warum nicht bei denen Anfragen die dafür zuständig sind ... Straßen NRW ? Warum man nun in Krefeld anrufen muss ... weiß ich nicht. DÜREN ist jedenfalls nicht zuständig! Da ich in Krefeld niemand erreichen konnte, habe ich eine Mail an die Kontaktanschrift geschickt und hoffe auf Antwort.
Das Leben kann so einfach sein ... 😁🙄😉
eine recht eindeutige Ansicht vertritt der Richter im genannten Urteil:
"Der Straßenverkehr erfordere einfache und klare Regeln, deshalb müssten zumutbare Unbequemlichkeiten, die sich aus einem der Regel entsprechenden Verhalten ergeben, im Interesse der Verkehrssicherheit in Kauf genommen werden (Az: (2 Z) 53 Ss-OWi 103/13 (50/13))."
ein "vergessenes" Schild das eine nicht mehr notwendige Beschränkung aufheben soll würde ich situationsabhängig und ausnahmsweise bei eindeutig erkennbaren Anzeichen (Baustelle oder was auch immer ist eindeutig zuende) zunächst einmal als Wiederherstellung des vorigen Zustands interpretieren, da dann wohl am ehesten von einer Aufhebung NUR der Beschränkung auszugehen ist, die durch das Schild am beginn des Streckenabschnitts bezeichnet wurde.
Das gilt längstens bis zur nächsten Auffahrt. Wird nach dieser Auffahrt keine Beschränkung wiederholt, ist davon auszugehen, daß alle Beschränkungen aufgehoben wurden.
Der Sonderfall, daß jemand wegen der Kenntnis von Beschränkungen auf einem nicht befahrenen Streckenabschnitt belangt werden kann, klingt nur dann glaubwürdig, wenn der Nachweis geführt werden kann, daß dieser Nachweis entgegen der Behauptung doch oder zumindest regelmäßig und erst vor kurzem befahren wurde. Andernfalls zerpflückt das jeder mittelmäßige Verkehrsrechtler.
Zitat:
Original geschrieben von EX-Porschefahrer
Das gilt längstens bis zur nächsten Auffahrt. Wird nach dieser Auffahrt keine Beschränkung wiederholt, ist davon auszugehen, daß alle Beschränkungen aufgehoben wurden.
Wie kommst du zu dieser Annahme. Es wurde doch hier nun schon oft genug nachgewiesen, dass Auffahrten und Streckenverbote in keinem Zusammenhang stehen.
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Dieses Rätselraten, rumeiern, Glaskugel Weissagung etc. ist mir doch zu blöd. Warum nicht bei denen Anfragen die dafür zuständig sind ... Straßen NRW ? Warum man nun in Krefeld anrufen muss ... weiß ich nicht. DÜREN ist jedenfalls nicht zuständig! Da ich in Krefeld niemand erreichen konnte, habe ich eine Mail an die Kontaktanschrift geschickt und hoffe auf Antwort.
Das Leben kann so einfach sein ... 😁🙄😉
Vorneweg: Ich finde Deinen Einsatz bei solchen Sachen lobenswert!
Aaaaber: Die StVO ist eigentlich so ausgelegt, dass man auch ohne Nachfragen erkennen sollte, was für Regeln gelten. Ich bin mal auf die Antwort gespannt...
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Wie kommst du zu dieser Annahme. Es wurde doch hier nun schon oft genug nachgewiesen, dass Auffahrten und Streckenverbote in keinem Zusammenhang stehen.Zitat:
Original geschrieben von EX-Porschefahrer
Das gilt längstens bis zur nächsten Auffahrt. Wird nach dieser Auffahrt keine Beschränkung wiederholt, ist davon auszugehen, daß alle Beschränkungen aufgehoben wurden.
dann erläutere mir einmal, was passiert, wenn Du nach einer Auffahrt auf die Autobahn KEINE Beschränkung vorfindest. Wendest Du dann auf der Autobahn und fährst zurück zum nächsten Schild um dort nachzusehen, was drauf steht ?
und was heißt nachgewiesen ? keine Wahrsagerei, eindeutige Urteile bitte.
Dann gibt es trotzdem ein Streckenverbot, dessen Unkenntnis Dir - solange Du nicht ortskundig bist - aber nicht angelastet wird.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Dann gibt es trotzdem ein Streckenverbot, dessen Unkenntnis Dir - solange Du nicht ortskundig bist - aber nicht angelastet wird.
soweit ich die Diskussion verstanden habe gilt das nur für den Sonderfall inkorrekter Beschilderung, ansonsten hat, und so geht es auch aus dem von mir zitierten Urteil hervor, die Beschilderung unmißverständlich zu sein, also muß sie an jeder Auffahrt oder Kreuzung wiederholt werden, soll sie weiter gelten. Alles andere regelt mein Anwalt.
Und das wird auch Dein Anwalt nicht regeln können.
Die
VwV-StVOsagt zwar:
Zitat:
Zu den Zeichen 274, 276 und 277(...)
5 III. Die Zeichen 274, 276 und 277 sollen hinter solchen Kreuzungen und Einmündungen wiederholt werden, an denen mit dem Einbiegen ortsunkundiger Kraftfahrer zu rechnen ist. Wo innerhalb geschlossener Ortschaften durch das Zeichen 274 eine Geschwindigkeit über 50 km/h zugelassen ist, genügt dagegen dessen Wiederholung in angemessenen Abständen. Grundsätzlich richten sich die Abstände, in denen die Zeichen zu wiederholen sind, nach den jeweiligen Verkehrsverhältnissen und der Verkehrssituation. Auf Autobahnen empfiehlt es sich in der Regel, die Zeichen nach 1 000 m zu wiederholen.
Das hat für einen Ottonormalverbraucher aber genau keine Relevanz.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Und das wird auch Dein Anwalt nicht regeln können.Die VwV-StVO sagt zwar:
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Das hat für einen Ottonormalverbraucher aber genau keine Relevanz.Zitat:
Zu den Zeichen 274, 276 und 277(...)
5 III. Die Zeichen 274, 276 und 277 sollen hinter solchen Kreuzungen und Einmündungen wiederholt werden, an denen mit dem Einbiegen ortsunkundiger Kraftfahrer zu rechnen ist. Wo innerhalb geschlossener Ortschaften durch das Zeichen 274 eine Geschwindigkeit über 50 km/h zugelassen ist, genügt dagegen dessen Wiederholung in angemessenen Abständen. Grundsätzlich richten sich die Abstände, in denen die Zeichen zu wiederholen sind, nach den jeweiligen Verkehrsverhältnissen und der Verkehrssituation. Auf Autobahnen empfiehlt es sich in der Regel, die Zeichen nach 1 000 m zu wiederholen.
da muß mein Anwalt nichts regeln, es entspricht genau dem was ich geschrieben habe. Und das ist auch einleuchtend so. Gem. Satz 1: Auf Autobahnen ist grundsätzlich mit ortsunkundigen VT zu rechnen, deswegen ist die Wiederholung der Beschilderung zwingend. Innerhalb geschlossener Ortschaften ist gem. Verkehrssituation zu beschildern und in angemessenen Abständen zu wiederholen. Was angemessen ist und ob die Verkehrssituation beachtet wurde und ob ich ortskundig bin erläutert im Zweifelsfall mein Anwalt dem Richter.
http://www.burhoff.de/rspr/texte/ab_00028.htmZitat:
Original geschrieben von EX-Porschefahrer
und was heißt nachgewiesen ? keine Wahrsagerei, eindeutige Urteile bitte.
Stand aber alles schon weiter oben. Lesen hilft.