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Welche Geschwindigkeit gilt hier nun?

Hallo zusammen,

gestern wurde ich auf der A4 zwischen Aachen und Köln herausgewunken, weil ich die erlaubte Geschwindigkeit überschritten hätte. Um es vorweg zu nehmen, es war nur ein höfliches Gespräch mit einer anschließenden Ermahnung.

Zum Sachverhalt:

Auf der A4 galt, von Aachen kommend, bis kurz vor der Ausfahrt Düren freie Fahrt, angezeigt durch die Wechselanzeiger/Schilderbrücken. Kurz vor der Ausfahrt Düren wird wegen der anschließenden ca. 3 km langen Baustelle durch die Schilderbrücke auf 100 heruntergeregelt, was zusätzlich durch Schilder mit "100" und dann "80" und "60" im Baustellenbereich weiter reduziert wird. Dort in der Baustelle fuhr ich die ganze Zeit hinter einem Polzeibus mit einem Mann Besatzung hinterher. Am Ende der Baustelle wird keine Geschwindigkeitsbeschränkung aufgehoben, sondern die dort 100 Meter später angebrachte Schilderbrücke ist ebenso komplett aus wie die ca. 3 Kilometer später.

Anschließend kommt bis zur nächsten Ausfahrt Buir keine Schilderbrücke oder sonstige Geschwindigkeitsbeschränkung mehr. Der Polizeibus beschleunigte nach der Baustelle auf der Überholspur weiter bis auf ca. 115 km/h, überholte einige PKWs und LKWs und setzte dann wieder auf die rechte Spur. Anschließend habe ich den Polizeibus überholt und meine Geschwindigkeit dabei deutlich gesteigert, da vor mir ein Stück frei war.

Da flackerte hinter mir Blaulicht auf und der Polzeibus setzte sich vor mich, da ich natürlich deswegen wie andere auch sofort die linke Spur geräumt habe, und geleitete mich mit "Bitte folgen" zur Ausfahrt Buir, wo mir der Beamte erklärte, dass ich mit deutlich zu hoher Geschwindigkeit einfach auch noch ein offensichtliches Polzeifahrzeug überholt hättewas schon dreist sei, obwohl auf diesem Abschnitt nur Tempo 100 gelte (er selbst fuhr allerdings schon 115 km/h). Nach einem wirklich sehr höflichem Meinungsaustausch hat er es dann bei einer Ermahnung belassen.

Für mich ist jetzt weiterhin unklar, welche Geschwindigkeit auf dem Abschnitt zwischen Ende Baustelle und Abfahrt Buir nun gilt:

1. Tempo 100, (weil das die letzte Schilderbrücke vor Düren angezeigt hatte und es der Polizist auch so erklärte)

2. Tempo 60 (weil das 3mal in der Baustelle angezeigt wurde und am Ende nicht aufgehoben wird. Daher müsste es also weiter gelten bis zur nächsten Änderung. Daran hat sich weder der Polzeiwagen noch sonst irgendein Verkehrsteilnehmer auch nur annähernd gehalten)

2. Freie Fahrt (nach meiner Meinung, weil beide Schilderbrücken auf dem Abschnitt ohne Funktion waren und ich, wenn ich erst in Düren aufgefahren wäre, überhaupt nicht hätte wissen können, was die Schilderbrücke vor Düren angezeigt hat. Ansonsten wäre ich sicherlich nicht so "wahnsinnig" gewesen, einfach ein Polizeifahrzeug mit zu hoher Geschwindigkeit zu überholen.)

Hier wären mir Eure Meinungen wichtig, da ich diese Strecke fast täglich fahre.

Beste Antwort im Thema

Das ist ein klassischer Fall von Falschbeschilderung. Formal gesehen gelten die 60 weiter, bis sie aufgehoben werden. Der Polizist irrt auf jeden Fall, weil es "geschachtelte" Tempolimits nicht gibt.

Ich würde bei der zuständigen Behörde nachfragen, wer den Murks beseitigen kann.

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Fast wie in meiner Heimat, wo man sein Pferd nur an einem dafür vorgesehenen Pfosten anbinden darf - oder an einer Parkuhr... :D Gesetz seit 18xx und geändert in den 1960er...

Die Geschwindigkeitsbegrenzung, die nur für eine Gefahrenstelle (hier Baustelle) errichtet wurde, muss nicht explizit wieder aufgehoben werden. Wenn eindeutig erkennbar ist, dass die Gefahrenstelle verlassen wurde, gilt automatisch die vorherige Geschwindigkeitsbegrenzung.

Jetzt ist "eindeutig" ja leider nicht immer eindeutig ;)

Wo genau liegt denn jetzt die Auffahrt Düren? Vor, in oder nach der Baustelle? Ich bin da schon lange nicht mehr lang gefahren.

Zitat:

Original geschrieben von Haminze

Die Geschwindigkeitsbegrenzung, die nur für eine Gefahrenstelle (hier Baustelle) errichtet wurde, muss nicht explizit wieder aufgehoben werden. Wenn eindeutig erkennbar ist, dass die Gefahrenstelle verlassen wurde, gilt automatisch die vorherige Geschwindigkeitsbegrenzung.

Jetzt ist "eindeutig" ja leider nicht immer eindeutig ;)

Wo genau liegt denn jetzt die Auffahrt Düren? Vor, in oder nach der Baustelle? Ich bin da schon lange nicht mehr lang gefahren.

Stimmt, dann benötigt aber das Geschwindigkeitsschild den Zusatz "Baustelle"...

Zitat:

Original geschrieben von burbaner

Wie man in den Wald schreit, so klingt es zurück. Auch so kann eine Begegnung mit der "Rennleitung" ablaufen...

@Elchsucher und popeye haben Recht. Es gibt allerdings noch eine Ausnahme, und zwar eine Autobahnauffahrt. Wie soll ein neu auf die Autobahn gefahrener Fahrer wissen, ob die AB hier bergrenzt ist oder nicht? Spätestens ab dort gilt Richtgeschwindigkeit 130km/h.

Hallo,

folgender Link dürfte diese Eigenheit, die eigentlich nicht vorkommen dürfte, ausführlich erklären:

http://www.fahrtipps.de/frage/streckenverbot-aufhebung.php

 

Grüße,

diezge

Danke!

Hätte ich eigentlich beruflich wissen müssen... Schande!:(

Man lernt auch in Foren durch Beiträge anderer User mitunter noch dazu. Geht mir auch nicht anders.

"Manches Gerichtsurteil geht sogar noch weiter. So wurde ein Autofahrer verurteilt, der in eine Straße außerorts eingebogen war und dort mit über 100 km/h fuhr, obwohl nur 70 km/h erlaubt waren. Er konnte das Verkehrszeichen jedoch beim Einbiegen nicht gesehen haben, weil es dort fehlte. Dem Autofahrer wurde vor Gericht aber nachgewiesen, dass er ortsansässig war und diese Strecke regelmäßig in der Richtung befuhr, in der das Tempolimit vor der Kreuzung stand. Somit hätte ihm das Verbot bekannt sein müssen, und der Tempoverstoß war ihm voll anzulasten."

Das ist doch das Interessante. Alles ist geregelt, nur nicht sinnvoll. Jetzt darf ich mir als Ortsansässiger schon die Schilder merken.

Nur die der Trecken, die du regelmäßig fährst.

Otter:

Das ist doch ganz logisch.

Denn es ist nicht so wie hier geschrieben, daß das Limit für den der auffährt nicht gilt.

Das Limit gilt auch für den Auffahrer.

Er kann das Limit nur nicht kennen.

 

Ist er aber ortskundig - dann kennt er es.

Vermutlich. Und in letzter Instanz entscheidet ein Richter ob er dem Auffahrer glaubt.

 

Auf AB wird das Limit auch ganz gern erst 200 Meter hinter einer Auffahrt aufgehoben.

Was für einen Grund könnte das wohl haben? ...

Oder außerorts ein 80/70 an einer Einmündung, wann wird das aufgehoben.

Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter

"Manches Gerichtsurteil geht sogar noch weiter. So wurde ein Autofahrer verurteilt, der in eine Straße außerorts eingebogen war und dort mit über 100 km/h fuhr, obwohl nur 70 km/h erlaubt waren. Er konnte das Verkehrszeichen jedoch beim Einbiegen nicht gesehen haben, weil es dort fehlte. Dem Autofahrer wurde vor Gericht aber nachgewiesen, dass er ortsansässig war und diese Strecke regelmäßig in der Richtung befuhr, in der das Tempolimit vor der Kreuzung stand. Somit hätte ihm das Verbot bekannt sein müssen, und der Tempoverstoß war ihm voll anzulasten."

Das ist doch das Interessante. Alles ist geregelt, nur nicht sinnvoll. Jetzt darf ich mir als Ortsansässiger schon die Schilder merken.

Hallo,

wenn ich den letzten Satz lese wird mir anders...

Also zumindest von regelmäßig befahren Stecken sollte man alle Geschwindigkeitsbeschränkungen auswendig wissen. Es ist immer wieder interessant, wie leichtfertig manche Autofahrer so unterwegs sind.

 

Grüße,

diezge

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Nein, nein, nein, nein, nein, nein!!!

Eine Kreuzung, Einmündung oder Einfahrt hebt kein Streckenlimit auf. Hat es noch, nie, tut es nie und wird es auch in Zukunft nicht tun.

Und ja, es gelten dann zwei Limits auf derselben Strecke. So bescheuert das klingen mag.

Was ist denn das nun für ein Schwachsinn ?

Wird die Geschwindigkeit heruntergeregelt mit einem Baustellenschild git das für den Baustellenbereich. Nach der Baustelle ist dann wieder offen... sollte nichts anderes angeschrieben sein.

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein

Wird die Geschwindigkeit heruntergeregelt mit einem Baustellenschild git das für den Baustellenbereich. Nach der Baustelle ist dann wieder offen... sollte nichts anderes angeschrieben sein.

Und? Was hat das jetzt mit Kreuzungen und Autobahnauffahrten zu tun :confused:

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Und? Was hat das jetzt mit Kreuzungen und Autobahnauffahrten zu tun :confused:

Ohje :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Haminze

 

Wo genau liegt denn jetzt die Auffahrt Düren? Vor, in oder nach der Baustelle? Ich bin da schon lange nicht mehr lang gefahren.

Bin zwar auch lange nicht mehr die A4 gefahren doch weiß ich aus diversen Zeitungsartikeln, dass die Auffahrt DÜREN in Fahrtrichtung Köln VOR der Baustelle liegt. Wegen des Tagebaues wird die Autobahn zwischen Düren und Kerpen ja verschwenkt Richtung (Kerpen) Buir (für alle, die nicht wissen wo Buir liegt. Dort in der Nähe nämlich Manheim, sind die Schumacher Brüder geboren worden.

HIER kannst du sehen wie die Autobahn verschwenkt wird. LINKS liegt AACHEN + DÜREN und RECHTS geht es nach Köln

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein

 

Wird die Geschwindigkeit heruntergeregelt mit einem Baustellenschild git das für den Baustellenbereich. Nach der Baustelle ist dann wieder offen... sollte nichts anderes angeschrieben sein.

SO habe ich das auch mal gelernt und für mich wäre das Limit von 60km/h aufgehoben. Allerdings müsste dann das Tempo VOR der Baustelle auf der Schilderbrücke gelten. Nur, wer weiß das denn, wenn man in DÜREN auffährt? Damit würde für mich auch Tempo Dingenskirchen gelten ... aber nicht Tempo 100 und ich hätte es mit dem Polizisten aufgenommen.

das geht aufs Ursprungsthema zurück (wir sind erst auf Seite 2)

Aber die Antwort wurde schon gegeben.

Zitat:

Original geschrieben von burbaner

Stimmt, dann benötigt aber das Geschwindigkeitsschild den Zusatz "Baustelle"...

Kein Zeichen Baustelle am 80 oder 60 - also gilt 60 solange bis aufgehoben oder ein anderes Temposchild kommt.

Und eine ausgeschaltete Schilderbrücke sagt soviel wie ein Schildermast ohne Schild.

Nämlich gar nix.

 

Es gibt glaube ich allerdings auch ein Urteil ab wann das nicht mehr vorwerfbar ist (ein paar Kilometer glaube ich) - aber das ist im Gegensatz zu dem in der StVO stehenden Gültigkeit eines Streckenverbots eine Einzelfallentscheidung eines Richters.

Und eben nur ein "nicht mehr vorwerfbar". Kein gilt nicht.

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